Grundlagen der Fremdenverkehrs- und Tourismuspolitik in Deutschland
der Abgeordneten Halo Saibold und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Tourismuspolitik ist wie kaum ein anderer Bereich ressortübergreifend. Eine erfolgreiche Tourismuspolitik bedarf daher einer Integration der verschiedenen betroffenen Politikbereiche. Ziel muß es sein, daß sie einen weit höheren Stellenwert als bisher erlangt. Die Frage nach einer angemessenen Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen politischen Trägern stellt sich auf der bundesdeutschen Ebene daher in besonderer Weise.
Die Fremdenverkehrspolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist einerseits von einer kaum durchschaubaren Kompetenzverteilung geprägt, andererseits von mangelnder Effizienz. Um hier verläßliche Angaben zu erhalten, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie sind die Einzelaufgaben und Einzelkompetenzen für den Bereich „Fremdenverkehr und Tourismus" derzeit aufgeteilt? Welche Einzelaufgaben fallen unter die Kompetenz des Bundes, welche unter die Kompetenz der Länder?
Welches sind die Rechtsgrundlagen, aufgrund derer diese Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern praktiziert wird?
Wie ist die herrschende Meinung der Rechtsexperten zu der derzeit praktizierten Verteilung der Kompetenzen und Aufgaben im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus a) zwischen Bund und Ländern und b) zwischen Bund und Europäischer Union?
Wie ist die abweichende Meinung der Rechtsexperten zu der derzeit praktizierten Verteilung der Kompetenzen und Aufgaben im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus a) zwischen Bund und Ländern und b) zwischen Bund und Europäischer Union?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bei der Frage der Kompetenzverteilung im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus a) zwischen Bund und Ländern und b) zwischen Bund und Europäischer Union?
Welche Kompetenzverteilung besteht innerhalb der Bundesregierung (zwischen den verschiedenen Fachministerien) im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus?
Welche Ministerien nehmen welche Einzelaufgaben im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus derzeit wahr?
Ist die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus derzeit in Bundesoberbehörden angesiedelt? Wenn ja, welche Einzelaufgaben sind welchen Bundesoberbehörden zugeordnet?
Aufgrund welcher (Rechts-)Grundlage und durch welchen Beschluß wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft die Federführung bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus übertragen?
Wie sind die Kompetenzen im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft derzeit verteilt? Wie sind die Einzelaufgaben für diesen Bereich verteilt auf die verschiedenen administrativen Ebenen des Ministeriums (Minister, Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen etc.)?
Wie sind die Einzelaufgaben der anderen für Tourismus und Fremdenverkehr zuständigen Bundesministerien auf die jeweiligen administrativen Einheiten (Minister, Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen etc.) verteilt?
Welchen Arbeitsumfang (In Wochenstunden im Durchschnitt) nimmt das Aufgabengebiet Fremdenverkehr und Tourismus in den jeweils zuständigen Bundesministerien ein?
Koordinierung der Aktivitäten der Bundesministerien im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus a) In welcher Weise und mit welchen Maßnahmen werden die Aktivitäten und Zuständigkeiten der verschiedenen Bundesministerien im genannten Bereich derzeit koordiniert? b) Welche Funktionsträger der einzelnen Bundesministerien sind an diesen koordinierenden Gremien/Aktivitäten beteiligt? c) Welches sind die Einzelaufgaben eines solchen koordinierenden Gremiums bzw. der koordinierenden Aktivitäten? d) Wie häufig finden solche koordinierenden Treffen statt? e) Wie ist die Entscheidungsfindung hierbei strukturiert?
Abstimmung zwischen Bund und Ländern a) Wie werden die Bund und Länder gemeinsam interessierenden Fremdenverkehrs- und Tourismusangelegenheiten derzeit abgestimmt? b) Findet die Abstimmung im „Bund-Länderausschuß Fremdenverkehr" statt? c) Wer vertritt die Bundesregierung im „Bund-Länderausschuß Fremdenverkehr "? d) Welche Einzelkompetenzen und Einzelaufgaben hat der „Bund-Länderausschuß Fremdenverkehr"? e) Auf welcher (Rechts-)Grundlage fußt die Einrichtung eines „Bund-Länderausschusses Fremdenverkehr"? f) Wie häufig finden Sitzungen des betreffenden „Bund-Län- derausschusses" statt? g) Gibt es zur Abstimmung der Aktivitäten im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus Treffen zwischen den mit dem Thema befaßten Fachministern auf Bundesebene? Falls ja, wie oft? d) Gibt es zur Abstimmung der Aktivitäten im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus Treffen zwischen den Bundesministern und Länderministern? Falls ja, wie oft?
Beirat für Tourismus beim Bundesministerium für Wirtschaft a) Welche Erwägungsgründe der Bundesregierung führten zur Einrichtung des Tourismusbeirates beim Bundesministerium für Wirtschaft? b) Aufgrund welchen Beschlusses bzw. welcher Rechtsgrundlage wurde der Beirat eingerichtet? c) Wann wurde der Beirat eingerichtet? d) Wie ist der Tourismusbeirat beim Bundesministerium für Wirtschaft zusammengesetzt? Welche Personen sind derzeit Beiratsmitglieder? e) Welche Einzelaufgaben nimmt der Tourismusbeirat wahr? f) Welche Einzelkompetenzen hat der Tourismusbeirat? g) Wie wird die Arbeit des Tourismusbeirats finanziert?
Bundeshaushalt 1995 a) Wie hoch sind die Finanzmittel, die im gesamten Bundeshaushalt 1995 für den Bereich Fremdenverkehr und Tourismus eingestellt sind, und welche Finanzmittel sind im Gesamthaushalt 1996 für Fremdenverkehr und Tourismus veranschlagt? b) Welche Haushaltstitel in welcher Höhe gibt es im Bundeshaushalt 1995 für den Bereich Fremdenverkehr und Tourismus, differenziert nach den jeweils mit dem Thema befaßten Bundesministerien? Welche Haushaltstitel in welcher Höhe gibt es im Entwurf des Bundeshaushalts 1996 für den Bereich Fremdenverkehr und Tourismus, differenziert nach den jeweils mit dem Thema befaßten Bundesministerien? c) Welche konkrete Einzelzielsetzung wird mit den jeweiligen Haushaltstiteln verfolgt? d) In welcher Höhe stellt die Bundesregierung 1995 Finanzmittel für Fremdenverkehr und Tourismus bereit, die nicht direkt Haushaltstiteln mit Bezug zu „Tourismus" und „Fremdenverkehr" zugeordnet sind? e) Wie hoch ist der Anteil der Fördermittel an den einzelnen Fördervorhaben im Vergleich zu der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Europäische Union und/oder die Bundesländer in den betreffenden Fördervorhaben? f) Welche Forschungsvorhaben zur Förderung des Fremdenverkehrs und Tourismus wurden von den jeweils zuständigen Bundesministerien nach 1993 in Auftrag gegeben, und welche Forschungsvorhaben sind für 1995 und 1996 geplant (Auftraggeber, durchführende Institution, Titel des Vorhabens, Ziel und Zweck, Umfang des Vorhabens)?
Programme der Europäischen Union zur Förderung des Tourismus a) Über welche EU-Programme ist derzeit eine Förderung des Fremdenverkehrs und Tourismus in Deutschland möglich? b) Welche Maßnahmen sind förderungsfähig? c) Wie hoch ist jeweils der finanzielle Anteil des Bundes an der Förderung über diese Programme?
Tourismus/Fremdenverkehr und Gemeinschaftsaufgabe (GRW und GAK) a) Welche Fördermaßnahmen für Fremdenverkehr und Tourismus sind derzeit über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) förderungsfähig? b) Welche konkreten Fördermaßnahmen für Fremdenverkehr und Tourismus werden 1995 im Rahmen der GRW und GAK durchgeführt? Welche werden 1996 voraussichtlich durchgeführt? c) Welchen finanziellen Umfang haben die einzelnen Fördermaßnahmen? d) Wie hoch ist der finanzielle Anteil des Bundes bei den einzelnen Maßnahmen im Verhältnis zum EU-Anteil und dem Länderanteil? e) Wie viele Vorhaben im Bereich Tourismus und Fremdenverkehr werden im Rahmen der GRW und wie viele im Rahmen der GAK 1995 insgesamt gefördert? f) Wie hoch ist das Gesamtfördervolumen für den Bereich Tourismus/Fremdenverkehr im Rahmen der GRW und im Rahmen der GAK im Jahre 1995?
Halböffentliche und private Organisationen der Tourismusbranche a) In welchen halböffentlichen und privaten Organisationen, die sich mit Tourismus und Fremdenverkehr beschäftigen, ist die Bundesregierung vertreten? b) Welches sind jeweils die Einzelaufgaben dieser halböffentlichen oder privaten Organisationen im Bereich Tourismus und Fremdenverkehr? c) Welchen Status hat die Bundesregierung in diesen Organisationen (z. B. Vereinsmitgliedschaft, Beiratsmitgliedschaft)? d) In welchem Umfang beteiligt sich die Bundesregierung an der Finanzierung dieser Organisationen? Wie hoch ist jeweils die Grundfinanzierung und die Projektförderung des Bundes bei den einzelnen Organisationen? e) Welche halböffentlichen und privaten Organisationen gibt es, deren Zielsetzung es u. a. ist, die Interessen im Bereich Fremdenverkehr und Tourismus bei der Bundesregierung zu vertreten?