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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswärtige Polizeibeamte im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland (G-SIG: 16010406)

Anzahl ausländischer Sicherheitskräfte zum Einsatz vor und während der Fußballweltmeisterschaft 2006, Funktion und Aufgaben, Vorbereitung der Zusammenarbeit, Europol, Eurojust, Interpol, Datenschutz, Befugnisse und Weisungen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

03.04.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/98114. 03. 2006

Auswärtige Polizeibeamte im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland

der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In seiner schriftlichen Antwort auf die von der damaligen Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, übermittelten Fragen von Mitgliedern des Innenausschusses an das Bundesministerium des Innern zu Sicherungsmaßnahmen anlässlich der Fußballweltmeisterschaft (WM) 2006 erläuterte der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Göttrik Wewer, mit Schreiben vom 12. April 2005: „Zurzeit werden aus den bislang feststehenden 31 Teilnehmerstaaten 220 Sicherheitsbeamte erwartet. Es wird sich um szenekundige Polizeibeamte, um Delegationen und Berater handeln. Wie schon während der EURO 2004, der Olympischen Spiele, und des Confed Cup, haben die Beamten lediglich beratende Funktionen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele ausländische Sicherheitskräfte werden nach dem aktuellen Stand vor und während der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland eingesetzt bzw. erwartet (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele der erwarteten ausländischen Sicherheitskräfte gehören den nationalen Polizeien, den Nachrichtendiensten oder privaten Sicherheitsdiensten an (bitte nach Diensten und Ländern aufschlüsseln)?

3

Welche Funktionen und Aufgaben werden den ausländischen Kräften genau zugewiesen werden (bitte aufschlüsseln nach Mannschaftsschutz, Schutz von Delegationen, Schutz von FIFA-Funktionären, Beobachtung von Hooligans usw.)?

4

Welche Dienststellung und welchen Dienstgrad haben die ausländischen Beamten inne (bitte aufschlüsseln nach Mannschaftsschutz, Schutz von Delegationen, Schutz von FIFA-Funktionären, Beobachtung von Hooligans, Terrorismusbekämpfung)?

5

Wurden die ausländischen Beamten auf ihre Tätigkeiten im Rahmen der WM 2006 vorbereitet?

Wenn ja, auf welche Weise, und seit wann ist das geschehen?

6

Wurden die bundesdeutschen Beamten auf die Präsenz von und die Zusammenarbeit mit ausländischen Beamten eingewiesen?

Wenn ja, auf welche Weise, und (seit) wann ist das geschehen?

7

Werden multinationale Teams aus Sicherheitskräften zusammengestellt, die gemeinsam auf der Straße, in den Stadien, gefährdeten Objekten, auf Bahnhöfen und Public Viewing Points, Restaurants und Hotels Dienst tun?

8

Haben ausländische Kräfte besondere Aufgaben bei der Erkenntnisgewinnung zu einer möglichen terroristischen Bedrohung, und wenn ja,

a) ab wann sind diese Kräfte in Deutschland tätig;

b) nehmen sie im Vorfeld der WM 2006 an Lagebesprechungen und Einsatzbesprechungen in Deutschland teil;

c) wie fließen Erkenntnisse ausländischer Sicherheitskräfte in die Lagebeurteilung ein;

d) wie sind die ausländischen Kräfte in Lagezentren und Einsatzzentralen während der WM 2006 eingebunden;

e) wie viele ausländische Kräfte werden insgesamt bei der Erkenntnisgewinnung und Abwehr terroristischer Bedrohungen eingesetzt sein?

9

In welcher Weise wird mit Europol, Eurojust und Interpol-Verbindungsbeamten bei dem frühzeitigen Erkennen und bei der Bekämpfung des Terrorismus kooperiert?

10

Wie wird vor dem Hintergrund, dass man mit einem großen Datenanfall europa- und weltweit rechnen muss, den Erfordernissen des Datenschutzes Rechnung getragen (bitte bezogen auf Dateien „Gewalttäter Sport“ und vergleichbare Dateien in europäischen Ländern und auf Dateien zum Terrorismus aufschlüsseln)?

11

Wie sichert die Bundesregierung, dass ausländische Kräfte mit gegebenenfalls eigenen speziellen Funktionen sich in der praktischen Umsetzung auf die ihnen zugewiesenen Aufgaben und Funktionen beschränken und sich auch keine hoheitlichen Befugnisse anmaßen, sondern sich der deutschen Rechtsordnung unterwerfen?

Wie will die Bundesregierung diese Beschränkung sicherstellen?

12

Wie sind die auswärtigen Kräfte in die Weisungskette eingebunden?

13

Erhalten bzw. erhielten bereits ausländische Kräfte Zugriff auf Datenpools bundesdeutscher Sicherheitsbehörden oder Information-Boards, und wenn ja, wie wurde und wird den Anforderungen des Datenschutzes entsprochen?

14

Versehen die ausländischen Beamten ihren Dienst innerhalb von Dienstgebäuden oder auch vor Ort, etwa bei den Sicherungsaufgaben von Public Viewing Points, Stadien und Unterkünften von Spielern, VIPs etc.?

15

Nach welcher Befugnisnorm reagieren die ausländischen Kräfte im Falle eines tätlichen Angriffs auf die eigene Person?

16

Nach welcher Befugnisnorm reagieren die ausländischen Kräfte im Falle eines tätlichen Angriffs auf Dritte oder im Gefährdungsfalle erheblicher Rechtsgüter?

Berlin, den 13. März 2006

Jan Korte Petra Pau Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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