BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im 2. Halbjahr 2025

Fraktion

DIE LINKE

Datum

18.05.2026

Aktualisiert

19.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/597518.05.2026

Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im 2. Halbjahr 2025

der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Seit einigen Jahren fragt die Fraktion Die Linke im Bundestag Zahlen zu einer Reihe von Mitteln der informationstechnischen Überwachung im Rahmen von polizeilicher Gefahrenabwehr und strafprozessualer Ermittlungen. Folgt man der Kategorisierung von Grundrechtseingriffen des Forschungsberichts „Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland“ der Pilotstudie des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht vom Januar 2025 (im Folgenden: „Überwachungsgesamtrechnung“, mpg.de v. 6. Mai 2025, Deutsche Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand) vereint diese Kategorie unterschiedlich intensive Grundrechtseingriffe, die aber immer in ihrem Zusammenwirken betrachtet werden müssen. So vereinen manche der Maßnahmen Kennzeichen einer erhöhten Persönlichkeitsrelevanz, haben aber zugleich lediglich eine mittlere Streubreite (beispielsweise der Einsatz von IMSI-Catchern), andere erhobene Daten sind auf erhöhte Art persönlichkeitsrelevant, und die für den Eingriff genutzten Mittel haben eine geringe Streubreite (Erhebung von Zugangsdaten). Damit der Gesetzgeber angesichts der zu erwartenden Entwürfe für eine Neufassung des Bundespolizei- und ggf. des Bundeskriminalamtsgesetzes über eine ausreichende Entscheidungsgrundlage bei der Bewertung neuer Eingriffsbefugnisse im Sinne der verfassungsrechtlich gebotenen Überwachungsgesamtrechnung verfügt, werden die abgefragten Daten benötigt. Für die öffentlich geführte Auseinandersetzung über die Verhältnismäßigkeit von straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Befugnissen bzw. der entsprechenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind diese Angaben ebenfalls bedeutsam, etwa um die Reichweite neuer Eingriffsbefugnisse abschätzen zu können. Lediglich die pauschale Behauptung, es ginge nicht um Massenüberwachung, ist hier nicht ausreichend. Die Fragesteller/innen hoffen, dass die neue Bundesregierung wieder zu einer offeneren Beantwortung der gestellten Fragen bereit ist, statt wie ihre Vorgängerin sämtliche Antworten durch Einstufung als Verschlusssache einer öffentlichen Kenntnisnahme und Bewertung zu entziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie oft haben welche Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2025 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht? (bitte nach Halbjahren auflisten)

a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

d) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2022 sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?

e) Welche Hard- und Software wird für die „WLAN-Catcher“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2023 ergeben?

f) Inwiefern haben die Maßnahmen im fragegegenständlichen Zeitraum aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?

2

Welche Bundesbehörden haben im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2025 wie oft „IMSI (International Mobile Subscriber Identity) -Catcher“ eingesetzt?

a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Welche Bundesbehörden haben im zweiten Halbjahr 2025 wie oft „IMSI (International Mobile Subscriber Identity)-Catcher“ eingesetzt?

c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2023 sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?

f) Inwiefern haben die Maßnahmen im fragegegenständlichen Zeitraum aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?

g) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte wurden seitens der Bundesregierung im vergangenen Jahr Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche Bestimmungsländer erteilt?

h) Wie viele „IMSI-Catcher“ bzw. ähnliche Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr haben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder andere zuständige Bundesbehörden (auch in deren Auftrag) im vergangenen Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer Bundesbehörden aufgespürt, mit welchen Geräten, Techniken und Methoden erfolgte dies, und wer wurde jeweils als Betreiber der Anlagen ausfindig gemacht?

3

Welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste des Bundes sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte stille SMS zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder zum Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 ergeben?

a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „stillen SMS“ eingesetzt, sich hierfür aber anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele „stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden bzw. in deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen im zweiten Halbjahr 2025 insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamtes nach den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)?

c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

e) Welche Hard- und Software wird von den Behörden zum Versand und zur Auswertung von „stillen SMS“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem zweiten Halbjahr 2025 ergeben?

4

Wie viele Maßnahmen des sogenannten IP-Catching (vgl. Die Überwachungsmaßnahme, die geheim bleiben soll, netzpolitik.org v. 29. April 2025) haben welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste des Bundes im zweiten Halbjahr 2025 jeweils vorgenommen?

a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen zum IP-Catching eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen?

c) Durch welche Gerichte oder Gremien wurden Maßnahmen zum IP-Catching angeordnet oder zugelassen?

d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus den Jahren 2024 und 2025 sind darüber mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?

f) Inwiefern haben die Maßnahmen aus dem zweiten Halbjahr 2025 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Erforschung oder Abwehr von Gefahren beitrugen?

5

Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes im zweiten Halbjahr 2025 vorgenommen (bitte wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?

a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der Funkzellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen?

c) Welche der Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang mit welchen Ermittlungen fanden diese statt?

d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2024 und 2025 sind darüber mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?

f) Inwiefern haben die Maßnahmen aus dem Jahr 2025 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Erforschung oder Abwehr von Gefahren beitrugen?

6

In welchem Umfang haben Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2025 geolokalisierte Standortdaten von Mobiltelefonen bei Herstellern der Geräte bzw. der Betriebssysteme abgefragt (bitte nach Halbjahren getrennt für Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz und Zollkriminalamt darstellen)?

7

Inwiefern sind Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes sowie die Nachrichtendienste und das militärische Nachrichtenwesen der Bundeswehr mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Jahr 2023 ergeben?

8

Inwiefern haben Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie die Nachrichtendienste des Bundes und das militärische Nachrichtenwesen der Bundeswehr im zweiten Halbjahr 2025 Programme bzw. Anwendungen zur Durchführung von Fernzugriffen auf digitale Geräte (Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ, etc.) eingesetzt oder einsetzen lassen (bitte jeweils nach Halbjahren und Behörden aufschlüsseln)?

a) Über welche und wie viele solcher Programme bzw. Anwendungen verfügen die genannten Behörden derzeit und wie weit sind Anstrengungen gediehen, sie selbst zu entwickeln und aktuell zu halten?

b) In welchem Umfang wurden für die genannten Behörden im zweiten Halbjahr 2025 der Einsatz der fragegegenständlichen Anwendungen angeordnet und in wie Fällen konnte die Anordnung umgesetzt werden?

c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren von den Anordnungen und den tatsächlich durchgeführten Einsätzen der genannten Anwendungen insgesamt betroffen (bitte für jedes Halbjahr nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?

9

Inwiefern haben Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie die Nachrichtendienste des Bundes im zweiten Halbjahr 2025 die Möglichkeit genutzt, sich Zugang zu Nutzer-Accounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp, Telegram oder vergleichbaren Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen?

10

In welchem Umfang haben die Polizeien des Bundes und das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im zweiten Halbjahr 2025 Online-Accounts genutzt, deren Zugangsdaten sie sich beschafft haben, und inwiefern werden diese auch in anderen Ermittlungsverfahren genutzt werden als in jenen, in deren Rahmen sie erlangt wurden?

11

Welche Soft- und Hardware hat die Bundesregierung für die nachgeordneten Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie der Nachrichtendienste und des militärischen Nachrichtenwesens der Bundeswehr für die Überwachung öffentlich zugänglicher Quellen und geschlossener Foren im Internet beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Jahr 2024 ergeben?

Berlin, den 7. Mai 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen