Steuervergünstigungen im Rahmen der Mineralölsteuer
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Mineralölsteuergesetz sieht eine Reihe von Steuervergünstigungen für bestimmte Verwendungen von Mineralöl vor.
Während einige dieser Vergünstigungen, so insbesondere für Flug- und Schiffahrtbetriebsstoffe, für den Eigenverbrauch der Raffinerien und die Steuerermäßigung für Dieseltreibstoff, bereits in Wissenschaft und Politik thematisiert wurden und vielfach eine Abschaffung dieser Vergünstigungen gefordert wird, stehen andere Steuervergünstigungen, nicht zuletzt durch die Intransparenz der entsprechenden Regelungen, noch nicht auf dem Prüfstand. So bestehen gemäß § 3 Abs. 3 des Mineralölsteuergesetzes Steuerermäßigungen für die Verwendung von Mineralöl zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
Aus welchen Gründen werden in § 3 Abs. 3 des Mineralölsteuergesetzes Steuerermäßigungen zum Antrieb von Gas- und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen eingeräumt?
Um welche Verwendungen von Mineralöl handelt es sich im einzelnen, und wieviel Mineralöl wird dort jeweils verbraucht?
Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen durch diese Steuervergünstigungen?
Wie lange plant die Bundesregierung, die genannte Steuervergünstigung beizubehalten?