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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Steuervergünstigungen im Rahmen der Mineralölsteuer (G-SIG: 13010965)

Gründe für die Steuerermäßigungen gem. § 3 Abs. 3 MinöStG zum Antrieb von Gas- und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, jeweiliger Mineralölverbrauch, Steuermindereinnahmen, Zeitraum für die Beibehaltung der Vergünstigung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.10.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/264010. 10. 95

Steuervergünstigungen im Rahmen der Mineralölsteuer

der Abgeordneten Rainder Steenblock, Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Mineralölsteuergesetz sieht eine Reihe von Steuervergünstigungen für bestimmte Verwendungen von Mineralöl vor.

Während einige dieser Vergünstigungen, so insbesondere für Flug- und Schiffahrtbetriebsstoffe, für den Eigenverbrauch der Raffinerien und die Steuerermäßigung für Dieseltreibstoff, bereits in Wissenschaft und Politik thematisiert wurden und vielfach eine Abschaffung dieser Vergünstigungen gefordert wird, stehen andere Steuervergünstigungen, nicht zuletzt durch die Intransparenz der entsprechenden Regelungen, noch nicht auf dem Prüfstand. So bestehen gemäß § 3 Abs. 3 des Mineralölsteuergesetzes Steuerermäßigungen für die Verwendung von Mineralöl zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen4

1

Aus welchen Gründen werden in § 3 Abs. 3 des Mineralölsteuergesetzes Steuerermäßigungen zum Antrieb von Gas- und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen eingeräumt?

2

Um welche Verwendungen von Mineralöl handelt es sich im einzelnen, und wieviel Mineralöl wird dort jeweils verbraucht?

3

Wie hoch sind die Steuermindereinnahmen durch diese Steuervergünstigungen?

4

Wie lange plant die Bundesregierung, die genannte Steuervergünstigung beizubehalten?

Bonn, den 9. Oktober 1995

Rainder Steenblock Michaele Hustedt Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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