Betreuung von drogengefährdeten Jugendlichen als Vorbeugung gegen drohende Abhängigkeit
des Abgeordneten Matthias Berninger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich des Gebrauchs von legalen und illegalen Drogen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welche Einrichtungen sind der Bundesregierung bekannt, die sich speziell die Versorgung und Betreuung von drogengefährdeten Jugendlichen zum Ziel gesetzt haben?
Inwiefern findet die Gruppe der drogengefährdeten und drogenabhängigen Jugendlichen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) eine besondere Berücksichtigung?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß traditionelle Einrichtungen der Jugendhilfe die Betreuung der oben genannten Zielgruppe nur unzureichend leisten können?
Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung für die Einrichtung spezieller Jugendhilfeangebote für drogengefährdete Jugendliche gemäß § 27 KJHG (Hilfe zur Erziehung), § 29 KJHG (Soziale Gruppenarbeit) und § 42 KJHG (Inobhutnahme)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß durch solche Angebote dem Einstieg drogengefährdeter Jugendlicher in die Drogenabhängigkeit wirksamer begegnet werden kann?
Inwieweit können durch die Einrichtung spezieller Angebote für die oben genannte Zielgruppe traditionelle Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Jugendarrestanstalten sinnvoll entlastet werden?
Hat die Bundesregierung in Form von Modellprojekten entsprechende Einrichtungen in der Vergangenheit gefördert?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft Modellprojekte, die sich speziell zum Ziel setzen, ein angemessenes Angebot für drogengefährdete Jugendliche gemäß KJHG bereitzustellen, zu fördern?