Viertes mittelfristiges Aktionsprogramm der Europäischen Union
der Abgeordneten Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Vorwort des diesjährigen UNDP (United Nations Development Programme)-Berichts über die menschliche Entwicklung heißt es: „Die internationalen Konferenzen über Frauen und Entwicklung haben wesentlich dazu beigetragen, die Problematik der geschlechtsbedingten Disparität stärker ins Bewußtsein der Weltöffentlichkeit zu rücken. (...) Die Mitgliedsregierungen der Vereinten Nationen werden sich zusammenfinden müssen, um einen konkreten Aktionsplan für die Zukunft auszuarbeiten." Ein Teil eines so verstandenen Aktionsplans liegt mit dem „Vierten mittelfristigen Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern (1996 bis 2000)" auf europäischer Ebene vor. Das Programm verfolgt sechs Ziele: die Mobilisierung aller Akteure des wirtschaftlichen Lebens zur Durchsetzung der Chancengleichheit, die Förderung der Chancengleichheit in einer sich wandelnden Wirtschaft, die Förderung einer Politik, die es Frauen und Männern ermöglicht, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen, die Förderung einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, die Schaffung günstigerer Voraussetzungen für eine Geltendmachung des Rechts auf Gleichstellung und die Unterstützung bei Durchführung, Begleitung und Bewertung der Maßnahmen, die zur Verwirklichung der vorstehend genannten Ziele ergriffen werden. Unmittelbar nach Abschluß der Vierten Weltfrauenkonferenz meldete die Bundesregierung in Brüssel rechtliche Vorbehalte gegen die Umsetzung dieses Programms mit einem geplanten Finanzvolumen von rund 110 Mio. DM an.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Teilt die Bundesregierung die mit dem Vierten mittelfristigen Aktionsprogramm der Europäischen Union angestrebten Ziele?
Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Umsetzung dieses Programms zu ermöglichen?
Was hat die Bundesregierung bewogen, rechtlichen Vorbehalt gegen das Vierte mittelfristige Aktionsprogramm anzumelden?
War das Vorgehen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt?
Wieso wurde vor der Anmeldung des Vorbehaltes keine Stellungnahme der Gremien des Deutschen Bundestages eingeholt?
Welches rechtliche Instrumentarium hält die Bundesregierung für geeignet, um Maßnahmen des Vierten Aktionsprogramms umzusetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, daß dieser Vorbehalt ihren fehlenden politischen Willen zur Unterstützung der Frauen ausdrückt?