Bilanz der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes für das Jahr 2007
der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem 1. Januar 2006 ist das unter der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in Kraft. Das IFG gibt jeder Person grundsätzlich ein Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsrecht bei allen Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Mit dem IFG wurde der alte Grundsatz der Amtsverschwiegenheit abgeschafft, an seine Stelle trat das Öffentlichkeitsprinzip. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ihr Informationsbedürfnis nicht mehr begründen. Der Staat muss darlegen, warum er im Einzelfall die Herausgabe von Informationen verweigert. Auch nach zwei Jahren IFG hat sich diese Kultur der Transparenz in der Praxis nicht überall durchgesetzt. In vielen Fällen wird eher restriktiv als bürgernah auf die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger reagiert.
Bereits Mitte Januar 2007 legte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Zahlen über gestellte und stattgegebene bzw. abgelehnte Anträge vor. Insgesamt waren es über 2 000 gestellte Anfragen. Die in der Bundestagsdrucksache 16/7052 veröffentlichte Zahl für das erste Halbjahr 2007 von insgesamt 631 gestellten Anträgen ist demgegenüber ernüchternd. Das mag an der mangelnden Information über das Gesetz liegen. Es ist aber auch möglich, dass Auskünfte über hohe Gebühren für die Bearbeitung der Anfragen abschreckend wirken.
Ob das Ziel einer transparenten Verwaltung erreicht wird, hängt ganz entscheidend davon ab, ob die Bürgerinnen und Bürger auf die ihnen zur Verfügung stehende Möglichkeit der Nachfrage ausreichend aufmerksam gemacht werden. Leider hat es die Bundesregierung versäumt, in den vergangenen beiden Jahren die Bürgerinnen und Bürger mit dem neuen Recht vertraut zu machen. Auch von Seiten der Verwaltung lassen die Anstrengungen bei der internen Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Schaffung von mehr Transparenz vielfach noch sehr zu wünschen übrig.
Zugleich entwickeln sich andere Auskunftsansprüche weiter. Neben vollständigen Auskunftsgesetzen entstehen für mehr und mehr Bereiche immer mehr Einzelansprüche. In der Wissenschaft wird deshalb seit langem ein Informationsgesetzbuch gefordert, das umfassende Regelungen für das gesamte Informationsrecht beinhaltet und so eine bessere Systematik und Übersichtlichkeit der Regelungen gewährleisten soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Anfragen auf der Grundlage des IFG wurden in 2007 an die Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden gestellt?
a) Wie vielen Anfragen wurde vollständig oder teilweise stattgegeben?
b) Wie viele Anfragen wurden abgelehnt?
c) In wie vielen Fällen wurde gegen eine Ablehnung der Anfrage Widerspruch eingelegt?
d) Wie viele IFG-Verfahren sind gegenwärtig vor den Verwaltungsgerichten anhängig?
a) Welche Ablehnungsgründe wurden von den Behörden in wie vielen Fällen zur Ablehnung des Informationsbegehrens herangezogen?
b) In wie vielen Verfahren wird von Seiten der Behörde die Ablehnung des Informationsbegehrens mit einer Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen begründet?
c) In wie vielen Verfahren wird von Seiten der Behörde der Widerspruchsbescheid mit der Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen begründet?
a) In wie vielen Fällen wurde eine Gebühr für die Bearbeitung der Anfrage erhoben, und in welcher Höhe beliefen sich die Gebühren?
b) In wie vielen Fällen wurde von den Behörden die Erstattung der Auslagen verlangt, und in welcher Höhe beliefen sich die Auslagen?
c) In wie vielen Fällen wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Gebühr bzw. Auslagenerstattung zu verzichten?
d) In wie vielen Fällen wurde gegen den Kostenbescheid Widerspruch eingelegt oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angerufen?
Wie viele Widersprüche und Klagen wurden gegen die Ablehnung eines Informationsbegehrens erhoben, und wie sind diese – soweit sie abgeschlossen sind – ausgegangen?
a) Wie oft wurde der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit von den Antragstellern im Zusammenhang mit einer Ablehnung angerufen, und wie beurteilte der Bundesbeauftragte das beanstandete Verfahren der Behörden des Bundes?
b) In welchem Umfang wurden für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mittel bereitgestellt, um die neue gesetzliche Aufgabenzuweisung als Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit bewältigen zu können, und wurde die Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages (Bundestagsdrucksache 15/5606) für 2007 oder 2008 umgesetzt?
Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind bislang den Veröffentlichungspflichten nach § 11 IFG nicht nachgekommen, und warum nicht?
a) Auf welchen Internetpräsenzen aller Bundesministerien und der ihnen nachgeordneten Behörden findet sich auf der Einstiegsseite ein Hinweis auf die bestehende Fragemöglichkeit nach dem IFG?
b) Wie viele „Klicks“ sind auf denjenigen Internetseiten notwendig, die keinen Hinweis auf das IFG auf der „Einstiegsseite“ enthalten, um zu einem entsprechenden Hinweis auf die Fragemöglichkeit nach dem IFG zu gelangen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den unter den Buchstaben a und b dargestellten Sachverhalt?
d) Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der Art und Weise sowie des Mitteleinsatzes, um die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf die Möglichkeiten IFG hinzuweisen? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?
e) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes, insbesondere im Jahr 2007, tatsächlich unternommen, um innerhalb der Behörden des Bundes, aber auch in Bezug auf die breite Öffentlichkeit, die Bürgerinnen und Bürger besser über das IFG zu informieren?
f) Wurde eine Werbekampagne für die Nutzung des IFG durchgeführt, oder wird über eine solche Maßnahme nachgedacht? Wenn ja, an welche Maßnahmen wird gedacht? Wenn nein, warum nicht?
a) Sieht die Bundesregierung den in der Wissenschaft diskutierten Bedarf eines Informationsgesetzbuches, in dem eine umfassende und übersichtliche Regelung für das gesamte Informationsrecht erfolgt?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, gibt es hier bereits entsprechende Vorbereitungen seitens der Bundesregierung?
b) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, verbesserte Transparenzregelungen im IFG oder Informationsansprüchen anderer Gesetze festzuschreiben? Wenn ja, in welchen? Wenn nein, warum nicht?