Strafverfolgung von deutschen Taxifahrern im Ausland wegen angeblicher Beihilfe zur illegalen Einreise
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Burkhardt Müller-Sönksen, Patrick Döring, Jörg Rohde, Dr. Christel Happach-Kasan, Uwe Barth, Ernst Burgbacher, Marina Schuster, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Edmund Peter Geisen, Jörg van Essen, Gisela Piltz, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In jüngster Zeit sind mehrfach Taxifahrer aus Schleswig-Holstein und Hamburg in Dänemark wegen Beihilfe zur illegalen Einreise bzw. wegen Beförderung illegaler Einwanderer verurteilt worden. Die Taxifahrer haben dabei jeweils Ausländer befördert, die keine EU-Bürger sind und die keine Ausweispapiere bei sich trugen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Sind Taxifahrer gesetzlich verpflichtet, sich bei grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen?
Wenn nein, wie kann der Taxifahrer sicherstellen, dass er sich bei einem Grenzübertritt nicht einer Strafverfolgung wegen Beförderung illegaler Einwanderer aussetzt?
Wenn nein, hält die Bundesregierung eine solche gesetzliche Verpflichtung für wünschenswert?
Sind Taxifahrer nach geltendem dänischem Recht verpflichtet, bei grenzüberschreitenden Fahrten zu überprüfen, ob ihre Fahrgäste Ausweispapiere bei sich führen, und wenn ja, warum?
Sind Mitarbeiter und/oder Betreiber von Busunternehmen gesetzlich verpflichtet, sich bei grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen, und wenn ja, warum?
Sind Mitarbeiter und/oder Betreiber von Eisenbahnunternehmen gesetzlich verpflichtet, sich bei grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen, und wenn ja, warum?
Sind Mitarbeiter und/oder Betreiber von Fährunternehmen gesetzlich verpflichtet, sich bei grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen, und wenn ja, warum?
Wenn Mitarbeiter und/oder Betreiber eines Bus-, Eisenbahn- und/oder Fährunternehmens nicht gesetzlich verpflichtet sind, sich bei grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen, wie können sie sicherstellen, dass sie sich bei einem Grenzübertritt nicht einer Strafverfolgung wegen Beförderung illegaler Einwanderer aussetzen?
Gilt dies auch im Hinblick auf Fahrer von Privat-PKWs, die Anhalter kostenlos bzw. Mitfahrer für eine angemessene Fahrtkostenbeteiligung grenzüberschreitend befördern?
Hält die Bundesregierung eine Verpflichtung für Taxifahrer, sich bei grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen, für verhältnismäßig, insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei der Ausweiskontrolle um eine hoheitliche Aufgabe handelt?
Wie ist der Umstand zu bewerten, dass Taxifahrer in der Regel nicht erkennen können, ob es sich bei den Ausweispapieren um Fälschungen oder ungültige Papiere handelt?
Welche rechtlichen Konsequenzen haben deutsche Taxifahrer im europäischen Ausland jeweils zu erwarten, wenn sie bei einem Grenzübertritt Fahrgäste ohne gültige Ausweispapiere befördern?
Ist die Hinzuziehung der Bundespolizei bei einem Grenzübertritt für den Taxifahrer geeignet, sicherzustellen, dass ihm im Ausland keine Strafverfolgung wegen der Beförderung illegaler Einwanderer droht?
Stellt die Kontrolle von Ausweispapieren der Fahrgäste durch die Taxifahrer einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar?
Besteht für Taxifahrer auch bei grenzüberschreitenden Fahrten eine Beförderungspflicht?
Sieht die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle, Handlungsbedarf im Hinblick auf die grenzüberschreitende Beförderung von Personen mit Taxis?
Wird die Bundesregierung mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Verständigung suchen, um bei der grenzüberschreitenden Beförderung von Personen mit Taxis künftig Härtefälle zu vermeiden, im Hinblick auf die Strafverfolgung wegen der Beförderung illegaler Einwanderer?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen deutsche Taxifahrer seit 2000 im Ausland wegen des Verdachts der Beihilfe zur illegalen Einreise bzw. wegen Beförderung illegaler Einwanderer in Untersuchungshaft gekommen sind?
In wie vielen dieser Fälle erfolgte ein Freispruch bzw. eine rechtskräftige Verurteilung?
Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen seit 2000 im Ausland deutsche Mitarbeiter und/oder Betreiber von Bus-, Eisenbahn-, Fährunternehmen und/oder Fahrer von Privat-PKWs wegen Beihilfe zur illegalen Einreise bzw. wegen Beförderung illegaler Einwanderer verurteilt worden sind?
In wie vielen Fällen sind ausländische und/oder deutsche Taxifahrer bei dem Grenzübertritt in die Bundesrepublik Deutschland seit 2000 wegen Einschleusens von Ausländern verurteilt worden?