Mögliche Überprüfung von Ordensträgern
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz berichtet in seinem im April dieses Jahres vorgelegten 15. Tätigkeitsbericht, daß Kandidatinnen und Kandidaten für eine Ordensverleihung ohne ihr Wissen umfangreichen Überprüfungen unterzogen würden.
Die vorschlagsberechtigten Behörden prüften z. B. bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes deren Personalakten, forderten ansonsten eine Stellungnahme des Arbeitgebers sowie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister an. In der Praxis würden ferner „oft" Informationen des Bundesbeauftragten für die Stasi-Akten, beim Document-Center in Berlin sowie von Verfassungsschutzämtern und vom Bundesnachrichtendienst eingeholt, ergänzend bisweilen die Nachbarschaft des Betroffenen befragt.
Erscheine der Kandidat bzw. die Kandidatin hiernach geeignet, teile die vorschlagsberechtigte Stelle dies dem Bundespräsidialamt mit, während die Betroffenen zu keiner Zeit von den Datenerhebungen erführen.
Auch weil gerade am 5. und 8. Oktober 1995 66 verdiente Bürger und Bürgerinnen aus West- sowie 28 ehemalige Bürgerrechtler und Bürgerrechtlerinnen aus Ostdeutschland mit dem Verdienstorden ausgezeichnet wurden, ist es von Interesse, welche personenbezogenen Datenerhebungen aus diesem Anlaß und ähnlichen Anlässen in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt worden sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche vorschlagsberechtigten Stellen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung haben für den Kreis der am 5. und 8. Oktober 1995 erfolgten Ehrungen insgesamt wie viele Menschen zur Ordensverleihung vorgeschlagen?
Welche Stellen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung haben anläßlich beabsichtigter Ordensverleihungen bzw. beabsichtigter Vorschläge hierfür
a) Anfragen nach Auskünften über die Betroffenen erhalten,
b) daraufhin tatsächlich Informationen über die Kandidatinnen und Kandidaten erteilt?
Hinsichtlich wie vieler Betroffener erhielten und beauskunfteten die in Frage 2 genannten Stellen jeweils Anfragen
a) in den vergangenen fünf Jahren insgesamt,
b) konkret jeweils hinsichtlich der am 5. bzw. 8. Oktober 1995 für eine Ordensverleihung ins Auge gefaßten Personen?
Hinsichtlich wie vieler Personen entsprechend der in Frage 3 vorgegebenen Differenzierung haben insbesondere der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz Anfragen
a) entgegengenommen,
b) mit vorliegenden Erkenntnissen beauskunftet?
Wie viele der Personen,
a) die in den vergangenen fünf Jahren insgesamt für eine Ordensverleihung vorgesehen waren,
b) aus dem Kreis der am 8. Oktober 1995 ausgezeichneten Bürgerrechtler und Bürgerrechtlerinnen, hinsichtlich derer Anfragen
— an die in Frage 2 genannten Stellen gerichtet bzw.
— von diesen mit vorliegenden Erkenntnissen beauskunftet wurden,
sind aufgrund der von Bundesdienststellen erteilten Auskünfte sodann nicht mit einem Verdienstorden ausgezeichnet worden?
a) An welche im Verantwortungsbereich der Bundesregierung stehende Stellen wurden Anfragen gerichtet bezüglich des an der friedlichen Revolution federführend beteiligten Bürgerrechtlers Reinhard S., und welche Stellen haben hierzu mit welchem Inhalt Stellung bezogen?
b) Wurden bezüglich der zunächst ebenfalls für den 8. Oktober 1995 ins Auge gefaßten Ordensverleihung an Reinhard S. von Dienststellen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung Erkenntnisse übermittelt, daß er mit einer ehemaligen Beisitzerin im Bundesvorstand der PDS befreundet sei, welcher mangelnde Distanzierung von gewalttätigen Protesten vorgeworfen wird?
a) Welche fachlichen Einwände erhebt die Bundesregierung gegen den Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, eine bereichsspezifische Vorschrift in das Ordensgesetz aufzunehmen, wonach die Betroffenen vor Beginn des Ordensvergabeverfahrens über die beabsichtigte Datenerhebung zu informieren sind und diese nicht ohne ihre Einwilligung durchgeführt werden darf?
b) Aufgrund welcher Interpretation des informationellen Selbstbestimmungsgrundrechts hat die Bundesregierung in Gestalt des Bundesministeriums des Innern erwidert, eine derartige Regelung sei „nicht erforderlich"?
c) Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Entwurf einer datenschutzkonformen Novelle zum Ordensgesetz vorlegen?