Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/3004
13. Wahlperiode
14.11.95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Steffi Lemke,
Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/2793 —
Zuckerrübentransporte auf Schiene und Straße
Ende 1993 endete in Deutschland der Zuckerrübentransport auf der
Schiene. In einer beispiellosen Kooperation zwischen Bahn und
Zuckerfabriken wurde der Rübenverkehr schrittweise auf die Straße verlagert.
Die Bahn rechtfertigte sich mit angeblich hohen Vorhaltekosten für den
nur saisonalen Einsatz der Rübenwaggons, und die Zuckerfabriken
stellten gleichzeitig ihre Annahmestellen auf reine Straßenanbindung
um. Nach Verlagerung der Rübentransporte auf die Straße beendete die
vormalige Deutsche Bundesbahn dann häufig die Bedienung der
betroffenen Strecken im Güterverkehr und strebte deren Stillegung an, weil
der Rübenverkehr das Rückgrat des Gütertransportes auf den
Schienenstrecken im ländlichen Raum war.
Mit der Verlagerung der Zuckerrübentransporte von der Schiene auf die
Straße reduzierten sich die Steuereinnahmen aus diesem
Transportsektor. Während die vormalige Deutsche Bundesbahn für den Verbrauch
von Mineralöl auch im Rahmen der Rübentransporte die entsprechende
Steuer entrichtete und somit für Steuereinnahmen sorgte, werden
Rübentransporte auf der Straße in hohem Maße mit landwirtschaftlichen
Fahrzeugen durchgeführt, die über entsprechende Steuerbefreiungen
verfügen. Die Landwirte, die mit Traktoren ihre Rüben selbst anliefern,
erhalten die Mineralölsteuern zurückerstattet, und ihre Traktoren sind
von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Dies trifft auch auf einen großen
Teil der nur im landwirtschaftlichen Verkehr eingesetzten Lkw (bei
landwirtschaftlichen Genossenschaften, mit grünem Kennzeichen) zu,
wenn sie mit Rüben größere Entfernungen zurücklegen. Eine
Verschärfung erfährt diese Situation durch die Konzentrationserscheinungen in
der Zuckerindustrie, durch die einzelne Standorte aufgegeben worden
sind, so daß die Anfahrtsstrecke von den Rübenfeldern bis zu den
Rübenannahmestellen sich zum Teil erheblich verlängert haben.
Im Nachbarland Schweiz werden noch heute Rüben umweltfreundlich
per Bahn transportiert. Nicht mehr benötigte Rübenverladeanlagen aus
der Vorderpfalz wurden in die Schweiz verkauft, um die dortige
Bahnverladung weiterhin sicherzustellen und sogar neu einzuführen.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung verfolgt das verkehrspolitische Ziel, die
umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
9. November 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
stärker als bisher an der Bewältigung des Verkehrsaufkommens
zu beteiligen. Durch die Bahnreform und die st rikte Trennung der
unternehmerischen von den hoheitlichen Aufgaben sind die
Weichen für die Entwicklung eines flexiblen, den Anforderungen des
Marktes entsprechenden Schienenverkehrssystems gestellt. Die
Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten einen
diskriminierungsfreien Zugang zum öffentlichen Schienennetz. Durch den
dadurch möglichen Wettbewerb kommen Marktprinzipien auch
im Schienenverkehr zur Geltung.
Mit der Bahnreform ist eine wesentliche Voraussetzung für ein
integriertes Gesamtverkehrssystem geschaffen, in dem sich die
Aufgabenteilung unter den Verkehrsträgern nach ihrer jeweiligen
spezifischen Systemstärke bemißt.
Zu den unternehmerischen Aufgaben des Vorstandes der
Deutschen Bahn AG (DB AG) gehören seit Inkrafttreten der
Bahnstrukturreform unter anderem die Gestaltung der Verkehrsangebote
nach den Bedürfnissen des Marktes. Die DB AG muß ihre
Operationsfelder nach Kosten- und Ertragsgesichtspunkten ausrichten
und sich dabei unter Umständen auch von unwirtschaftlichen
Transportaufgaben lösen. Gleiches gilt für andere Unternehmen,
die sich im Schienenverkehr betätigen.
Die eingetretenen Verlagerungen im Transport von Zuckerrüben
von der Schiene auf die Straße müssen vor diesem Hintergrund
und der Abschaffung wettbewerbsverzerrender Ausnahmetarife
im Schienenverkehr beurteilt werden. Bei den saisonalen
Verkehren mit einer durchschnittlichen Transportweite von etwa 40 km
ist der Lkw dem Schienenverkehr grundsätzlich überlegen.
Zudem sieht sich die Zuckerindustrie seit Mitte der 80er Jahre
aufgrund sinkender Erlöse einem zunehmenden
Rationalisierungsdruck ausgesetzt. Nach Angaben der Wirtschaftsverbände
Zucker wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um
durch verbesserte Logistikkonzepte eine kostenoptimale Anfuhr
von Zuckerrüben zu erreichen. Mit der ehemaligen Deutschen
Bundesbahn konnten diese Konzepte nicht realisiert werden.
Die Bundesregierung kann im Bahnbereich nur noch bedingt im
Rahmen der ihr verbliebenen Zuständigkeit Auskunft geben.
Unter Bezug auf das Schreiben von Staatsminister Pfeifer vom
21. Juni 1995 an den Vorsitzenden des Ausschusses für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und die Absprache in der
Sitzung dieses Ausschusses am 29. Juni 1995 beantwortet die
Bundesregierung bis zur vorgesehenen abschließenden
Entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses die Fragen 8, 9, 13 und
14 zum unternehmerischen Verantwortungsbereich der Bahn
ohne Bindungswirkung bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit.
Dabei ist die Mitwirkung der Bundesregierung auf die
Weiterleitung der Auskünfte des Unternehmens beschränkt. Es kann nur
die Entscheidung mitgeteilt werden, die das Unternehmen
getroffen hat.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Verlagerung der
Zuckerrübentransporte von der Schiene auf die Straße aus ökologischer
Sicht und vor dem Hintergrund ihrer Propagierung des Vorrangs
der Schiene vor der Straße?
Der überwiegende Teil des Zuckerrübenverkehrs ist
Güternahverkehr mit einer Transportentfernung unter 50 km. Für den
unvermeidbar gebrochenen Transport Straße/Schiene wurden in
der Vergangenheit nicht nur zahlreiche Güterwagen, sondern
auch spezielle Verladeeinrichtungen sowie Schieneninfrastruktur
ausschließlich für diesen Zweck vorgehalten. Da die Fahrzeuge
und Einrichtungen nur rd. acht Wochen im Jahr genutzt wurden,
ergab sich eine außerordentlich ungünstige Kostenstruktur für
den Zuckerrübenverkehr auf der Schiene. Überdies ist das
Sammeln eines großflächig verteilten Verkehrsaufkommens keine
eisenbahnspezifische Transportaufgabe.
Die Bundesregierung unterstützt ein Zusammenarbeiten der
Verkehrsträger, bei der jedes System seine Stärken zum Einsatz
bringt:
— Große Lasten auf weiter Entfernung aus ökologischen Gründen
mit der Bahn und
— Sammeln und Verteilen in der Fläche auf der Straße.
2. Mit welchen Ergebnissen wurden gegebenenfalls
verkehrsbezogene Schadstoffmessungen im Umfeld von Zuckerfabriken vor und
während einer Zuckerrübenkampagne vorgenommen?
Der Bundesregierung liegen keine Ergebnisse verkehrsbezogener
Schadstoffmessungen im Umfeld von Zuckerfabriken vor.
3. Ist es richtig, daß es durch die Verlagerung des
Zuckerrübentransports von der Schiene auf die Straße insbesondere im Einzugsgebiet
großer Zuckerfabriken — z. B. in Regensburg — zu erheblichen
Verkehrsbelastungen kommt?
Auf Bundesfernstraßen sind erhebliche Verkehrsbelastungen
durch Verlagerung der Zuckerrübentransporte von der Schiene
auf die Straße nur in Ausnahmefällen bekannt. Gleichwohl kann
es im näheren Einzugsbereich von zuckerrübenverarbeitenden
Betrieben insbesondere im nachgeordneten Netz saisonal zu
Auswirkungen der Zuckerrübentransportfahrzeuge auf den übrigen
Straßenverkehr kommen. Auf die Gesamtverkehrsbelastung
haben die Zuckerrübentransporte keinen nachweisbaren Einfluß.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Verlagerung der
Zuckerrübentransporte von der Schiene auf die Straße im Kontext der
Verkehrssicherheit?
Untersuchungen bzw. Daten zur Auswirkung der Verlagerung
von Zuckerrübentransporten von der Schiene auf die Straße
hinsichtlich der Verkehrssicherheit liegen der Bundesregierung nicht
vor.
5. In welchem Umfang waren seit 1980, jeweils pro Jahr,
Rübentransporte auf der Straße in Verkehrsunfälle (Vervielfachung von
Überholvorgängen) verwickelt?
Wie war die Schwere dieser Unfälle, differenziert nach Todesfällen,
Verletzten und Sachschäden?
Ob und in welchem Umfang Daten über die Beteiligung von
Rübentransporten an Verkehrsunfällen seit 1980 vorliegen,
konnte wegen der kurzen Frist nicht ermittelt werden.
_6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Straßenneu- und
-ausbauprojekte, die im Zusammenhang mit der Ausweitung des
Zuckerrübenverkehrs (Überholvorgänge) auf der Straße stehen?
Welche Kosten werden bei Durchführung dieser Maßnahmen
entstehen bzw. sind schon entstanden?
Maßnahmen des Um-, Aus- und Neubaus von Bundesstraßen, die
im Zusammenhang mit der Ausweitung des Zuckerrübenverkehrs
auf der Straße stehen, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Zuckerrübentransporte auf Bundesstraßen sind in der Regel
verkehrsmäßig nicht so stark, daß sie die Funktion der Straße für den
weiträumigen Verkehr nachhaltig beeinträchtigen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung das Argument der hohen Kosten
für die nur saisonale Vorhaltung der sogenannten „0-Waggons" im
Schienenrübenverkehr vor dem Hintergrund, daß auch die
Fahrzeuge für den Straßenrübenverkehr in der Regel spezialisierte Lkw-
Hänger-Kombinationen sind und damit nur saisonal eingesetzt
werden können?
Lkw und Hänger werden in der Regel nicht ausschließlich für die
Rübenkampagne vorgehalten. Im übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
8. Was ist mit den Waggons geschehen, die bis 1993 im
Schienenrübenverkehr eingesetzt worden sind?
Ist es richtig, daß es sich um alte, nur noch im Zuckerrübentransport
eingesetzte Güterwaggons handelte, deren Vorhaltekosten
ohnehin gering waren?
Die DB AG teilt mit, daß die bis 1993 im Rübenverkehr
eingesetzten Güterwagen ausgemustert und zerlegt sind. Es handelte sich
um abgeschriebene Fahrzeuge, die ausschließlich für den
Rübentransport vorgehalten und vereinfacht instandgehalten wurden
und deren Vorhaltungskosten demzufolge geringer waren als für
die übrigen Güterwagen im Ladungsverkehr.
9. In welcher Höhe fielen zwischen 1980 und 1993 jeweils pro Jahr
Steuereinnahmen speziell durch die Rübentransporte der
Deutschen Bundesbahn an?
In den Jahren 1980 bis 1993 ist für Rübentransporte nach Aussage
der DB AG eine Umsatzsteuer in nachfolgend aufgeführter Höhe
angefallen (Beträge in Mio. DM):
1980 7,455 1987 7,059
1981 9,616 1988 5,520
1982 9,323 1989 4,748
1983 7,001 1990 4,230
1984 8,904 1991 3,530
1985 8,151 1992 2,431
1986 7,874 1993 0,605
10. Kann die Bundesregierung ausschließen, daß mit von der
Kraftfahrzeugsteuer befreiten Lkw Fahrten zwischen den
Rübenanbaugebieten und den Rübenfabriken durchgeführt werden, und wie hoch
schätzt die Bundesregierung den hiermit verbundenen
Steuerausfall?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Höhe der
mit von der Kraftfahrzeugsteuer befreiten Fahrzeugen
durchgeführten Fahrten zwischen den Zuckerrübenanbaugebieten und
den Zuckerrübenfabriken vor.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den
Schienenanteil in der Schweiz und dessen Kostenstruktur im Vergleich zum
konkurrierenden Lkw-Transport?
Der Anteil der Schienentransporte an den Gesamttransporten in
der Schweiz betrug 1993 nach Angaben der schweizerischen
Verkehrsstatistik, herausgegeben vom Bundesamt für Statistik, Bern,
gemessen an den transportierten Tonnen 9,6 % und gemessen an
den geleisteten Tonnenkilometern 38,4 %. Die entsprechenden
Anteile im Lkw-Transport waren 83,6 % und 50,3 %
Informationen über die Kostenstruktur der Bahn im Vergleich zum
konkurrierenden Lkw-Transport liegen nicht vor.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe,
warum in der Schweiz ein großer Teil der Zuckerrübentransporte
auf der Schiene abgewickelt wird, und in welcher Weise hält sie die
branchenspezifischen Verhältnisse in der Schweiz für vergleichbar
mit denen in der Bundesrepublik Deutschland?
Nach Mitteilung der Schweizer Bundesbahnen (SBB) erfolgen ca.
drei Viertel der Zuckerrübentransporte auf der Schiene. Der
restliche Anteil des Zuckerrübentransportes erfolgt per
Feldrandverladung mit landwirtschaftlichem Gerät, d. h. es gibt keinen
gewerbsmäßigen Transport mit Lkw in der Schweiz. Diese
Aufteilung beruht auf einem Konzept der SBB mit den großen
Zuckerfabriken in der Schweiz. Während sich diese Zuckerfabriken
geographisch eher an der Peripherie des Landes befinden, erfolgt der
Zuckerrübenanbau jedoch in der Mittelschweiz, d. h. es finden
relativ lange Beförderungen statt. Dies ist ein wesentlicher
Unterschied zu den Verhältnissen in Deutschland, wo der Anbau in
unmittelbarer Nähe der Zuckerfabriken erfolgt.
Neben dieser Besonderheit der Schweiz, die den
Zuckerrübentransport durch die Bahn nahelegt, sind auch ökologische Gründe
ausschlaggebend.
Derzeit wird die Konzeption des Zuckerrübentransportes in der
Schweiz im Hinblick auf die hohen Produktionskosten des
Zukkers, unter anderem auch wegen der Kosten des Bahntransportes,
überprüft.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen einer
Rückverlagerung auf die Schiene vor dem Hintergrund neuer Techniken im
kombinierten Verkehr, wie z. B. durch den Einsatz von
Abrollcontainern (ACTS), wodurch der vielfach für den Straßentransport
propagierte Vorteil „Feldrandabholung" auch wieder für die
Schiene gelten würde?
Behälter-Transport-Systeme Schiene/Straße (BTS) einschließlich
Abrollcontainer (ACTS) sind grundsätzlich technisch für den
Zukkerrübentransport geeignet; ihre Anwendung scheitert jedoch
unter den heutigen Bedingungen an einer unzureichenden
Wirtschaftlichkeit. Der gebrochene Verkehr im Straßenvor- und ggf.
-nachlauf ist bei einer durchschnittlichen Entfernung früherer
Zuckerrübenverkehre auf der Schiene von rund 50 km (Stand
1990) wesentlich teurer als die durchgehende Straßenbeförderung
und wird deshalb von der Zuckerwirtschaft nicht akzeptiert.
Zudem weisen die BTS wegen ihrer hohen Systemkosten auch bei
größeren Transportentfernungen keine Wirtschaftlichkeit für die
DB AG aus. Eine Wettbewerbsfähigkeit vom BTS gegenüber der
durchgehenden Straßenbeförderung könnte bei den
Zuckerrübentransporten nur mittels Preissubventionierung durch Dritte,
z. B. Gebietskörperschaften, erreicht werden.
Beim Zuckerrübentransport handelt es sich zudem um einen
Saisonverkehr von ca. drei Monaten (September bis November),
für den entsprechende Kapazitäten — sowohl hinsichtlich
Tragwagen als auch Behältern — nicht besonders vorgehalten werden
können, auch nicht von den BTS-Betreibergesellschaften.
14. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, den
derzeit seitens der Deutschen Bahn AG angelaufenen Rückzug aus der
Fläche zu beenden, da dieser sich zwar kurzfristig
betriebswirtschaftlich für die Deutsche Bahn AG rechnen mag, zukünftig aber
zu erheblichen Problemen führen wird und dementsprechend
Voraussetzung einer Rückverlagerung des Rübenverkehrs — wie im
gesamten Schienengüterverkehr — die Existenz eines auch die Fläche
erschließenden Gleisnetzes ist.
Die vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates
verabschiedete Bahnstrukturreform hat mit § 11 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) ein Instrument geschaffen, mit dem die
für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung zuständigen Länder
im Vorfeld in die Entscheidung über eine Stillegung von
Eisenbahninfrastruktur einbezogen werden. Die Initiative für
Stillegungen liegt bei der Deutschen Bahn AG, nicht bei der
Bundesregierung.
In diesem Zusammenhang teilt die DB AG mit, daß sie sich im
Güterverkehr grundsätzlich nicht aus der Fläche zurückzieht.
Beweis dafür sind
— die heutige durchschnittliche Entfernung z. B. im
konventionellen Ladungsverkehr von ca. 202 km,
— die Vorhaltung von 2 826 Güterverkehrsstellen und
— die Bedienung von rund 10 500 privaten Gleisanschlüssen.
Zielsetzung sind für den Vorstand solche Verkehre, die für den
Kunden eine optimale Lösung seines Transportproblems bedeu
-
ten und gleichzeitig für die Bahn ein positives Ergebnis erbringen.
Entscheidungen zur Bedienung von Güterverkehrsstellen in der
Fläche sind insofern vom Potentialaufkommen und
betriebswirtschaftlichen Ergebnissen abhängig.
15. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, daß ein privates
Eisenbahnunternehmen in Niedersachsen allein in seinem
Einzugsgebiet ( „Nasses Dreieck") jährlich gern 40 000 bis 50 000 Tonnen
Zuckerrüben transportieren und damit die Straßen sowie die
Umwelt erheblich entlasten würde, daran aber von den Zuckerfabriken
gehindert wird, da diese auf Straßenanlieferung bestehen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über ein
entsprechendes wettbewerbsfähiges Transportangebot eines privaten
Eisenbahnunternehmens in Niedersachsen vor.
16. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung angesichts dieser
Umstände, mit ökologisch orientierten, ordnungspolitischen
Maßnahmen auf eine Rückverlagerung der Rübentransporte auf die
Schiene hinzuwirken?
Angesichts der besonderen Systemstärke des Lkw in diesem
Segment beurteilt die Bundesregierung gegenwärtig die
Möglichkeiten für eine Rückgewinnung dieser Transporte für die Schiene als
wenig aussichtsreich. Dies schließt jedoch nicht aus, daß
Schienenverkehrsunternehmen auf einzelnen Relationen unter
veränderten Bedingungen konkurrenzfähige Angebote unterbreiten
können.
Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 wird
verwiesen.]