Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/8279
16. Wahlperiode 26. 02. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/7923 –
Aufgabe und Bedeutung der Quick Reaction Force für die Einsatzstrategie der
ISAF und die Implikationen für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zusätzlich zu den regulären Einheiten in den jeweiligen Regionalkommandos
verfügt ISAF noch über strategische, taktische und operative Eingreifkräfte.
Über die Zusammensetzung dieser Eingreifkräfte und deren bisherige
Aktivitäten in Afghanistan wurden der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit
bislang nur unzureichend informiert. Bekannt wurde allerdings, dass die von
Norwegen für das Regionalkommando Nord gestellte Quick Reaction Force
(QRF) im Rahmen der Operation Harekate Yolo II im Oktober und November
2007 sowohl im Regionalkommando West und Nord bei Kampfeinsätzen
eingesetzt wurde. Im Wesentlichen sollen die Quick Reaction Forces als
Kampfeinheit in der Lage sein, in ihrem Zuständigkeitsbereich Einsätze und
weitere Aufgaben, wie z. B. Konvoisicherung oder Aufklärung,
durchzuführen.
Inzwischen wurde der Deutsche Bundestag darüber informiert, dass
Norwegen die Zuständigkeit für die QRF abgeben wird und die Bundesregierung
überlegt, der Bundeswehr diese Aufgabe zu übertragen. Eine Bewertung der
Vereinbarkeit einer deutschen Beteiligung an den QRF mit dem ISAF-Mandat
des Deutschen Bundestags ist angesichts der bisherigen Informationspolitik
der Bundesregierung unmöglich.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist die Behauptung zurück, den Bundestag und die
Öffentlichkeit bislang nur unzureichend über die QRF unterrichtet zu haben,
wodurch eine Bewertung der Vereinbarkeit einer deutschen Beteiligung an
einer QRF mit dem ISAF-Mandat des Deutschen Bundestages nicht möglich
sei.
Die Bundesregierung hat den Verteidigungsausschuss in seiner 68. Sitzung am
12. Dezember 2007, also in seiner ersten Sitzung nach der Konferenz der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 22. Februar
2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/8279 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeTruppensteller des Regionalkommandos (RC) Nord am 19. bis 21. November
2007 in Berlin, darüber informiert, dass Norwegen die QRF des RC Nord nur
noch bis Ablauf des ersten Halbjahres 2008 stellen wird. Der
Verteidigungsausschuss wurde in dieser, wie auch in seinen nachfolgenden Sitzungen am
16. Januar und 23. Januar 2008 über die Aufgaben der QRF und den Stand der
Suche eines Nachfolgers für Norwegen unterrichtet. Auch der Auswärtige
Ausschuss wurde in seinen Sitzungen am 16. Januar und 23. Januar 2008
entsprechend unterrichtet.
In einer aktuellen Stunde am 24. Januar 2008 bekräftigten vier der fünf
Fraktionen des Deutschen Bundestages ihre Zustimmung zu einer möglichen
Übernahme der QRF durch Deutschland.
Die Bundesregierung weist gleichfalls die Auffassung der Fragesteller zurück,
es handele sich bei den QRF um „zusätzlich zu den regulären Einheiten“
eingesetzte „Eingreifkräfte“. Die Quick Reaction Forces sind Teil des
Kräftedispositives der regionalen Kommandeure von ISAF und erfüllen ihre Aufgaben auf
der Grundlage des durch die Nationen gebilligten Operationsplans.
1. Welche Staaten stellen derzeit Einheiten für die Quick Reaction Forces der
ISAF bereit, für welche Regionalkommandos, und in welcher
Truppenstärke?
Derzeit werden Einheiten durch folgende Staaten bereitgestellt.
RC Capital: Portugal
RC Nord: Norwegen
RC West: Spanien und Italien
RC Ost: USA
RC Süd: Großbritannien
Zur jeweiligen Truppenstärke können aus operativen Gründen keine Angaben
gemacht werden.
2. Für welchen Zeitraum haben sich diese Staaten verpflichtet Einheiten für
die Quick Reaction Force der ISAF zur Verfügung zu stellen?
NATO Mitgliedstaaten verpflichten sich in der Regel für einen Zeitraum von
zunächst einem Jahr. Dies entspricht dem Zeitraum zwischen zwei regulären
Truppenstellerkonferenzen bei der NATO (SHAPE).
3. Wie hat sich die Truppenstärke der jeweiligen Quick Reaction Force im
Rahmen von ISAF seit 2004 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahren)?
ISAF übernahm 2006 die Verantwortung für die Unterstützung bei der
Aufrechterhaltung der Sicherheit in Gesamt-Afghanistan. Seit dieser Erweiterung
des Verantwortungsraumes für ISAF gibt es QRF in den Regionen.
Aus operativen Gründen können zu den Truppenstärken keine weiteren
Angaben gemacht werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/82794. Worin unterscheidet sich der Auftrag der Quick Reaction Force von dem
der Strategic Reserve Force und Theatre Reserve Force sowie der übrigen
ISAF-Einheiten?
Reserven mit unterschiedlichen Bereitschaftsgraden werden auf allen Ebenen
bereitgehalten, um auf Lageveränderungen schnell reagieren zu können.
„Regional Manoeuvre Forces“ (u. a. mit der Teilaufgabe Quick Reaction Force)
sind Kräfte, die durch die Regionalkommandeure eingesetzt werden. Sie sind
das einzige frei verfügbare Manöverelement des Regionalkommandeurs zur
Sicherstellung der Operationsfreiheit und deshalb vor allem unter Sicherheits-
und Schutzaspekten unabdingbar.
Im Unterschied dazu erstreckt sich der Auftrag der „Theatre Reserve Force“
auf ganz Afghanistan. Sie wird durch den COM ISAF eingesetzt.
„Strategic Reserve Forces“ befinden sich außerhalb Afghanistans und werden
nach Rücksprache mit der truppenstellenden Nation ausschließlich durch
SACEUR selbst eingesetzt und bedürfen des Beschlusses des Nordatlantikrats.
5. Worin unterscheidet sich der Auftrag der Quick Reaction Force RF von
dem der Bundeswehr im Regionalkommando Nord?
ISAF vollzieht den vom VN-Sicherheitsrat mandatierten Auftrag, Afghanistan
bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit so zu unterstützen, dass sowohl die
afghanischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen und
anderes internationales Zivilpersonal, insbesondere solches, das dem
Wiederaufbau und humanitären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld
arbeiten können. Dies ist auch der Auftrag, den das konstitutive Mandat des
Deutschen Bundestages dem deutschen ISAF-Kontingent zuweist.
Den einzelnen Regionalkommandos stehen zur Auftragserfüllung sowohl die
Kräfte (inklusive der erforderlichen Reserven) in den Provincial
Reconstruction Teams (PRT) als auch jeweils eine QRF zur Verfügung.
Entsprechend der Anforderung der NATO sollen die entsprechenden Einheiten
in der Lage sein, nachfolgende Aufgaben zu erfüllen:
– Patrouilleneinsatz,
– Absicherungsoperationen,
– Einsatz gegen gewaltbereite Menschenmengen,
– Evakuierungsoperationen,
– Zugriffs- und Durchsuchungsoperationen,
– offensive Operationen gegen regierungsfeindliche Kräfte im
Zusammenwirken mit den afghanischen Sicherheitskräften,
– Einsatz als taktische Reserve.
6. Wer kann den Einsatz von Quick Reaction Forces anfordern?
Alle ISAF-Kräfte und Kommandeure eines Regionalkommandos können eine
Anforderung auf Einsatz der jeweiligen QRF stellen.
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Drucksache 16/8279 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode7. Wer entscheidet über den Einsatz der Quick Reaction Force im jeweiligen
Zuständigkeitsbereich?
Der Kommandeur des jeweiligen Regionalkommandos entscheidet über den
Einsatz in seinem Zuständigkeitsbereich.
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
8. Wer führt die Einheiten der Quick Reaction Force im Einsatz?
Im Einsatz werden die QRF auf der taktischen Ebene durch den jeweiligen
Einheits-/Verbandsführer geführt.
9. Können QRF-Einheiten außerhalb des ihnen zugewiesenen
Zuständigkeitsbereiches in einem Regionalkommando eingesetzt werden, und
wenn ja, unter welchen Bedingungen?
QRF werden auf der Ebene der Regionalkommandos bereitgehalten, könnten
aber auf Anforderung COM ISAF und bei Zustimmung der entsendenden
Nation im gesamten ISAF Operationsgebiet eingesetzt werden.
10. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Quick Reaction
Forces eines Regionalkommandos in einem anderen Regionalkommando
eingesetzt wurden?
Ja
11. Wer entscheidet über den Einsatz der Quick Reaction Forces außerhalb
des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
12. Wie oft wurden bislang QRF-Einheiten im Regionalkommando Nord
eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Aus operativen Gründen können hierzu keine Angaben im Detail gemacht
werden. Als Größenordnung ist anzuführen, dass die norwegische QRF im Jahr
2007 insgesamt 26-mal im RC Nord eingesetzt wurde.
13. Wie häufig wurden die Quick Reaction Forces im Zuständigkeitsbereich
des Regionalkommandos Nord in Kämpfe mit oppositionellen
bewaffneten Gruppen verwickelt?
Aus operativen Gründen können hierzu keine Angaben gemacht werden.
14. Wie viele Angehörige der Quick Reaction Forces wurden in den letzten
Jahren getötet oder verletzt (bitte aufgeschlüsselt nach QRF und Jahren)?
Im Bereich der norwegischen QRF wurde seit Juni 2006 kein Soldat im Einsatz
als QRF getötet oder verletzt. Für die QRF der anderen Regionalbereiche liegen
der Bundesregierung keine Zahlen vor.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/827915. Wie viele Menschen wurden bei den Gefechten unter Beteiligung der
Quick Reaction Forces des Regionalkommandos Nord verletzt, getötet
oder gefangen genommen?
Aus operativen Gründen können hierzu keine Angaben gemacht werden.
16. Können Quick Reaction Forces gemeinsam mit OEF-Einheiten eingesetzt
werden, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Aufgrund der unterschiedlichen völkerrechtlichen Grundlagen sowie der
daraus folgenden unterschiedlichen Aufgaben handelt es sich bei ISAF und OEF
nach wie vor um zwei unabhängige, getrennt voneinander durchgeführte
Operationen. Unter Betonung dieser Eigenständigkeit hat der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen ISAF wiederholt – zuletzt mit Resolution 1776 (2007) vom
19. September 2007 – zur engen Abstimmung mit OEF aufgefordert. Insofern
sind Situationen möglich, in denen die QRF in gemeinsamen Operationen mit
der ANA eingesetzt werden, die selbst ggf. durch integrierte Ausbilderteams
begleitet werden, die nicht Teil von ISAF sind. Unbenommen davon ist die
Möglichkeit der Unterstützung von OEF-Einheiten im Rahmen der Nothilfe.
17. Können QRF für die Jagd auf mutmaßliche Anführer oppositioneller
bewaffneter Gruppen eingesetzt werden?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
18. Können Quick Reaction Forces für so genannte Targeting-Aufgaben
eingesetzt werden?
Die Bundesregierung verweist auf den Bericht des Bundesministeriums der
Verteidigung an den Verteidigungsausschuss vom 11. Februar 2008. Eine QRF
nimmt die Aufgaben, wie unter Frage 5 ausgeführt, wahr.
19. Können Quick Reaction Forces bei Massendemonstrationen eingesetzt
werden?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
20. Welches minimale Aufgabenspektrum müssen Quick Reaction Forces im
Rahmen der ISAF-Einsatzplanung erfüllen können?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
21. Welches Aufgabenspektrum müssen Quick Reaction Forces abdecken
können um nach Auffassung der Bundesregierung einen Beitrag zur
Erfüllung des ISAF-Mandats im Regionalkommando Nord leisten zu
können?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Drucksache 16/8279 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode22. Welche Truppenteile der Bundeswehr sind derzeit in der Lage das
minimale Aufgabenspektrum der Quick Reaction Forces abzudecken?
Besonders geeignet sind alle Einheiten der Infanterie sowie Teile der
gepanzerten Kampftruppen (Panzergrenadiere) des Heeres für einen Einsatz als QRF
unter den genannten Rahmenbedingungen und kommen daher grundsätzlich für
das Aufgabenspektrum, wie in Antwort zu Frage 5 dargelegt, in Betracht.
23. Wie viel Vorbereitungszeit veranschlagt die Bundeswehr für die
Aufstellung von Quick Reaction Forces, und wie werden die benötigten
Truppenteile auf den Einsatz vorbereitet?
Mögliche Truppenteile für eine QRF werden wie alle anderen Einheiten der
Bundeswehr für ihren Einsatzauftrag ausgebildet und vorbereitet.
24. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Entsendung einer
deutschen Quick Reaction Force durch das derzeitige ISAF-Mandat des
Deutschen Bundestages abgedeckt ist?
Ja
25. Welche möglichen Aufgaben der QRF-Einheiten sind nach Auffassung
der Bundesregierung durch das ISAF-Mandat des Deutschen
Bundestages abgedeckt?
Alle. Der Einsatz einer deutschen QRF wird dabei immer im Rahmen des
konstitutiven ISAF-Bundestagsmandats erfolgen. Auf die Antwort zu Frage 5 wird
verwiesen.
26. Wann wurden die ISAF-Staaten von der norwegischen Regierung darüber
informiert, dass die norwegischen Streitkräfte nicht mehr die QRF für das
Regionalkommando Nord stellen werden?
Die norwegische Regierung hat die NATO und die Mitgliedstaaten am 6.
November 2007 informiert.
27. Wann wurde der Kommandeur des Regionalkommandos Nord über die
Entscheidung der norwegischen Regierung informiert, dass norwegische
Streitkräfte nicht mehr die Quick Reaction Forces für das
Regionalkommando Nord stellen werden?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Der Kommandeur des
Regionalkommandos Nord wurde daraufhin umgehend informiert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/827928. Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung in welchen Zeiträumen
Gespräche geführt hinsichtlich einer Ablösung der norwegischen QRF-
Einheiten durch Einheiten dieser Staaten?
Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat am 20. und 21. November 2007 mit
allen in der Nordregion engagierten Staaten sowie zusätzlich mit Italien und
Frankreich Gespräche in der Angelegenheit geführt.
Da es sich bei ISAF um einen NATO-geführten Einsatz handelt, ist jedoch die
NATO dafür zuständig, die Mitgliedstaaten offiziell anzusprechen und
nationale Beiträge der Truppensteller einzuwerben.
29. Wie beurteilt die Bundesregierung derzeit angesichts der Entwicklung der
Sicherheitslage in Afghanistan die Notwendigkeit, das ISAF-Kontingent
aufzustocken?
Die Bundesregierung passt die im Bereich ISAF verfügbaren militärischen
Fähigkeiten der Bundeswehr ständig im Rahmen der mandatsrechtlich
vorgegebenen personellen Obergrenze von 3 500 Soldaten an die Sicherheitslage an.
30. Werden derzeit Überlegungen von der Bundesregierung angestellt, im
Rahmen der im Herbst anstehenden Mandatsverlängerung, die
Obergrenze für das Bundeswehrkontingent in Afghanistan anzuheben?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
31. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des amtierenden Chefs der
norwegischen Quick Reaction Force in Afghanistan, Rune Solberg, dass
Soldaten der Quick Reaction Forces darauf vorbereitet werden müssten
Krieg zu führen und das eigene Leben zu verlieren (DER TAGES-
SPIEGEL, 19. Januar 2008)?
Die Bundesregierung kommentiert keine Pressemeldungen.
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ISSN 0722-8333]