Planung der A 20 — Einhaltung der EG-Vogelschutzrichtlinie
des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Februar 1995 (Drucksache 13/495) heißt es auf die Frage:
- Trifft es zu, daß nach dem derzeitigen Stand der Trassenplanung der A 20 (insbesondere) folgende für den Vogelschutz wichtige Gebiete berührt bzw. verkleinert werden: c) IBA 27 „Naturpark Lauenburgische Seen".
„Im von der geplanten A 20 berührten Gebiet kommen nach derzeitigem Erkenntnisstand keine gemäß EG-Vogelschutzrichtlinie besonders zu schützenden Vogelarten vor. Im übrigen ist der Naturpark ,Lauenburgische Seen' nicht als Gebiet gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie notifiziert."
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Trifft es zu, daß in der Umweltverträglichkeitsstudie zur A 20 für den Abschnitt Lübeck-Rehna vom 14. Oktober 1994 auf den Seiten 38 bis 43 für das in Frage gestellte Gebiet insgesamt 20 Brutvogelarten des Anhangs I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt werden?
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Antwort vom 13. Februar 1995 und den Aussagen der Umweltverträglichkeitsstudie vom 14. Oktober 1994?