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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verschärfte Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze (G-SIG: 13011031)

Keine Anwendung des Schengener Abkommens durch Frankreich, verschärfte Grenzkontrollen, Einsatz französischer Soldaten, Zusammenarbeit mit dem Bundesgrenzschutz, Verbesserung der polizeilichen Kooperation auf dem Gebiet der Terrorismusabwehr, Stützpunkte islamischer Extremisten in der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.12.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/284420. 10. 95

Verschärfte Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Auf Anordnung des Präsidenten der Französischen Republik, Jacques Chirac, wurden die Kontrollen an den Grenzen Frankreichs zur Bundesrepublik Deutschland deutlich verschärft. „Fehlende Grenzkontrollen", so Chirac, seien „eine wunderbare Erleichterung für Terroristen" (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. September 1995). Chirac verfügte u. a. den Einsatz von Soldaten der französischen Armee bei der Grenzsicherung. In dem Bericht „Künftige Aufgabenstellung des BGS an den Westgrenzen Deutschlands nach Inkrafttreten des Schengener Übereinkommens am 26. März 1995", den die Bundesregierung dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 20. September 1995 vorlegte, wurde dieses Vorgehen der französischen Regierung bestätigt: „Vor dem Hintergrund der Bombenanschläge in Frankreich finden zur Zeit an allen französischen Grenzen verstärkte Kontrollen statt. Die französischen Grenzbehörden werden als Folge der Terroranschläge von Paris und anderen Orten zur Intensivierung der Grenzüberwachung von Soldaten unterstützt." (S. 4).

Das Schengener Abkommen werde, nach Aussage Chiracs, durch die verstärkten Überwachungs- und Grenzkontrollmaßnahmen der französischen Regierung „nicht in Frage gestellt, da es von Frankreich wegen nicht zufriedenstellender Bedingungen auch bisher nicht angewandt worden sei. " (Süddeutsche Zeitung, 6. September 1995).

Diese verstärkten Grenzkontrollen erfolgen, obwohl die französischen Behörden „nicht vermuten, daß die Täter von außen in das Land geschleust worden" seien (Süddeutsche Zeitung, 12. September 1995).

Die Regierung Frankreichs setzte mit diesen Maßnahmen — nach dem Golfkrieg (2. Januar bis 16. April 1991) — zum zweiten Mal, den sog. „Plan Vigipirate" in Kraft. Hierbei soll es sich, nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung", um einen Plan aus dem Jahr 1978 handeln, der die Absicht verfolgt, „einer Destabilisierung im Inneren durch Umtriebe von außen" vorzubeugen (11. September 1995).

Vertreter der Schengener Vertragsstaaten haben Anfang September das Thema der „Terrorismus"-Abwehr in Brüssel beraten. Auf diesem Treffen wurde vereinbart, „die polizeiliche Kooperation zu verbessern. Gedacht sei an eine engere Abstimmung der Polizei in den Grenzgebieten" (Süddeutsche Zeitung, 7. September 1995).

Bei ihrer Fahndung nach gewaltbereiten islamischen Extremisten führte die französische Polizei am 20. Juni 1995 eine „Operation Sallm" durch. Hierbei sollen sich „Hinweise" auf terroristische islamisch-fundamentalistische Gruppen in Deutschland ergeben haben. Bonn, Stuttgart, Mannheim, Kaiserslautern und Dresden gälten als Stützpunkte der „Islamischen Kampfgruppe" (GIA); Aachen und Dortmund als Stützpunkte der „Islamischen Heilsfront" (FIS) (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2. September 1995).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Ist es zutreffend, daß der Schengener Vertrag von der französischen Regierung bislang nicht angewandt worden ist?

Wenn ja, welche Elemente des Schengener Vertrages wurden von Frankreich aus nicht angewandt?

Wenn nein, welche wurden von Frankreich aus angewandt?

Welche Bedingungen des Schengener Vertrages empfindet die französische Regierung aus welchen Gründen als nicht zufriedenstellend?

2

Wann wurde die Bundesregierung über die verschärften Grenzkontrollen seitens der französischen Regierung unterrichtet?

Über welche grenzverschärfenden Maßnahmen seitens der französischen Regierung wurde die Bundesregierung unterrichtet?

3

Hat die französische Regierung hierüber auch den Exekutivausschuß der Schengener Vertragsstaaten in Kenntnis gesetzt?

Wenn ja, wann, und in welchem Umfang?

Hat die Bundesregierung den Maßnahmen der französischen Regierung zugestimmt?

Stimmte die Bundesregierung den grenzverschärfenden Maßnahmen der französischen Regierung in vollem Umfange oder nur in Teilbereichen (welchen?) zu?

Wie war das Abstimmungsverhalten der übrigen Schengener Vertragsstaaten in dieser Angelegenheit?

4

Auf welchen Bestimmungen des nationalen französischen Rechts bzw. bilateralen Vertragsbestimmungen (z. B. des Schengener Durchführungsabkommens) beruhen diese verschärften Überwachungs- und Grenzkontrollmaßnahmen?

5

Auf welchen Zeitraum sind diese Maßnahmen befristet?

6

Wurde die Bundesregierung auch über den Einsatz französischer Soldaten zur Grenzsicherung informiert?

7

Arbeiten die an der deutsch-französischen Grenze eingesetzten französischen Soldaten unter französischem oder einem deutsch-französischen Kommando?

Wie sieht die entsprechende Befehlsstruktur aus?

8

Wurde die Bundesregierung auch darüber informiert, welche Soldaten aus welchen Einheiten der französischen Armee bei den verstärkten Kontrollen an der deutsch-französischen Grenze eingesetzt werden?

Wenn ja, Soldaten welcher Einheiten?

9

Welche Kompetenzen besitzen die an dieser Grenze eingesetzten französischen Soldaten?

Dürfen französische Soldaten ebenfalls an grenzüberschreitenden Einsätzen (u. U. auf bundesdeutschem Boden) teilnehmen?

Wenn ja,

— auf welcher rechtlichen Grundlage,

— zu welchem Zweck,

— mit welchen Befugnissen?

10

Arbeitet der Bundesgrenzschutz (BGS) ebenfalls mit französischen Soldaten zusammen?

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

Welche rechtlichen und einsatztaktischen Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung in dieser Kooperation BGS mit der französischen Armee?

11

Gibt es Analyse- und Lagezentren, die von der franzöischen und deutschen Grenzpolizei bzw. der französischen Armee gemeinsam genützt werden?

Welche Rolle spielen die grenzpolizeilich — aber auch von den Länderpolizeien — genutzten Kontaktdienststellen bei verschärften Überwachungs- und Grenzkontrollmaßnahmen?

12

War der Bundesregierung die Existenz des „Plan Vigipirate" bekannt?

Wenn ja, seit wann?

Handelt es sich bei dem „Plan Vigipirate" um einen Modell-Plan, der so (oder analog) auch in anderen Staaten der EU vorliegt?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mit dem „Plan Vigipirate" erlassenen Maßnahmen?

War die Bundesregierung darüber informiert, daß beim Inkrafttreten des „Plan Vigipirate" französische Soldaten zur Sicherung der deutsch-französischen Grenze eingesetzt würden?

Verfügt die Bundesregierung über dem „Plan Vigipirate" vergleichbare Pläne?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entstehungsgeschichte des „Plan Vigipirate"?

13

Hat die Bundesregierung auf dem Treffen von Vertretern der Schengener Vertragsstaaten in Brüssel zu dem Thema der „Terrorismus"-Abwehr teilgenommen?

Wenn ja, durch wen wurde sie vertreten?

Welche inhaltliche Position hat die Bundesregierung auf diesem Treffen vertreten?

Worin bestehen die vereinbarten Maßnahmen, zur „Verbesserung der polizeilichen Kooperation auf dem Gebiet der Terrorismusabwehr"?

Worin bestehen die dort vereinbarten Maßnahmen für eine „engere Abstimmung der Polizei in den Grenzgebieten"?

14

Welche Hinweise hat die Bundesregierung aus der französischen Polizei-Operation „Sallm" über extremistische islamische Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten?

15

Welche polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, daß Bonn, Stuttgart, Mannheim, Kaiserslautern und Dresden der „Islamische Kampfgruppe" (GIA) als Stützpunkte dienen?

16

Welche polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, daß Aachen und Dortmund als Stützpunkte der „Islamischen Heilsfront" (FIS) dienen?

17

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung angesichts der Bedrohung durch „islamische Extremisten" ergriffen?

Wurden den französischen Behörden vor bzw. nach Inkrafttreten des „Plan Vigipirate" personenbezogene Daten aus Datenbeständen deutscher Behörden übermittelt?

Wenn ja, aus welchen Dateien wurden Informationen angefragt bzw. übermittelt?

Wurden auch Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) übermittelt?

Wenn ja, welche Daten aus welchen Datensätzen?

Wurden auch sog. „Freitexte" aus dem Datenbestand des AZR übermittelt?

Wurden auch asylrelevante Informationen übermittelt? Wenn ja, welche?

Wurden auch personenbezogene Daten aus Asylverfahren übermittelt (wie z. B. AFIS)?

Wurden Daten aus dem vom Bundeskriminalamt unterstützten „ Gefährderprogramm islamische Extremisten" an Frankreich übermittelt? Wenn ja, welche, und wie viele Datensätze?

Inwieweit wurde bei diesem Datenaustausch auf das „Schengener Informationssystem" zurückgegriffen?

Bonn, den 16. Oktober 1995

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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