Reinigung der geplanten Gazprom-Gaspipeline mit Glutaraldehyd
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Rainder Steenblock, Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut Zeitungsbericht (tageszeitung, vom 18. Januar 2008 und nach Informationen der schwedischen Technikzeitschrift Ny Teknik) geht aus den bei der schwedischen Regierung eingereichten Unterlagen für den Bau der Nordeuropäischen Gasleitung (Nord Stream Pipeline, ehemals North European Gas Pipeline, NEGP, auch Ostseepipeline) hervor, dass das von der russischen Gazprom geführte Nordstream-Konsortium vor Inbetriebnahme der Pipeline plant, diese mit einem „Waschwasser“ aus Glutaraldehyd durchzuspülen, um die Oberflächen der Innenseiten zu säubern und blank zu machen. Die 2,3 Mrd. Liter dieses Spülwassers gegen Bakterien und Mikroorganismen sollen anschließend in die Ostsee eingeleitet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist der Bundesregierung dieses Vorhaben bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie dieses?
Ist die Reinigung der Pipeline nach Kenntnis der Bundesregierung geboten, und gibt es gegebenenfalls Alternativen zum Einsatz von Glutaraldehyd?
Wofür findet Glutaraldehyd im allgemeinen Verwendung, und welche Auswirkungen auf die Umwelt sind von dieser Chemikalie bekannt?
Welche toxikologischen Risiken auf die Meeresfauna (insbesondere Krebstiere und Fische) und Meeresflora (insbesondere Algen) gehen nach Kenntnis der Bundesregierung von Glutaraldehyd aus?
Von welcher deutschen Behörde wird die Verwendung von Glutaraldehyd genehmigt, und wurde von dieser bereits in vergleichbaren Fällen eine Genehmigung versagt?
Welche Position wird die Bundesregierung gegenüber dem Nordstream-Konsortiums einnehmen, falls dieses die Verwendung von Glutaraldehyd und dessen anschließende Einleitung in deutsche Meeresgewässer beantragt?
Wer ist auf welcher rechtlichen Grundlage für die Genehmigung des jetzt in Schweden eingereichten Antrages des Nordstream-Konsortiums zuständig?
Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zeitpunkt die Entscheidung über den gestellten Antrag zur Einleitung der Glutaraldehydlösung in die Ostsee getroffen werden soll?
Welche internationalen und europäischen Abkommen und Vereinbarungen regeln die Einleitung von Chemikalien in die Ostsee, und wer ist für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften zuständig?