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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Regelungen und Maßnahmen des Bundes zur Vermeidung und Minimierung des Eintrages von Salzen in die Werra und weiteren Gewässern

<span>Überwachung der Salzeinträge, erhöhte Salzkonzentrationen in Binnengewässern und Grundwasserkörpern, Gründe und Auswirkungen, Forschungen, Maßnahmen zur Reduzierung, Bergbau- und Aufbereitungspraxis im Kalibergbau, Abwassereinleitung, gewässerverträgliche Anwendungsalternativen, Ergänzung der Abwasserverordnung, Erfolgsmessung</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

13.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/792825. 01. 2008

Regelungen und Maßnahmen des Bundes zur Vermeidung und Minimierung des Eintrages von Salzen in die Werra und weiteren Gewässern

der Abgeordneten Nicole Maisch, Katrin Göring-Eckardt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Eintrag von Salzwasser in die Gewässer durch den Bergbau und durch weitere Quellen (z. B. chemische Industrie) kann eine überregionale Herausforderung für die Gewässerqualität und – Biodiversität darstellen. In der Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere die gemessenen Salzkonzentrationen an der Werra und Oberweser ab der Einleitestelle Philippsthal deutlich erhöht. Die Qualitätsanforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie werden an diesen Flüssen wahrscheinlich verfehlt, sofern Bund und Länder nicht zusätzliche Maßnahmen für den Gewässerschutz beschließen. Diese Prognose bestätigen auch die offiziellen Untersuchungsergebnisse der Umweltbehörden aus dem Jahr 2004.

Bereits 1992 erkannten die Vertreter der Bundesregierung und der betroffenen Bundesländer, dass die Salzeinträge in die Werra reduziert werden müssen. Ein Verwaltungsabkommen vereinbarte erste Maßnahmen. Außerdem legte die zuständige Bundesbehörde im Jahr 1995 einen Entwurf vor, wie die Einleitung von Abwasser aus der Kaliindustrie geregelt werden kann.

Darüber hinaus bekennt sich die Bundesregierung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (vgl. Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005). Diese Richtlinie gibt nicht nur eine umfassende Untersuchung der Gewässersituation im Einzugsgebiet von Flüssen vor. Sie fordert auch ganzheitliche Maßnahmen nach dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip, um die Gewässer zu schützen.

Infolge der Föderalismusreform sind die Bundeskompetenzen bei stofflichen und anlagenbezogenen Regelungen zur Reinhaltung des Wassers gestärkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Inwiefern gibt es bei den Bundesländern Unterschiede in der Überwachung der Salzeinträge in ihre Gewässer, insbesondere im Hinblick auf die angewandten Emissions- und Immissionsgrenzwerte sowie auf die zeitliche, räumliche und pegelabhängige Dichte der Messungen?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die bisher erfolgte Ausdünnung der Pegel bzw. Messintervalle – wie an der Werra – vor dem Hintergrund drohender zusätzlicher Salzwassereinleitungen ein (das Messstationen-Netz der ARGE bzw. FGG Weser wurde im Jahr 2002 bzw. 2004 reduziert und auch der erfasste Parameterumfang minimiert, so dass die Gewässerüberwachung erheblich eingeschränkt wurde)?

3

In und an welchen Binnengewässern und Grundwasserkörpern in der Bundesrepublik Deutschland sind die Salzkonzentrationen durch anthropogene Einträge (z. B. Einleitungen, Ausbringung, Verpressungen) erhöht?

4

Wo genau sind in der Bundesrepublik Deutschland durch Salzeinträge (potenzielle) Gebiete und Anlagen zur Trinkwassergewinnung bzw. -versorgung betroffen?

5

Welche Auswirkungen haben die (anthropogen) erhöhten Salzkonzentrationen auf die Biodiversität und den ökologischen Zustand der Gewässer, einschließlich der Flussauen und vom Grundwasser abhängigen Ökosysteme bzw. Grundwasserökosysteme?

6

Welche Forschungen gibt es bisher zu den Auswirkungen von erhöhten Salzkonzentrationen auf die Grundwasserökologie?

7

Sofern es keine Forschungen hierzu gibt, wann werden diese begonnen bzw. von der Bundesregierung befördert?

8

Werden von der Bundesregierung spezifische Untersuchungkonzepte und Bewertungen zur Einschätzung der ökologischen Auswirkungen der Salzbelastung, wie bzgl. des Makrozoobenthos, auf breiter, aktueller Datenbasis herangezogen?

9

Auf welcher fachlichen Grundlage beruht die Aussage der Bundesregierung, dass bei zusätzlichen Salzwassereinleitungen während der Hochwasserereignisse in der Werra keine Auswirkungen auf die Flora und Fauna in der Oberweser zu erwarten sind (vgl. Bundestagsdrucksache 16/6343, Antwort zu Frage 7)?

10

Inwiefern werden dabei die unterschiedlichen Durchflüsse von Werra und Fulda (Vergleichswerte) berücksichtigt vor dem Hintergrund, dass es in der Vergangenheit öfter einen deutlich niedrigeren Durchfluss in der Fulda, z. B. am 15. März 1981, 5. April 1988, 6. April 1999, 1. Dezember 2002, 23. März 2005, 11. April 2006 gab?

11

Ist der Bundesregierung das folgende, interne Gutachten zu den Auswirkungen der Tiefversenkung von salzhaltigen Abwässern bekannt, und welche Konsequenzen wurden bisher daraus gezogen (vgl. Bandlowa T., Fischer M., Krull P., Schulz P., Stiewe H. (1997) Teil 5: Tiefversenkung von Abwässern der Kaliindustrie. Internes Gutachten, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Berlin, Archiv Nr. 0115896.)?

12

Was sind die wesentlichen Gründe für punktuelle und diffuse Salzeinträge in die Gewässer?

13

Wie groß sind die Abbauverluste bei der bergmännischen Gewinnung und wie hoch die Wertstoffverluste bei der Aufbereitung der Kalisalze, insbesondere aus der Werra-Lagerstätte?

14

Hält die Bundesregierung eine Weiterführung der derzeitigen Bergbau- und Aufbereitungspraxis im Kalibergbau – wie an der Werra mit einer Gesamteffizienz von weniger als 40 Prozent – für sinnvoll und nachhaltig?

15

In welchem Umfang erhalten in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen Betriebe und Anwender, die durch ihre Aktivitäten Salz in die Gewässer eintragen, öffentliche Mittel oder andere Vergünstigungen mit Auswirkungen auf den Bundeshaushalt?

16

Wie viel Mittel haben die Kali-Bergbau-Betriebe an der Werra seit 1990 aus dem Bundeshaushalt erhalten, und zu welchem Zweck?

17

Welche gewässerverträglichen Alternativen gibt es in den einzelnen Anwendungsbereichen (z. B. Landwirtschaft), um den Bedarf an bergbaulich gewonnenem Salz (einschließlich Sole) in der Bundesrepublik Deutschland zu minimieren bzw. zu ersetzen?

18

Könnte auch eine bessere Abbaubzw. Versatztechnik im Kalibergbau die hohen Abbauverluste in Form von Stützpfeilern vermeiden helfen, die Rückstandshalden überflüssig machen und schwere zukünftige Bergschäden in Form von großräumigen Geländesenkungen verhindern?

19

Könnte eine bessere Aufbereitungstechnik die hohen Wertstoffverluste in den Abwässern der Kaliindustrie und die dadurch verursachte Gewässerversalzung verringern?

20

Welche Ansätze werden in anderen Staaten umgesetzt, um die Salzeinträge in die Gewässer zu reduzieren?

21

In welchem Umfang tragen diese Ansätze zur Reduzierung der Salzeinträge in die Gewässer bei?

22

Welche spezifischen Vorgaben liegen EU-weit vor, um Einträgen von Salz in die Binnengewässer und Grundwasserkörper vorzubeugen bzw. diese zu minimieren?

23

Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung auf EU-Ebene bzw. gemeinsam mit den betreffenden Flussanrainer-Staaten, um EU-weit bzw. international den Eintrag von Salz in Gewässer zu reduzieren?

24

Welche Maßnahmen bzw. Programme legt die Bundesregierung bis zum 22. Dezember 2008 dem Deutschen Bundestag vor, damit die Salzeinträge aus (anthropogenen) diffusen und Punktquellen entsprechend der Qualitätsanforderungen der WRRL fristgerecht beendet bzw. minimiert werden (z. B. Maßnahmen zur Flankierung bzw. Unterstützung der WRRL-Umsetzung in den Bundesländern im Hinblick auf die Umsetzung von Artikel 13 Abs. 5 WRRL)?

25

Inwiefern wird die Bundesregierung dabei die Vorgaben des Artikels 9 der EG-Wasserrahmenrichtlinie nutzen und bis 2010 entsprechende Gebühren (z. B. Abgaben auf Handelsdünger) einführen, um Salzeinträge in die Gewässer – direkt oder indirekt – deutlich zu vermindern und die Einführung gewässerverträglicher Alternativen (vgl. Frage 16) zu befördern?

26

Ist der Bundesregierung bekannt, weshalb die Regelungen zur Einleitung von Abwässern aus der Kaliindustrie über das Entwurfsstadium (1995) noch nicht hinaus geführt wurden?

27

Wann wird die Bundesregierung über diesen Entwurf beschließen und die Abwasserverordnung um Regelungen für Abwässer aus der Kaliindustrie vervollständigen?

28

Inwieweit wird die Bundesregierung Maßnahmen und Regelungen beschließen, um die Menge der Abwässer aus der Kaliindustrie durch Versatz von Rückstandssalzen bzw. durch stoffliche Verwertung der Kaliabwässer zu reduzieren?

29

Inwiefern wird der Bau eine Salzabwasserpipeline von den wichtigsten Standorten des Kaliabbaus als eine mögliche kurzfristige Lösung der Versalzungsprobleme für sinnvoll gehalten bzw. unterstützt?

30

Plant oder diskutiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gesetzliche Bestimmungen, die die Errichtung von dezentralen Verwertungsanlagen bei größeren Abwärmeerzeugern entlang der möglichen Abwasserpipeline unterstützt (z. B. durch den Beschluss einer Wärmenutzungsverordnung)?

31

Welche Kriterien wird die Bundesregierung einführen, um den Erfolg ihrer Maßnahmen zur Reduzierung der Salzeinträge in die Gewässer zu messen?

Berlin, den 25. Januar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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