Übernahme des US-Munitionsdepots Wehrheim-Rosbach (Hessen) durch die Bundeswehr
der Abgeordneten Marina Steindor, Angelika Beer, Winfried Nachtwei und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im April 1997 übernahm die Bundeswehr das Munitionsdepot Wehrheim-Rosbach von den US-amerikanischen Streitkräften, welche dieses 1952 errichteten und bis 1988 mit einem Aufwand von über 60 Mio. US-$ zu einer Wartungs- und Nachschubbastion für weltweite Einsätze über den Flughafen Frankfurt/Main ausbauten.
Das Depot befindet sich auf gemeindeeigenem Gebiet der Gemeinden Wehrheim (Hochtaunuskreis) und Rosbach (Wetteraukreis). Rechtliche Grundlage für die Nutzung des Geländes zu Verteidigungszwecken durch den Bund bzw. des amerikanischen Militärs ist ein Gestattungsvertrag, der nach vorliegenden Angaben 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Gemeinden Wehrheim und Rosbach geschlossen wurde.
Nach vorliegenden Informationen kündigte 1994 die US-Army erstmals an, das Depot zu räumen. Die Gemeinden Wehrheim und Rosbach erhofften zu diesem Zeitpunkt eine Rückgabe der Liegenschaften mit eigenständiger Nutzung des ehemaligen Waldgebietes (vgl. Frankfurter Rundschau vom 19. April 1997).
Friedensinitiativen drängten auf eine zivile Folgenutzung des Geländes und auf die Rückgabe durch den Bund. Die Pläne zerschlugen sich 1995 durch den NATO-Einsatz in Bosnien.
Völlig überraschend für die Gemeinden und die betroffenen Anlieger kam im Februar 1997 die Nachricht, daß die US-Army das Depot räumt und dieses schon Ende März von der Bundeswehr übernommen und ausgebaut wird. Die kurzfristige Bekanntgabe führte zu Protesten der betroffenen Gemeinden, die als Eigentümer der Liegenschaften ihre Informations- und Anhörungsrechte verletzt sahen, sowie von Kommunalpolitikern und Anliegern, die aus unterschiedlichen Gesichtspunkten für eine zivile Folgenutzung des Depots plädierten und Rückgabeansprüche geltend machten.
Die Informationspolitik des Bundesministeriums der Verteidigung und der beteiligten Behörden bei der Übernahme des Depots durch die Bundeswehr war durch zahlreiche Ungereimtheiten gekennzeichnet. Der Umgang mit den Gemeindemagistraten als Eigentümer der Liegenschaften muß als skandalös bezeichnet werden.
Den Gemeinden wurde de facto keinerlei Mitsprache oder Anhörungsrecht bei der Entscheidung über die militärische Weiternutzung des Geländes eingeräumt. Der Umgang mit Anliegern und den Kommunen war von wenig Sensibilität gekennzeichnet. So wurden die Bürgermeister erst wenige Wochen vorher über die bevorstehende Übernahme informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt. Nach in der Presse veröffentlichten Angaben hatte das Bundesministerium der Verteidigung die Entscheidung jedoch schon im Mai 1996 getroffen. Die Behauptung des Ministeriums, bereits am 26. Mai 1996 das Land Hessen, die Wahlkreisabgeordneten und die Presse informiert zu haben, erwies sich in dieser Form als unwahr. Die Abgeordneten Bärbel Sothmann und Marina Steindor widersprachen dieser Darstellung des Ministeriums und gaben an, dergleichen Briefverkehr nie erhalten zu haben. Nach Angaben der Regionalpresse wurde eine schriftliche Anfrage des Wehrheimer Bürgermeisters Helmut Michel an das Bundesministerium der Verteidigung vom 5. März 1997 von Staatssekretär Dr. Peter Wichert erst am 9. April beantwortet, der Brief erreichte die Gemeinde am 11. April 1997, nachdem die Übernahme des Depots am 10. April 1997 durch die Bundeswehr längst erfolgt war (vgl. Usinger Anzeiger vom 16. April 1997).
Von der Öffentlichkeit geforderte sicherheitsrelevante Informationen über Art, Umfang und Transport der für das Depot vorgesehenen Munition bzw. mögliche Altlasten wurden nur zögerlich und auf beharrliche Nachfrage durch die Bundeswehr bekanntgegeben. Presseberichten zufolge sollen 18 Munitionsdepots der Bundeswehr aufgegeben und deren Bestände nach Wehrheim-Rosbach verlegt werden, was einen hohen logistischen Aufwand erfordern würde.
Die formal-rechtlich möglicherweise korrekte Vorgehensweise der Bundesbehörden und der Bundeswehr führte auf diese Weise zu einem Vertrauensverlust bei der Bevölkerung und hat die wünschenswerte Rückführung des Geländes zur zivilen Nutzung von vornherein unmöglich gemacht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Punkte der vertraglichen Regelung (Gestattungsvertrag) für die Überlassung der Liegenschaften des Munitionsdepots durch die Gemeinden Wehrheim (Hochtaunuskreis) bzw. Rosbach (Wetteraukreis) sind nach Auffassung der Bundesregierung ausschlaggebend für dessen Übernahme durch die Bundeswehr?
Wieso war es nach Auffassung der Bundesregierung nicht notwendig, bei der Übernahme eine Zustimmung der betroffenen Gemeinden - und Vertragspartner - einzuholen oder diese zumindest im Benehmen mit den kommunalen Grundstückseigentümern durchzuführen?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage vollzog sich die Aneignung des Geländes durch den Bund gegenüber den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern?
Welche Kosten sind mit der Übernahme des Depots, der Einlagerung bundeseigener Munition und der Unterhaltung der Liegenschaft verbunden?
Wieso ist eine Übernahme des Munitionsdepots für die Bundeswehr unverzichtbar?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Problem, daß durch eine militärische Weiternutzung des Munitionsdepots der Zugriff des Eigentümers auf die Liegenschaften offensichtlich langfristig und auf unbestimmte Zeit unmöglich gemacht wird?
Auf welche Zeit ist von seiten der Bundesregierung die Weiternutzung des Depots ausgelegt?
Welche Optionen bestehen für die Gemeinden Wehrheim und Rosbach in bezug auf eine Rückgabe des Geländes und eine zivile Folgenutzung?
Wurde die Option einer zivilen Folgenutzung im Bundesministerium der Verteidigung geprüft, und - wenn ja - mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Wann wurden die Gemeinden über die bevorstehende Übernahme des Munitionsdepots durch die Bundeswehr informiert?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Vorwürfen der Bürgermeister und Gemeinderäte von Wehrheim und Rosbach, erst wenige Wochen vor der Weiternutzung des Depots über den Vorgang informiert worden zu sein?
Wann wurde die Bevölkerung nach Kenntnis der Bundesregierung offiziell über die Übergabe des Depots informiert?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Vorwürfen, gegenüber der Bevölkerung keine frühzeitige und umfassende Aufklärung über ihr Vorhaben betrieben zu haben?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen den in der Presse genannten Informationstermin 26. Mai 1996 - Benachrichtigung von Gemeinden, Presse und Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises 133 (Hochtaunus) durch das Bundesministerium der Verteidigung - und den existierenden Dementis mindestens zweier Betroffener?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Angabe, solche Informationen schon am 26. Mai 1996 an den in Frage 14 genannten Kreis verschickt zu haben und dem tatsächlichen Informationsstand der potentiellen Empfänger zum Jahresbeginn 1997?
Welche Auswirkungen hat die Übernahme des Depots Wehrheim-Rosbach auf bestehende Anlagen, und welche Planungsziele verfolgt die Bundeswehr insgesamt mit dieser Maßnahme?
Welche Munitionsdepots der Bundeswehr wurden im Zeitraum 1992 bis 1997 aufgegeben?
Welche Anlagen wurden im Zuge der Übernahme des Depots Wehrheim-Rosbach aufgegeben?
Wird oder wurde die Munition dieser Anlagen nach Wehrheim-Rosbach verlagert?
Wenn ja, um welche Munition, in welchen Mengen handelt es sich dabei, und wie wird oder wurde der notwendige Transport abgewickelt?
Wie wird oder wurde ggf. der Sicherheit von Anliegern dabei Rechnung getragen?
Welche Art von Munition soll zukünftig im Depot Wehrheim-Rosbach gelagert werden?
Für welche Truppenteile und Einheiten ist diese vorgesehen, und in welcher Menge ist eine Einlagerung in Wehrheim-Rosbach vorgesehen?
Welche Auflagen hat die Bundeswehr zur Sicherung des Munitionsdepots Wehrheim-Rosbach auch im Hinblick auf die geplante Größenordnung zum Schutz der Bevölkerung zu erfüllen?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung und der Bundeswehr die Sicherheit der Bevölkerung beim Transport von Munition im Rahmen der geplanten Einlagerung gewährleistet?
Welche militärischen, organisatorischen und logistischen Ziele verfolgt die Bundeswehr mit der Übernahme des Depots?
Welche Bedeutung hat das Depot für einen Einsatz der Bundeswehr „out of area" z. B. bei möglichen Krisenreaktionseinsätzen bzw. im Rahmen einer Krisenmanagement-Politik der Bundesrepublik Deutschland und der NATO?