Neustrukturierung der Hauptzollämter in Hessen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Berninger, Antje Vollmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Drucksache 13/3185 —
Aufgrund des Wegfalls der innerdeutschen Grenze und der Entstehung des Europäischen Wirtschaftsraumes entfallen originäre zöllnerische Aufgaben. Auf diese Entwicklung reagierte das Bundesministerium der Finanzen mit der Zusammenlegung von Hauptzollämtern. Die Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Main hat dem Bundesminister der Finanzen mit Schreiben vom 20. Juni 1995 ihre Stellungnahme und Vorschläge zum Bericht über die Organisationsuntersuchung im Oberfinanzbezirk mitgeteilt. Die darin enthaltenen Strukturvorschläge zur Organisation der Hauptzollämter in Nord- und Mittelhessen zielen auf einen Erhalt der Hauptzollämter in Frankfurt, Gießen, Darmstadt und Kassel ab.
In einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Kassel hat das Bundesministerium der Finanzen dementgegen mitgeteilt, das Hauptzollamt in Kassel aufzulösen und lediglich eine Außenstelle des Hauptzollamtes Gießen einzurichten.
Vorbemerkung
Die organisatorische und personelle Gesamtsituation in der Zollverwaltung hat sich durch die deutsche Einheit, die Entwicklung an den Ostgrenzen, die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes sowie den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union erheblich gewandelt. Die Folgen dieser Entwicklung bestimmen auch die künftige Organisationsstruktur und Personalwirtschaft der Zollverwaltung.
Mit den gegenwärtigen Organisationsstraffungen reagiert das Bundesministerium der Finanzen auf die Auswirkungen der aufgezeigten Entwicklungen. Grundsätze der Organisationsuntersuchungen waren und sind
- die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
- die Sicherung angemessener Serviceleistungen für den Bürger und die Wirtschaft und
- die gleichmäßige Behandlung aller Bezirke und Aufgabenbereiche
Wie die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, sind durch den Aufgabenwegfall im Binnenmarkt teilweise deutliche Minderungen im Personalbedarf bei den Hauptzollämtern und ihren Zollämtern eingetreten. Einige dieser Verwaltungseinheiten sind in ihrer verbleibenden Personalgröße nicht mehr wirtschaftlich. Folgerichtig muß daher die Schließung/Zusammenlegung mit anderen Dienststellen geprüft werden, um im Ergebnis wieder größere, verwaltungsökonomisch arbeitende Organisationseinheiten zu schaffen.
Dies entspricht auch dem erklärten Ziel der Bundesregierung, im öffentlichen Dienst allgemein zu rationelleren und effizienteren Arbeitsweisen zu gelangen (Stichwort: „Schlanker Staat").
Fragen und Antworten6
Wie ist der Stand der Planungen der Bundesregierung bezüglich der Neuorganisation der Hauptzollämter in Hessen?
Nach dem Ergebnis der Organisationsuntersuchungen des Bundesministeriums der Finanzen Ende 1994 können - in Anwendung der bundeseinheitlichen Organisationsgrundsätze - bei den Straffungen auf der Ebene der Hauptzollämter die Aufgaben der Hauptzollämter Gießen, Kassel und Fulda von künftig zwei Hauptzollämtern sowie die Aufgaben der Hauptzollämter Darmstadt und Wiesbaden von künftig einem Hauptzollamt erledigt werden. Die Hauptzollämter Gießen und Kassel werden zum 31. Dezember 1995 aufgehoben, gleichzeitig wird das Hauptzollamt Gießen mit einer Außenstelle in Kassel neu errichtet. Die Hauptzollämter Darmstadt und Wiesbaden werden zum 1. März 1996 in Darmstadt zusammengelegt.
Welche Überlegungen haben die Bundesregierung dazu bewogen, entgegen der Empfehlung des Strukturvorschlages der Oberfinanzdirektion Frankfurt das Hauptzollamt in Kassel auflösen zu wollen?
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat bei ihrem Organisationskonzept für die Neustrukturierung der Hauptzollämter Gießen, Kassel und Fulda eine Reihe von Kriterien zur Bestandsnotwendigkeit der drei Hauptzollämter untereinander verglichen (vor allem die geographische Lage, Wirtschaftsstruktur, Personalbedarf und Aufgabenstellung). Die Oberfinanzdirektion Frankfurt kommt in ihrem Konzept in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen zu dem Ergebnis, das Hauptzollamt Gießen beizubehalten.
Die Auffassungen hinsichtlich der Frage, ob das Hauptzollamt Fulda oder das Hauptzollamt Kassel aufgehoben werden sollte, stimmen dagegen nicht überein. Nach der Bewertung der Oberfinanzdirektion ist der Standort Kassel als Sitz eines zweiten Hauptzollamtes in Nordhessen zu bevorzugen. Die dabei angeführten Standortvorteile von Kassel gegenüber Fulda werden durch das Bundesministerium der Finanzen nicht geteilt. Insbesondere im Bereich der Warenabfertigung besteht ein Übergewicht des Hauptzollamtes Fulda gegenüber dem Hauptzollamt Kassel.
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Position der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel, wonach für die mehr als 800 Unternehmen der nordhessischen Region ein Hauptzollamt mit Sitz in Kassel in der bestehenden Form zur Erledigung aller im Raum anfallenden Fachaufgaben als wichtige Anlaufstelle dringend benötigt werde?
Für die Bürger und die Wirtschaftsbeteiligten ist ein angemessener Service der Zollverwaltung in Kassel auch zukünftig sichergestellt. Am Standort Kassel wird eine voll funktionsfähige Außenstelle des Hauptzollamtes Gießen mit einem umfangreichen Serviceangebot eingerichtet, die in allen wesentlichen Aufgabenbereichen entscheidungsbefugt ist und auch die notwendige Beratungsfunktion wahrnimmt. Im übrigen wird das Dienstleistungsangebot der Zollverwaltung in erster Linie durch Zollämter und Abfertigungsstellen erbracht. Am Standort Kassel wird das Zollamt Kassel-Güterbahnhof unabhängig von den Veränderungen beim Hauptzollamt mit allen erforderlichen Abfertigungsbefugnissen den dort ansässigen Im- und Exportunternehmen weiterhin zur Verfügung stehen.
Was hat die Bundesregierung bewogen, an einem Hauptzollamt mit Sitz in Fulda festhalten zu wollen, obwohl dieses Amt bei einem Vergleich der betreffenden Hauptzollämter den kleinsten Anteil der einem Hauptzollamt originär obliegenden zöllnerischen Aufgaben wahrnimmt und damit die geringste Notwendigkeit für eine örtliche Anbindung aufweist?
Der Vergleich des Personalbedarfs für die Erledigung der „Kernaufgaben" bei den Hauptzollämtern Fulda und Kassel, also ohne die Zentralstellen in Hünfeld, Bebra und Eschwege, läßt erkennen, daß beim Hauptzollamt Fulda nicht der geringere Anteil der einem Hauptzollamt originär obliegenden zöllnerischen Aufgaben anfällt.
Im einzelnen ergeben sich folgende Vergleichswerte:
- — Hauptzollamt Kassel 42 Arbeitskräfte
- — Hauptzollamt Fulda 48 Arbeitskräfte.
Davon sind im Abfertigungsbereich eingesetzt beim
- — Hauptzollamt Kassel (Zollamt Güterbahnhof) 10,5 Arbeitskräfte
- — Hauptzollamt Fulda (Abfertigungsstelle und Zollamt Bebra) 23 Arbeitskräfte bzw. 14 Arbeitskräfte (bei Herausnahme der Zollzahlstelle, die auch Zahlstellengeschäfte der Zentralstellen wahrnimmt) .
Unter diesen Umständen wäre es sachlich wenig überzeugend, das personalstärkere und effektiv arbeitende Hauptzollamt Fulda aufzuheben und seine Aufgaben einschließlich der Zentralstellen in Bebra und Hünfeld dem Hauptzollamt Kassel zuzuordnen.
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Ansicht der IHK Kassel und der Oberfinanzdirektion Frankfurt, nach der sich die Fläche des nord- und mittelhessischen Raumes durch die Standorte Kassel und Gießen besser bedienen läßt als durch die nach bisherigen Planungen vorgesehenen Standorte Fulda und Gießen?
Für die im nord- und mittelhessischen Raum ansässigen Wirtschaftsbeteiligten besteht in Kassel nach wie vor die Möglichkeit, alle erforderlichen Abfertigungshandlungen vornehmen zu können.
Durch die Einrichtung einer Außenstelle des Hauptzollamtes Gießen in Kassel treten für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten auch keine Änderungen bei der Inanspruchnahme von weitergehenden Dienstleistungen der Zollverwaltung ein.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme der Oberfinanzdirektion, den bereits heute größeren Mehrbedarf an Personal der „Zentralen Vollstreckungsstelle Bebra" (demnächst Bad Hersfeld) mit in Fulda freiwerdendem Personal erheblich leichter decken zu können als mit überhängigem Personal aus anderen Hauptzollämtern?
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt wird einen beim Hauptzollamt Fulda evtl. entstehenden Personalmehrbedarf - wie bei anderen Dienststellen des Bezirkes auch - durch geeignete Maßnahmen (z. B. Zuführung von Nachwuchskräften) ausgleichen.
Da am Standort Kassel vorerst eine personell relativ großzügig ausgestattete Außenstelle des Hauptzollamtes Gießen verbleibt, werden dort Personalüberhänge kaum entstehen, so daß die damaligen personalwirtschaftlichen Überlegungen der Oberfinanzdirektion Frankfurt zwischenzeitlich gegenstandslos geworden sind.