Zweckentfremdung von Entwicklungshilfe für die Elfenbeinküste
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ziel von Strukturanpassungsprogrammen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) ist es, zum Abbau der Ursachen von strukturellen Zahlungsbilanzdefiziten beizutragen. Mit der Bereitstellung von FZ-Mitteln mit Strukturhilfequalität werden wirtschaftspolitische und institutionelle Reformen in einzelnen Sektoren (Sektoranpassungsprogramme) oder in der Gesamtwirtschaft (Strukturanpassungsprogramm) der Empfänderländer unterstützt.
Strukturhilfemittel dienen der Importfinanzierung von Gütern des zivilen Bedarfs zur Stützung der Zahlungsbilanz und zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit dringend benötigten Gütern zur Aufrechterhaltung der industriell- gewerblichen Produktion bzw. der Versorgung mit Endprodukten für volkswirtschaftlich wichtige Sektoren. Sie sind an vereinbarte Reformschritte des Empfänderlandes geknüpft (Konditionalität).
Die bereitgestellte Importfinanzierung wird in der Regel nicht auf bestimmte (sektorbezogene) Waren beschränkt (Positivliste), sondern es werden bestimmte Waren von der Finanzierung ausgeschlossen (Negativliste).
Strukturhilfe wird in der Regel im Zusammenhang mit entsprechenden Förderprogrammen der Weltbank sowie möglichst gemeinsam mit anderen bilateralen Gebern in Form von Kofinanzierungen eingesetzt.
Auszahlungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen von Strukturanpassungsprogrammen richten sich nach den vereinbarten Maßnahmen der Strukturanpassung und wirtschaftlichen Reformen. Bei Kofinanzierungen mit der Weltbank erfolgen die Auszahlungen durch die KfW nach Rechtswirksamkeit der erforderlichen Verträge in enger Abstimmung mit ihr.
Im Rahmen der Erstverwendung werden die Strukturhilfemittel für Importfinanzierung eingesetzt, wobei zur Prüfung vom Empfänderland entsprechende Verwendungsnachweise vorgelegt werden.
Die von den Importeuren der Zentralbank des Empfänderlandes für die Verwendung der Strukturhilfemittel zu zahlenden Gegenwerte in der jeweiligen Landeswährung werden in der Regel in den Staatshaushalt eingestellt. Mit der Einstellung in den Staatshaushalt werden diese Gegenwerte zu nehmereigenen Mitteln, über die die Regierung des Empfänderlandes souverän und in eigenverantwortlicher Zuständigkeit verfügen kann (Zweitverwendung). Allerdings unterliegt in der Regel auch die allgemeine Finanz- und Ausgabenpolitik des Empfänderlandes mit den beteiligten Gebern vereinbarten Auflagen.
Fragen und Antworten6
Trifft es zu, daß die Bundesregierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Strukturanpassungsprogrammes der Weltbank rd. 31,9 Mio. DM für die Landwirtschaft der Elfenbeinküste bereitstellte?
Die Bundesregierung hat der Republik Côte d'Ivoire ein FZ- Darlehen in Höhe von 31,866 Mio. DM zur Kofinanzierung eines Strukturanpassungsprogrammes Landwirtschaft (CASA I) der Weltbank bereitgestellt.
Entsprechend dem auch von der Weltbank angewandten Verfahren ist dieses Darlehen auf der Stufe der Erstverwendung (siehe Vorbemerkung) zur Importfinanzierung von Gütern des zivilen Bedarfs eingesetzt worden. Finanziert wurde die Beschaffung von Roheisen (1,0 Mio. DM), Farben und Chemikalien, Polyester- und Acrylfasern, Rohöl (4,5 Mio. DM), Harnstoffdünger, Ersatzteile zur Reparatur von Turbinen, Betoneisen und Maschendraht, Papier, Fensterglas u. a. m.
Trifft es zu, daß ein Teil dieses Geldes für das deutsche Unternehmen „Exopulpe" in der Elfenbeinküste vorgesehen war, und was waren die entwicklungspolitischen Überlegungen dabei?
Weder das gesamte Darlehen in Höhe von 31,866 Mio. DM noch ein Teil des Darlehensbetrags waren für das von einem deutschen Staatsangehörigen und seinen ivorischen Partnern geplante Investitionsvorhaben „Exopulpe" vorgesehen.
Sowohl von der ivorischen Regierung als auch von der Investorengruppe selbst lag ein entsprechender Antrag zu keinem Zeitpunkt vor.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die von der KfW an die Elfenbeinküste überwiesenen knapp 32 Mio. DM weder bei „Exopulpe" ankamen noch für andere landwirtschaftliche Strukturanpassungen verwendet worden sind, sondern vielmehr seit der Abbuchung durch die staatliche Buchhaltung unter dem 31. März 1993 verschwunden sind?
Der Darlehensbetrag in Höhe von 31,866 Mio. DM ist von der MW nicht an das Unternehmen „Exopulpe" überwiesen worden, er ist vielmehr auf ein Konto des Finanzministeriums der Côte d'Ivoire bei der westafrikanischen Zentralbank BCEAO überwiesen worden (Valuta 10. Juli 1991). Von dort sind die Mittel im Rahmen ihrer Erstverwendung (siehe Vorbemerkung) der Importfinanzierung von Gütern des zivilen Bedarfs zugeführt worden.
Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß unter dem Datum des 31. März 1993 in der staatlichen Buchhaltung eine angeblich mißbräuchliche Abbuchung in Höhe des Darlehensbetrags vorgenommen worden ist. Zu dem angeführten Zeitpunkt lag die Erstverwendung bereits mehr als eineinhalb Jahre zurück, ebenso die Einstellung der Gegenwertmittel in Landeswährung in den Staatshaushalt.
Die von der „Tageszeitung" erwähnte Unterschlagung von Geldern im März 1995 im Schatzamt der ivorischen Regierung, so sie tatsächlich stattgefunden haben sollte, kann daher weder vom Zeitablauf noch von der Sache her gesehen in einen Zusammenhang mit dem Strukturhilfedarlehen gebracht werden bzw. dem von deutscher Seite gezahlten Darlehensbetrag zugeordnet werden.
Wie hat die Bundesregierung reagiert, als das Verschwinden des Geldes bekannt wurde?
Von dem angeblichen Verschwinden des Geldes hat die Bundesregierung gerüchtweise erstmals im Oktober/November 1992 gehört.
Rückfragen bei der Botschaft Abidjan sowie bei der KfW ergaben, daß das Strukturhilfedarlehen korrekt abgewickelt worden war, der Darlehensbetrag voll dem Finanzministerium der Republik Côte d'Ivoire bereitgestellt wurde und in seiner Erstverwendung dem vertraglich vereinbarten Zweck, nämlich der Importfinanzierung von Gütern des zivilen Bedarfs zugeführt worden ist.
Die Auszahlung erfolgte gegen Vorlage geprüfter Nachweise über bereits getätigte Importe im Erstattungsverfahren. Die KfW hat ihrerseits die Importnachweise daraufhin geprüft, daß keine Importe aus der Negativliste vorgelegt wurden.
Eine Buchprüfung durch einen anerkannten Wirtschaftsprüfer bestätigt gleichfalls, daß die Mittel ordnungsgemäß eingegangen waren und in den Staatshaushalt übertragen worden sind.
Mit der Einstellung des Gegenwertes in Landeswährung in den Staatshaushalt im September 1991 waren weitere Verwendungskontrollen durch die deutsche Seite nicht mehr möglich, da es sich nunmehr um sog. nehmereigene Mittel handelte, über die die Regierung der Côte d'Ivoire souverän und in eigener Kompetenz verfügungsberechtigt ist.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich der aus dem Landwirtschaftsamt der Elfenbeinküste stammende Generaldirektor des Schatzamtes mit diesem Geld der KfW ein großes Haus in der Nähe von Abidjan gebaut hat? Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hierauf zu reagieren?
Zu dem Zeitpunkt der angeblichen Unterschlagung im März 1993 ist ein Zusammenhang welcher Art auch immer mit der Vergabe und der Auszahlung des deutschen Strukturhilfedarlehens weder zeitlich noch sachlich herzustellen.
Soweit überhaupt und in der angegebenen Höhe eine mißbräuchliche Verwendung stattfand, handelte es sich um Haushaltsmittel der Regierung der Côte d'Ivoire des Jahres 1993, die diese in eigener Verantwortlichkeit bewirtschaftet, und nicht um Gegenwerte von Finanzierungsmitteln, die über die KfW im Jahre 1991 bereitgestellt worden sind (siehe hierzu auch Antwort auf Frage 3).
Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit für eine eigene Untersuchung oder für eine offizielle Intervention bei der ivorischen Seite mit der Aufforderung, eine Aufklärung vorzunehmen.
Bei künftigen Kontakten im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit der Regierung der Côte d'Ivoire wird die Bundesregierung die Gegenseite jedoch auf die nachteiligen Auswirkungen von Pressemeldungen der vorliegenden Art auf das Bild der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit der Côte d'Ivoire in der deutschen Öffentlichkeit hinweisen. Der Partnerregierung soll dargelegt werden, daß es in erster Linie Aufgabe der Regierung der Côte d'Ivoire ist, ein positives Bild ihres Landes zu prägen und alles zu unternehmen, daß von der Öffentlichkeit negativ bewertete Vorkommnisse wie Korruptionsbeschuldigungen und mißbräuchlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln aufgegriffen, in rechtsstaatlicher Weise aufgeklärt und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden.
Trifft es zu, daß trotz des Verschwindens der in Frage 1 genannten Summe die Bundesregierung bereits einen weiteren Kredit von rund 30 Mio. DM an die Elfenbeinküste für Strukturanpassungen in der Landwirtschaft vergeben hat, und wie rechtfertigt sie diese zweite Zusage?
Es trifft zu, daß die Bundesregierung ein weiteres FZ-Darlehen in Höhe von 29,5 Mio. DM zur Kofinanzierung des Sektoranpassungsprogrammes Landwirtschaft II (CASA II) der Weltbank vergeben hat. Bei der Entscheidung hierüber spielten ausschließlich sektorale und entwicklungspolitische Kriterien sowie die Einschätzung der aktuellen wirtschaftlich-finanziellen Lage der Côte d'Ivoire eine Rolle.
Ziel des Sektoranpassungsprogrammes Landwirtschaft II ist der Abbau struktureller Schwächen im Sektor Landwirtschaft. Das Reformpaket umfaßt die Liberalisierung und Privatisierung des Reissektors, sowohl was die Einfuhr als auch die Förderung der Inlandserzeugung bet rifft. Im Kaffee- und Kakaosektor verfolgt das Programm die Steigerung der Effizienz und Transparenz beim internen Aufkauf und bei der externen Vermarktung durch strukturelle Anpassung der bestehenden Institutionen und Neuorientierung ihrer Aufgaben. Das Programm sieht ferner die Privatisierung staatlicher agroindustrieller Unternehmen in den Bereichen Palmöl, Zucker, Naturkautschuk und Baumwolle vor.
Das Programm fügt sich in ein umfassendes Reform- und Strukturanpassungsprogramm zur nachhaltigen Nutzung der positiven Effekte der im Januar 1994 vorgenommenen Abwertung der Franc CFA-Abwertung ein.
Im Rahmen der Erstverwertung erscheint es aus makroökonomischer Sicht und im Interesse einer Sicherstellung der Energieversorgung in der Côte d'Ivoire entwicklungspolitisch sinnvoll und begründet, den FZ-Darlehensbetrag auch für den Import von Rohöl zur weiteren Verarbeitung zu Endprodukten in der Raffinerie Abidjan zu verwenden.