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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine "Kapitalrente" in der gesetzlichen Rentenversicherung

Diese Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

07.09.2026

Aktualisiert

09.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/787607.09.2026

Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine „Kapitalrente“ in der gesetzlichen Rentenversicherung

der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Stefan Schmidt, Katharina Beck, Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, Ricarda Lang, Lisa Paus, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission eingerichtet, die am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt hat (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html).

Als ein wesentliches Element ihres Berichts empfiehlt die Kommission die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (1. Säule). Dadurch soll die gesetzliche Rente nicht mehr wie bisher nur durch ein beitragsfinanziertes Umlageverfahren und zusätzliche Steuermittel finanziert werden, sondern ergänzend durch Erträge aus einem Kapitaldeckungsverfahren. Zu diesem Zweck soll aus zusätzlichen Beitragsmitteln ein Kapitalstock aufgebaut werden, der öffentlich verwaltet und breit diversifiziert angelegt wird. Auch die Regierung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hatte mit dem „Generationenkapital“ bereits Pläne, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung mit zusätzlichen Mitteln, die am Kapitalmarkt angelegt werden, zu stärken. Dabei sollte der Bund kreditfinanzierte Mittel am Kapitalmarkt investieren und die Überschüsse zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente verwenden.

Die Mittel der neuen „Kapitalrente“ sollen den Vorschlägen der Alterssicherungskommission zufolge in individuellen, nicht vererbbaren Konten angelegt werden. Angestrebt wird eine Kapitalanlage, die professionell und unabhängig von politischer Einflussnahme durchgeführt wird, dabei sollen Beiträge breit gestreut und langfristig angelegt werden. Die Renditeorientierung soll im Vordergrund der Anlagestrategie stehen. Ziel der Alterssicherungskommission ist auch, die effektiven Kosten für Anlage und Verwaltung der Mittel gering zu halten, die Kosten sollen bei maximal 0,1 Prozent liegen. Die Wertentwicklung der Kapitalanlage soll jederzeit transparent kommuniziert werden und die Auszahlung der kapitalgedeckten und der umlagefinanzierten Leistungen soll als lebenslange Rente gemeinsam erfolgen. Der Vorschlag lehnt sich an das schwedische Modell der Prämienrente an mit dem Ziel, mit Hilfe der erwarteten Kapitalerträge das Sicherungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung mittel- und langfristig spürbar zu erhöhen.

Der Aufbau des Kapitalstocks soll mit sukzessive steigenden, zusätzlichen Beiträgen erfolgen, der Pfad soll mit Stufen von 0,5 Beitragssatzpunkten beginnen und nach vier Jahren 2 Beitragssatzpunkte erreichen, die von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen paritätisch finanziert werden sollen. Idealerweise soll dieser Prozess 2028 beginnen.

Mit diesem Finanzierungsweg gehen Beitragssatzerhöhungen einher, die insbesondere Menschen mit geringen Einkommen, aber auch die Wirtschaft belasten. Dabei schreibt die Kommission selbst: „Gerade kleine und mittlere Einkommen geraten durch steigende Sozialabgaben zunehmend unter Druck. Denn der Finanzierungsbedarf steigt auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Arbeitgeber stehen vor höheren Belastungen: In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind wettbewerbsfähige Lohnnebenkosten entscheidend, um Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.“ (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 5). Diese Einschätzung ist valide, daher hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Vorschlag vorgelegt, wie die Krankenversicherungsbeiträge reduziert werden könnten.

In ihrem Einsetzungsbeschluss hat die Bundesregierung für die Alterssicherungskommission eine Reihe von Zielen und Fragestellungen formuliert. Eine Aufgabe der Kommission war es, Antworten auf die Frage zu liefern, wie die „Sicherung stabiler Beitragsätze für die nächsten zehn Jahre“ ermöglicht werden können (BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) (2026): Einsetzungsbeschluss Alterssicherungskommission, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/einsetzungsbeschluss-alterssicherungskommission.pdf?__blob=publicationFile&v=3; S. 2).

Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Vorschläge der Kommission in Gänze umsetzen zu wollen und auch Arbeitsministerin Bärbel Bas hat ein Rosinenpicken der Vorschläge ausgeschlossen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenz-mit-kanzler-merz-bericht-rentenkommission-2444532).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Von welcher Rendite geht die Alterssicherungskommission nach Kenntnis der Bundesregierung aus und wie korreliert dieser prognostische Wert mit der Einschätzung der Großbank UBS, die für die Zeit zwischen 2000 und 2025 auf eine reale globale Aktienrendite von 3,5 Prozent vor Kosten kommt (Dimson, E., Mars, P., Staunton, M. (2025): Global Investment Returns. Yearbook 2025. What 125 years of history tell us about the future, UBS)?

2

Welche realen Renditen wurden im schwedischen Modell der Prämienrente im Standard-Fonds AP7 in den einzelnen Jahren seines Bestehens erwirtschaftet und inwiefern weicht die Anlagepolitik in diesem staatlichen Standard-Fonds von den Empfehlungen der Alterssicherungskommission ab?

3

Welche anderen internationalen Vorbilder existieren neben der schwedischen Prämienrente und welche Renditen wurden dort mit welcher Anlagestrategie erwirtschaftet?

4

Von welcher Rendite der Kapitalrente, wie sie von der Alterssicherungskommission empfohlen wird, geht die Bundesregierung aus und wie ordnet die Bundesregierung ihre eigenen Renditeerwartungen im Kontext der Antworten zu den Fragen 1 bis 3 ein?

5

Teilt die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission, dass bei der Kapitalrente die Renditeorientierung ganz im Vordergrund stehen soll, „politische Festlegungen zur Anlagepolitik und ein Ausschluss bestimmter Länder oder Branchen zu vermeiden“ seien und nur „nach sorgfältiger Einzelfallprüfung unethische Investitionen ausgeschlossen werden“ und wenn ja, warum, wo doch mindestens Governance-Aspekte von ESG-Kriterien unumstritten finanziell positiv bzw. risikominimierend wirken?

6

Hält die Bundesregierung womöglich eine Anlagestrategie für geeigneter für die Kapitalrente, die im Sinne einer klaren langfristigen Renditeorientierung auch risikominimierende Effekte von ESG-Kriterien bewusst einbezieht, angelehnt an die Anlagestrategie der schwedischen Pensionsfonds und wie es am Finanzmarkt breiter „common sense“ ist?

7

Plant die Bundesregierung, individuelle Ansprüche aus einer Kapitalrente bei Renteneintritt zu ermitteln und Auszahlungen gleichverteilt über die Rentenzeit eines Einzelnen vorzunehmen oder sollen Auszahlungen dynamisiert, also an die Entwicklung der Erträge auch im Rentenalter einer Einzelperson geknüpft werden?

8

Wenn die Auszahlungshöhe aus der Kapitalrente bei Renteneintritt gleichverteilt festgelegt wird, welchen Kaufkraftverlust des Auszahlungsbetrags nimmt die Bundesregierung über die Rentendauer an und wie wird sich der relative Unterschied zur umlagebasierten Rentenhöhe entwickeln, die nach der Rentenanpassungsformel erhöht wird?

9

Wie will die Bundesregierung die Anleger schützen, die sich nicht für das staatliche Standardprodukt für die Kapitalrente, sondern für einen der „zertifizierte[n] Anlagefonds weiterer Anbieter“ (vgl. Kommissionsempfehlungen, S. 61 f.) entscheiden und Gefahr laufen, durch eine schlechte Anlagestrategie nur eine geringe Rendite zu erwirtschaften?

10

Anhand welcher Kriterien und nach welchem Verfahren plant die Bundesregierung, die privaten Anlagefonds weiterer Anbieter zu zertifizieren bzw. auszuwählen und wie soll hierbei eine mögliche Begrenzung erfolgen (vgl. Kommissionsempfehlungen, S. 61 f.)?

11

Inwiefern wirkt sich eine mögliche niedrigere oder höhere Performance der zertifizieren privaten Anlagefonds in der Kapitalanlage in Säule 1 auf den individuellen Auszahlungsbetrag aus?

12

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nach Anfangskosten die Kosten für Vermögensverwaltung und Administration nicht langfristig bei 0,1 Prozent verbleiben, sondern sich noch geringeren Kosten beispielsweise der schwedischen Pensionsfonds annähern, die heute bei ca. 0,06 Prozent liegen?

13

Plant die Bundesregierung, dass der öffentliche Fonds für die Kapitalrente auch in Venture Capital und Start-ups investiert, und wenn ja, über welche Vehikel (z. B. Dachfonds, Direktbeteiligungen) – etwa vergleichbar der Struktur des schwedischen AP6-Fonds oder von CPP Investments, dem kanadischen Pensionsfonds, der Private-Equity- und Venture-Capital-Beteiligungen über Fund-Commitments, Direktinvestments und Co-Investments aufgebaut hat?

14

Steht der Finanzierungsweg über zusätzliche Beiträge für eine Kapitalrente, den die Kommission vorschlägt, nach Ansicht der Bundesregierung nicht im Widerspruch zum Ziel der Beitragssatzstabilität gerade angesichts der Tatsache, dass das Gesamtniveau der Sozialversicherungsbeiträge bereits jetzt deutlich über dem Zielwert von 40 Prozent liegt, die Beitragsätze der gesetzlichen Rentenversicherung demografiebedingt in den nächsten Jahren ohnehin steigen werden und, wie die Kommission selbst ausführt, „Arbeitnehmende sowie Arbeitgeber […] nicht unangemessen zusätzlich belastet werden [dürfen], da höhere Lohnnebenkosten Investitionen ins Ausland lenken könnten“ (Bericht s. o., S. 60)?

15

Um wie viele Prozentpunkte und auf welchen Prozentsatz steigen die Beiträge durch die Einführung der Kapitalrente bis 2035, 2040, 2045 und 2050

a) im Vergleich zu einem Szenario ohne jede Reform?

b) im Vergleich zu einem Szenario, in dem die übrigen Empfehlungen der Kommission ohne die Kapitalrente umgesetzt würden?

c) Ergibt sich durch die beitragsfinanzierte Kapitalrente ein steiler Beitragssatzanstieg, der im Widerspruch zum zentralen Ziel des Auftrags der Kommission steht, nämlich „die Sicherung stabiler Beitragssätze über die nächsten zehn Jahre“ zu erreichen (Einsetzungsbeschluss des BMAS, s. o., S. 2)?

16

Von welchen Effekten der zweiprozentigen Beitragssatzsteigerung durch die Kapitalrente auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigtenzahlen geht die Bundesregierung bis 2040 und bis 2050 aus?

17

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, dass „die zusätzlichen Zahlungen für die neue Kapitaldeckung die verfügbaren Einkommen drücken“ und somit „mit einem Verlust beim Wirtschaftswachstum in den Jahren ab 2028 von insgesamt einem Prozentpunkt und dem Verlust von 250 000 Jobs zu rechnen“ sei (www.wsi.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009418)?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der höheren Beitragssätze auf die Lohnstückkosten?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Unternehmen in den Lohnverhandlungen ihren paritätischen Beitrag durch niedrigere Lohnabschlüsse auf die Beschäftigten abwälzen?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss der Beitragssatzerhöhung auf die Entwicklung der Einkommenssteuer und auf das gesamte Steueraufkommen?

21

Hält die Bundesregierung es für realistisch, die stufenweise Erhöhung der Beitragssätze bereits 2028 mit 0,5 Prozentpunkten beginnen zu lassen und innerhalb von vier Jahren die Beitragssätze um insgesamt 2,0 Prozentpunkte zu erhöhen?

22

Welche grundsätzlichen alternativen Finanzierungsmöglichkeiten einer Kapitalrente sieht die Bundesregierung im Vergleich zu einer Finanzierung durch zusätzliche Beiträge und wie würden sich diese Alternativen auf Wachstum und Arbeitsmarkt auswirken?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht verschiedener Experten, dass nach der approximativen Formel, nach der ein um ein Prozent höherer Beitragssatz zu einem um zwei Prozent höheren Rentenniveau führt, eine direkte Zuführung der Mittel aus der zweiprozentigen Beitragserhöhung an die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erhöhung des Rentenniveaus um rund vier Prozent führen und damit eine raschere Erhöhung des Rentenniveaus ermöglichen würde als über die Kapitalrente und somit in den nächsten rund 20 Jahren ein höheres Rentenniveau ermöglichen würde als von der Kommission über die Kapitalrente prognostiziert (Bericht der Kommission, s. o., Abb. 3 Seite 75)?

24

Würde nach Ansicht der Bundesregierung eine beitragsfinanzierte Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2050 zu einem niedrigeren Anstieg der Beiträge führen als der Vorschlag der Kommission, eine Kapitalrente einzuführen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Option?

25

Wie plant die Bundesregierung, die Lohnnebenkosten zu senken, oder mindestens zu stabilisieren, wenn sie diese hier um zwei Prozentpunkte anhebt, aber parallel keine Pläne bekannt sind, beispielsweise bei den Krankenversicherungsbeiträgen die Kosten zu senken, was durchaus möglich wäre, wie der Bericht der Gesundheitskommission und der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigen?

26

Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Wirkung der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts, der Hyperinflation von 1923 und der Weltwirtschaftskrise ab 1929 sowie der Erfahrungen der Rentenversicherung mit Kapitaldeckungselementen bei diesen Ereignissen die Einschätzung der Kommission einer „in der Rückschau über lange Zeiträume immer positiven – Entwicklungen der Kapitalmärkte“ (S. 61) und wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der oben aufgeführten historischen Ereignisse die Entscheidung bei der großen Rentenreform von 1957 für ein Umlageverfahren an Stelle (von Elementen) einer Kapitaldeckung?

27

Teilt die Bundesregierung die Erwartung der Kommission, dass die Kapitalrente ab 2040 das Rentenniveau von rund 48,5 Prozent auf zirka 50,5 Prozent im Jahr 2050 steigen lassen wird (Bericht der Kommission, s. o., Abb. 3, Seite 75), geht sie von einer nahezu linearen Steigerung des Rentenniveaus über die Zeit aus und wenn ja, wie lange wird sich eine solche Steigerung mutmaßlich fortsetzen und welchen Begriff des Rentenniveaus für die Summe aus Kapitalrente und Umlagerente legt die Bundesregierung hierbei zugrunde?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken für die Rentenjahrgänge, deren Renteneintritt in die Phase einer besonders schlechten Wertentwicklung der Kapitalanlage fällt, und müssten nach Ansicht der Bundesregierung über die Empfehlungen der Kommission hinaus einige Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter bisherige Ersparnisse einer Einzelperson in niedrige Risikoklassen umgeschichtet werden?

29

Würde die Bundesregierung, falls es – bedauerlicherweise – bereits in den nächsten Jahren zu einem Einbruch am Aktienmarkt kommen sollte, der wie bei früheren Krisen nur mit Verzögerung aufgeholt würde, höhere Bundeszuschüsse gewähren oder würde das Versprechen eines stabilen Sicherungsniveaus nicht eingehalten oder käme es zu einer Kombination aus beidem?

30

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Erwerbsminderungsrente in der Form, wie sie heute in der gesetzlichen Rentenversicherung existiert, in die Kapitalrente zu integrieren, und welche Vorteile und welche Nachteile sieht die Bundesregierung bei einer Einbeziehung der Erwerbsminderungsrente in die Kapitalrente?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Hinterbliebenenrente in der Form, wie sie heute in der gesetzlichen Rentenversicherung existiert, in die Kapitalrente zu integrieren, um die sozialen Ausgleichswirkungen dieser Rentenart nicht zu schwächen, und welche Vorteile und welche Nachteile hätte eine solche Einbeziehung auch auf die Höhe der Rentenerwartungen der Regelaltersrentner*innen aus der Kapitalrente?

32

Welchen Rentenniveaubegriff verwendet die Bundesregierung für Umlagerente und Kapitalrente, wenn mit einer dynamisierten Rente inklusive Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenabsicherung und einer nicht dynamisierten reinen lebenslangen Monatsauszahlung zwei völlig unterschiedliche Leistungsarten gemeinsam bewertet werden müssen?

33

Wer sollte nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Trägerschaft für den öffentlichen Fonds für die Kapitalrente übernehmen?

a) Sollte das der Kerntechnische Entsorgungs-Fonds (KENFO) übernehmen

b) Welche Alternativen kämen für die Bundesregierung in Frage?

34

Prüft die Bundesregierung, ob und wenn ja, wie der öffentliche Fonds für die gesetzliche Kapitalrente auch als öffentliches Angebot im Rahmen der geförderten privaten Altersvorsorge dienen kann?

Berlin, den 28. August 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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