Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Republik Jemen unter besonderer Berücksichtigung der Lage der Menschenrechte im Jemen
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Steffen Tippach und der Gruppe der PDS
Im Februar 1994 wurde nach kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Streitkräften des südlichen und des nördlichen Jemen ein Versöhnungsabkommen geschlossen. Das „Dokument der Einigkeit und Verpflichtung" wurde in der jordanischen Hauptstadt Amman von dem Präsidenten des Jemen, Ali Abdu llah Salah, dem Vorsitzenden des Allgemeinen Volkskongresses und dem Vizepräsidenten des Jemen, Ali Salem Al-Bidh, Vorsitzender der Jemenitischen Sozialistischen Partei unterzeichnet. 18 Vertragsbestimmungen sollten helfen, die Unstimmigkeiten zwischen dem Norden und dem Süden des Landes zu beseitigen. Das Abkommen wurde nicht eingehalten. Anfang Mai 1994 - nur wenige Tage nach erneutem Ausbruch des Bürgerkrieges - wurde von dem islamischen Geistlichen Dr. Abdulwahhab Al-Deilami eine Fatwa verkündet (Fatwa: islamischer Rechtsspruch, der auffordert, vom islamischen Glauben Abtrünnige zu ermorden). Diese Fatwa richtete sich eindeutig gegen die Bevölkerung der „Südprovinzen" und forderte zur Tötung von „Feinden der Moslems und Nicht-Moslems" sowie von denjenigen auf, „die (von ihnen) benutzt werden ... obwohl sie hilflose Frauen, Kranke, Alte und Kinder sind". Weiter hieß es in der Fatwa, „Sie zu töten ist also weniger schlimm als das, was geschieht, wenn der Feind uns überwindet." Anfang Juli 1994 kapitulierten die Streitkräfte des südlichen Jemen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hatte in zwei Resolutionen (Nr. 924 vom 1. Juni 1994 und Nr. 931 vom 29. Juni 1994) einen sofortigen Waffenstillstand gefordert. In einem Schreiben vom 7. Juli 1994 erklärte Dr. Muhammad Said Al-Attar im Auftrag des jemenitischen Ministerpräsidenten in einem Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, daß die Kampfhandlungen „ab sofort und dauerhaft" eingestellt seien. Die Regierung der Republik Jemen teilte mit, „daß sie folgendes beschlossen hat: a) Den Erlaß einer umfassenden und vollständigen Amnestie; b) die Bereitschaft, Bürger, die ihr Eigentum aufgrund der Rebellion verloren haben, zu entschädigen (...); c) das entschlossene Festhalten am demokratischen Weg, am politischen Pluralismus, der freien Meinungsäußerung, der Pressefreiheit und der Einhaltung der Menschenrechte; d) die entschlossene Weiterführung des nationalen Dialogs (...); e) vollständige Zusammenarbeit mit den Staaten der Region (...)."
Sowohl Amnesty Inte rnational als auch arabische Menschenrechtsorganisationen und jemenitische Bürgerinnen und Bürger berichten indes von fortgesetzten Übergriffen der jemenitischen Behörden und Streitkräfte. Besonders erwähnenswert ist dabei die Tätigkeit von Mitgliedern der „Islah", einer regierungstreuen Miliz. Die Menschenrechtsorganisationen berichten von willkürlichen Verhaftungen, auch von Jugendlichen und Kindern; von Fällen staatlicher Morde, d. h. extralegalen Hinrichtungen; sie berichten von Folterungen, die in geheimen Haftzentren bzw. im Haftzentrum des Politischen Sicherheitsdienstes in Sana'a vorgenommen werden. Es wird von Schlägen mit Elektrokabeln, Elektroschocks, Vergewaltigungen und einer als „Grillhähnchen" bezeichneten Form von Folter berichtet. Dabei werden die Opfer an einer zwischen den gefesselten Händen und Knien durchgeschobenen Metallstange aufgehängt.
Darüber hinaus werde die Pressefreiheit in erheblichem Maße durch Verbot oder die Verweigerung gesetzlich zu gewährleistender Druckmöglichkeit stark behindert. Kritische Journalisten werden verfolgt. Auch politische Oppositionsparteien, wie die „Union der Volkskräfte", die Rabita-Partei, die Jemenitische Sozialistische Partei (JSP) oder die nationale Oppositionsfront (MOG) sind - teilweise - verboten oder von Verfolgung betroffen. Etliche Oppositionspolitiker wurden ohne Angabe von Gründen verhaftet, parteieigene Konten wurden eingefroren. Weiterhin ist es im Jahr 1994 zu mindestens 20 Hinrichtungen aufgrund der Todesstrafe gekommen. Hunderte weiterer Gefangener stehen noch auf der Todesliste. Den Gefangenen wird oft das Recht auf Angehörigenbesuch, medizinische Versorgung oder einen Rechtsanwalt versagt. Rechtsanwälte sind selber von Verfolgung betroffen.
Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den wich tigsten Geberländern in der Entwicklungshilfe an die Republik Jemen. Es gab eine Vielzahl von Entwicklungsprojekten sowie materielle und personelle Unterstützung im Rahmen der „Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte".
Fragen und Antworten15
Welche Leistungen sind in den Jahren 1994 und 1995 an die Republik Jemen vergeben worden? Bitte auflisten nach Resso rt , Titel, Umfang und Art der Leistungen.
Der Republik Jemen wurden in den Jahren 1994 und 1995 folgende Leistungen aus dem Einzelplan 23 gewährt (Beträge in TDM) . Zusagen Ausgaben: Integrierte Fachkräfte Aus- und Fortbildung Jahr: FZ Titel: 866 01 TZ Titel: 896 03 Titel: 685 08 DED Titel: 686 10 und 896 10 Titel: 685 01 1994: 30 000 0 193 5 022 564 1995: 10 000 0 Über die Ausgaben 1995 sind z. Z. noch keine Angaben möglich
Über welche Leistungen gibt es für die Jahre 1996, 1997 und 1998 Vereinbarungen? Bitte auflisten nach Resso rt , Titel, Umfang und Art der Leistungen.
In den Vertraulichen Erläuterungen (Rahmenplanung) für 1996 sind für die Republik Jemen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) 30 Mio. DM und bei der Technischen Zusammenarbeit (TZ) 13 Mio. DM vorgesehen. Darüber hinausgehende konkrete Planungszahlen bestehen nicht.
Gibt es Vereinbarungen über militärische und polizeiliche Ausrüstungshilfe und/oder Zusammenarbeit? Wenn ja, welche? Bitte auflisten.
Es gibt derzeit keine Vereinbarung mit der Republik Jemen über militärische und/oder polizeiliche Zusammenarbeit bzw. Ausstattungs- und Ausbildungshilfe. Auf der Grundlage von Ressortvereinbarungen (BMVg) haben die jemenitischen Streitkräfte von 1971 bis 1994 Ausstattungshilfe in Höhe von insgesamt 27 Mio. DM erhalten. In den letzten Programmperioden wurde vor allem der Bereich Gesundheitswesen unterstützt (Medizintechnik für Militärkrankenhäuser und Ausbildung des Bedienungspersonals). Im Länderprogramm der Ausstattungshilfe 1995 bis 1998 ist die Republik Jemen nicht mehr enthalten. Jedoch werden kleinere Ergänzungsmaßnahmen aus dem Sonderfonds der Ausstattungshilfe noch durchgeführt (Krankenhauswesen).
Die Republik Jemen hat polizeiliche Ausstattungshilfe in Höhe von insgesamt 5,3 Mio. DM erhalten. Die Hilfe ist im Laufe der Programmperiode 1995 bis 1997 eingestellt worden. Zwischen deutschen und jemenitischen Polizeibehörden besteht Kontakt im Bereich Terrorismusbekämpfung.
Befinden sich im Rahmen solcher Vereinbarungen deutsche Polizeibeamte oder Bundeswehrangehörige in der Republik Jemen? Wenn ja, für welchen Zeitraum und mit welchem Auftrag?
Im Rahmen der Ausstattungshilfe (Kapitel 05 02 Titel 686 23) befindet sich voraussichtlich bis 1998 ein Soldat der Bundeswehr als Krankenhaustechniker in der Republik Jemen. Deutsche Polizeibeamte halten sich im Jemen nicht auf.
Welche multilateralen Programme auf europäischer Ebene werden zugunsten der Republik Jemen durch die Bundesregierung mitfinanziert? Bitte auflisten nach Resso rt , Umfang und Art der Leistungen.
- technische, finanzielle und wi rtschaftliche Zusammenarbeit, in deren Rahmen derzeit ein Fischerei-Entwicklungsprojekt mit 13,9 Mio. ECU, eine Studie für ein nationales Energieprogramm mit 140 000 ECU und eine Hilfe für das Planungs- und Entwicklungsministerium mit 660 000 ECU finanziert werden
- Nahrungsmittelhilfe, in deren Rahmen 1995 ca. 15 000 Tonnen Weizenmehl und 1 000 Tonnen Speiseöl zugesagt wurden
- humanitäre Hilfe, in deren Rahmen 1995 ein Impfprogramm für Kleinkinder der UNICEF mit 200 000 ECU finanziert wurde, und
- dezentralisierte Kooperation, in deren Rahmen 500 000 ECU für ein Familienprojekt, das von der Weltgesundheitsorganisation durchgeführt wird, und 750 000 ECU für ein Ausbildungsprojekt der jemenitischen Zentralbank in Aussicht gestellt worden sind.
Welche Vereinbarungen wurden auf Regietangs-, auf parlamentarischer und auf wirtschaftlicher Ebene anläßlich des Besuchs des Parlamentspräsidenten der Republik Jemen, Sheikh Al-Ahmer, Mitte März 1995 getroffen?
Die Bundesregierung unterzeichnete anläßlich dieses Besuchs keine Vereinbarungen. Es sind ihr auch keine Vereinbarungen mit anderen Stellen bekanntgeworden.
Wer gehörte außer dem Parlamentspräsidenten noch zu der jemenitischen Delegation?
Zur Delegation des Parlamentspräsidenten Sheikh Abdullah bin Hussein Al-Ahmar (ISLAH-Partei) gehörte neben Verwaltungspersonal folgende jemenitische interfraktionelle Parlamentarierdelegation: Mr. Abdulwadood S. Abdulghani (ISLAH-Partei), Mr. Ahmed Matri (PGC), Mr. Ali Mohamed Al-Saeedi (PGC), Mr. Abduljalil Radman Qassem (PGC), Mr. Abdullah A. Mujaidee (YSP), Mr. Salem Ali Al-Bani (YSP), Mr. Abdulrahman M. Al-Hamdi (independent).
War die Lage der Menschenrechte, insbesondere der politischen Opposition in der Republik Jemen, Gegenstand der Gespräche? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Gegenstand der Gespräche Sheikh Al-Ahmars war auch die Lage im Jemen nach dem Bürgerkrieg. Von deutscher Seite wurde die Entschlossenheit der jemenitischen Regierung, Pluralismus, Demokratie und die Wahrung der Menschenrechte zu fördern, begrüßt. Die jemenitische Seite legte die bisher gemachten Fo rt -schritte auf diesen Gebieten dar.
Gibt es regelmäßige Kontakte mit der Vertretung der Republik Jemen? Wenn ja, in welchem Abstand finden diese Gespräche statt? Wenn nein, wie wird die Zusammenarbeit mit der Republik Jemen und der politische Austausch gewährleistet?
Der jemenitische Botschafter in Bonn und die deutsche Botschafterin im Jemen pflegen umfassende Kontakte mit der jeweiligen Regierung und den Parlamenten. Hinzu kommen Besuche von Regierungsmitgliedern und Parlamentariern.
Hat die Bundesregierung Kontakt zu Vertretern von Oppositionsparteien der Republik Jemen? Wenn ja, welcher Art sind die Kontakte und zu wem? Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat Kontakt zu Vertretern von Oppositionsparteien in der Republik Jemen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments.
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Lage der Menschenrechte in der Republik Jemen vor?
Obwohl sich die Menschenrechtslage seit Ende des Bürgerkrieges vom Frühsommer 1994 auch infolge einer Stabilisierung der politischen Lage insgesamt verbessert hat, bleibt sie in diesem islamischen Land aus europäischer Sicht nicht zufriedenstellend. Dies gilt insbesondere für das hier geltende islamische Familienrecht, das Frauen weiterhin erheblich benachteiligt. Die Frauen haben allerdings das aktive und passive Wahlrecht.
In den vergangenen Monaten gab es einzelne Fälle politisch motivierter Inhaftierungen, von denen auch Journalisten betroffen waren. Diese Personen wurden jedoch jeweils nach wenigen Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt. In Einzelfällen demarchierte die Bundesregierung bei den jemenitischen Behörden zugunsten der Gefangenen.
Der Jemen war zudem bereit, mit Menschenrechtsorganisationen wie „amnesty international" einen Dialog zu führen und Wünschen nach Gefängnisbesuchen zu entsprechen.
Ist der Bundesregierung die Fatwa des Islamgelehrten Dr. Abdulwahhab Al-Deilami bekannt? Wenn ja, wie reagiert die Bundesregierung gegenüber der Republik Jemen darauf?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß einige sozialistische Zeitungen im Süden des Landes in den ersten Tagen des Bürgerkriegs die Behauptung aufstellten, der islamische Gelehrte Dr. Al-Dailami habe eine Fatwa gemäß Sachverhaltsdarstellung verkündet. Dies ist jedoch nicht belegbar; vielmehr hat Dr. Al-Dailami diese Vorwürfe als böswillige Kriegspropaganda unmißverständlich öffentlich zurückgewiesen. Eine Reaktion der Bundesregierung erübrigte sich daher.
Ist der Bundesregierung die Existenz geheimer Haftzentren in der Republik Jemen bekannt? Wenn ja, wie und mit welchem Ziel wird das auf bilateraler Ebene thematisiert?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über die Existenz geheimer Haftzentren vor. Polizei, Staatssicherheitspolizei sowie das Militär verfügen bekanntlich über Gefängnisse. Es gibt Gerüchte, nach denen in entlegenen und unzugänglichen Gebieten Stammesgefängnisse existieren. Diese Gerüchte konnten bisher nicht verifiziert werden.
In welcher Weise wirkt die Bundesregierung auf die Regierung der Republik Jemen ein, damit politischer Pluralismus, die freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und die Menschenrechte gewährleistet werden?
Die Gewährleistung von politischem Pluralismus, freier Meinungsäußerung, Pressefreiheit und Menschenrechten ist Gegenstand des laufenden bilateralen Dialogs auf allen Ebenen.
In welcher Weise nutzt die Bundesregierung ihre guten Beziehungen zur Regierung der Republik Jemen, um den nationalen Dialog innerhalb des Landes zu fördern?
Durch direkten Kontakt mit der jemenitischen Regierung und auch durch entsprechende Streuung unserer EZ-Projekte im ganzen Land.