Nachtflugbeschränkungen am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen
der Abgeordneten Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Nachtflugbeschränkungen am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen werden u. a. durch die sog. „Home-Base-Regelung" in ihrer Wirksamkeit deutlich gemindert.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen15
Ist die „Home-Base-Regelung"
a) eine spezifische Frankfurter Regelung,
b) eine bundesdeutsche Regelung,
c) eine EU-einheitliche Regelung,
d) eine internationale Regelung?
Wer vergibt diese „Home-Base-Rechte"?
Auf welche gesetzlichen Vorschriften begründet sich eine solche Vergabe?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um „Home-Base-Rechte" zu erlangen?
Unterliegen die Vergabekriterien einer kontinuierlichen Überprüfung?
Wenn ja, in welchen Abständen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Rechte umfaßt eine derartige „ Home-Base-Regelung "?
Sind darin Ausnahmegenehmigungen für Starts und Landungen bei Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) inbegriffen?
Werden solche Ausnahmegenehmigungen pauschal oder auf einen einzelnen Flug bezogen erteilt?
Wenn sie auf einen einzelnen Flug bezogen erteilt werden, welche Voraussetzungen müssen dann dazu erfüllt sein?
Welche Fluggesellschaften genießen am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen „Home-Base-Rechte"?
Haben diese Fluggesellschaften auch an anderen
a) bundesdeutschen,
b) EU-Flughäfen
„Home-Base-Rechte"?
Wie viele Arbeitsplätze sind im letzten Jahr (1995) durch die Gewährung von „Home-Base-Rechten"
a) gesichert oder
b) neu geschaffen worden?
Wie viele Starts/Landungen finden aufgrund des „Home-Base-Status" durchschnittlich pro Monat in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr statt? (Aufgeschlüsselt nach Starts und Landungen sowie Passagier- und Frachtflügen)
Welchen Fluggesellschaften sind für die Zeit bis zum Jahr 2000 bereits „Home-Base-Rechte" zugesichert worden, z. B. um die Gesellschaften zum Zwecke der Sicherung von Arbeitsplätzen an den Frankfurter Rhein-Main-Flughafen zu binden?
Wie erfolgt die jeweilige Regelung des „Home-Base-Status" an den folgenden deutschen Flughäfen: Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Köln-Bonn, Berlin, Leipzig, Stuttgart, Nürnberg und München?