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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Veräußerung der Gesellschaftsanteile des Bundes an den Wohnungsbaugesellschaften Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (FSG) und Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbaugesellschaft (Deutschbau) (G-SIG: 13011248)

Zusammensetzung der Vermögenswerte der Gesellschaften, Durchschnittsmiete der Wohnungen, Anteile der derzeitigen und ehemaligen Sozialwohnungen, subventionierten und freifinanzierten Wohnungen, Höhe der Fördersummen für beide Gesellschaften seit ihrer Gründung, Höhe des erwarteten Verkaufserlöses, Form der Refinanzierung der künftigen Gesellschafter, vertragliche Sicherung der Belegrecht und Mietbindungen, etwaige Eigentumsumwandlungen, Bindung des Verkaufs der Anteile an gemeinnützige Prinzipien

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

22.02.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/359924. 01.96

Veräußerung der Gesellschaftsanteile des Bundes an den Wohnungsbaugesellschaften Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (FSG) und Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbaugesellschaft (Deutschbau)

der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, wonach die Vermögenswerte der Gesellschaften im wesentlichen bestehen aus: – FSG: 40 000 Wohneinheiten (WE) und 148 000 qm unbebaute Grundstücke, – Deutschbau: 9 000 WE und 185 000 qm unbebaute Grundstücke?

Wenn nein, wie groß ist das jeweilige Vermögen der Gesellschaften an Wohnungen und an unbebauten Grundstücken?

2

Welche weiteren Vermögenswerte gehören den beiden Wohnungsbaugesellschaften jeweils?

3

Wie hoch sind die Durchschnittsmieten der Wohnungen?

4

Wie hoch sind die Anteile an — Sozialwohnungen des 1. Förderweges, die noch der Sozialbindung unterliegen, — ehemaligen Sozialwohnungen, für die die Bindungen bereits ausgelaufen sind, — Wohnungen, die im 2. oder 3. Förderweg oder in vereinbarter Förderung subventioniert wurden, — freifinanzierten Wohnungen, — Altbauwohnungen?

(Angaben bitte jeweils getrennt aufführen)

5

Sind auf diese beiden Gesellschaften Wohnungen aus Beständen anderer öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften übertragen worden?

Wenn ja, wann und wie viele Wohneinheiten auf welche Gesellschaft?

6

Welche Förderungen sind den beiden Gesellschaften seit ihrer Gründung jeweils zugeflossen?

a) In welchem Umfang erhielten sie Baukostenzuschüsse?

b) Mit welcher Baudarlehenssumme sind die Gesellschaften nach Erkenntnissen der Bundesregierung aktuell beim Bund, bei Ländern und bei Kommunen verschuldet?

c) In welchem Umfang erhalten sie Aufwendungszuschüsse für wie viele Wohnungen?

d) In welcher Höhe erhalten sie Aufwendungsdarlehen für wie viele Wohnungen?

7

Trifft es zu, daß der erwartete Verkaufserlös bei 4 Mrd. DM liegt?

8

Trifft die Schätzung zu, daß der Wert dieses Verkaufserlöses im Durchschnitt 82 000 DM pro Wohnung ausmacht (bezogen auf beide Gesellschaften zusammen und ohne Berücksichtigung der unterschiedlich hohen Gesellschaftsanteile)?

Wenn nein, welchen Verkaufserlös pro Wohneinheit erwartet die Bundesregierung bei den beiden Gesellschaften?

9

Welche Form der Refinanzierung dieses Kapitals durch die künftigen Gesellschafter erwartet die Bundesregierung a) durch Mieterhöhungen, b) durch den Verkauf von Teilbeständen der Wohnungen, c) durch Eigentumsumwandlung und Veräußerung von Eigentumswohnungen?

10

Wer sind potentielle Käufer der Geschäftsanteile?

11

Wie können und sollen Belegrechte vertraglich gesichert werden?

12

Ist davon auszugehen, daß keine Mietbindungen vertraglich gesichert werden sollen?

Wenn nein, in welcher Weise und für wie viele Wohnungen sollen Mietbindungen aufrechterhalten werden (jeweils getrennt für die FSG und für die Deutschbau)?

13

Inwieweit soll Eigentumsumwandlung im Rahmen des Verkaufes erlaubt oder ausgeschlossen werden?

14

Wie hoch wird der Wert der Wohnungsbestände eingeschätzt, wenn man sie alle als potentielle Eigentumswohnungen einstuft (jeweils getrennt für FSG und Deutschbau)?

15

Gilt die Zusage des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, in der Bundestagsdebatte vom 27. Oktober 1995, daß der Verkauf der Anteile per Vertrag an gemeinnützige Prinzipien gebunden werden soll, und wie wird dies sichergestellt?

Bonn, den 19. Januar 1996

Franziska Eichstädt-Bohlig Helmut Wilhelm (Amberg) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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