Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Aufklärung über sogenannte Jugendsekten oder Psychogruppen einschließlich der mit ihnen rechtlich, wirtschaftlich oder in ihrer religiösen oder weltanschaulichen Zielsetzung verbundenen Organisationen
der Abgeordneten Ortrun Schätzle, Maria Eichhorn und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Hildebrecht Braun (Augsburg), Dr. Dieter Thomae, Cornelia Schmalz-Jacobsen und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Seit Mitte der 70er Jahre ist die Bundesregierung mit dem Phänomen und dem Problemfeld der sog. Jugendsekten und Psychogruppen konfrontiert. Gesellschaftliche Veränderungen, die Infragestellung traditioneller Werte, der Mangel an Orientierung und Orientierungshilfen, Auswirkungen der Leistungs- und Konsumgesellschaft sind bis heute Ursachen dafür, daß junge Menschen und Erwachsene auf zahlreiche Angebote und Aktivitäten der sog. Jugendsekten und Psychogruppen hereinfallen und ihre späteren Opfer werden. Klagen aus der Bevölkerung über mögliche Gefährdungen für die Persönlichkeitsentwicklung und die sozialen Bezüge beziehen sich z. B. auf den Abbruch von Schul- und Berufsausbildung, die Aufgabe der Berufstätigkeit, die Verletzung familiärer Verantwortung, radikale Persönlichkeitsveränderung, geistige Abhängigkeiten, Unselbständigkeit, Kommunikations- und Beziehungskonflikte sowie häufige materielle (finanzielle) Schäden und Überschuldung. Auch die Kritik an einzelnen sog. Jugendsekten oder Psychogruppen sind vielfältig.
Aufgrund des hohen Aufklärungs- und Handlungsbedarfs über und gegen Sekten muß die Arbeit der Bundesregierung kontinuierlich weitergeführt und verstärkt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Gruppierungen zählt die Bundesregierung zu den sog. Jugendsekten oder Psychogruppen, und welche dieser Gruppierungen treten z. Z. verstärkt in Deutschland in Erscheinung?
Welche politischen und rechtlichen Problemfelder stellen sich der Bundesregierung heute im Zusammenhang mit sog. Jugendsekten und Psychogruppen, und wie schätzt sie das Gefährdungspotential dieser Gruppierungen für die Gesellschaft ein?
Ist es gerechtfertigt, angesichts der Gefährdungen heute noch von „Jugendreligionen" zu sprechen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Werthebach, wonach eine Gruppierung wie die Scientology Church e.V. „eine neue Form des politischen Extremismus" (Peter Scherer in „Die Welt" vom 24. Oktober 1995) darstellt?
Hält die Bundesregierung den Einsatz des Verfassungsschutzes zur Beobachtung destruktiv agierender Jugendsekten und Psychogruppen für geboten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß etwa die sog. Scientology Church e.V. lediglich vorgibt, eine Religionsoder Weltanschauungsgemeinschaft zu sein? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer entsprechenden Feststellung des Bundesarbeitsgerichtes?
Wie bewertet die Bundesregierung die Angriffe der sog. Scientology Church e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer angeblich vorhandenen Verfolgung religiöser Minderheiten insbesondere gegenüber internationalen Organisationen? Welche Maßnahmen wurden zur Richtigstellung ergriffen?
Auf welche Weise kommt die Bundesregierung ihrem Auftrag des Schutzes des allgemeinen Freiheitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 und 2 GG und des Schutzes vor sog. Jugendsekten und Psychogruppen nach?
Auf welche Weise kann die Bundesregierung trotz zahlreicher Verwaltungsstreitverfahren mit sog. Jugendsekten und Psychogruppen ihren Informations- und Aufklärungspflichten nachkommen?
Welche Institutionen und Organisationen haben es sich neben der Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, über sog. Jugendsekten und Psychogruppen aufzuklären? Auf welche Art und in welchem Umfang geschieht dies?
Welche zielgruppenorientierten Informationsmaterialien werden von der Bundesregierung für notwendig erachtet, um effektiv über das Gefährdungspotential durch sog. Jugendsekten und Psychogruppen zu unterrichten?
Welche Maßnahmen sind bisher zur Sensibilisierung der öffentlichen Verwaltung speziell für die Kommunalverwaltung (Ordnungsämter, Jugend- und Sozialämter) ergriffen worden?
Welchen institutionellen Chatakter hat die interministerielle Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Gesprächskreises, die zur sog. Sektenproblematik einberufen wird, und wem obliegt die Geschäftsführung? Welche Zielsetzungen, Aufgaben und Arbeitsstrukturen hat diese Arbeitsgruppe?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen, das Bundesministerium für Wirtschaft, das Bundesministerium der Finanzen, die Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Kirchen und Vertreter des Deutschen Bundestages an den Beratungen der Arbeitsgruppe teilnehmen zu lassen?
Welche Aufgaben sind dem für Sektenfragen zuständigen Referat beim Bundesverwaltungsamt in Köln übertragen, und wie ist das Referat personell ausgestattet?
Wie wirken sich datenschutzrechtliche Bestimmungen auf die Pflicht der Bundesregierung aus, über die Betätigung von Jugendsekten oder sektenähnlichen Vereinigungen einschließlich der mit ihnen rechtlich, wirtschaftlich oder in ihrer religiösen oder weltanschaulichen Zielsetzung verbundenen Organisationen oder Vereinigungen zu informieren und ggf. zu warnen?
Hält die Bundesregierung gesetzliche Änderungen im Datenschutz für notwendig, und wenn ja, welche?
Welche allgemeinen und welche speziellen Beratungsdienste gibt es für Personen, die in Konflikt mit sog. Jugendsekten und Psychogruppen gekommen sind?
Inwieweit hat ein Ausbau der Arbeit der Elterninitiativen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene und kommunaler Ebene stattgefunden? Hält die Bundesregierung unterstützende Leistungen für sinnvoll, und in welchem rechtlichen Rahmen ist dies möglich?
Zu welchen Themen sind wissenschaftliche Gutachten und Expertisen von der Bundesregierung vergeben worden?
Welche Statistiken stehen der Bundesregierung zur Verfügung, die Auskunft geben sollen über Zahl, Eintrittsgründe, Austrittswilligkeit, Anwerbemethoden, Schädigungen von Personen, die mit sog. Jugendsekten und Psychogruppen zu tun hatten?