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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verkauf von Wohnungen für Bahnbedienstete durch das Bundeseisenbahnvermögen und die DB AG (G-SIG: 13011331)

Verwendung der durch den Verkauf gewonnenen Finanzmittel für den Ausbau der Schieneninfrastruktur

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

19.03.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/387023. 02. 96

Verkauf von Wohnungen für Bahnbedienstete durch das Bundeseisenbahnvermögen und die DB AG

der Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg), Franziska Eichstädt-Bohlig, Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 2. Dezember 1993 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die für die Wohnungsversorgung der Eisenbahner benötigten Wohnungen nicht an Dritte zu veräußern. Inzwischen hat im Rahmen der Haushaltsdebatte der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, zur Erzielung von Mehrerlösen den Verkauf von 140 000 Wohnungen, also sog. nicht bahnnotwendiger Immobilien, durch die DB AG angekündigt.

Dies steht im klaren Widerspruch zur Beschlußlage.

In Kreisen der Mieterinnen und Mieter von Wohnungen im Eigentum der DB AG und des Bundes (Bundeseisenbahnvermögen) sind dadurch Irritationen entstanden. Aktive und ehemalige Bahnbedienstete insbesondere in Ballungszentren fürchten um den Verlust ihrer angestammten Wohnungen, zumindest aber erhebliche Mietsteigerungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

In welchen Kommunen sind Bundeseisenbahnvermögen oder DB AG Eigentümer solcher Wohnungen, und in welcher Größenordnung?

2

Ist es richtig, daß seitens des Bundeseisenbahnvermögens und/oder der DB AG neben dem Verkauf nicht betriebswichtiger, eisenbahntechnisch genutzter Immobilien auch der Verkauf von zu Wohnzwecken genutzten Immobilien beabsichtigt ist?

Wenn ja, wo und an wen?

(Bitte den geplanten Verkauf aufschlüsseln nach folgenden Erwerbern:

— bisherige Nutzer,

— kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsunternehmen,

— private Investoren oder Investorengruppen.)

3

Sind derartige Verkäufe bereits erfolgt?

Wenn ja, wo und an wen?

(Bitte den Verkauf aufschlüsseln nach obigen Kriterien.)

4

Sollte der Verkauf beabsichtigt oder bereits erfolgt sein, wurde oder wird auf Grundlage der Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen „Grundsätze für die verbilligte Veräußerung/Nutzungsüberlassung und unentgeltliche Veräußerung bundeseigener Grundstücke" vom 22. Februar 1994 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 64, S. 3722 ff.) gehandelt?

5

Wodurch ist gewährleistet, daß die dem Bundeseisenbahnvermögen aufgrund des Wohnungsverkaufs und des Verkaufs weiterer Immobilien zufließenden Finanzmittel nicht zu einer Kürzung der Finanzmittelzuweisung des Bundes an das Bundeseisenbahnvermögen zur Erfüllung dessen Aufgaben (Tilgung der Altschulden, Finanzierung übernommener Pensionslasten) führen, sondern tatsächlich dem Zufluß von Investitionsmittel für den Ausbau der Schieneninfrastruktur an die DB AG zugeführt werden?

Bonn, den 18. Februar 1996

Helmut Wilhelm (Amberg) Franziska Eichstädt-Bohlig Albert Schmidt (Hitzhofen) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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