Auswertung von Datenträgern der Stasi und Vernichtung von Abhörerkenntnissen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Drucksache 13/3332 —
I. Auswertung von Datenträgern
Fragen und Antworten4
Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, daß a) in einer ehemaligen Datenverarbeitungszentrale der Stasi heute im Auftrag des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (BStU) wichtige Datenträger - u. a. der Hauptverwaltung Aufklärung - lesbar gemacht und aufbereitet werden; b) die in Eggersdorf installierte EDV-Anlage vom in der DDR produzierten Typ „Eser" u. a. durch zwei qualifizierte Fachkräfte bedient wird, die befristet bis zum 31. Dezember 1995 vom Bundesministerium der Verteidigung zum BStU abgeordnet sind; c) derartige, spezifisch eingearbeitete Experten heute anderswo kaum zu gewinnen wären; d) das Bundesministerium der Verteidigung eine Verlängerung der Abordnung unter Freihaltung der Stellen bzw. Dienstposten dieser Experten bisher nicht angeboten hat?
Zu a) und b) Bei der in der Rechenzentrale in Eggersdorf installierten EDV-Anlage handelt es sich nicht um eine Einrichtung des ehemaligen MfS, sondern der ehemaligen NVA. Es trifft zu, daß in dieser Rechenzentrale im Auftrag des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Bundesbeauftragter) Datenträger des ehem. MfS durch Angehörige der Bundeswehr lesbar gemacht und aufbereitet werden. Zwischen dem Bundesbeauftragten und der Überleitstelle Materialwirtschaft der Luftwaffe wurde 1993 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen mit dem Ziel, Magnetbänder, die sich im Bestand des Bundesbeauftragten befinden, durch die Rechenzentrale der Bundeswehr in Eggersdorf bearbeiten zu lassen. Zu diesem Zweck wurden zivile Mitarbeiter der Bundeswehr bis zum 31. Dezember 1995 zum Bundesbeauftragten abgeordnet.
Zu c) Die Anlage kann nur durch speziell geschultes Personal bedient und gewartet werden, das über besondere Kenntnisse gerade dieses EDV-Gerätes verfügt. Anderes Personal ist nicht zu gewinnen, da die spezifischen Kenntnisse nicht bzw. nicht mehr vorhanden sind.
Zu d) Die Abordnung des Personals der Bundeswehr zum Bundesbeauftragten war ursprünglich bis Ende 1994 befristet, weil davon ausgegangen wurde, daß die Arbeiten bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein würden. Im Verlauf des Jahres 1994 stellte sich dies als unrealistisch heraus. Nach nochmaligen Verhandlungen zwischen dem Bundesbeauftragten und der Bundeswehr wurde vereinbart, daß die Arbeiten zunächst bis Ende 1995 fortgesetzt werden.
Auf Bitte des Bundesbeauftragten hat die Wehrbereichsverwaltung VII der weiteren Nutzung der Liegenschaft bis zum 31. Dezember 1997 sowie der weiteren Abordnung von vier Angestellten vorläufig bis zum 31. Dezember 1996 zugestimmt.
Inwieweit teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß a) die weitere Datenauswertung in Eggersdorf auf unabsehbare Zeit nicht fortgeführt werden könnte, wenn die fraglichen Experten dort nicht weiter tätig sein könnten; b) dadurch die Aufgabe des BStU gefährdet würde, die Unterlagen der Stasi zu erschließen (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz); c) eine solche Beeinträchtigung der Aufarbeitungstätigkeit nicht hinnehmbar wäre?
Zu a) und b) Die Bundesregierung geht davon aus, daß aufgrund der vereinbarten Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung die Datenauswertung in der Rechenzentrale in Eggersdorf auch im Jahre 1996 fortgeführt werden kann, so daß die Erfüllung der Aufgaben des Bundesbeauftragten gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes insoweit nicht gefährdet sein wird.
Zu c) Entfällt.
a) Ist die Bundesregierung bereit, um eine kontinuierliche Datenauswertung in Eggersdorf durch qualifiziertes Personal auch künftig zu gewährleisten, unverzüglich die Abordnung der fraglichen Experten zum BStU mit deren Einverständnis zu verlängern oder diese zum Bundesministerium des Innern versetzen; b) welche sonstigen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das vorgenannte Ziel zu erreichen; c) falls die Bundesregierung zu diesem Zweck nichts zu unternehmen gedenkt: warum nicht?
Zu a) Siehe Antwort zu Frage 1 d).
Zu b) und c) Sonstige Maßnahmen seitens der Bundesregierung sind nicht erforderlich, da die Arbeiten nach Einschätzung durch den Bundesbeauftragten in absehbarer Zeit, spätestens Mitte 1997, abgeschlossen sein werden.
Kann die Bundesregierung jeweils hinsichtlich der — Abteilung XXVI (zuständig für DDR und Osteuropa), — Abteilung III (zuständig für Westdeutschland/Westeuropa) — und gegebenenfalls sonstiger mit Überwachung von Fernmeldeverkehr befaßter Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit mitteilen, a) wie viele Magnetbänder und Kassetten mit aufgezeichnetem Fernmeldeverkehr, Abschriften von Kommunikationseinheiten sowie Telefonzielkontrollaufträge der frühere Sonderbeauftragte für die Stasi-Unterlagen sowie der BStU bei Beginn und im Laufe ihrer Tätigkeit jeweils aufgefunden haben, b) wie viele dieser Magnetbänder, Kassetten und Abschriften jeweils erschlossen wurden, c) wie viele dieser Magnetbänder, Kassetten und Abschriften jeweils heute noch nicht erschlossen sind, d) wie viele Abschriften über wie viele Kommunikationseinheiten von den aufgefundenen Magnetbändern und Kassetten durch die Beauftragten zusätzlich gefertigt wurden, e) wie viele Magnetbänder, Kassetten, Abschriften, Telefonzielkontrollaufträge bis heute jeweils aus welchen Gründen vernichtet wurden, f) wie mit den verbliebenen Magnetbändern, Kassetten, Abschriften von Abhörmaßnahmen und Telefonzielkontrollaufträgen verfahren werden soll, g) welche Personen oder Stellen in jeweils welchem Umfang noch Magnetbänder, Kassetten und Abschriften von Abhörmaßnahmen sowie Telefonzielkontrollaufträge aufbewahren und herauszugeben haben, h) an welche Personen oder Stellen in jeweils welchem Umfang Magnetbänder, Kassetten und Abschriften von Abhörmaßnahmen sowie Telefonzielkontrollaufträge in Kopie oder Original übermittelt oder hieraus Auskünfte erteilt wurden?
Beim Bundesbeauftragten wird keine Statistik geführt, die im Sinne der detaillierten Fragestellung einen raschen Zugriff auf das erforderliche Zahlenmaterial ermöglicht. Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit kann nur wie folgt geantwortet werden:
Zu a) bis f) Überliefertes Material: In den Archiven des Bundesbeauftragten befinden sich: — Magnetbänder: 7 746, — Tonträger (Tonbänder und Audio-Kassetten) ca. 85 000 in der Zentrale, ca. 78 280 in den Außenstellen, — Abhörprotokolle und andere Unterlagen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Funk- und Fernmeldeüberwachung: 637 lfdm. der HA III (Funkaufklärung), 94 lfdm. der Abteilung 26 (Telefonüberwachung). — Zielkontrollaufträge: ca. 289 300 im Zuständigkeitsbereich der HA III. Aussagen zum Inhalt der genannten überlieferten Materialien können verläßlich erst nach vorhergehender Erschließung getroffen werden.
Erschließungsstand: — Magnetbänder: Bisher konnten 7 746 Magnetbänder lediglich auf ihre Lesbarkeit überprüft werden. Eine Erschließung, die sich wegen nötiger Dekodierungen schwierig gestaltet, hat noch nicht stattgefunden. — Tonträger: Erschlossen sind bisher 332 Tonträger, die Angaben zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs enthalten. — Zielkontrollaufträge: Diese können jeweils nach Personen recherchiert werden. Zielkontrollaufträge selbst geben nicht den Inhalt abgehörter Telefonate wieder.
Verwendung der Datenträger: Bei allen in Rede stehenden Materialien handelt es sich um Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes gemäß § 6 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Diese Unterlagen werden entsprechend der Vorgaben des Stasi-Unterlagen-Gesetzes erschlossen und verwendet bzw. zur Verwendung zur Verfügung gestellt. Durch Mitarbeiter des Bundesbeauftragten wurden keine Abschriften des Inhalts von archivisch erschlossenen Tonträgern angefertigt.
Vom Bundesbeauftragten wurden bisher 7196 vom Staatssicherheitsdienst vollständig gelöschte und vom Bundesbeauftragten überprüfte Tonträger vernichtet. Weitere ca. 59 000 Tonträger, die vermutlich ebenfalls gelöscht bzw. nicht bespielt worden sind, sind zur Vernichtung vorgesehen. Eine entsprechende Überprüfung wird z. Z. durchgeführt. Stasi-Unterlagen im Sinne des § 6 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurden nicht vernichtet.
Da es sich bei allen genannten Materialien, mit Ausnahme der gelöschten bzw. nicht bespielten Tonträger, um Unterlagen im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes handelt, werden sie grundsätzlich auch für alle im Gesetz genannten Verwendungszwecke und unter Berücksichtigung und Wahrung der schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen zur Verfügung gestellt.
Zu g) Die Bundesregierung verweist auf ihren Vortrag zu TOP 10 der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 1. Dezember 1993 (Sitzungsprotokoll Nr. 83, S. 46 ff.). Im Sinne der §§ 7 bis 9 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes liegen aktuelle Anzeigen zu Stasi-Unterlagen nicht vor bzw. sind keine Herausgabeverfahren anhängig.
Zu h) Eine Aussage darüber, an welche Personen bzw. Stellen in welchem Umfang Informationen aus diesen Materialien zur Verfügung gestellt wurden, kann nicht gemacht werden, da nicht gesondert erfaßt wird, ob die zur Verfügung gestellten Informationen gerade aus solchen Materialien stammen.