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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Gebührenerhebungen des Eisenbahn-Bundesamtes (G-SIG: 13011380)

Gebührenerhebungen für Amtshandlungen, Einnahmen 1995

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

27.03.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/401606. 03.96

Gebührenerhebungen des Eisenbahn-Bundesamtes

des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Im Rahmen der Eisenbahnstrukturreform wurde das Eisenbahn-Bundesamt gegründet, um hoheitliche Aufgaben im Bereich der Eisenbahnen wahrzunehmen. Die Arbeit dieses Bundesamtes soll anteilig aus Gebühreneinnahmen finanziert werden.

Dadurch werden Eisenbahnplanungen mit zusätzlichen Kosten belastet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Für welche Amtshandlungen erhebt das Eisenbahn-Bundesamt Gebühren, welche Amtshandlungen sind gebührenfrei?

2

Nach welchen Kriterien wird die Höhe der jeweiligen Gebühren ermittelt?

3

Wie hoch waren die für die Planfeststellung der ,,Verkehrsanlagen Zentraler Bereich von Berlin" zu entrichtenden Gebühren?

4

Für welche Streckenstillegungen nach § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat das Eisenbahn-Bundesamt im Jahre 1995 Gebühren erhoben, und wie hoch waren diese jeweils?

5

Wie hoch waren im Jahre 1995 die Gesamteinnahmen des Eisenbahn-Bundesamtes aus Gebühren?

Bonn, den 1. März 1996

Dr. Winfried Wolf Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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