Zukünftige Verwaltungsstrukturen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Landwirtschaftliche Alterskassen, Berufsgenossenschaften, Krankenversicherungen und Pflegekassen)
der Abgeordneten Christel Deichmann, Dr. Gerald Thalheim, Ernst Bahr, Tilo Braune, Dr. Eberhard Brecht, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Iris Gleicke, Günter Gloser, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Alfred Hartenbach, Reinhold Hemker, Barbara Imhof, Brunhilde Irber, Sabine Kaspereit, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Horst Kubatschka, Werner Labsch, Brigitte Lange, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Jutta Müller (Völklingen), Kurt Palis, Dr. Martin Pfaff, Georg Pfannenstein, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, Gerhard Rübenkönig, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Horst Sielaff, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wieland Sorge, Joachim Tappe, Margitta Terborg, Jella Teuchner, Uta Titze-Stecher, Adelheid Tröscher, Hans Georg Wagner, Reinhard Weis (Stendal), Matthias Weisheit, Berthold Wittich, Heidemarie Wright
Vorbemerkung
Mit der Agrarsozialreform 1995 wurde das Recht der landwirtschaftlichen Alterssicherung und der landwirtschaftlichen Krankenversicherung grundlegend neu geordnet. Durch das Unfallversicherungseinordnungsgesetz (UVEG) wird das Unfallversicherungsrecht neu kodifiziert. Nachdem die Träger zunächst für die Umstellung auf das neue Recht eine gewisse Zeit benötigt haben, müssen jetzt die teilweise überholten Organisationsstrukturen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) ins Blickfeld der politischen Diskussion rücken.
Mit insgesamt 76 landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern in 19 Regionen sehr unterschiedlicher Größe, deren Abgrenzungen z. T. aus dem vorigen Jahrhundert stammen, ist eine effiziente Arbeit bei weiter schrumpfenden Versichertenzahlen kaum möglich. Anfallende Verwaltungsarbeit wird häufig 19mal parallel geleistet, EDV-Ausstattungen werden nicht einheitlich angeschafft, sondern parallel in Auftrag gegeben, Vorschriften des Bundesrechtes werden unterschiedlich ausgelegt.
Der Bund zahlt erhebliche Mittel für die landwirtschaftliche Sozialversicherung: 615 Mio. DM für die Unfallversicherung, über 2 Mrd. DM für die Krankenversicherung und rd. 4 Mrd. DM im Bereich der landwirtschaftlichen Alterssicherung. In letzterer gehen möglicherweise vorhandene unwirtschaftliche Verwaltungsausgaben aufgrund der durch die Agrarsozialreform 1995 eingeführten staatlichen Defizithaftung, die wir lange gefordert haben und ausdrücklich unterstützen, voll zu Lasten des Bundes.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele landwirtschaftliche Unternehmer waren in den letzten fünf Jahren jeweils bei den einzelnen Landwirtschaftlichen Alterskassen, Berufsgenossenschaften, Krankenversicherungen und Pflegekassen versichert, und wie viele Versicherte insgesamt hatten in den letzten fünf Jahren die jeweiligen Träger?
Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung diese Zahlen in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren entwickeln?
Wie viele Beschäftigte hatten in den letzten fünf Jahren die einzelnen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger, in absoluten Zahlen und bezogen auf die jeweilige Anzahl der bei den einzelnen Trägern Versicherten?
Wie viele Beschäftigte gab es jeweils in den letzten fünf Jahren in den Positionen der Geschäftsführung sowie diesen direkt zugeordneten Bereichen?
Wie viele ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane etc. gab es jeweils, und welche Beträge wurden hier als Aufwandsentschädigung etc. gezahlt?
Welche Verwaltungskosten sind insgesamt jeweils in den letzten fünf Jahren bei den einzelnen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern bezogen auf die Anzahl der jeweils Versicherten angefallen?
Welche Träger unterliegen der Bundesaufsicht und welche der Aufsicht der jeweiligen Länder?
Wie hoch waren die Ausgaben der jeweiligen Träger für EDV-Programme und EDV-Organisation jeweils in den letzten fünf Jahren?
Welche Träger benutzen gemeinsame EDV-Systeme?
Warum verwenden die Träger nicht ein einheitliches Programm?
Wird die Gestaltung des § 58 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) als „Kann-Vorschrift" als ausreichend erachtet, um eine effiziente Harmonisierung der EDV-Programme und der EDV-Organisation bei den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern zu erreichen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die existierende „Programmvielfalt" hinsichtlich einer effizienten Sozialberatung, die vielerorts durch die Bauernverbände durchgeführt wird?
Wann wird in der landwirtschaftlichen Alterssicherung eine bundesweit einheitliche Versichertennummer, wie dies in der gesetzlichen Rentenversicherung üblich ist, vergeben?
Ist zutreffend, daß die Rheinische Alterskasse und die Alterskasse Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu allen anderen Alterskassen zunächst nur einen Bruchteil der seit 1. Januar 1995 grundsätzlich versicherungspflichtigen Ehegatten von landwirtschaftlichen Unternehmern erfaßt haben, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die geltenden Regelungen des ALG auch hier durchzusetzen?
Auf welche Gestaltungsbereiche erstrecken sich die Entscheidungsbefugnisse der Selbstverwaltungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in den einzelnen Zweigen?
Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die stark unterschiedliche Belastung vergleichbarer landwirtschaftlicher Unternehmen durch Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung bzw. Unfallversicherung zu reduzieren, und wenn ja, welche?
Hat der Bundesrechnungshof bereits die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung von einzelnen Alterskassen überprüft, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wann ist zuletzt die institutionelle Struktur der landwirtschaftlichen Sozialversicherung überprüft worden, und ist die Bundesregierung bereit, z. B. eine Unternehmensberatung mit einer grundlegenden Untersuchung der Strukturen der LSV zu beauftragen?