Situation der asiatischen Krankenschwestern
der Abgeordneten Hasinger, Frau Dr. Neumeister, Dr. George, Frau Geier, Bühler (Bruchsal), Löher, Burger, Dr. Hammans, Braun, Frau Karwatzki, Dr. Reimers, Müller (Berlin), Dr. Becker (Frankfurt), Höpfinger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Jaeger, Frau Berger (Berlin), Biechele, Sauter (Epfendorf), Geisenhofer, Klein (München), Frau Verhülsdonk, Kroll-Schlüter, Zink und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit den sechziger Jahren haben deutsche Einrichtungen in asiatischen Ländern, insbesondere Korea, junge Frauen als Krankenschwestern angeworben. Diese Anwerbungen erfolgten mit Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeit. Sie sind von der Bundesregierung gefördert worden.
Heute wird angesichts der veränderten Arbeitsmarktlage Druck auf diese Krankenschwestern ausgeübt, in ihre Heimatländer zurückzukehren. Für die Krankenschwestern, deren Tätigkeit von Ärzten und Patienten gelobt wird, bedeutet die Rückkehr eine große persönliche Härte.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele asiatische, insbesondere koreanische Krankenschwestern sind zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt?
Wie ist die Bedarfsentwicklung und die zu erwartende Zahl von Berufsanfängern beim Krankenpflegepersonal in den nächsten Jahren, insbesondere bei Krankenschwestern?
Hat es seinerzeit Verträge, Vereinbarungen, Absprachen oder abgestimmte Meinungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten, insbesondere der Republik Korea über die Beschäftigung von Krankenschwestern gegeben?
Trifft es zu, daß die Arbeitsverwaltung mit Billigung der Bundesregierung in jahrzehntelanger Praxis ihre Zustimmung zur Verlängerung befristeter Arbeitsverträge und Arbeitsaufenthalte gegeben hat?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, den bereits hier befindlichen asiatischen Krankenschwestern die weitere Arbeit in Deutschland zu ermöglichen und hierüber auch eine einheitliche Praxis in den Ländern herbeizuführen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß hierbei die von den asiatischen Krankenschwestern geleistete Hilfe bei der Aufrechterhaltung der stationären Krankenversorgung in den Jahren des personellen Engpasses und der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes berücksichtigt werden sollten - Gesichtspunkte, die nur auf diesen begrenzten Personenkreis zutreffen - und daher Folgewirkungen auf andere in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer ausschließen?