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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verstöße gegen Sicherheitsgarantien bei Abschiebungen in die Türkei (G-SIG: 13011507)

Festnahme von Abgeschobenen in der Türkei, Gegenmaßnahmen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.05.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/431909.04.96

Verstöße gegen Sicherheitsgarantien bei Abschiebungen in die Türkei

des Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aufgrund zahlreicher Fälle von Festnahmen türkischer Staatsbürger nach Abschiebung aus der Bundesrepublik Deutschland haben wir erhebliche Zweifel an der Einhaltung des zwischen dem damaligen türkischen Innenminister Nahit Mentese und dem deutschen Innenminister Manfred Kanther am 10. März 1995 vereinbarten Verfahrens zur Abschiebung von türkischen Staatsangehörigen, die an Aktionen gewalttätiger Organisationen beteiligt waren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den in der „Frankfurter Rundschau" (FR) vom 21. November 1995 dargestellten Umstand, daß die Familie T. (Eltern T. mit ihren sieben Kindern) nach ihrer Abschiebung am 5. Januar 1994 anderthalb Tage ohne Verpflegung festgehalten wurde und der Mann am Busbahnhof Istanbul erneut festgenommen und zwei Wochen lang unter Folter verhört wurde?

Was hat die Bundesregierung unternommen, um den Vorfall aufzuklären?

In welcher Weise und mit welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der türkischen Regierung vorstellig geworden?

2

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen diesen Verhören und der von den türkischen Behörden an den Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, gegebenen Zusicherung, die Familie sei nach der Abschiebung nicht verhaftet oder behelligt worden?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Familie T. bei dem Versuch, ihre Wohnung zu beziehen, behindert wurde, die Frau krankenhausreif geschlagen wurde und der Mann seitdem „verschwunden" ist? (siehe FR vom 21. November 1995)

4

Wenn ja, was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um Informationen über den Verbleib von Herrn T. zu erhalten, und mit welchem Ergebnis?

5

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Fall für ihre Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Auskünften offizieller Stellen der Türkei?

6

Ist der Bundesregierung der Fall des S. S. aus der Provinz Tunceli bekannt, der am 18. Januar 1996 aus Regensburg abgeschoben und nach Auskünften der „Bürgerinitiative Asyl Regensburg" bei der Polizei in Istanbul ohne Kontakt zur Außenwelt intensiven Verhören insbesondere über seine Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gründe die türkischen Behörden für die Verhöre genannt haben, bei welcher Dienststelle Herr S. verhört wurde, und wie lange er dafür festgehalten wurde?

8

Trifft die Erklärung der Flughafenpolizei gegenüber dem Menschenrechtsverein zu, nach der Herr S. noch am Tage seiner Abschiebung freigelassen worden sein soll?

9

Ist der Bundesregierung der Fall des A. O. bekannt, der am 20. Februar 1996 von Frankfurt nach Ankara abgeschoben wurde?

10

Ist insbesondere bekannt, daß der Chef der Paßabteilung am internationalen Terminal des Flughafens Ankara die Ankunft von A. O. gegenüber dem Rechtsanwalt und Generalsekretär des Menschenrechtsvereins, Herrn Hüsnü Öndül (der persönlich am Flughafen erschienen war), leugnete und gleichzeitig Herr Öndül als Vertreter des Menschenrechtsvereins beschimpft wurde?

11

Ist außerdem bekannt, daß Herr A. Ö. wie er nach seiner Freilassung dem Menschenrechtsverein Ankara mitteilte, von abends 19 Uhr bis in die Morgenstunden festgehalten wurde, und, obwohl gegen ihn nichts vorlag, geschlagen und mit den Worten beschimpft wurde, „wenn du Kontakt zum Menschenrechtsverein hast, bist du sicherlich von der PKK"?

12

Hat die Bundesregierung das Schicksal von Murat Fani verfolgt, der am 17. März 1994 zusammen mit seiner Frau und fünf Kindern abgeschoben wurde?

13

Ist der Bundesregierung inzwischen bekannt, daß Murat Fani - nach seinen Angaben in einem erneuten Asylverfahren nach Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland - nicht erst im November 1994 in Mersin festgenommen, sondern nach seiner förmlichen Entlassung bei der Flughafenpolizei in Istanbul von zivilen Beamten mit verbundenen Augen abgeführt und an einem ihm unbekannten Ort neun Tage lang unter Schlägen nach Kontakten zur PKK befragt wurde?

14

Wie ist die Bundesregierung den von Herrn Fani erhobenen Vorwürfen nachgegangen, und mit welchem Ergebnis?

15

Sieht die Bundesregierung in der Festnahme von Herrn Fani durch Kräfte außerhalb der offiziellen Polizeistrukturen sowie in dem Schicksal von A. T. ein Indiz dafür, daß eventuellen negativen Auskünften türkischer Behörden über eine beabsichtigte Strafverfolgung abzuschiebender Personen nur ein geringer Aussagewert über deren tatsächliche Sicherheit beizumessen ist?

16

Wenn nein, wie kommt die Bundesregierung zu dieser Auffassung?

17

Wie gedenkt die Bundesregierung in Zukunft Festnahmen und Mißhandlungen abgeschobener türkischer Staatsbürger zu verhindern?

Bonn, den 9. April 1996

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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