Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/4576
08. 05.96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Kastner, Horst Sielaff, Michael
Müller (Düsseldorf), Doris Barnett, Klaus Barthel, Wolfgang Behrendt, Friedhelm
Julius Beucher, Lilo Blunck, Hans Büttner (Ingolstadt), Marion Caspers-Merk, Karl
Diller, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Lothar
Fischer (Homburg), Gabriele Fograscher, Norbert Gansel, Günter Gloser, Angelika
Graf (Rosenheim), Manfred Hampel, Dr. Liesel Hartenstein, Uwe Hiksch, Frank
Hofmann (Volkach), Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Fritz Rudolf Körper, Thomas
Krüger, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Robert Leidinger, Klaus Lennartz,
Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Angelika
Mertens, Ursula Mogg, Jutta Mü ller (Völklingen), Gerhard Neumann (Gotha),
Manfred Opel, Martin Pfaff, Georg Pfannenstein, Renate Rennebach, Dr. Edelbert
Richter, Siegfried Scheffler, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ottmar Schreiner, Gisela
Schröter, Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge,
Antje-Marie Steen, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Hans Georg
Wagner, Verena Wohlleben, Heidemarie Wright, Peter Zumkley
— Drucksache 13/4416 —
Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in Wäldern
In den letzten Jahren ist es häufig zum großflächigen Einsatz chemischer
Pflanzenschutzmittel - Insektizide - gegen „Waldschädlinge"
gekommen. Vor allem Schwammspinner-Populationen wurden mit Dimilin
besprüht, vereinzelt auch Regionen mit einem hohen Anteil an
Nonnenraupen. Kritiker dieser Aktionen wenden ein, daß Massenvermehrungen
von Insekten keine ernsthaften Gefahren für das Öko-System darstellen,
da es in einem mittelfristigen Zeitraum stets zu einer Selbstregulierung
der Natur käme. Dagegen wirke sich die großflächige Vergiftung auf
viele Arten äußerst negativ aus, die weitaus gravierender wären als der
Insektenbefall.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten vom 6. Mai 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Vorbemerkung
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß es häufig zum
großflächigen Einsatz „chemischer Pflanzenschutzmittel-Insektizide"
gegen „Waldschädlinge" gekommen ist. Großflächige
Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln bzw. Insektiziden
gegen „Waldschädlinge" ist in der Bundesrepublik Deutschland
auf wenige Ausnahmen beschränkt. Solche Ausnahmen sind die
in den letzten Jahren aufgetretenen Massenvermehrungen von
Schwammspinnern (Lymantria dispar) und Nonnen (Lymantria
monacha). Gegen diese Massenvermehrungen wurden jedoch
nicht ausschließlich - vergleichsweise unspezifisch wirkende -
chemische Pflanzenschutzmittel angewandt, sondern auch in
erheblichem Umfang das sehr spezifisch wirkende biologische
Präparat Bacillus thuringiensis. Grundsätzlich werden
Pflanzenschutzmittel im Forst nur angewandt, wenn durch das
massenhafte Auftreten von Schaderregern ein flächiges Absterben der
betroffenen Bestände zu befürchten ist.
1. Was sind aus der Sicht der Bundesregierung die Ursachen für ein
vermehrtes kurzzeitiges, massenhaftes Auftreten von
Insektenpopulationen?
Zahlreiche im Wald lebende und an Pflanzen fressende
Insektenarten zeigen in bestimmten Abständen ausgeprägte
Massenvermehrungen (Gradationen). Diese Entwicklungen werden
durch zahlreiche Faktoren beeinflußt, z. B. durch
Witterungsverlauf, Parasitenbestand, Nahrungsangebot und arteigene
Generationenfolge. Dies kann zu unterschiedlichen
Populationsdichten (Abundanz) und Verteilungen (Dispersion) im Wald
führen. Die Ursachen dafür können sehr vielschichtig und in jedem
einzelnen Fall unterschiedlich sein. Grundsätzlich läßt sich jedoch
feststellen, daß Schwächungen der Waldbestände (z. B. infolge
von Grundwasserabsenkungen, Trockenheit, Schadstoffeinträge)
die Massenvermehrung von Schaderregern begünstigt.
2. Welche Rolle spielen nach Erkenntnissen der Bundesregierung
klimatische Faktoren für die Vermehrung von „Schädlingsbefall" in
Wäldern?
Klimatische Faktoren spielen eine wichtige Rolle im
Massenwechsel von Insekten. Klimatische Faktoren können
Massenvermehrungen der Insekten begünstigen (z. B. Trockenheit und
Wärme), aber auch hemmen bzw. verhindern (z. B. Winterfröste
oder naßkalte Witterung). Gleichzeitig haben klimatische
Faktoren auch einen wichtigen Einfluß auf die Widerstandskraft der
Bäume. Trockenheit, Wärme und hohe Sonneneinstrahlung waren
z. B. die Voraussetzungen für die starke Dichte-Erhöhung des
Schwammspinners in den Jahren 1993 bis 1995. Gradationen des
Kiefernspanners (Bupalus piniarius) treten vornehmlich in
Gebieten mit nur 600 bis 650 mm Jahresniederschlag auf. Ebenso
bevorzugt auch die Forleule (Panolis flammea) trockene
Waldstandorte mit 500 bis 700 mm Jahresniederschlag und Höhenlagen
von 500 bis 600 m über NN. Die Gradation der
Kiefernbuschhornblattwespe (Diprion pini) in den 70er Jahren in Niedersachsen war
ebenfalls eine Folge mehrerer trockener Sommer. Die Nonne ist
ein wärmeliebendes Insekt, welches zu Massenvermehrungen
neigt, vor allem im Flach- und Hügelland, bis etwa 800 m Höhe,
aber auch in Gebieten mit Jahresniederschlägen von 400 bis
700 mm.
3. Zeigt sich ein langfristiger Trend, daß in Zukunft mit einem
verstärkten Auftreten von „Schädlingsbefall" gerechnet werden muß,
u. a. weil die Widerstandskraft der Bäume, insbesondere in
Monokulturen, geschwächt ist?
Bei einer anhaltenden Schwächung großer Waldflächen ist ein
verstärktes Auftreten von Schaderregern nicht auszuschließen. Zu
berücksichtigen ist auch, daß Insekten sich aufgrund ihres großen
Vermehrungspotentials und ihrer kurzen Generationsfolge besser
an veränderte Umweltbedingungen anpassen können als die
langlebigen Waldbäume. Bisher ist jedoch noch kein Trend
erkennbar, daß Anzahl und Ausmaß von Schadereignissen
zunehmen.
4. Hält die Bundesregierung den großflächigen Einsatz chemischer
Pflanzenschutzmittel für ein geeignetes Mittel gegen die
kurzzeitige Massenvermehrung von Insekten oder würde sie andere
Maßnahmen befürworten?
Nach § 6 des Pflanzenschutzgesetzes sind Pflanzenschutzmittel
nach guter fachlicher Praxis anzuwenden. Hierzu gehört auch die
Berücksichtigung der Grundsätze des integ rierten
Pflanzenschutzes.
Die Forstwirtschaft ist bestrebt, im Rahmen eines ökologischen
Waldbaus die natürliche Abwehrkraft der Waldökosysteme durch
eine naturnahe Artenzusammensetzung und Struktur zu erhöhen.
Durch diese forstliche Bewi rtschaftung wird der standortgemäße,
gesunde, stabile und leistungsfähige Zustand der Wälder erhalten
oder auch wiederhergestellt.
Pflanzenschutzmittel werden bei Massenvermehrungen von
Insekten innerhalb eines integrierten Forstschutzkonzeptes zur
Abwehr von Schäden nur angewandt, wenn eine existentielle
Gefährdung der Bestände bzw. Wälder und ihrer Funktionen besteht.
Wenn z. B. zu befürchten ist, daß größere Waldbestände
flächenhaft absterben, ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
häufig das einzige Mittel, um diese Waldbestände zu erhalten.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Waldbestände
z. B. durch mehrjährigen Befall oder andere Einflüsse bereits
geschwächt sind.
In der Praxis beschränkt sich die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln in der Regel auf die besonders gefährdeten
Waldbestände; großflächige Anwendung dürfte daher absolute
Ausnahme sein. Ziel ist die Walderhaltung und nicht die
flächendekkende Ausrottung bestimmter Schaderreger.
5. Welche Mittel werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung
hierbei eingesetzt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen dieser Mittel?
Welche hält sie für vertretbar?
Sind die Mittel so „zielgenau", daß sie nur für den beabsichtigten
Zweck wirken, ohne anderweitige Schädigungen der Umwelt und
Flora und Fauna zu hinterlassen?
Folgende Pflanzenschutzmittel sind zugelassen mit
Anwendungen gegen Schmetterlingsraupen als Flächenbehandlung:
a) Insektenpathogene Bacillus-thuringiensis-var.-kurstaki-
Präparate: Foray 48 B, Dipel, Dipel 2 x, Dipel ES, Thuricide HP und
Neudorff's Raupenspritzmittel
b) Häutungshemmer: Dimilin 25 WP (Wirkstoff: Diflubenzuron),
Nomolt (Wirkstoff: Teflubenzuron), Alsystin flüssig
(Triflumuron)
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel
wurde die Ökotoxikologie dieser Mittel umfassend getestet. Mit
dem. Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels sind u. a.
alle erforderlichen Unterlagen über die Auswirkungen auf die
Aktivität der Bodenmikroflora, auf Regenwürmer und
verschiedene Bodenorganismen, auf aquatische Organismen (z. B.
Fische, Daphien, Algen), auf terrestrische Wirbeltiere (freilebende
Säugetiere und Vögel), auf Bienen sowie auf Nutzarthropoden
vorzulegen. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft erteilt einem Antragsteller die Zulassung nur, wenn die
Prüfung u. a. ergeben hat:
— Das Pflanzenschutzmittel ist nach dem Stande der
wissenschaftlichen Erkenntnis und Technik hinreichend wirksam.
— Das Pflanzenschutzmittel besitzt bei bestimmungsgemäßer und
sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen
Anwendung
— keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von
Mensch, Tier und Grundwasser und
— keine sonstigen Auswirkungen, insbesondere auf den
Naturhaushalt, die nach dem Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnis nicht vertretbar sind.
Mit der Zulassung hat die Biologische Bundesanstalt für Land-
und Forstwirtschaft die erforderlichen Auflagen zu erteilen, um
den Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt zu
gewährleisten.
Die absolute Selektivität, d. h. eine Wirkung ausschließlich nur auf
den jeweiligen Schadorganismus, läßt sich nicht erreichen. Die
o. g. Pflanzenschutzmittel sind unterschiedlich selektiv. So wirken
solche auf der Basis von Bacillus thuringiensis var. kurstaki
ausschließlich auf Schmetterlingsarten. Die Wirkstoffe
Diflubenzuron, Teflubenzuron und Triflumuron, die in die Chitinsynthese
eingreifen, können auf eine ganze Reihe sich häutender
Arthropoden wirken, jedoch werden vollentwickelte (adulte) Insekten
nicht erfaßt. In der Praxis ergibt sich ein differenzie rtes Bild, da die
einzelnen Arten unterschiedlich sensitiv sind und je nach
Lebensweise in unterschiedlichem Maße dem Mittel ausgesetzt sind.
Unter Berücksichtigung aller Umstände (Wirkungsdauer,
Möglichkeiten der Wiedererholung) ist die Biologische Bundesanstalt
für Land- und Forstwirtschaft jedoch zu dem Ergebnis gekommen,
daß diese Effekte als vertretbar zu betrachten sind. Zum Schutz
von Gewässerorganismen gelten Auflagen, d. h. bei der
Anwendung sind bestimmte Mindestabstände zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Diese Abstände werden bei den jeweiligen
Pflanzenschutzmitteln so festgelegt, daß die Konzentration im Wasser
unterhalb der Wirkungsschwelle für die zu testenden aquatischen
Organismen bleibt. Vögel und Säugetiere sind gegenüber allen
Wirkstoffen so unempfindlich, daß sich direkte, toxische
Wirkungen ausschließen lassen.
6. In welchem Umfang hat nach Erkenntnissen der Bundesregierung
der Einsatz der chemischen Pflanzenschutzmittel in Wäldern
zugenommen?
Eine Erhebung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft hat ergeben, daß regulär nicht mehr als ca. 1 % der
Waldfläche der Bundesrepulik Deutschland mit
Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, mit abnehmender Tendenz. Durch eine
Massenvermehrung, wie im Falle des Schwammspinners, erhöht
sich zwar kurzfristig der Anwendungsumfang, aber der
Gesamttrend ist weiterhin abnehmend.
7. Welche möglichen Alternativen gibt es zu einer großflächigen,
chemischen Schädlingsbekämpfung?
Bei einigen Schaderregern ist alternativ auch die Anwendung des
selektiv wirkenden biologischen Präparates Bacillus thuringiensis
möglich. Allerdings ist die Wirksamkeit sehr von äußeren
Faktoren (z. B. auch Witterung nach der Ausbringung) abhängig. Bei
existentiell bedrohten Waldbeständen besteht ansonsten keine
Alternative, es sei denn, daß der betreffende Wald und seine
Funktionen bewußt aufgegeben werden.
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung einzelner Forstbehörden,
daß der großflächige Einsatz von Insektiziden notwendig sei, zumal
sich die Folgen angeblich auf die schädlichen Insekten begrenzen
ließen?
Pflanzenschutzmittel werden bei Insekten-Gradationen im Wald
innerhalb eines integrierten Forstschutzkonzeptes zur Abwehr
von Schäden großflächig nur angewandt, wenn eine existentielle
Gefährdung der Bestände bzw. Wälder und ihrer Funktionen
besteht. Die gravierenden Waldschäden, die sich jetzt auf einigen
unbehandelten Waldflächen abzeichnen, stützen die
Notwendigkeit solcher Anwendungen.
9. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus vergleichenden
Beobachtungen, wonach der Schädlingsbefall, gleichgültig ob es
sich um eine besp ritzte oder nichtbespritzte Region handelte,
nahezu zu demselben Zeitpunkt endete?
Es ist aus der Literatur bekannt, daß Massenvermehrungen eine
artspezifische Dauer haben, beispielsweise beträgt die Gradation
des Schwammspinners nur ca. zwei bis drei Jahre, die der Nonne
zwischen sieben und neun Jahre. Der natürliche Zusammenbruch
solcher Massenvermehrungen wird durch dichteabhängige
Faktoren, wie Hunger, Krankheiten und Parasiten, verursacht.
Der synchrone Verlauf auf den behandelten und unbehandelten
Flächen zeigt, daß auch auf den mit Pflanzenschutzmitteln
behandelten Waldflächen die natürlichen Begrenzungsfaktoren
nicht nennenswert beeinträchtigt oder eliminie rt werden. Für die
Bewertung einer Bekämpfungsentscheidung ist aber nicht so sehr
dieser gleichzeitige Zusammenbruch entscheidend, sondern
vielmehr die schädlingsbedingte Erhöhung der
Absterbeerscheinungen auf den unbehandelten Waldflächen. Neuere
Untersuchungen, die auf einem Symposium am 7. und 8. November
1995 in der Biologischen Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft in Braunschweig vorgestellt wurden, zeigen, daß die
Folgeschäden, wie erhöhte Absterberate der unbehandelten
kahlgefressenen Waldbäume, bisher unterschätzt worden sind und die
Einschätzung der Forstpraktiker stützen, daß in den
unbehandelten Waldarealen mit einem natürlichen Zusammenbruch
des Schwammspinners durchaus nicht unerhebliche Schäden
auftreten. So sind mehrere Hektar an Eichenwald aller
Altersklassen abgestorben (z. B. Bienwald in Rheinland-Pfalz). Hier ist
es nicht nur zu einer Störung, sondern zu einer vollständigen und
nachhaltigen Zerstörung der Biozönose gekommen.
10. Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß es in den besp ritzten
Gebieten zu gravierenden Schädigungen der Vogelwelt gekommen
ist, insbesondere einer Vervielfachung nicht ausgebrüteter Eier und
toter Jungvögel?
Bei allen zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, die derzeit für die
Anwendung im Forst vorgesehen sind, können direkte, toxische
Wirkungen auf Vögel ausgeschlossen werden. Die synthetischen
Wirkstoffe, darunter auch Diflubenzuron, weisen eine niedrige
Toxizität auf. Die Belastung, die sich in der Praxis durch Kontakt
mit dem Spritznebel oder über die Nahrung ergeben kann, liegt
auch im ungünstigsten Fall weit unterhalb der Werte, die in
Toxizitätsversuchen eine Wirkung zeigte. Bacillus thuringiensis ist
nachweislich für Vögel nicht pathogen. Es sind allerdings
indirekte Effekte infolge der Veränderung des Nahrungsangebotes
möglich.
Zu Mitteln mit dem Wirkstoff Diflubenzuron liegen sieben
Freilandstudien zur Wirkung auf Vögel aus Europa und Nordamerika
vor. In einem Versuch, der 1987 im Forstbezirk Karlsruhe-Hardt
durchgeführt worden ist, trat eine erhöhte Mortalität bei jungen
Trauerschnäppern (Ficedula hypoleuca) auf. Als Ursache wird ein
Schlechtwettereinbruch in Verbindung mit einem durch
Diflubenzuron bedingten Rückgang an Insektennahrung
angenommen. Die Autoren der Studie interpretieren das Ergebnis
vorsichtig und möchten es nicht verallgemeinern. In den anderen
Untersuchungen wurde keine Mortalität bei Vögeln festgestellt.
11. Kennt die Bundesregierung die Erhebungen der Gemeinde
Schwebheim in Franken, wonach die Beeinträchtigungen in der
Tier- und Pflanzenwelt durch Dimilin weitaus gravierender als die
Folgen der Schwammspinner-Population waren?
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, wurden in der
Gemeinde Schwebheim im Jahre 1994 die Nistkästen auf ihre
Belegung durch Vögel erfaßt. Inwieweit darüber hinaus auch spezielle
Erhebungen über die Auswirkungen der Insektizidanwendung
auf die Pflanzenwelt vorgenommen worden sind, ist nicht
bekannt. Aus den im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
vorliegenden Daten kann aber abgeleitet werden, daß durch die
unmittelbare Anwendung der Häutungshemmer oder der
mikrobiologischen Präparate keine Pflanzenschäden verursacht
wurden. Durch die Behandlung bzw. Nichtbehandlung von
Befallsflächen ergeben sich aber zwangsläufig auch Änderungen
hinsichtlich der Zusammensetzung der Vegetation, da hierdurch die
Konkurrenz-, die Licht- ., die Niederschlags- und
Nährstoffverhältnisse der Pflanzengesellschaften verändert werden. Da aber Ziel
der Bekämpfungsmaßnahmen ist, die ursprüngliche
Baumartenzusammensetzung zu erhalten, ist davon auszugehen, daß solche
Veränderungen nur vorübergehender Natur sind.
12. Wie steht die Bundesregierung zu der Forde rung, deutliche
Warnhinweise in den mit chemischen Pflanzenschutzmitteln behandelten
Waldflächen anzubringen, um mögliche Schädigungen durch
Kontaminierung von Menschen mit den Insektiziden zu verhindern?
Die Bundesregierung hält die Anbringung von Warnhinweisen bei
der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach guter fachlicher
Praxis für nicht geboten. Die Biologische Bundesanstalt für Land-
und Forstwirtschaft erteilt im Einvernehmen mit dem
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin einem Pflanzenschutzmittel-Hersteller,
Vertriebsunternehmer oder Einführer eine Zulassung nur dann, wenn
sichergestellt ist, daß das Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßer
und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen
Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit
von Menschen hat.
Für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit
Luftfahrzeugen besteht gemäß einer Richtlinie der Biologischen
Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft die Verpflichtung, daß
spätestens 48 Stunden vor Beginn der Behandlung die Öffentlichkeit
ortsüblich unterrichtet werden soll. Außerdem ist die Waldfläche
vor Behandlungsbeginn abzusperren und durch Markierungen
kenntlich zu machen. Menschen, Haustiere und gefährdete
Objekte dürfen von Pflanzenschutzmitteln nicht getroffen werden.
13. Welche bundeseinheitlichen Regelungen für die Anwendung von
chemischen Pflanzen in Wäldern sind nach Meinung der
Bundesregierung erforderlich?
Die bestehenden Vorschriften über die Zulassung und
Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel im Wald sind ausreichend
und haben sich bewährt .]