Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/4723
23. 05. 96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Steffen Tippach
und der Gruppe der PDS
— Drucksache 13/4465 —
Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland zur Beendigung des
Bürgerkrieges und zum Wiederaufbau Afghanistans
Der Bürgerkrieg in Afghanistan, der insgesamt 1,5 Millionen
Menschenleben forderte, wird mit unverminderter Brutalität fortgeführt. Seit
November 1995 verschärften sich die Kämpfe zwischen den Truppen der
afghanischen Regierung unter Präsident Rabbani, den Taleban-Milizen
und verschiedenen anderen Mudschahedin-Gruppierungen vor allem in
den südlichen Provinzen und in der Hauptstadt Kabul.
Hauptopfer der militärischen Auseinandersetzungen zwischen den
rivalisierenden Mudschahedin ist die Zivilbevölkerung. Seit 1992 forde rten
allein die Kämpfe um die Hauptstadt Kabul 25 000 Todesopfer sowie
17 000 Verletzte. Der größte Teil der Gebäude Kabuls ist zerstört, der
größte Teil der Bevölkerung ist aus den von den Kämpfen betroffenen
Gebieten abgewandert, rund 80 Prozent der Bevölkerung sind nach
Angaben des Internationalen Roten Kreuzes nicht ausreichend mit
Lebensmitteln versorgt, die Stromversorgung und die Versorgung mit
Brennstoffen und Medikamenten sind zusammengebrochen. Dazu kommt, daß
Afghanistan zur Jahreswende 1995/1996 den seit langem bittersten
Winter erlebte. Genaue Daten über Verluste in der Zivilbevölkerung
existieren nicht. Doch nach Ansicht des Chefdelegierten des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz Peter Stocker kosteten neben
zahlreichen Raketenanschlägen auf zivile Wohngebiete Hunger, Kälte
und Krankheiten eine große Zahl von Afghanen das Leben.
Die rivalisierenden Parteien werden vor allem von China, Pakistan, dem
Iran, Ägypten, Saudi-Arabien sowie den USA und ihren europäischen
Alliierten mit Waffen versorgt. Diese Einflußnahme ausländischer
Regierungen und die anhaltende Rivalität der Mudschahedin-
Gruppierungen gestalten eine politische Lösung des Bürgerkrieges
ausschließlich von innen heraus äußerst kompliziert. Deshalb sind
Maßnahmen zur Konfliktbeilegung und zum umfassenden wi rtschaftlichen
und sozialen Wiederaufbau Afghanistans seitens der internationalen
Gemeinschaft und zwischenstaatlicher Institutionen notwendig.
1. Wie schätzt die Bundesregierung die geopolitische Bedeutung
Afghanistans im mittelasiatischen Raum ein?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Mai 1996
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Nach Ansicht der Bundesregierung und ihrer westlichen Partner
kommt Afghanistan erhebliche geopolitische Bedeutung zu.
Afghanistan ist das Landscharnier, das den südasiatischen
Subkontinent mit den zentralasiatischen Republiken verbindet.
2. Welche Aktivitäten unternahm die Bundesregierung innerhalb der
Arbeitsgruppe „Gruppe interessie rter Staaten" im Rahmen der
Vereinten Nationen, um eine Beendigung des bewaffneten
Konfliktes zu fördern?
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit langem aktiv an den
Bemühungen der Vereinten Nationen um Beilegung des
Bürgerkrieges in Afghanistan beteiligt. Sie gehört zum engeren Kreis der
Staaten, mit denen sich der VN-Generalsekretär laufend
abstimmt. Dieser Staatenkreis wird inoffiziell als „Gruppe
interessierter Staaten" bezeichnet.
3. Zu welchen der Konfliktparteien unterhält die Bundesregierung
laufenden Kontakt?
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, mit allen am
Bürgerkrieg beteiligten Parteien zu sprechen und dadurch auf eine
friedliche Lösung des Konflikts hinzuwirken. Unsere Kontakte zu
den Bürgerkriegsparteien sind intensiv. Beispielhaft sei darauf
verwiesen, daß der Vizeaußenminister der Regierung Rabbani,
Ghafourzai, am 16. Ap ril 1996 im Auswärtigen Amt empfangen
wurde. Eine Delegation der Taleban wird in Kürze zu Gesprächen
nach Bonn kommen. Auch ein Besuch von General Dostum ist
geplant. Im Mai ist ferner ein Meinungsaustausch eines Vertreters
des Auswärtigen Amts mit dem ehemaligen afghanischen König
Zahir Shaf, dem von einigen Parteien die Rolle eines nationalen
Vermittlers zugeschrieben wird, in Rom vorgesehen.
4. Inwieweit nutzt die Bundesregierung ihre Kontakte zu den
Kriegsparteien dahin gehend, diese an einen gemeinsamen
Verhandlungstisch zu bringen?
Es ist das Hauptanliegen der Bundesregierung, in ihren
Gesprächen mit den afghanischen Parteien für eine f riedliche Lösung des
Afghanistan-Konflikts zu werben. Dazu bietet der Friedensplan
des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, den die
Bundesregierung nachdrücklich unterstützt, eine geeignete Grundlage. Ein
Element dieses Friedensplans sind Überlegungen, die
Kriegsparteien erstmals zu gemeinsamen Verhandlungen an einen Tisch
zu bringen.
5. In welchem Umfang wurden aus der Bundesrepublik Deutschland
seit 1992 Rüstungsgüter und/oder militärische und polizeiliche
Ausstattungshilfe nach Pakistan, Rußland, Tadschikistan, Saudi
-
Arabien und in den Iran geliefert?
In den Jahren 1992 bis 1995 wurden keine Genehmigungen für
Rüstungsexporte in den Iran und nach Tadschikistan erteilt. Für
Rüstungsexporte in die übrigen genannten Länder Pakistan,
Rußland und Saudi-Arabien sind Genehmigungen im Wert
von 763 Mio. DM erteilt worden, hierbei überwiegend für Saudi
-
Arabien. Die Genehmigungen bezogen sich fast ausschließlich
nicht auf Kriegswaffen. Militärische und polizeiliche
Ausstattungshilfe wurde seit 1992 keinem der genannten Staaten
gewährt.
6. Inwieweit setzt die Bundesregierung ihre bilateralen Beziehungen
zu Pakistan, Rußland, Tadschikistan, Saudi-Arabien und zum Iran
dafür ein, daß Waffenlieferungen an die Kriegsparteien eingestellt
werden?
Die Bundesregierung und ihre westlichen Partner haben
wiederholt an Drittstaaten appelliert, Waffenlieferungen an die
Kriegsparteien in Afghanistan einzustellen, so zuletzt in der Erklärung
der EU vom 14. März 1996, der Erklärung des VN-Sicherheitsrates
vom 15. Februar 1996 und der Resolution der VN-
Vollversammlung zu Afghanistan vom 19. Dezember 1995. In der Fortsetzung
derartiger Waffenlieferungen sieht die Bundesregierung eine
Hauptursache für die anhaltenden militärischen
Auseinandersetzungen zwischen den Parteien.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis, in welchem Umfang die
Taleban-Milizen militärisch und finanziell durch Pakistan unterstützt
werden?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, in welchem Umfang
und von wem die Taleban-Milizen militärisch und finanziell
unterstützt werden.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Verhandlungen zwischen
Pakistan und der Siemens AG über den Bau von Erdgas-Pipelines
zwischen der Republik Usbekistan und Pakistan durch den Westen
Afghanistans in bezug darauf, daß es sich dabei um ein Gebiet
handelt, in dem die aus Pakistan stammenden Taleban-Milizen die
Macht ausüben?
Wenn j a, inwieweit ist die Bundesregierung in diese Verhandlungen
involviert ?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von derartigen
Verhandlungen.
9. Wie hoch sind die aktuellen Ausgaben für humanitäre
Hilfsmaßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der durch
die kriegerischen Auseinandersetzungen verschlechterten
Lebensbedingungen? (Bitte nach einzelnen Gebieten sowohl in
Afghanistan als auch in den paschtunischen Grenzgebieten in Pakistan.)
Die seit langem andauernde Kriegs- und Bürgerkriegssituation in
Afghanistan hat der Bevölkerung des Landes unermeßliches Leid
gebracht und mit der Flucht von Millionen von Menschen nach
Pakistan und in den Iran eine der weltweit größten
Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahrzehnte ausgelöst. Die Hilfe für die
Opfer in Afghanistan und für die Flüchtlinge in Pakistan und im
Iran ist daher seit Jahren andauernder Schwerpunkt der
internationalen humanitären Hilfe.
Deutschland hat sich im Rahmen der humanitären Hilfe der
Bundesregierung im Ausland maßgeblich an den internationalen
Hilfsbemühungen beteiligt. Allein aus den Mitteln des
Auswärtigen Amts für humanitäre Hilfe wurden in den zehn Jahren
von 1986 bis 1995 insgesamt rund 71 Mio. DM für
Hilfsmaßnahmen in Afghanistan und afghanische Flüchtlinge in Pakistan
bereitgestellt. Darüber hinaus ist die Bundesregierung auch durch
ihre Beiträge an internationale Hilfsorganisationen und durch die
humanitäre Hilfe der Europäischen Union an den multilateralen
Hilfsbemühungen beteiligt.
Die in letzter Zeit vom Auswärtigen Amt geförderten Vorhaben
der humanitären Hilfe haben sich auf die von den aktuellen
Kampfhandlungen besonders betroffene Hauptstadt Kabul und
seine Umgebung sowie auf das benachbarte Grenzgebiet zu
Pakistan konzentriert. Von Januar 1995 bis Mai 1996 hat das
Auswärtige Amt folgende humanitäre Hilfsmaßnahmen in
Afghanistan gefördert:
1. Versorgung von Krankenhäusern in Kabul mit Medikamenten,
Januar 1995
Träger: Friedensdorf International, Oberhausen (43 298 DM)
2. Impfkampagne für Kinder und Frauen in Afghanistan, 1995
Träger: Weltgesundheitsorganisation (500 000 DM)
3. Kapazitätsausweitung eines Krankenhauses zur Behandlung
von Kriegsverletzten in Jalalabad, Provinz Nangarhar, Juli 1995
bis Mai 1996
Träger: HELP - Hilfe zur Selbsthilfe, Bonn (93 600 DM)
4. Beitrag zum Notprogramm zur Betreuung und medizinischen
Versorgung von Flüchtlingen in Afghanistan, überwiegend
Kabul und Umgebung, Winter 1995/96
Träger: Internationales Komitee vom Roten Kreuz (500 000 DM)
5. Wasserversorgung eines Flüchtlingslagers bei Jalalabad,
Provinz Nangarhar, Juli bis Dezember 1995
Träger: Deutsche Welthungerhilfe, Bonn (508 000 DM)
6. Beitrag zur Winternothilfe in Kabul und Einrichtung einer
Luftbrücke nach Kabul, seit Februar 1996
Träger: Inte rnationales Komitee vom Roten Kreuz (700 000 DM)
7. Beitrag zum Minenräumungsprogramm in Afghanistan, seit
März 1996
Träger: VN-Büro für die Koordinierung humanitärer Hilfe für
Afghanistan (3 100 000 DM)
10. Welche Projekte von oder gemeinsam mit Hilfsorganisationen
werden in Afghanistan unterstützt? (Bitte auflisten mit Dauer der
Unterstützung und Höhe der Summe.)
Parallel zu den obengenannten humanitären Maßnahmen
wurden für die Nahrungsmittelhilfe des Welternährungsprogramms
erhebliche Mittel des Bundesministeriums für wi rtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Verteilung in ganz
Afghanistan bereitgestellt. Der Betrag dafür betrug im Jahr 1995
4,48 Mio. DM und in 1996 bislang mehr als 4,7 Mio. US-Dollar.
Darüber hinaus wurden für das von der Deutschen Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit (GTZ) durchgeführte Nothilfe-
und Sofortprogramm für zurückkehrende Flüchtlinge aus
Pakistan und dem Iran seit Dezember 1993 9 Mio. DM zur Verfügung
gestellt (siehe auch Antwort zu Frage 12).
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, Mittel der bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit, die - laut Begründung der
Bundesregierung - wegen ungünstiger Rahmenbedingungen 1994
eingefroren wurden, im Jahr 1996 wieder zur Verfügung zu stellen?
Für 1996 werden aufgrund der weiterhin ungünstigen
Rahmenbedingungen keine Maßnahmen im Rahmen der staatlichen
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit für Afghanistan zugesagt
werden.
12. Inwieweit werden übersektorale Aspekte - z. B. die Lage der
Frauen, die soziale Wiedereingliederung jugendlicher Söldner oder
ökologische Probleme - bei der Ausgestaltung von
Entwicklungsansätzen für Afghanistan berücksichtigt?
Außerhalb der staatlichen bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit werden mit Mitteln des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Vorhaben verschiedener
Organisationen in Afghanistan finanziell unterstützt. Bei deren
Ausgestaltung werden die Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Das vom Bundesministerium für wi rtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung geförderte und von der GTZ durchgeführte
Nothilfe- und Sofortprogramm für zurückkehrende Flüchtlinge
aus Pakistan und dem Iran stellt bei den Vergabekriterien u. a. auf
Grundbedürfnisbefriedigung, Eigenbeteiligung der Bevölkerung,
Beschäftigungsintensität, regionale Ausgewogenheit,
Multiplikatorwirkung und die Initiierung produktiver Prozesse ab. Damit
kann mit relativ kleinen Einzelmaßnahmen, die von
vertrauenswürdigen deutschen Organisationen wie der GTZ zumeist von
Pakistan aus gesteuert und in Afghanistan selbst mittels
einheimischer Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden,
wirksame Hilfe geleistet werden. Durch die Unterstützung beim
Wiederaufbau von Schulen und medizinischen Einrichtungen
sowie durch Berufsbildung werden Flüchtlinge zur Rückkehr
bewegt, ehemaligen Kämpfern eine neue berufliche Perspektive
geboten und insgesamt ein Beitrag zur Schaffung von Normalität
in Afghanistan geleistet. Diese Art der Hilfe, die im Bereich
zwischen Nothilfe und späterer Entwicklungszusammenarbeit liegt,
wirkt friedensbildend, bekämpft Fluchtursachen und leistet
insgesamt einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung. Damit
können solche Maßnahmen außerhalb der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit als beispielhaft für effektive Maßnahmen in
Krisengebieten gelten. Durch die Schaffung von
Beschäftigungsmöglichkeiten bietet sich beispielsweise jungen Afghanen, die
bislang nichts anderes gelernt haben als den Umgang mit der
Waffe, eine Alternative für die Erwirtschaftung ihres
Lebensunterhalts. Daneben steht die Wiederherstellung der wichtigsten
sozialen Infrastruktur wie Schulen, Gesundheitsstationen und
Trinkwasserversorgung im Vordergrund.]