Situation und Entwicklung der Betriebsrenten in Deutschland
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die betriebliche Altersversorgung stellt ein wichtiges Element der Altersversorgung dar. Zugleich dienen die von den Unternehmen vorzunehmenden Pensionsrückstellungen als ein „internes Fremdkapital" und damit faktisch der Eigenkapitalausstattung, oder sie stehen bei externer Deckung dem Kapitalmarkt als Liquidität zur Verfügung.
Gleichwohl mehren sich die Anzeichen, daß die betriebliche Altersversorgung in eine Krise gerät. So stagniert die Anzahl der Anwartschaften auf eine betriebliche Rente, die Bedingungen bei neuen Anwartschaften werden zunehmend verändert und schließlich klagen Unternehmen über eine relativ hohe Belastung durch den vorgeschriebenen Rechnungszins.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
I. Allgemeine Entwicklung der Betriebsrenten und Anzahl der Leistungsberechtigten
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hat sich jeweils die Zahl der Anwärter mit unverfallbaren Anwartschaften und die Zahl der Leistungsempfänger in den letzten 15 Jahren im einzelnen entwickelt, und welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung für diese Entwicklung maßgeblich?
Wie hat sich in diesem Zeitraum die Höhe der gezahlten betrieblichen Altersrenten, jeweils differenziert nach Anzahl der Empfänger und Höhe des Zahlbetrages, sowie der durchschnittlich gezahlte Betrag entwickelt?
Wie hat sich die Zahl der Betriebe mit einem Angebot betrieblicher Altersversorgung nach Größenklassen entwickelt, und welche Gründe für diese Entwicklung sieht die Bundesregierung?
Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Entwicklung zu flexibleren Arbeitsverhältnissen, insbesondere befristeter Beschäftigung, Teilzeit usw.?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der Betriebe erhöht werden, die ihren Beschäftigten Vereinbarungen über eine betriebliche Altersrente anbieten?
Wie ist in diesem Zusammenhang die erhöhte Pauschalbesteuerung von Rückstellungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes zu interpretieren?
Welche gesetzlichen, steuerlichen oder anderen Rahmenbedingungen müssen geändert werden, um die betriebliche Altersversorgung auch künftig für Arbeitgeber attraktiv zu gestalten?
Welche anderen Rahmenbedingungen lassen sich von staatlicher Seite ändern, um das Angebot der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen?
Wie hat sich die in § 17 Abs. 3 des Betriebsrentengesetzes enthaltene Regelung, wonach die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit haben, für Höhe und Übernahme unverfallbarer Anwartschaften sowie bei Anpassung laufender Renten abweichende Regelungen zu treffen ausgewirkt?
Hat sich die Bestimmung nach Ansicht der Bundesregierung bewährt , oder müßte sie geändert werden?
Wenn ja, wie?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Verkürzung bzw. Abschaffung der Unverfallbarkeitsfristen sowie der Altersgrenzen gegenüber der geltenden Regelung der §§ 1 und 2 des Betriebsrentengesetzes bzw. entsprechenden Harmonisierungsbestrebungen auf europäischer Ebene?
Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zur Frage einer Dynamisierung unverfallbarer Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter vor dem Hintergrund, daß die zur Deckung solcher Ansprüche zurückgestellten Mittel auch nach dem Ausscheiden solcher Mitarbeiter Erträge erwirtschaften?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der Klagen von Unternehmen bzw. Wirtschaftsverbänden, Zahlungen von Betriebsrenten würden eine zunehmende Kostenbelastung darstellen, vor dem Hintergrund, daß die Kapitalbildung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge steuerlich gegenüber anderen Kapitalbildungsformen immer noch stark begünstigt ist und der Steuerzahler die betriebliche Altersversorgung also bereits heute in hohem Maße unterstützt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die aus der Rechtsprechung resultierende Anpassung der Betriebsrenten an die Lebenshaltungskosten eine nicht mehr zumutbare Belastung der Unternehmen darstellen?
Wenn ja, welche Dynamisierung hält die Bundesregierung demgegenüber für angemessen?
Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Sterbetafeln an die aktuelle Entwicklung?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung den derzeit geltenden Rechnungszins bei Pensionsrückstellungen von 6 % für angemessen?
Welche Zinshöhe hält sie ggf. für angemessen?
Wie hoch ist der durchschnittliche Zinsgewinn der Unternehmen, die solche Rückstellungen vornehmen, derzeit gegenüber anderen langfristigen Verschuldungsformen?
Wie hoch war er schätzungsweise in der Vergangenheit?
Hält die Bundesregierung die aktuelle Situation für eine Dauererscheinung, oder ist sie nicht vielmehr Ausfluß des gegenwärtig geringen Zinsniveaus für langfristige Kapitalanlagen?
Auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung im einzelnen die Steuerausfälle, wenn der Rechnungszins nach ihren Vorstellungen geändert und die Sterbetafeln an die neuere Entwicklung angepaßt würden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob neuere Angebote einer betrieblichen Altersversorgung von den Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes abweichen und daher nicht den dort kodifizierten Schutzvorschriften unterliegen?
Welchen Umfang nehmen solche neue Formen ein?
Welche anderen Schutzmechanismen für die Anwartschaften der Beschäftigten sind in diesen neueren Formen vorgesehen?