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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Finanzielle Frauenförderung (G-SIG: 13011672)

Situation der Frauenförderung in Bund und Ländern, EU-Mittel für Frauenprojekte, geschlechtsneutrale Gesetzessprache

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

02.07.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/478328. 05. 96

Finanzielle Frauenförderung

der Abgeordneten Monika Ganseforth, Brigitte Adler, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Anni Brandt-Elsweier, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Annette Faße, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Dr. Liesel Hartenstein, Ingrid Holzhüter, Eike Hovermann, Sabine Kaspereit, Susanne Kastner, Nicolette Kressl, Horst Kubatschka, Klaus Lennartz, Christa Lörcher, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Ursula Mogg, Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Edith Niehuis, Günter Oesinghaus, Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Lisa Seuster, Wolfgang Spanier, Dr. Bodo Teichmann, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Berthold Wittich, Uta Zapf

Vorbemerkung

Die Beseitigung der bestehenden Benachteiligung von Frauen und die Förderung ihrer Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen ist eine Aufgabe der Politik. Im Bund und in den Ländern wurden daher Frauenministerien eingerichtet, die diese Aufgabe leisten sollen. Ihr Einfluß hängt auch von ihren Kompetenzen und ihrer personellen und finanziellen Ausstattung ab. Darüber hinaus gehört die Frauenförderung als Querschnittsaufgabe auch zu den Aufgaben aller Fachministerien. Daher werden auch dort Mittel für die Frauenförderung eingesetzt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen15

1

a) In welcher Höhe stehen Finanzmittel im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie in den anderen Bundesministerien für frauenpolitische Maßnahmen in welchen Kapiteln und Titeln zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien jeweils für die letzten fünf Jahre)?

1

b) Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe in den Frauenministerien der einzelnen Länder Mittel für frauenpolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen?

2

a) Wie hoch sind die Personalkosten im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für die Frauenreferate in den weiteren Bundesministerien (jeweils für die letzten fünf Jahre)?

2

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Ministerien der jeweiligen Bundesländer Frauenreferate angesiedelt sind?

3

a) Wie hoch waren die von der Bundesregierung für die Vernetzung von Fraueninitiativen eingesetzten Mittel für jeweils die letzten fünf Jahre, und welche Vernetzungsmaßnahmen wurden jeweils gefördert?

3

b) Liegen der Bundesregierung hierzu Daten aus den Bundesländern vor?

4

a) Welche Maßnahmen für spezielle weibliche Zielgruppen (u. a. Mädchen, ältere Frauen, behinderte Frauen, erwerbstätige Frauen, Wissenschaftlerinnen, Frauen mit ausländischer Nationalität) wurden von der Bundesregierung in welcher Höhe jeweils in den letzten fünf Jahren gefördert? Liegen der Bundesregierung diesbezüglich Daten aus den Bundesländern vor?

5

a) Welche frauenspezifischen Modellprojekte wurden und werden von der Bundesregierung finanziell gefördert (jeweils für die letzten fünf Jahre)?

5

b) Welche sind positiv verlaufen und werden fortgeführt?

5

c) Welche wurden abgeschlossen?

5

d) Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Erkenntnisse über frauenpolitische Modellprojekte der Länder?

6

Wieviel EU-Mittel wurden für welche Frauenprojekte in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt (aufgeschlüsselt für die letzten fünf Jahre)?

7

a) Welche Beschlüsse wurden zur geschlechtsneutralen Gesetzessprache im Bund und in den Ländern jeweils in den letzten fünf Jahren gefaßt?

7

b) Wie ist der Stand der Umsetzung?

7

c) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Bundesländern die geschlechtsneutrale Sprache für bestehende und für neue Gesetze und Verordnungen angewandt wurde?

Bonn, den 28. Mai 1996

Monika Ganseforth Brigitte Adler Wolfgang Behrendt Friedhelm Julius Beucher Anni Brandt-Elsweier Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Annette Faße Elke Ferner Gabriele Fograscher Arne Fuhrmann Angelika Graf (Rosenheim) Klaus Hagemann Dr. Liesel Hartenstein Ingrid Holzhüter Eike Hovermann Sabine Kaspereit Susanne Kastner Nicolette Kressl Horst Kubatschka Klaus Lennartz Christa Lörcher Dorle Marx Ulrike Mascher Christoph Matschie Heide Mattischeck Ulrike Mehl Ursula Mogg Michael Müller (Düsseldorf) Dr. Edith Niehuis Günter Oesinghaus Georg Pfannenstein Karin Rehbock-Zureich Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Lisa Seuster Wolfgang Spanier Dr. Bodo Teichmann Hildegard Wester Inge Wettig-Danielmeier Berthold Wittich Uta Zapf

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