Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1. Frauen in den neuen Bundesländern
Von 1993 bis 1995 förderte das BMFSFJ das Umsetzungsprojekt „Motivierung von Frauen und Angebote für Frauen zur Findung einer neuen Lebenskonzeption in den neuen Bundesländern im Kontext der Bundesrepublik Deutschland" . Für das Projekt wurden Mittel in Höhe von 566 000 DM bereitgestellt.
Von 1992 bis 1995 wurden vom BMFSFJ das Modellprojekt „Initiierung, Beratung und Vernetzung von Mütterzentren in den neuen Bundesländern" mit einem Finanzierungsvolumen von 920 000 DM (wissenschaftliche Begleitung: 450 000 DM) und von 1993 bis 1995 das Projekt „Qualifizierung von Tagesmüttern im ländlichen Raum in den neuen Bundesländern" mit einer Fördersumme von 1 370 000 DM (wissenschaftliche Begleitung: 115 000 DM) durchgeführt.
Seit 1991 ist in jedem neuen Bundesland jeweils eine Beratungsstelle für Frauen eingerichtet worden. Mit Hilfe eines umfänglichen Informations- und Beratungsangebotes zu den geänderten Lebens- und Arbeitsbedingungen soll den besonderen Belastungen Rechnung getragen werden, die der gesellschaftliche Umgestaltungsprozeß in den neuen Bundesländern insbesondere für Frauen mit sich bringt. Die Gesamtkosten des bis 1996 befristeten Modells belaufen sich auf 8 Mio. DM.
Im Rahmen eines Weiteren Modellprojekts „Praxisnahe Qualifizierung von Frauen für Führungspositionen" werden neben fachlichen Inhalten auch verhaltensorientierte Angebote zur Stärkung und Erweiterung der Handlungskompetenz angeboten. Die Qualifizierungsmaßnahmen, in deren Mittelpunkt der Betrieb als eigentlicher Lernort steht, richten sich an berufstätige sowohl als auch an arbeitslose Akademikerinnen und zielen darauf ab, Frauen zu motivieren und zu befähigen, auch im beruflichen Bereich Führung und Verantwortung zu übernehmen. Das Projekt wird von den Bildungswerken der Wirtschaft, die sich in den fünf neuen Bundesländern etabliert haben, durchgeführt. Nach einer ersten Projektphase (1. November 1993 bis 31. März 1995) wird das Modellprojekt derzeit in modifizierter Form und finanzieller Beteiligung der Bundesländer weitergeführt (Laufzeit 1. Juli 1995 bis 31. August 1996). Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2,1 Mio. DM.
2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
1994 wurde eine Studie zu den „Auswirkungen einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten auf Frauen" mit einer Summe von 30 000 DM gefördert; von 1995 bis 1997 wird ein Modellprojekt „Mobilzeitberatung - Qualifizierte Teilzeitarbeit für Frauen und Männer" mit einem Finanzvolumen von 2 656 075 DM durchgeführt. Hinzu kommen zwei weitere Modellprogramme „Beratungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Klein- und Mittelbetriebe" mit einem Finanzvolumen von 2 823 000 DM und „Familien in der Arbeitswelt" mit einem Finanzvolumen von 793 000 DM mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren.
Im Rahmen des Sonderprogramms zur beruflichen Wiedereingliederung von Frauen ins Erwerbsleben hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den alten Bundesländern 1989 den Modellversuch Beratungsangebote und Beratungseinrichtungen für Berufsrückkehrerinnen aufgelegt. Aus Bundes- und Ländermitteln wurden insgesamt 17 Beratungseinrichtungen in der alten Bundesrepublik Deutschland mit ca. 8 Mio. DM gefördert. Der Modellversuch startete im Sommer 1989 und war zunächst auf drei Jahre angelegt. Er wurde um zwei Jahre bis 1994 verlängert.
Seit 1990 fördert die Bundesregierung im Rahmen eines Modellprogramms Maßnahmen zur Erleichterung der Berufsrückkehr von Frauen nach der Familienphase. Durch die Gewährung von Zuschüssen an Unternehmen, insbesondere an Klein- und Mittelbetriebe für die Einarbeitung und Qualifizierung von Berufsrückkehrerinnen sollen Wissensdefizite ausgeglichen werden, die durch neue Arbeitsmittel, veränderte Berufsbilder und das Verlernen fachspezifischer Kenntnisse bedingt sind. Die Arbeitgeber erhalten für jede vollzeitbeschäftigte Berufsrückkehrerin 1 200 DM pro Monat, die Bereitstellung eines Teilzeitplatzes wird mit einem Sockelbetrag von zusätzlich 200 DM anteilig besonders gefördert, wenngleich sich der Einarbeitungszuschuß in diesem Falle verringert. Seit dem 1. Januar 1994 ist das Programm auch auf die neuen Bundesländer hin anwendbar. Nach einer Modifizierung der Richtlinie können nicht nur Frauen nach einer Familienphase, sondern auch arbeitslose Frauen in die Förderung einbezogen werden.
Außerdem hat das BMFSFJ auch in diesem Jahr den Bundeswettbewerb „Der familienfreundliche Betrieb" ausgeschrieben. Damit sollen Unternehmen mit vorbildlichen Regelungen - von der betrieblichen Kinderbetreuung, über familienfreundliche Arbeitszeiten oder Job-sharing-Regelungen bis hin zu Weiterbildungs- und Wiedereingliederungsprogrammen für Frauen ausgezeichnet werden.
3. Frauen und Arbeitsmarkt
Neben dem gezielten Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente werden seit 1993 im Rahmen eines Modellprojekts „Neue Wege der Arbeitsplatzbeschaffung" neuere Ansätze für eine Verbesserung der Erwerbssituation von Frauen erprobt. Durch die Anwendung von Methoden und Strategien aus der Gemeinwesenarbeit sowie über eine enge Kooperation mit der regionalen Wirtschaftsförderung und anderen kommunalen Instanzen werden in insgesamt fünf Landkreisen der neuen Bundesländer
- lokale, sozialraumspezifische Betroffenheiten erkundet und analysiert
- Selbsthilfe- und Eigenorganisation angeregt und
- Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte entwickelt und durchgeführt.
Die jeweiligen Vor-Ort-Teams der beteiligten Landkreise haben einerseits durch gute Kontakte zu weiten Teilen der Wohnbevölkerung, z. B. durch Bürgerbefragungen etc., gezielt nach Aktivierungsmöglichkeiten gesucht und andererseits in Abstimmung mit der kommunalen Verwaltungsstruktur je nach Anlaß den Bedarf in den Dörfern und Gemeinden kombiniert mit den zur Verfügung stehenden personellen wie materiellen Ressourcen in den Kommunalverwaltungen und den übrigen Institutionen des Landkreises. Über das bisherige Ergebnis von über 200 Arbeitsplätzen hinaus wird die Schaffung von dauerhaften und subventionsunabhängigen Arbeitsplätzen insbesondere für Frauen angestrebt und dies vor dem Hintergrund eines Verständnisses von lokaler Ökonomie, die anknüpft an Traditionen und Potentiale innerhalb der Bevölkerung sowie an spezielle Betroffenheiten benachteiligter Gruppen. Wichtige Schritte in Richtung auf dieses Ziel sind die Initiierung von Selhsthilfeaktivitäten, die Anregung von Dialogen zwischen Politik und Verwaltung und Bevölkerung sowie die Unterstützung von Eigeninitiative in sämtlichen Bereichen lokaler Kommunalpolitik. Die Gesamtkosten betragen 7,8 Mio. DM. Die Laufzeit beträgt drei Jahre. Eine zweijährige Verlängerung unter Beteiligung der Bundesländer wird angestrebt.
4. Frauen in besonderen Lebenslagen
Folgende Modellprojekte wurde bzw. werden durchgeführt:
- Hilfen für alleinerziehende Frauen in Problemsituationen (einschließlich wissenschaftlicher Begleitung); wird in diesen Wochen abgeschlossen und an drei von vier Standorten weitergeführt 2 420 452,00 DM
- Hilfen für alleinstehende wohnungslose Frauen (einschließlich wissenschaftlicher Begleitung); Fortführung ist an allen vier Standorten Projektziel 2 455 050,00 DM
- Projekte für in binationalen Partnerschaften lebende Frauen 2 574 039,00 DM
5. Gewalt gegen Frauen; Frauenhandel
Folgende Projekte wurden bzw. werden finanziell bezuschußt und durchgeführt:
- Modellprojekt „Beratungsstelle und Zufluchtswohnungen für sexuell mißbrauchte Mädchen" von „ Wildwasser", Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Mißbrauch 1 017 971,00 DM
- Anlaufstelle für vergewaltigte Frauen e. V., Universitätsklinik Freiburg 962 939,00 DM
- Anlaufstelle, Hilfen und Beratung für ausländische Frauen, die durch Heiratshandel nach Deutschland gekommen sind, Verein für internationale Sozialarbeit, Stuttgart 2 230 131,00 DM
- Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, Vorlaufphase 583 200,00 DM
- Untersuchung zur Lebenssituation alleinstehender Frauen, Veröffent-lichung in der Schriftenreihe des BMFSFJ, Band 101 319 892,00 DM
- Dokumentation zur rechtlichen und sozialen Situation von Prostituierten in der Bundesrepublik Deutschland, Veröffent-lichung in der Schriftenreihe des BMFJ, Band 15 144 940,00 DM
- Untersuchung von straffälligen Frauen und das Konzept der „durchgehenden sozialen Hilfe", Veröffentlichung in der Schriftenreihe des BMFJ, Band 11 422 000,00 DM
- Symposium „Soziale Hilfen für straffällige Frauen", Veröffentlichung in den Materialien zur Frauenpolitik 42/1994 44 000,00 DM
6. Soziale Sicherung von Frauen
- Untersuchung zu unter-schiedlichen Versicherungs-beiträgen für Männer und Frauen in der privaten Kranken-versicherung 195 828,00 DM
7. Partizipation von Frauen
Das BMFSFJ fördert die Modellvorhaben „Frauen ins politische Ehrenamt" und „Frauen im sozialen Ehrenamt" mit insgesamt 4 500 000,00 DM.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Das BML fördert gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt (MELF-ST) im Zeitraum vom 10. Dezember 1993 bis 30. Juni 1996 ein Modellprojekt „Landfrauen helfen sich selbst" im Kreis Anhalt-Zerbst. Ziel des Projekts ist es, Frauen in einer strukturschwachen Region mit unzureichenden Erwerbs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bei Nutzung der vorhandenen landwirtschaftlichen Qualifikation der Frauen zu befähigen, eigene Aktivitäten zum Aufbau beruflicher landwirtschaftsnaher Existenzen zu entwickeln. Das Modellvorhaben befindet sich in der Endphase. Erste Erfolge der Aktivitäten der Landfrauen zeichnen sich bereits ab. Das Projekt wurde mit Bundes- und Landesmitteln in Höhe von ca. 350 000 DM (BML) und ca. 95 000 DM (MELF-ST) gefördert.
Bundesministerium für Gesundheit
Im Rahmen des Sofortprogramms der Bundesregierung zur Bekämpfung der Immunschwächekrankheit AIDS nahm das Modellprogramm „Frauen und AIDS" einen wichtigen Platz ein. Das Modellprogramm, das von November 1988 bis Dezember 1993 mit über 20 Mio. DM gefördert worden ist, umfaßte zwei Schwerpunktbereiche: den medizinisch-gynäkologischen Bereich und den Bereich psychosoziale und psychotherapeutische Betreuung/Forschung.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Bund und Länder führen auf der Grundlage von Artikel 91 b GG in Verbindung mit dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer gemeinsamen Kommission für Bildungsplanung vom 25. Juni 1970 gemeinsame Modellversuche im Bildungswesen durch.
Auf Initiative der Bundesregierung hat die Bund/Länder-Kommission 1991 einen Förderschwerpunkt „Mädchen und Frauen im Bildungswesen" eingerichtet, in dem bereits 33 Vorhaben durchgeführt wurden. Die Modellversuche befassen sich im wesentlichen mit der Weiterentwicklung der Koedukation im Schulbereich, der Erweiterung des Studien- und Berufsspektrums für Frauen, der Sensibilisierung der Lehrkräfte für Probleme der Mädchen im Unterricht, Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Leitungspositionen sowie der Verbesserung des Zugangs von Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen. Des weiteren werden besondere Studienangebote und Studiengänge im Rahmen von Modellversuchen entwickelt und erprobt, die Frauen nach einer familienbedingten Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit den Wiedereinstieg in ihr Fach und das Nachholen des Studienabschlusses ermöglichen.
Im Bereich der beruflichen Bildung ist die Rechtsgrundlage ergänzt worden durch das Gesetz zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung (Berufsbildungsförderungsgesetz) vom 23. Dezember 1981, in der Fassung vom 4. Dezember 1986. Auf der erstgenannten Grundlage werden - gemeinsam mit den Ländern - Vorhaben gefördert im allgemeinen Bildungswesen, in der schulischen Berufsbildung und in der Hochschule, auf der zweiten Grundlage - gemeinsam mit den Betrieben - Vorhaben in der betrieblichen Berufsbildung, sog. Wirtschaftsmodellversuche.
Eine Übersicht über die in diesem Zusammenhang durchgeführten Projekte befindet sich in Anlage 3.
d) Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Erkenntnisse über frauenpolitische Modellprojekte der Länder?
Baden-Württemberg
Im November 1991 wurde die Anlaufstelle für vergewaltigte Frauen in Freiburg/Br. eingerichtet. Sie wurde während der fünfjährigen Modellphase zu gleichen Teilen vom BMFSFJ, der Stadt Freiburg und dem Ministerium für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst Baden-Württemberg finanziert. Die Gesamtkosten für die Modellphase betrugen ca. 1,8 Mio. DM. Derzeit wird ein Konzept erarbeitet, wie der Weiterbestand der Anlaufstelle unter Aufrechterhaltung der wesentlichen Angebotsstruktur ermöglicht werden kann.
Außerdem wurden 1993 bis 1995 ein Praxis- und Forschungsprojekt „Mädchen in der Jugendhilfeplanung in Stadt und Landkreis Tübingen" durchgeführt (230 735 DM) und eine Handreichung „Schule der Gleichberechtigung" für Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg zum Thema „Koedukation/Schulen" erarbeitet (58 166 DM) sowie bis 1993 die Frauenakademie Ulm (117 652 DM) unterstützt.
Für die spezielle weibliche Zielgruppe „Frauen mit ausländischer Nationalität" wurde das „ Fraueninf-ormationszentrum (FIZ)" in Stuttgart von 1987 bis 1993 von verschiedenen Trägern gefördert. Nach Ablauf der Modellphase 1993 förderte das Land Baden-Württemberg das FIZ mit jährlichen Zuwendungen von 55 000 DM in 1996 weiter.
Bayern
Als Beispiele für Modellprojekte, die in Bayern durchgeführt wurden, können genannt werden: das Expertinnenberatungsnetz und eine Seminarreihe zur Beratung von Betrieben zur Frauenförderung.
Eine genaue Aufschlüsselung aller geförderten Projekte ist nicht möglich. In Bayern werden Mode ll-projekte in der Regel maximal drei Jahre lang gefördert.
Berlin
Das Land Berlin förderte zwei Modellprojekte: „Mädchenschiff" zur Ausbildung von Mädchen zur Bootsbauerin. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von rd. 400 000 DM erfolgt über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Die wissenschaftliche Begleitung wird von der Senatsverwaltung für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen in Höhe von rd. 110 000 DM über Zuwendungen gefördert. Die Modellmaßnahme läuft noch bis 1998.
Modellprojekt „Lara" - Krisen- und Beratungszentrum für von sexueller Gewalt betroffene Frauen und Mädchen seit 1994. Das Finanzvolumen beträgt rd. 550 000 DM.
Brandenburg
1992 und 1993 wurde ein Modellprojekt zur Förderung älterer arbeitsloser Frauen (Baumschule Kränzlin) mit 240 000 DM durchgeführt.
Mit dem Modellversuch zur „Berufsorientierung von Mädchen und Jungen" fördern das Land und der Bund die Entwicklung einer arbeitsorientierten und geschlechtsbewußten Bildung. An dem Modellversuch beteiligen sich der Bund, der die Hälfte der Kosten trägt, das Ministerium für Bildung Jugend und Spo rt (MBJS) und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) zu je einem Viertel. Die Kosten betragen insgesamt rd. 390 107 DM.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Land fördert auf der Insel Rügen ein Beschäftigungsprojekt und eine Frauenakademie in Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem beteiligt sich Mecklenburg-Vorpommern an dem Modellprojekt des Bundes „Frauen in Führungspositionen". Der Gesamtansatz beträgt 287 000 DM.
Niedersachsen
Das Frauenministerium in Niedersachsen hat durch die Schaffung neuer frauenspezifischer Strukturen im wesentlichen Arbeit mit modellhaftem Charakter für Niedersachsen geleistet und dabei auch in anderen Ressorts des Landes zur Erweiterung der frauenspezifischen Maßnahmen beigetragen.
Rheinland-Pfalz
Um neue Handlungskonzepte auf ihre Bedarfsgerechtigkeit in der Realität zu überprüfen, hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren zahlreiche Modellprojekte entwickelt und durchgeführt. Zu einzelnen Projekten in diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 4 b) verwiesen.
Saarland
Auch nach Auslaufen des Modellprojekts 1994 wird die Beratungsstelle „Frau und Beruf" der Gemeinnützigen Gesellschaft für berufliche Frauenförderung mbH (GbF) in Saarbrücken durch das MiFAGS weiterhin gefördert (1995 ca. 65 500 DM EU-Mittel, 80 000 DM Landesmittel).
Das von der Notrufgruppe konzipierte und betreute Modellprojekt „NELE - Sexuelle Ausbeutung von Mädchen im sozialen Nahbereich" wurde in der Zeit von 1990 bis 1993 von Bund und Land mit jeweils 1 396 000 DM bzw. 330 000 DM gefördert. Seit 1994 wird die Beratungsstelle mit Landes- und kommunalen Mitteln gefördert. ln den Jahren 1994 und 1995 betrug die Landesförderung insgesamt 215 790 DM.
Sachsen
Folgende frauenpolitische Modellprojekte werden z. Z. gefördert: Hilfen für Alleinerziehende in Problemsituationen im Leipziger Land, die Erweiterung des Berufs-Wahlspektrums von Mädchen- Orientierung in handwerkliche Berufsfelder sowie Regionalstellen Frau und Beruf.
Von 1992 bis 1995 wurde das Modellprojekt „Beratungs- und Informationsstelle gegen Gewalt an Frauen und Mädchen" bezuschußt. Ein neues Modellprojekt zu dieser Thematik wird Ende dieses Jahres begonnen.
Sachsen-Anhalt
Seitens der Leitstelle für Frauenpolitik wurden keine Fördermittel für Modellprojekte ausgewiesen.
Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein hat seit Gründung des Frauenministeriums folgende Modellprojekte gefördert:
- Betreute Grundschulzeiten für Schleswig-Holstein/ Koordinierung, Qualifizierung (1993 bis 1999);
- Textilwerkstatt für behinderte Frauen (1994);
- Berufsbezogene Mädchenarbeit im ländlichen Raum (1994 bis 1997);
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von qualifizierten Tagesmüttern (1994 bis 1997);
- Werkstatt für umweltpädagogische Arbeitsmittel; Zuschuß zur Anschaffung von Maschinen, Werkzeugen (1995);
- Kieler Interventions-Konzept zur Intervention bei Gewalttätigkeiten gegen Frauen (1995 bis 1997);
- Prozeßbegleitungsprogramm für Kinder (1995 bis 1996); Mädchenwerkstatt für Ökotechnik (1996 bis 1998);
- landesweite Fahrradaktion im Rahmen der Kampagne „Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter" des BMFSFJ (1996);
- Verbundmodell zum planvollen Wiedereinstieg von Erziehungsurlauberinnen (1992 bis 1996);
- Lean-Modell (Neue Berufschancen für Frauen, die aufgrund des strukturellen Wandels von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind) (1993 bis 1996); „Service-Börse" als Netzwerk sozialpflegerischer Dienstleistungsangebote (1996);
- Weiter-/Fortbildung von arbeitslosen Frauen in Zukunftsberufen (1994 bis 1997); Beratungsstellen „Frau & Beruf" (vormals Weiterbildungsberatungsstellen) (1989 bis 1996).