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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Behinderung der kommunalen Integrationsarbeit kurdischer Vereine (G-SIG: 13010706)

Behördliche Ablehnung von Integrationsmaßnahmen kurdischer Vereine wegen außenpolitischer Rücksichtnahme auf die Türkei

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

25.07.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/195104. 07. 95

Behinderung der kommunalen Integrationsarbeit kurdischer Vereine

der Abgeordneten Angelika Beer und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der in Bonn ansässige Verein NAVEND — Kurdisches Informations- und Dokumentationszentrum e.V. hat beim Arbeitsamt Bonn einen Antrag auf ABM-Kräfte zum Aufbau eines Integrationskonzeptes für kurdische Jugendliche in Deutschland beantragt. Mit diesem geplanten Projekt soll(te) Neuland betreten werden: Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von kurdischen Jugendlichen, Abbau von Vorurteilen im Miteinander von Deutschen, Türken und Kurden, kontinuierliche Treffen von Jugendlichen unterschiedlicher Nationalitäten, Aufbrechen verhärteter Strukturen, ohne die Konflikte zu leugnen.

Mit Bescheid vom 22. Mai 1995 (Az. I012-5595.) hat das Arbeitsamt Bonn den Antrag abgelehnt und diese Ablehnung u. a. damit begründet:

„Gemäß § 1 AFG sowie § 1 der ABM-Anordnung haben sich alle Maßnahmen an der Sozial- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung auszurichten. Hierbei wirken angesichts der vielfältigen internationalen Wirtschaftsverflechtungen und Handelsbeziehungen Außen- und Wirtschaftspolitik aufeinander ein. Maßnahmen, die zur einer Störung der außenpolitischen Beziehungen führen könnten, stellen somit auch eine Beeinträchtigung der wirtschaftspolitischen Ziele der Bundesregierung dar. Durch eine Förderung der oben genannten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme werden außenpolitische Belange berührt, da der von Ihnen geplante Aufbau eines adressenorientierten Integrationskonzeptes mit Schwerpunkt auf Jugendarbeit Auswirkungen auf das deutsch-türkische Verhältnis hätte, da die türkische Regierung eine Förderung als Versuch der Einmischung in innertürkische Angelegenheiten und als Förderung separatistischer Tendenzen betrachten würde.

Hinzu kommt, daß nicht auszuschließen ist, daß das Ergebnis der Maßnahme eher integrationshemmend als intergrationsfördernd ist, da die bestehenden Spannungen zwischen türkischen Mitbürgern und Mitbürgern kurdischer Abstammung verstärkt werden könnten und somit der soziale Frieden zwischen den in Deutschland lebenden Ausländergruppen beeinträchtigt würde. “

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Hat die Bundesregierung ein Konzept zur Integration kurdischer Jugendlicher entwickelt und wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird es seit wann und in welchen Institutionen betraut und umgesetzt?

Wenn nein, sind der Bundesregierung derartige Maßnahmen, die von anderen Trägern zu verantworten sind, bekannt?

2

Hat die Bundesregierung ein Konzept" zur Integration türkischer Jugendlicher entwickelt und wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird es seit wann und in welchen Institutionen betraut und umgesetzt?

Wenn nein, sind der Bundesregierung derartige Maßnahmen, die von anderen Trägern zu verantworten sind, bekannt?

3

Hat die Bundesregierung ein Konzept zur Integration türkischer und kurdischer Jugendlicher entwickelt und wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird es seit wann und in welchen Institutionen betraut und umgesetzt?

Wenn nein, sind der Bundesregierung derartige Maßnahmen, die von anderen Trägern zu verantworten sind, bekannt?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf die in Deutschland lebenden türkischen und kurdischen Jugendlichen Maßnahmen zu fördern oder zu unterstützen, die zum Abbau der immer häufiger auftretenden Spannungen zwischen Türkinnen/Türken und Kurdinnen/Kurden bei uns beitragen?

Wenn nein, aus welchen Gründen sind derartige Maßnahmen nicht vorgesehen?

5

Ist der Bundesregierung der einleitend erwähnte Vorgang in Bonn bekannt und wenn ja, wie wertet die Bundesregierung die in dem Ablehnungsbescheid aufgeführten Ablehnungsgründe?

Ich bitte um Stellungnahme zu den nachstehenden Fragen, auch wenn der Bundesregierung der oben zitierte Bescheid und/oder der Vorgang insgesamt nicht bekannt sein sollte.

6

Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die Bewilligung einer ABM-Stelle für einen kurdischen Verein, der ein Integrationskonzept für kurdische Jugendliche aufbauen will, Auswirkungen auf die Handelsbeziehungen, der Außen- und Wirtschaftspolitik?

Welche besonderen Beziehungen zu welchem Staat wären hierdurch betroffen?

7

Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die Bewilligung einer solchen ABM-Maßnahme mögliche Störungen der außenpolitischen Beziehungen zu einem anderen Staat und wenn ja, welche Beziehungen zu welchem Staat könnten hiervon wie betroffen sein?

8

Wieso wäre durch Bewilligung der beantragten Maßnahmen das deutsch-türkische Verhältnis betroffen und in welcher Form?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Aussagen der türkischen Regierung bzw. dem Botschafter der Türkei in Bonn, daß durch eine solche Integrationsmaßnahme kurdischer Jugendlicher in Deutschland als

a) Einmischung in innere Angelegenheiten der Türkei und

b) als Förderung separatistischer Tendenzen bewertet werden würden und wenn ja, welche Aussagen sind der Bundesregierung konkret bekannt?

10

Wie bewertet die Bundesregierung diese Aussagen seitens der türkischen Regierung?

a) Gibt es hierüber ein deutsch-türkisches Einverständnis und wenn ja, in welcher Form wurden Vereinbarungen getroffen?

b) Hat die Bundesregierung aufgrund der Befürchtungen der türkischen Regierung Weisungen an die kommunalen Behörden gegeben, entsprechende Maßnahmen kurdischer Vereine nicht zu fördern?

11

Sollte der Bundesregierung diese Befürchtungen der türkischen Seite nicht bekannt sein, wie erklärt sich die Bundesregierung dann, daß der Direktor des Bonner Arbeitsamtes ohne Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt den in Rede stehenden ABM-Antrag ablehnt mit der Begründung, außenpolitische Belange würden beeinträchtigt?

12

Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen Behörden Anträge auf Förderung von Integrationskonzepten kurdischer Mitbürgerinnen/Mitbürger abgelehnt wurden, weil sie die außenpolitischen Interessen Deutschlands berühren?

Wenn ja, um welche Vorfälle handelt es sich?

(Bitte einzeln mit örtlichen Angaben benennen.)

13

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Arbeitsamtes Bonn, ein angestrebter Dialog zwischen kurdischen, türkischen und deutschen Jugendlichen führe zu gesellschaftlichen Spannungen?

14

In der Presse (Die Tageszeitung vom 16. Juni 1995 und Bonner Generalanzeiger vom 17. Juni 1995) wurde erwähnt, daß es eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes von Mitte 1990 (evtl. Mitte 1991) und Januar 1993 geben soll, das sich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in einem Schreiben an die Bundesanstalt für Arbeit am 1. Februar 1993 zu eigen gemacht hat. Hierauf soll die ablehnende Entscheidung des ABM-Antrages beruhen. Was ist der Inhalt der o. g. Schreiben des Auswärtigen Amtes sowie nachfolgender Schreiben und Erlasse?

15

Ist der Bundesregierung das Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung an den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit vom 1. Februar 1993 (Az.: II b 3 —43/848 4/2) bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung die darin getroffenen Aussagen?

16

Ist der Bundesregierung das Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 13. Juni 1990 bekannt und teilt die Bundesregierung die darin gemachte Aussage, daß „aus politischen Gründen hält das Auswärtige Amt an seiner Auffassung fest, daß Aktivitäten kurdischer Gruppen auf Bundesgebiet nicht mit Bundesmitteln gefördert werden sollten. Die Mehrzahl der sich im Bundesgebiet aufhaltenden Mitbürger kurdischer Abstammung kommt aus der Türkei. Ihre Organisationen verstehen sich nach wie vor — auch wenn sie kulturelle Zielsetzungen in den Vordergrund stellen — als politische Kampfverbände ... "

17

Sind der Bundesregierung die Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 3. September 1991 sowie vom 22. Januar 1993 bekannt in denen mitgeteilt wird, daß die zitierte Auffassung im Schreiben vom 13. Juni 1990 nach wie vor Bestand hat?

18

Haben die vom Auswärtigen Amt getroffenen Aussagen auch heute noch Gültigkeit oder wurde die Position gegenüber der Tätigkeit kurdischer Vereine in Deutschland zwischenzeitlich korrigiert?

Wenn ja, wann und wie lautet die neue Position?

19

Sind von der Einschätzung des Auswärtigen Amtes alle Vereine in der Bundesrepublik Deutschland betroffen, die sich mit der kurdischen Problematik beschäftigen, oder zielt diese nur auf bestimmte Vereine oder Maßnahmen ab?

Wenn ja, auf welche?

20

Welche gesellschaftlichen Strategien hält die Bundesregierung für notwendig, um auf den kurdischen Bevölkerungsteil in Deutschland positiv Einfluß nehmen zu können?

21

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Arbeitsamtes Bonn, daß generell kein Bedarf für die Erarbeitung eines Integrationskonzeptes für kurdische Jugendliche besteht?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

22

Wie vereinbart sich die Ablehnung von Integrationsmaßnahmen, die minderheitenspezifischen Differenzierungsprozessen Rechnung tragen, mit dem Anspruch,

a) auch Kurden in Deutschland die Möglichkeit zur „Bewahrung und Entfaltung ihrer kulturellen Identität zu geben" (vgl. Antwort der Bundesregierung, Drucksache 12/8828, S. 1 und S. 2);

b) und dem interfraktionellen Beschluß des Deutschen Bundestages, Drucksache 12/1362 vom 7. November 1991, in dem gesagt wird: „Auch ihnen muß die Möglichkeit zur, Bewahrung und Entfaltung ihrer kulturellen Identität gegeben werden"?

23

Wie vereinbart die Bundesregierung die Weisungen des Auswärtigen Amtes, die zu dem zitierten Ablehnungsbescheid des Arbeitsamts Bonn führen, mit international von der Bundesregierung vorbehaltlos anerkannten Abkommen wie dem KSZE-Dokuments des Moskauer Treffens vom 3. Oktober 1991, in dem unter Nummer 38 auch die Achtung der Rechte der sich rechtmäßig in den Teilnehmerstaaten aufhaltenden Wanderarbeitnehmern anerkannt werden, einschließlich deren Recht, ihre „ethnischen, kulturellen, religiösen und sprachlichen Besonderheiten frei zum Ausdruck zu bringen" anerkannt wird?

24

Sieht die Bundesregierung die Gefahr eines außenpolitischen Schadens durch die Aussagen des Arbeitsamtes Bonn, eine Förderung des Integrationskonzeptes für Jugendliche könne eine Förderung des Separatismus beinhalten?

Bonn, den 1. Juli 1995

Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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