Wohnungsversorgung der aufgrund des Hauptstadtbeschlusses umziehenden Bediensteten
der Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Peter Conradi, Konrad Gilges, Wolf-Michael Catenhusen, Monika Heubaum, Gabriele Iwersen, Siegrun Klemmer, Dr. Uwe Küster, Dieter Maaß (Herne), Ingrid Matthäus-Maier, Renate Rennebach, Günter Rixe, Siegfried Scheffler, Wieland Sorge, Jörg-Otto Spiller, Wolfgang Thierse, Uta Titze-Stecher, Dr. Peter Struck, Hans Wallow, Verena Wohlleben, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nach dem vom Bundeskabinett am 11. Dezember 1991 verabschiedeten 2. Bericht des Arbeitsstabes Berlin/Bonn ist „eine angemessene Versorgung der Bundes- und Parlamentsbediensteten mit Wohnungen für die Verlagerung des Parlaments und des Kernbereichs der Regierungsfunktionen nach Berlin unabdingbare Voraussetzung" (Drucksache 12/2850, S. 52). Zwischen Bundesregierung und Parlament besteht Übereinstimmung, daß die Termine für die Fertigstellung der Wohnungen sich an denen für die Fertigstellung der Bürobauten orientieren müssen, so daß zum Zeitpunkt des Umzugs der notwendige Umfang an Wohnungen für die Bediensteten zur Verfügung steht.
Gleichermaßen besteht Übereinstimmung, daß der Umzug der Bediensteten von Bonn nach Berlin nicht zu einem Verdrängungsprozeß auf dem Berliner Wohnungsmarkt führen darf, sondern daß der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung die benötigten Wohnungen „mitbringen".
Mit Blick hierauf hat die Bundesregierung in Abstimmung mit der Personal- und Sozialkommission des Ältestenrats am 29. Juni 1995 Eckwerte zur „Wohnraumversorgung der nach Berlin umziehenden Parlamentarier und Bediensteten" beschlossen. Hiernach soll der in Berlin entstehende Wohnungsbedarf zum einen durch Wohnungen aus dem Bestand der Alliiertenwohnungen, zum anderen durch Neubauwohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) gedeckt werden. Hierfür sind 4 000 Alliiertenwohnungen und 8 000 Neubaumaßnahmen vorgesehen.
Der Umzugsbeauftragte der Bundesregierung hat vor den zuständigen Gremien des Parlaments und in der Öffentlichkeit immer wieder versichert, daß der Umzug von Parlament und Regierung wie geplant zwischen 1998 und 2000 vollzogen werden kann. Vertreter aller Fraktionen haben die Entschlossenheit bekundet, innerhalb dieses Zeitraums den Umzug zu realisieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Mit wie vielen von Bonn nach Berlin umziehenden Bediensteten rechnet die Bundesregierung nach dem jetzigen Stand der Planungen, und wann werden insoweit konkrete Zahlen vorliegen?
Wann erfahren die in Betracht kommenden Bediensteten definitiv, daß und zu welchem Zeitpunkt sie umziehen müssen, damit sie sich in ihrer persönlichen Planung darauf einstellen können?
Von welchem Bedarf an Wohnungen für nach Berlin umziehende Bedienstete geht die Bundesregierung nach dem jetzigen Stand der Planungen aus, untergliedert nach
a) neu zu errichtenden Wohnungen
aa) Mietwohnungen,
ab) Eigentumswohnungen,
ac) Eigenheimen;
b) Alliiertenwohnungen
ba) Mietwohnungen,
bb) Eigentumswohnungen,
bc) Eigenheimen;
c) sonstigen Wohnungen und Eigentumsmaßnahmen?
Wann und in welcher Form soll dieser Bedarf bei den für den Umzug vorgesehenen Bediensteten erfragt werden, und sollen insoweit von den interessierten Bediensteten konkrete Zusagen verlangt werden, z. B. eine bestimmte Wohnung ab Fertigstellung anzumieten?
Bedeutet die Ankündigung der Bundesregierung gegenüber dem Haushaltsausschuß (gemäß BMF-Vorlage Nr. 60/96 vom 18. April 1996, S. 2), es sei „eine strikt am Bedarf ausgerichtete Wohnungserstellung vorgesehen", um „Leerstände" zu vermeiden, daß nur solche Wohneinheiten errichtet werden, für die verbindliche „Bestellungen" bestimmter umziehender Bediensteter vorliegen?
Plant die Bundesregierung, interessierten Bediensteten schon vor ihrem individuellen Umzug die Möglichkeit zu geben, Wohnungen, die in Berlin im Eigentum des Bundes stehen, zu erwerben oder zu mieten?
Nach welchen Kriterien sollen Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime vergeben werden, und ist sichergestellt, daß alle umziehenden Bediensteten (einschließlich Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter) bei der Vergabe gleichermaßen berücksichtigt werden?
Wie viele Alliiertenwohnungen werden zeitgerecht zum Umzugszeitpunkt zwischen 1998 und 2000 tatsächlich zur Verfügung stehen?
Wie viele der Alliiertenwohnungen sind zwischenvermietet, und wann enden die befristeten Mietverträge? Welche Zeitspannen sind anzusetzen zwischen dem Auszug der Zwischenmieter und dem Einzug der umziehenden Bediensteten?
Sind, falls nicht genügend Alliiertenwohnungen zum Umzugszeitpunkt zur Verfügung stehen, ausreichend Ersatzwohnungen vorhanden, und an welchen Standorten liegen diese Wohnungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin, die vorgesehenen 15 „großen" Standorte mit je über 100 Wohneinheiten (Gesamtzahl 6 760 Wohneinheiten)
1. Reinickendorf, „Cité Foch-Süd",
2. Tiergarten, „Moabiter Werder",
3. Spandau, „Brooke/Wavell-Barracks",
4. Spandau, „Smuts-Barracks",
5. Steglitz, „Andrews-Barracks",
6. Steglitz, „McNair-Barracks",
7. Wilmersdorf, Wittelsbacher Straße 30-32 u. a.,
8. Zehlendorf, „Truman-Plaza" ,
9. Zehlendorf, „Turner-Barracks",
10. Hohenschönhausen, Ahrensfelder Chaussee 95-165,
11. Lichtenberg, Karlshorst,
12. Spandau, Flugplatz Gatow,
13. Steglitz, „Lichterfelde-Süd",
14. Zehlendorf, Königin-Luise-Straße 29 b-g,
15. Steglitz, Wismarer Straße 20/36,
zu realisieren?
Welche Auskünfte kann die Bundesregierung, bezogen auf jeden der in Frage 11 genannten Standorte, zu den folgenden Fragen geben:
a) Sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt? Wenn nein, welche planungsrechtlichen Schritte stehen noch aus, wann wird Planungsreife gegeben sein?
b) Wann wurde ein Architekten-/Investorenwettbewerb eingeleitet, bzw. wann ist die Einleitung eines solchen Wettbewerbs vorgesehen, und wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen?
c) Wann ist die Ausschreibung vorgesehen?
d) Liegt ein Flächennutzungs- und Bebauungsplan vor? Wenn nein, wann ist mit der Vorlage zu rechnen?
e) Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?
f) Liegen besondere Hindernisse vor, die den Zeitpunkt des Baubeginns verhindern können (wie z. B. Altlasten, ungeklärte Eigentumsverhältnisse, andere Nutzungswünsche)? Ist die rechtzeitige Bereitstellung und Finanzierung der technischen und sozialen Infrastruktur gewährleistet?
g) Zu welchem Zeitpunkt werden die Wohnungen zur Verfügung stehen?
h) Zu welchem Zeitpunkt sollen die Wohnungen den Bediensteten angeboten werden?
i) Wann und in welchem Verfahren sollen die Wohnungen jeweils zugeteilt werden?
Wie wird mit Wohnungen verfahren, für die sich unter den Bediensteten keine Interessenten finden (z. B. wegen ihrer Größe, ihres Zuschnitts sowie der Höhe des Mietzinses), und wie sind diese Fälle in den Verträgen mit den Investoren geregelt?
In welchem Umfang sind umzugsbetroffenen Bundesbediensteten bereits Häuser oder Wohnungen zum Erwerb angeboten worden? Wie viele Kaufverträge sind bereits geschlossen worden?
Erfolgt eine Vergabe im Erbbaurecht?
Werden auch Grundstücke zur eigenständigen Bebauung angeboten? Wenn ja, in welchem Verfahren und in welchem Umfang?
Ab wann besteht für Interessenten die Möglichkeit, Optionen auf neu zu errichtende Häuser oder Wohnungen zu erwerben?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Unterbringung der Bundesbediensteten sicherzustellen, falls Wohnungen erst später bezugsfertig werden als Dienststellen nach Berlin umziehen, und wie will die Bundesregierung vermeiden, daß es in diesem Falle zu einer Belastung des allgemeinen Berliner Wohnungsmarktes kommt?
Wie viele Wohnungen für „Pendler" an welchen Standorten, in welcher Größe und mit welcher Mietbelastung plant die Bundesregierung zu errichten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, daß auch für die Bediensteten, die von Berlin nach Bonn und diejenigen, die im Rahmen der Beschlüsse der Föderalismuskommission umziehen müssen, zum Zeitpunkt ihres Umzuges ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht?