Revision des deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens
der Abgeordneten Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das deutsch-belgische Doppelbesteuerungsabkommen besteht seit 1969. Hiernach werden Personen, die in einem der Vertragsstaaten in der Grenzregion arbeiten und in dem anderen wohnen, in ihrem Wohnsitzland besteuert. Außerhalb der Grenzzone arbeitende Personen sind grundsätzlich im Tätigkeitsstaat steuerpflichtig; jedoch werden diese Personen mit anderen Arbeitnehmern bezüglich der personen- und familienbezogenen Steuerabgaben nicht völlig gleichgestellt. Dies hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 14. Februar 1995 - Rechtssache C 279/93 - eingefordert.
Das Auseinanderfallen von Wohnsitzstaat und Tätigkeitsstaat und die steuerliche Gleichstellung mit Personen, die in demselben Land leben und arbeiten, führt zu nicht beabsichtigten Ungerechtigkeiten. Es wirkt sich insbesondere insofern aus, als die notwendige Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten, Straßen, Kanalisation etc. von den Kommunen der belgischen Grenzregion bereitgehalten werden, ohne daß diese bisher dafür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich von deutscher Seite erhalten. Dies hat in der Vergangenheit zu einem allgemeinen Unmut seitens der Kommunalpolitiker und -politikerinnen, aber auch seitens der Bevölkerung der Grenzregion geführt. Eine durchaus reelle Befürchtung ist, daß sich belgische Kommunen, um dieser einseitigen Belastung zu entgehen, überlegen werden, wie der Zuzug von in Deutschland arbeitenden Grenzgängern verhindert werden kann. In einem Gebiet, das zukunftsweisend für die Entstehung eines Europas der Regionen sein sollte, erwächst damit aus fiskalischer Not heraus eine Politik der Abschottung und der Fremdenfeindlichkeit. Es besteht die Gefahr, daß neue Grenzen errichtet werden. Diesen Tendenzen gilt es, durch einen angemessenen Finanzausgleich bei der Revision des deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens entgegenzuwirken. Der im Rahmen dieses Abkommens zu vereinbarende finanzielle Ausgleich muß sich an den tatsächlichen Kosten der Grenzgemeinden für die Bereitstellung der genannten kommunalen Dienstleistungen orientieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Personen, die in Deutschland und Belgien einerseits wohnen und andererseits arbeiten, passieren nach Erkenntnissen der Bundesregierung täglich die deutsch-belgische Grenze?
Wie viele pendeln dabei vom Wohnstaat Belgien nach Deutschland ein, wie viele sind es umgekehrt?
Wie viele hiervon arbeiten in der Grenzzone a) mit Wohnsitz in Belgien, b) mit Wohnsitz in Deutschland?
Ist die Annahme zutreffend, daß es sich dabei hauptsächlich um Grenzpendler mit Wohnstaat Belgien und Arbeitsstaat Deutschland handelt und daß es sich umgekehrt um eine eher zu vernachlässigende Größe handelt?
Wie hoch ist dabei der Anteil derjenigen, die im deutschen öffentlichen Dienst beschäftigt sind?
Wie hoch ist der Anteil der Selbständigen und/oder Gewerbetreibenden?
Sind die durch die Entscheidung des EuGH am 14. Februar 1995 - Rechtssache C 279/93 - erforderlich gewordenen Änderungen im Jahressteuergesetz 1996 berücksichtigt?
Welche Änderungen hat der EuGH vorgegeben?
Welche Änderungen sind durch das Jahressteuergesetz umgesetzt?
Welche Punkte des deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens hält die Bundesregierung für veränderungsbedürftig?
Mit welchen Vorschlägen ist die Bundesregierung in die Verhandlungen zur Revision des Abkommens gegangen?
Welche Aspekte werden von der belgischen Seite als veränderungsbedürftig angesehen?
Welche Lösungsmöglichkeiten schlägt der Bericht der belgischen Regierung, weswegen zunächst die Verhandlungen über die Revision des Abkommens zurückgestellt worden waren, vor?
Mit welchen Vorschlägen ist die belgische Regierung bisher in die Verhandlungsrunden gegangen?
Welche Vorschläge sind bezüglich der Höhe des Fiskalausgleiches bisher gemacht worden?
Wie hoch soll dieser nach den Vorstellungen der Bundesregierung sein, welche Vorstellungen bestehen seitens der belgischen Seite?
Aus welchen Gründen konnte bisher trotz beiderseitig anerkannten Veränderungsbedarfs eine zügige Revision des Abkommens nicht erzielt werden?
Bestehen seitens der belgischen Grenzgemeinden Bestrebungen, eine Wohnstaatsteuer für in Deutschland arbeitende Grenzgänger einzuführen?
Inwieweit gibt es hierfür konkrete Vorstellungen seitens der belgischen Kommunen?
Bestehen derartige Bestrebungen seitens deutscher Kommunen der Grenzregion?
Inwieweit wäre nach Auffassung der Bundesregierung eine solche Wohnstaatsteuer im Blick auf EG- und EU-Recht unbedenklich?