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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abflugverfahren auf der Flugroute DLE 1X am Flughafen Hannover-Langenhagen (G-SIG: 13010809)

Erlaß einer Verordnung zum Schutz vor Fluglärm

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

18.09.1995

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/221929. 08. 95

Abflugverfahren auf der Flugroute DLE 1X am Flughafen Hannover-Langenhagen

der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf der Grundlage der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 13/1462) vom 15. Mai 1995 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) (Drucksache 13/1259) vom 27. April 1995 fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Trifft es zu, daß über die neue Abflugstrecke Leine DLE 1X Nachtflüge im Standardabflugverfahren abgewickelt werden, die über „Flugerwartungsgebiete" der Stadt Hannover führen und die vor der Einrichtung der neuen Abflugstrecke dort nicht zugelassen waren?

2

Trifft es zu, daß die Angabe in der Antwort der Bundesregierung vom 15. Mai 1995 (Drucksache 13/1462) auf die Kleine Anfrage vom 27. April 1995 (Drucksache 13/1259), wonach bei Flughöhen über 5 000 Fuß Flughöhe kein dominierendes Lärmereignis wahrgenommen wird, nicht auf einer rechtlich verbindlichen Lärmgrenzwertfestlegung beruht, sondern mit der öffentlich nicht zugänglichen und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr von der Deutschen Flugsicherungs GmbH angewandten internen „Richtlinie Fluglärmminderung" übereinstimmt?

3

Wann beabsichtigt der Bundesminister für Verkehr seiner seit Jahren bestehenden gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, nach § 32 Abs. 1 Nr. 15 LuftVG mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu erlassen?

Bonn, den 24. August 1995

Gila Altmann (Aurich) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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