Informationsarbeit im Rahmen der Auswärtigen Kulturpolitik
der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Informationsarbeit gehört zu den wichtigsten Elementen der Auswärtigen Kulturpolitik. Ihre Aufgabe muß es sein, ein realistisches Bild der Bundesrepublik Deutschland als Kulturnation zu vermitteln. Sie muß zwischen den in einzelnen Ländern bestehenden Vorstellungen von der Bundesrepublik Deutschland und den Deutschen einerseits und den politischen Realitäten in der Bundesrepublik Deutschland andererseits vermitteln und zum Abbau von Vorurteilen beitragen.
Diesem Bereich der Auswärtigen Kulturpolitik muß ein hoher Stellenwert gerade in abgeschotteten Gesellschaften zugewiesen werden. Nur so können eine Informationsvermittlung und ein Meinungsaustausch über Länder, Kulturen und Gegebenheiten erfolgen, die der Bevölkerung in autoritär bestimmten Gesellschaften sonst vorenthalten ist.
Auswärtige Kulturpolitik kann so in unterschiedlichen Situationen durch ihren multikulturellen Anspruch z. B. gegen nationalistische und rassistische Bewegungen wirken. Sie muß gegen Diskriminierungen jeder Art und insbesondere auch gegen die Verletzung von Minderheitenrechten deutlich Position beziehen. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Friedenspolitik.
Informationsarbeit im Ausland muß glaubwürdig sein. Sie darf auch dann nicht preisgegeben werden, wenn sie mit Sicherheitsoder Wirtschaftsinteressen in Konflikt gerät. Auswärtige Kulturpolitik darf nicht in erster Linie eine Werbeveranstaltung für den Wirtschaftsstandort Deutschland sein.
Zur Glaubwürdigkeit gehört auch, daß die Tätigkeit der Bundesregierung auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben muß. Um die Pluralität des Angebots an Berichterstattung zu gewährleisten, muß die Informationsarbeit im Ausland daher von einer Vielzahl unabhängiger Mittlerorganisationen getragen werden, deren Programmautonomie nicht angetastet werden darf. Dieser Grundsatz darf jedoch nicht dazu führen, daß die Bundesregierung Organisationen unterstützt, die durch die Vermittlung eines einseitigen Deutschlandbildes dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland Schaden zufügen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen14
a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch Auswärtige Kulturpolitik eine Außenpolitik betrieben werden kann, die der Friedenserhaltung in der Welt dient?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
b) Ist die Bundesregierung bereit, zum in Frage 1 a) beschriebenen Zweck finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Welche Strategien werden von seiten der Bundesregierung verfolgt, um die Etablierung eines Negativimages wegen fremden- und ausländerfeindlicher Ausschreitungen in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern oder abzubauen?
a) Wie beteiligt sich die Bundesregierung an der am 10. Dezember 1994 angelaufenen Kampagne des Europarates gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz in Europa?
b) Inwieweit ist die Kampagne in die Auswärtige Kulturpolitik der Bundesregierung eingebunden?
a) Welchen Zweck und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung neuer Informationsbüros im Ausland, z. B. in New York?
b) In welchem Verhältnis steht die Tätigkeit dieser Büros zur Informationsarbeit der Goethe-Institute in den jeweiligen Zielländern?
c) Aus welchem öffentlichen Etat werden dieses Büros finanziert?
a) Wie oft kommt es nach Einschätzung der Bundesregierung vor, daß Materialien produziert und verteilt werden, die ein unkritisches Deutschlandbild vermitteln sollen?
b) Welche Organisationen oder Vereine produzieren oder verteilen nach Kenntnis der Bundesregierung solche Materialien?
c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Produktion eines solchen unkritischen Deutschlandbildes letztlich kontraproduktiv wirkt?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
a) Welchen Charakter soll das vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung für das Internet geplante „Deutschland-Informationsangebot" haben?
b) Inwieweit ist geplant, hier interaktive Programme zu berücksichtigen?
c) Wie wird gesichert, daß diese Informationen parteiunabhängig und parteiübergreifend sind?
Welche Kontrollinstrumente bestehen hier?