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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Zur Arbeit des Instituts für Auslandsbeziehungen (G-SIG: 13011981)

Amtsabgabe des Generalsekretärs Klaus Daweke, Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom 15.8.1996, "besondere Kompetenz" des ifa in der Auslandskulturarbeit, Bereitstellung und Verwendung von Bundesmitteln, Mittlerarbeit in Mittel- und Osteuropa

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.11.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/583915. 10. 96

Zur Arbeit des Instituts für Auslandsbeziehungen

der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut § 1 der Satzung des Stuttgarter Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) vom 14. November 1975 hat das ifa folgende Aufgaben:

  • Die Kenntnis fremder Länder und Völker, ihrer natürlichen Gegebenheiten, ihrer geschichtlichen Entwicklung, ihrer kulturellen Eigenart, ihres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aufbaus sowie ihrer Beziehungen zu Deutschland zu fördern und auf diese Weise zur Herstellung eines dauerhaften ersprießlichen Verhältnisses friedlicher Zusammenarbeit des deutschen Volkes mit anderen Völkern beizutragen.
  • Die Verbindung zwischen Deutschland und dem Ausland auf allen Gebieten internationaler Zusammenarbeit zu vertiefen und internationale Treffen und Tagungen herbeizuführen.
  • Den Abschluß internationaler Kulturabkommen zu fördern und ihre Durchführung zu unterstützen.
  • Bei der Beratung der Auswanderer mitzuarbeiten und sie auf die Verhältnisse der Aufnahmeländer vorzubereiten.
  • Gäste aus dem Ausland über die Verhältnisse in Deutschland zu unterrichten. " (zit. nach Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom 15. August 1996)

Das ifa ist laut Darstellung der Bundesregierung die „älteste und erfolgreichste Mittlerorganisation" (Antwort auf die schriftlichen Fragen 1 und 2 in Drucksache 13/5544) innerhalb der Auswärtigen Kulturpolitik. Durch verschiedene „neue Aufgaben im Bereich der kulturellen und politischen Öffentlichkeitsarbeit, wozu auch die Übernahme des Vortragsprogramms der Bundesregierung seit 1995 gehört", hat das ifa zur „Abrundung des Institutsprofils beigetragen" (Drucksache 13/3823, S. 23). Hierzu erhält das ifa 95 % seiner Mittel in Höhe von derzeit ca. 27 Mio. DM vom Auswärtigen Amt.

In der letzten Zeit ist das in Stuttgart angesiedelte Institut nun in der Öffentlichkeit stark kritisiert worden. Insbesondere sind hier der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom 15. August 1996 und die Auseinandersetzungen um den Generalsekretär Klaus Daweke zu nennen.

Wir fragen nun die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Maßnahmen der Bundesregierung laufen derzeit in welcher Umsetzungsphase bezüglich Amtsabgabe von Klaus Daweke bei Fortbezug seiner Bezüge (vgl. Antworten auf die schriftlichen Fragen 1 und 2 in Drucksache, 13/5544)?

2

a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes vorgenommenen Prüfung des ifa durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen WIBERA (vgl. Prüfbericht des Bundesrechnungshofes S. 5)?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die im Prüfbericht getroffene Feststellung, daß beim ifa zahlreiche Mängel bei der Abwicklung der Geschäfte vorhanden sind?

3

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung des Bundesrechnungshofes, daß „die Aufgabenstellung der Satzung (des ifa) so umfassend (ist), daß nahezu jedes Projekt mit Auslandsbezug darunter subsumiert werden kann" (vgl. Prüfbericht S. 8)?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß „das AA (...) gegenüber dem ifa zumindest vorübergehend auf die Verwendung bewilligter Mittel intensiver als bisher Einfluß zu nehmen und dabei stärker von seinen Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten Gebrauch zu machen" hat (vgl. Prüfbericht S. 4)?

Wenn nein, warum nicht?

c) Beabsichtigt die Bundesregierung, hieraus Konsequenzen bei der Mittelzuweisung des Auswärtigen Amtes oder des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung zu ziehen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

4

Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dem ifa Haushaltsmittel zur Durchführung von Aufgaben zur Verfügung zu stellen, die das ifa nicht selbst wahrnimmt, sondern an andere Träger delegiert?

5

Stimmt das Auswärtige Amt der Einschätzung des Bundesrechnungshofes zu, daß beim ifa für eine Reihe der dort laufenden Aktivitäten keine „besondere Kompetenz " (vgl. Prüfbericht S. 9) erkennbar ist und daß deshalb eine Beschränkung der Aufgaben des ifa bzw. ihre Verlagerung zu anderen Mittlerorganisationen sinnvoll ist?

Wenn nein, warum nicht?

6

a) Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dem ifa statt dem Goethe-Institut Haushaltsmittel des Bundes zur Durchführung von Sprachkursen, z. B. für Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten in Mittel- und Osteuropa, — von Tourneen deutscher Musikerinnen und Musiker sowie Theatergruppen aus Mittel- und Osteuropa zur Verfügung zu stellen?

b) Welche besondere Kompetenz - im Vergleich zum Goethe-Institut - besitzt das ifa auf diesem Gebiet?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

7

a) Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dem ifa statt der Deutschen Welle, der ARD oder dem Goethe-Institut Haushaltsmittel des Bundes zur Förderung deutschsprachiger Medien in Mittel- und Osteuropa zur Verfügung zu stellen?

b) Welche besondere Kompetenz - im Vergleich zu den genannten Organisationen - besitzt das ifa auf diesem Gebiet?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

8

a) Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dem ifa statt dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) Haushaltsmittel des Bundes für die Wissenschaftsförderung in Mittel- und Osteuropa zur Verfügung zu stellen?

b) Welche besondere Kompetenz - im Vergleich zum DAAD - besitzt das ifa auf diesem Gebiet?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

9

a) Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dem ifa statt dem Goethe-Institut oder Inter Nationes Haushaltsmittel des Bundes für den Vertrieb von Büchern und Unterrichtsmaterialien in Mittel- und Osteuropa zur Verfügung zu stellen?

b) Welche besondere Kompetenz - im Vergleich zu den genannten Organisationen - besitzt das ifa auf diesem Gebiet?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

10

a) Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dem ifa statt dem Goethe-Institut, dem DAAD oder der Zentralstelle für Auslandsschulwesen Haushaltsmittel des Bundes für Sprachassistentinnen und -assistenten, Seniorenlehrerinnen und -lehrer und Lehrerfortbildungsveranstaltungen in Mittel- und Osteuropa zur Verfügung zu stellen?

b) Welche besondere Kompetenz - im Vergleich zu den genannten Organisationen - besitzt das ifa auf diesem Gebiet?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

11

a) Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dem ifa statt der Carl-Duisberg-Gesellschaft Haushaltsmittel des Bundes für die Vorbereitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutscher Unternehmen auf Auslandseinsätze zur Verfügung zu stellen?

b) Welche besondere Kompetenz - im Vergleich zur Carl-Duisberg-Gesellschaft - besitzt das ifa auf diesem Gebiet?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

12

a) Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dem ifa statt dem Goethe-Institut oder einschlägigen Fachleuten (z. B. an Universitäten) Haushaltsmittel des Bundes für die Übersetzung von Büchern ins Deutsche zur Verfügung zu stellen?

b) Welche besondere Kompetenz - im Vergleich zum Goethe-Institut oder Fachleuten an den Universitäten - besitzt das ifa auf diesem Gebiet?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

Bonn, den 15. Oktober 1996

Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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