Volltext (unformatiert)
[Drucksache 13/6164
18. 11.96
Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans Berger, Dr. Eberhard
Brecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 13/5875 —
Ausländische Direktinvestitionen in den neuen Bundesländern
Die bisherigen Erfolge der Bundesregierung bei der Ansiedlung von
ausländischen Investoren in den neuen Ländern sind - trotz großer
Förderpräferenzen in den vergangenen Jahren - eher bescheiden. Dabei kommt
den ausländischen Direktinvestitionen nicht nur wegen der Schaffung
von Arbeitsplätzen, sondern auch wegen des Know-how-Transfers
ausländischer Unternehmen für die so dringend gebotene Verbreiterung der
Exportbasis Ostdeutschlands eine besondere Bedeutung zu. Die
bisherige Politik und Praxis der Bundesregierung zur Ansiedlung von
ausländischen Investoren in den neuen Ländern sind nicht nur unzureichend,
sondern haben im Ausland auch zu Irritationen und Unverständnis geführt.
Vorbemerkungen
Unbestritten kommt ausländischen Direktinvestitionen beim
wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern eine besondere
Bedeutung zu. Ausländische Investoren bringen nicht nur Kapital,
sondern auch technisches Know-how, Managementwissen und
dringend benötigte Kenntnisse über Absatzmärkte mit. Sie
schaffen Arbeitsplätze und fördern den Wettbewerb.
Die Bundesregierung hat bereits sehr frühzeitig zur aktiven
Werbung von ausländischen Investoren für die neuen Bundesländer
umfangreiche Maßnahmen ergriffen, die im wesentlichen darauf
abstellen,
- im Ausland über die wirtschaftlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen für Investitionen in den neuen
Bundesländern zu informieren,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft vom
14. November 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
- Vorteile des Standortes Neue Bundesländer für ausländische
Investitionen nachhaltig aufzuzeigen,
- ausländischen Interessenten Kontakte zu den zuständigen
Behörden und Institutionen auf Bundes- und Landesebene zu
vermitteln.
Wo immer sich bei Gesprächen mit Vertretern ausländischer
Regierungen und Unternehmen die Gelegenheit bietet, wirbt die
Bundesregierung auch für ausländische Investitionen in den
neuen Ländern.
Mit der Gründung des „Zentrums für die Betreuung von
Auslandsinvestoren" (ZfA) im Dienstbereich Berlin des Bundesministeriums
für Wirtschaft und der Einrichtung von Auslandsbüros sowie der
Ernennung besonderer Auslandsdelegierter seitens der
Treuhandanstalt (THA) standen seit 1991 ausländischen Interessenten
Anlaufstellen für Informationen und Beratungen zu Investitionen in
den neuen Bundesländern zur Verfügung.
Schwerpunkte der Tätigkeit des ZfA sind:
- Individuelle und einzelfallbezogene Betreuung und Beratung
potentieller ausländischer Investoren sowie Vermittlung von
weiterführenden Kontakten,
- Durchführung von Investorenkonferenzen und -seminaren und
anderen Veranstaltungen (z. B. Beteiligungen an Messen) im
In- und Ausland unter Mitwirkung der
Wirtschaftsfördergesellschaften der neuen Bundesländer,
- Organisation und Durchführung von
Informationsveranstaltungen bzw. -reisen für interessierte Unternehmer,
Journalisten und Multiplikatoren aus dem Ausland,
- Bereitstellung entsprechenden Informationsmaterials.
Dabei hat die Investorenwerbung durch die Bundesregierung in
erster Linie Türöffnerfunktion, während die Länder konkrete
Ansiedlungen als ihre eigentliche Aufgabe verstehen.
Eine unmittelbare Bewertung der Erfolge der Bundesregierung bei
der Werbung um ausländische Investoren ist nur begrenzt
möglich. Eine Kausalität zwischen der Entscheidung eines
ausländischen Unternehmers, in den neuen Bundesländern zu investieren,
und den Werbeaktivitäten der Bundesregierung ist zumeist nicht
belegbar. Zudem sind die Investitionen vorangehender
Entscheidungsprozesse in der Regel langwierig, so daß der Erfolg von
Werbeaktivitäten häufig erst nach Jahren sichtbar wird.
Zur folgenden Beantwortung der einzelnen Fragen ist
anzumerken, daß generell für deutsche und ausländische Unternehmen
keine unterschiedlichen Melde- und Informationspflichten für die
Errichtung eines Unternehmens bestehen, so daß die offiziellen
Statistiken auf einige der in der Kleinen Anfrage enthaltenen
Fragen keine Antwort geben können.
1. Wie viele ausländische Investoren bzw. ausländische
Tochterunternehmen in Westdeutschland aus welchen Branchen siedelten sich in
dem Zeitraum 1990 bis heute in welchen neuen Bundesländern an?
Nach der bis Ende 1994 vorliegenden Bestandsstatistik der
Deutschen Bundesbank gibt es in den fünf neuen Bundesländern
insgesamt 529 Unternehmen mit unmittelbarer und mittelbarer
ausländischer Kapitalbeteiligung. Diese verteilen sich auf die neuen
Bundesländer wie folgt:
Brandenburg 119, Mecklenburg-Vorpommern 80, Sachsen 183,
Sachsen-Anhalt 77, Thüringen 70. Dabei sind Anlageunternehmen
ab einer Bilanzsumme von 1 Mio. DM erfaßt. Statistisch nicht
erfaßt ist die Branchenherkunft der kapitalgebenden Unternehmen.
Berlin-Ost wird in der Bestandsstatistik nicht separat ausgewiesen.
Nach einer im „Zentrum für die Betreuung von
Auslandsinvestoren" des Bundesministeriums für Wirtschaft vorgenommenen
Auswertung von Pressemeldungen und anderen Quellen (z. B.
Botschaftsberichte) gibt es in den neuen Ländern (einschließlich
Berlin-Ost) derzeit insgesamt rd. 1700 investive Engagements von
Ausländern. Dabei sind auch kleinere Engagements
berücksichtigt.
2. Woher stammen diese Investoren, wie hoch war das
Investitionsvolumen in diesem Zeitraum?
Von den 529 Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung
gemäß der Bestandsstatistik der Deutschen Bundesbank sind 240
den Mitgliedsländern der EG (Stand 1994) zuzuordnen, der
Schweiz 88, Österreich 87 und den USA 47. Angaben zu weiteren
Ländern enthält Anlage 1.
Nach der Bestandsstatistik der Deutschen Bundesbank betrug der
zusammengefaßte unmittelbare und mittelbare ausländische
Direktinvestitionsbestand in den neuen Bundesländern (ohne
Berlin-Ost, einschließlich reinvestierter Gewinne und sonstiger
Zuschreibungen) Ende 1994 rd. 6,8 Mrd. DM. Der unmittelbare
ausländische Direktinvestitionsbestand betrug 4,6 Mrd. DM.
Als mittelbare Direktinvestitionen werden ausländische
Kapitalbeteiligungen über Holding-Gesellschaften in Ost- und
Westdeutschland bezeichnet, die im Mehrheitsbesitz von Ausländern sind.
Investitionen in Ostdeutschland, die über Produktionsgesellschaften
in Westdeutschland im ausländischen Mehrheitsbesitz getätigt
werden (z. B. Opel AG), sind nicht im Direktinvestitionsbestand erfaßt.
Da zudem auch Investitionen, die durch im Inland aufgenommene
Kredite finanziert werden, nicht berücksichtigt werden,
unterzeichnet die Bestandsstatistik insoweit den tatsächlichen Beitrag
ausländischer Investoren zum wirtschaftlichen Aufbau der neuen Länder.
Nähere Angaben zu Herkunftsländern und Zielbranchen der
ausländischen Direktinvestitionen in den neuen Ländern enthalten
die Anlagen 2 und 3.
Nach der Transferstatistik haben ausländische Investoren von 1990
bis 30. Juni 1996 in die neuen Länder einschließlich Berlin-Ost rd.
1,5 Mrd. DM transferiert. Die Transferstatistik erfaßt
grenzüberschreitende Nettotransferleistungen für unmittelbare
Direktinvestitionen ab 100 TDM im Einzelfall und soweit die Beteiligung mehr
als 20 % beträgt. Von Auslandstöchtern in Westdeutschland
getätigte Investitionen in den neuen Ländern sind hier nicht erfaßt.
3. Wie hoch war in den Jahren 1990 bis heute der Anteil der
ausländischen Direktinvestitionen - aufgeteilt nach Branchen und
Bundesländern - an den Investitionen in den neuen Ländern insgesamt?
Ein Ausweis des Anteils ausländischer Direktinvestitionen an den
Investitionen in den neuen Ländern insgesamt macht keinen Sinn,
da unterschiedliche Investitionsbegriffe zugrundeliegen. Während
es sich bei den Direktinvestitionen um Finanzbeziehungen
handelt, erfassen die Investitionen gemäß der volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung reale Vorgänge.
4. Mit welchen Subventionen und Finanzhilfen und in welcher Höhe
wurden diese ausländischen Direktinvestitionen begleitet?
Subventionen bzw. Finanzhilfen stehen deutschen wie
ausländischen Investoren in den neuen Ländern gleichermaßen zur
Verfügung. Die Bundesregierung hat jedoch keine Informationen darüber,
in welchem Umfang Subventionen/Finanzhilfen zur Förderung
ausländischer Direktinvestitionen verwendet wurden.
5. In welche Volumina und auf welche Branchen in welchen
Bundesländern verteilen sich die ausländischen Direktinvestitionen in
Neugründungen bzw. Unternehmensbeteiligungen und
Unternehmensübernahmen aufgrund der Privatisierungen der Treuhandanstalt?
Die Investitionszusagen ausländischer Investoren aus den
Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt und ihrer Gesellschaften
verteilen sich auf folgende Branchen (Abschlußstatistik der
Treuhandanstalt per 31. Dezember 1994):
Branchen Investitionszusagen
(Mio. DM)
Energiewirtschaft, Wasserversorgung,
Bergbau 3 313
Chemie, Mineralölverarbeitung, Kunststoff und
Gummiindustrie 6 958
Gewinnung und Verarbeitung von Steinen
und Erden 2 342
Stahl, Metall, Maschinen- und Fahrzeugbau 4 899
Elektrotechnik, Feinmechanik, EBM 733
Nahrungs- und Genußmittel 868
Textil, Leder, Holz, Papier 764
Baugewerbe 672
Handel, Verkehr, Dienstleistungen 2 639
Kommunale u. sonstige Gewerbeparks, Land-
und Forstwirtschaft 2 469
Sonstige Branchen 114
Insgesamt konnte die Treuhandanstalt mit ausländischen
Investoren Investitionszusagen in einem Volumen von rd. 25,8 Mrd. DM
vertraglich vereinbaren, die sich auf die einzelnen Bundesländer
wie folgt verteilen (Angaben in Mio. DM):
Ob darüber hinaus „aufgrund der Privatisierungen der
Treuhandanstalt" auch ohne konkrete vertragliche Zusagen ausländische
Investitionen in den neuen Bundesländern realisiert worden sind,
ist nicht bekannt.
6. Wie hoch sind dabei die direkten und indirekten Hilfen der
Treuhandanstalt bzw. der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben, z. B. durch die Übernahme der Altkredite der
privatisierten Unternehmen, die Freistellung von Umweltrisiken u. a. m., zu
veranschlagen?
Die direkten und indirekten finanziellen Hilfen der
Treuhandanstalt zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
können wegen der jeweils sehr unterschiedlichen, z. T. schwer oder
nicht quantifizierbaren wirtschaftlichen Sachverhalte nicht
zusammengefaßt dargestellt werden.
Ausweislich der Abschlußstatistik der Treuhandanstalt zum
31. Dezember 1994 ist für die Treuhandanstalt und ihre
Nachfolgeeinrichtungen von folgendem Aufwand auszugehen:
Der davon auf Privatisierungen an ausländische Erwerber
entfallende Anteil wurde nicht gesondert ermittelt. Eine nachträgliche
Ermittlung durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben (BvS) würde einen erheblichen personellen Aufwand
erfordern und überdies geraume Zeit in Anspruch nehmen.
7. Welche Erlöse wurden bei den Privatisierungsverkäufen an
ausländische Investoren erzielt, welche Investitionszusagen und welche
Beschäftigungszusagen wurden mit der Treuhandanstalt vereinbart?
In den Privatisierungsverträgen mit ausländischen Investoren
wurden insgesamt
Erlöse in Höhe von 6 780 Mio. DM,
Investitionszusagen in Höhe von 25 771 Mio. DM,
Arbeitsplatzzusagen für 154 943 Beschäftigte
vereinbart (Abschlußstatistik der Treuhandanstalt per 31.
Dezember 1994).
Anmerkung: Nicht enthalten sind in diesen Zahlen Verkäufe der
Treuhandanstalt an deutsche Tochterunternehmen ausländischer
Investoren. Diese Verkäufe wurden als „Privatisierungen an
deutsche Erwerber" erfaßt. Die Beteiligungs-Management-
Gesellschaft Berlin (BMGB), die die nach Ende der Treuhandtätigkeit
noch zu privatisierenden 49 Unternehmen übernommen hatte,
konnte inzwischen sechs Unternehmen an ausländische
Investoren veräußern (Investitionszusagen 518 Mio. DM,
Arbeitsplatzzusagen 2 300).
8. Wie und wann wurden diese Vereinbarungen eingehalten?
Die Einhaltung der aus den Privatisierungsverträgen
resultierenden Verpflichtungen wird durch das Vertragsmanagement der
Treuhandanstalt-Nachfolgeinstitutionen entsprechend der
jeweiligen Zuständigkeit geprüft; zusammengefaßte Zahlen liegen der
BvS nicht vor. Allgemein ist jedoch festzustellen, daß die
Investitionszusagen deutlich übererfüllt worden sind. Die zugesagten
Arbeitsplätze sind hingegen nicht in vollem Umfang auf Dauer
entstanden, weil - soweit bekannt - rd. 20 ehemalige
Treuhandbetriebe ausländischer Investoren wieder aus dem Markt
ausgeschieden sind.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung ihre bisherigen Erfolge bei der
Ansiedlung ausländischer Investoren?
Welche Instrumente und welche Finanzmittel hat die
Bundesregierung bislang eingesetzt, um ihre Politik der Ansiedlung ausländischer
Investoren in den neuen Ländern durchzusetzen?
Ausländische Investoren haben wesentlichen Anteil an den
bisherigen Erfolgen beim wirtschaftlichen Aufbau der neuen Länder.
Einige der größten Investitionen dort sind aufgrund der
vielfältigen Bemühungen von Bundesregierung und Treuhandanstalt von
ausländischen Unternehmen getätigt worden.
Nach wie vor finden Informationsveranstaltungen und
insbesondere Investorenkonferenzen und -seminare des
Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) und anderer Institutionen für die
neuen Länder beachtlichen Zuspruch bei Ausländern.
Da gleichzeitig ein weiterer großer Bedarf an zusätzlichen
Investitionen und Arbeitsplätzen in den neuen Ländern besteht, wird
die Bundesregierung ihre Werbemaßnahmen für ausländische
Investitionen fortsetzen. Als operative Einheit für die Promotion des
Standortes neue Länder dient dabei seit 1991 die im BMWi
eingerichtete Arbeitsgruppe „Zentrum für die Betreuung von
Auslandsinvestoren" (ZfA; siehe dazu einleitende Bemerkungen). An
Haushaltsmitteln standen bzw. stehen für die „Information
ausländischer Unternehmen und Organisationen über
Investitionsmöglichkeiten in den neuen Bundesländern" (Kapitel 09 01, Titel
531 03) zur Verfügung:
1991 2,8 Mio. DM
1992 4,75 Mio. DM
1993 4,5 Mio. DM
1994 3,0 Mio. DM
1995 2,0 Mio. DM
1996 1,0 Mio. DM
Ansatz 1997 1,0 Mio. DM
10. Wie viele und welche ausländischen Kapitalbeteiligungsfonds haben
sich mit welchen Volumina in welchen Branchen mit welchem Erfolg
engagiert?
Die Tätigkeit von ausländischen Kapitalbeteiligungsfonds
unterliegt keinen bestimmten Melde- und Informationspflichten.
Deshalb sind die Gesamtzahl und alle Namen der ausländischen
Kapitalbeteiligungsfonds sowie deren gesamtes finanzielles
Engagement in einzelnen Branchen der neuen Bundesländer nicht
bekannt. Bezüglich des Erfolges der ausländischen Fonds ist auf
einen Einzelfall hinzuweisen, der mit großem Presse-Echo über
Erwartungen bezüglich seiner Ostbeteiligungen berichtet hat, die
nicht voll eingetreten waren. Das ist aber nicht der Regelfall. Es
gibt auch Erfahrungen mit anderen ausländischen Fonds, die
keine derartigen Beanstandungen vorgebracht haben.
11. Was waren und sind die größten Hindernisse bei der Ansiedlung
ausländischer Investoren?
Ausländische Investoren sehen sich mit denselben Hindernissen
konfrontiert wie deutsche Investoren. In Gesprächen klagen
Auslandsinvestoren insbesondere über die Bürokratie.
12. Wie ist die Bundesregierung diesen Hindernissen durch öffentliche
Hilfen - finanzieller und nichtfinanzieller Art - begegnet, welche
Maßnahmen hat sie in den vergangenen Jahren getroffen, um diese
Hindernisse zu beseitigen?
Die von ausländischen Investoren beklagten bürokratischen
Hemmnisse liegen zum großen Teil auf der Ebene der Länder und
Gemeinden. Aber auch die Bundesregierung sieht sich in der
Pflicht. Das Gesetzespaket zur Beschleunigung der Planungs- und
Genehmigungsverfahren, im Juni diesen Jahres vom Deutschen
Bundestag verabschiedet, ist ein wichtiger Meilenstein für
schnellere und unbürokratische Umsetzung von Investitionsvorhaben in
ganz Deutschland. Seit Juni werden zudem bei allen neuen
Gesetz- und Verordnungsentwürfen die wirtschaftlichen
Auswirkungen insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen eingehend
geprüft.
13. Warum beabsichtigt die Bundesregierung, erst sechs Jahre nach der
Wiedervereinigung eine Bund-Länder-Gesellschaft mbH zur
gemeinsamen ausländischen Investorenwerbung zu gründen, und
warum verzögert sich die Gründung dieser Gesellschaft?
Die bisherigen Erfolge bei der Ansiedlung von Investoren in den
neuen Bundesländern reichen noch nicht aus, um eine dauerhaft
selbsttragende Wirtschaftsentwicklung zu gewährleisten. Der
Anteil der Industriearbeitsplätze in den neuen Bundesländern ist
immer noch deutlich niedriger als in Westdeutschland. Nachdem die
Treuhandanstalt ihre Arbeit beendet hat, ist die
Investorenwerbung andererseits schwieriger geworden. Bund und neue Länder
haben sich daher darauf verständigt, eine gemeinsame
Gesellschaft (GmbH) zur Investorenwerbung ins Leben zu rufen. Die
neue Gesellschaft soll die bisher schon bestehenden Aktivitäten
des Bundes und der Länder durch gezielte Ansprache von
Großinvestoren intensivieren und ergänzen. Verzögert hat sich die
Gründung der Gesellschaft insbesondere durch langwierige Verfahren
zur Abstimmung der Satzung zwischen den Gesellschaftern sowie
in jüngster Zeit durch die Befassung des Landtages Mecklenburg-
Vorpommern mit der geplanten Gesellschaft.
14. Sind der Bundesregierung Klagen ausländischer Investoren über die
„mangelnde Kompetenz und Fairneß" deutscher Behörden bei der
Realisierung von Direktinvestitionen in den neuen Ländern bekannt?
Klagen über angebliche „mangelnde Kompetenz" oder „Fairneß"
deutscher Behörden wurden gegenüber der Bundesregierung
vereinzelt - und in der Regel auf informellem Wege - von solchen
Investoren vorgebracht, die im Wettbewerb um bestimmte
Investitionsprojekte nicht zum Zuge gekommen waren.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, daß internationale Wi
rtschaftsprüfer das Wirken der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben als „fundamentale Unsicherheit" und damit als
Anlagerisiko bewerten?
Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse von Unternehmen im
Beteiligungsbesitz der ehemaligen Treuhandanstalt und der heutigen
BvS sind in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von national als
auch international arbeitenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
eingesetzt gewesen. Der BvS ist nicht bekannt, daß es dabei zu
solchen Bewertungen gekommen ist.
Bekannt ist jedoch ein Einzelfall eines ausländischen Investors, der
in sein Beteiligungsportfolio eine Reihe von Unternehmen
aufgenommen hat, die ehemals zum Tätigkeitsbereich der
Treuhandanstalt zählten. Ein Teil dieser Beteiligungen entwickelte sich nicht
entsprechend der Erwartungen des Erwerbers. Dieser versucht
nunmehr erfolglos, die BvS für seine unternehmerischen
Mißerfolge verantwortlich zu machen. Der Wirtschaftsprüfer dieses
ausländischen Investors dürfte mit der zitierten Bemerkung einen
Hinweis auf den unsicheren Ausgang der laufenden
Auseinandersetzungen bezweckt haben.
16. Sieht die Bundesregierung einen Imageschaden durch
Auseinandersetzungen z. B. der Treuhandanstalt bzw. der Bundesanstalt für
Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben mit ausländischen Investoren,
und wie beurteilt sie diesen?
(Nach-)Verhandlungen zwischen Vertragspartnern über den
Inhalt bzw. über die Auslegung von (abgeschlossenen) Verträgen
sind im Bereich der Wirtschaft nichts Ungewöhnliches. Angesichts
der Vielzahl der Privatisierungsverträge, die durch die
Treuhandanstalt insbesondere in der Anfangsphase in kürzester Zeit
abgeschlossen werden mußten, waren und sind solche Verhandlungen
mit Investoren letztlich unvermeidbar. Sie dienen vorrangig der
Behebung von Vertragsstörungen und der Erreichung der
vereinbarten Privatisierungsziele.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen der THA/BvS und den
Investoren resultieren sehr häufig aus den bei Abschluß der
Privatisierungsverträge bestehenden Unsicherheiten über den
Zustand der Unternehmen sowie aus den unterschiedlichen
Erwartungen, die die Treuhandanstalt einerseits sowie die Investoren
andererseits gehegt hatten.
Die THA/BvS ist grundsätzlich bemüht,
Meinungsverschiedenheiten mit Investoren im Wege von Nachverhandlungen möglichst
einvernehmlich zu beenden. Dies setzt aber die
Einigungsbereitschaft beider Seiten voraus, wobei in einigen Fällen gerichtliche
Auseinandersetzungen nicht vermieden werden können. Die
Frage, ob es sich hierbei um einen in- oder einen ausländischen
Investor handelt, spielt dabei keine Rolle.
Anlage 1
Anzahl der Unternehmen in den fünf neuen Bundesländern (ohne
Berlin-Ost) mit unmittelbarer und mittelbarer ausländischer
Kapitalbeteiligung 1) 2)
(Stand Ende 1994; Mio DM)
Ländergruppe/Land Anzahl
EG-Länder 240
darunter:
Belgien 20
Frankreich 30
Irland x
Italien x
Luxemburg 6
Niederlande 113
Portugal -
Spanien x
Vereinigtes Königreich x
Industrieländer außerhalb der EG x
darunter:
Australien
Japan x
Kanada 8
Österreich 87
Schweden 34
Schweiz 88
USA 47
Reformländer x
Entwicklungsländer 10
Insgesamt 529
x = Aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht
bekanntgegeben.
1) Ohne abhängige Holdinggesellschaften.
2) Kenngrößen von Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung aus
verschiedenen Ländern werden jedem Land voll zugerechnet. Die Addition der
Angaben für einzelne Länder kann deshalb von der Summe für
Ländergruppen abweichen. - Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.
Quelle: Deutsche Bundesbank
Anlage 2
Deutsche Bundesbank
-S 130-
Frankfurt am Main, 18. JUNI 1996
Bilanz der Direktinvestitionsbeziehungen
der fünf neuen Bundesländer
zum Ausland nach Ländern und Ländergruppen
Stand Ende 1994; Mio DM
Deutsche Ausländische
Direktinvestitionen Direktinvestitionen
im Ausland in Deutschland
unmittel
-
bar und
unmittelbar und
Ländergruppe / Land unmittelbar mittelbar unmittelbar mittelbar
Alle Länder 1 097 1 379 4 581 6 842
EG-Länder
darunter:
728 922 2 978 3 101
Belgien 67 313 432 432
Frankreich 152 152 112 249
Irland - - X X
Italien X X X X
Luxemburg - - 37 88
Niederlande X X 1 246 1 919
Portugal - - -
Spanien 1 1 X X
Vereinigtes Königreich 224 270 X X
Industrieländer
außerhalb der EG
darunter:
X X X X
Australien - - - -
Japan - - X X
Kanada X X 29 87
Österreich - - 259 480
Schweden X X 199 396
Schweiz X X 238 278
USA 151 239 402 518
Reformländer
darunter:
213 213 X X
Ungarn 117 117 - -
Entwicklungsländer
darunter:
X X 294 374
Brasilien - - - -
Mexiko - - - -
Südafrika - - - -
X = Aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht bekanntgegeben. -
Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.
Anlage 3
Deutsche Bundesbank
-S 130-
Frankfurt am Main, 18. JUNI 1996
Drucksache 13/6164 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode]