Verkauf von mit Azo-Farbstoffen behandelten Bedarfsgegenständen
der Abgeordneten Monika Knoche, Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 30. September 1996 sollte die Fünfte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung in Kraft treten. Darin sollte der Verkauf von mit Azo-Farbstoffen behandelten Textilien verboten werden. Bedarfsgegenstände wie Bekleidung, Bettwäsche, Windeln, Tampons u. ä. können krebserzeugende Substanzen absondern und stellen damit für die Verbraucher und Verbraucherinnen ein nicht zu vertretendes gesundheitliches Risiko dar. Mit einer Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sollten vor dem 31. März 1996 mit Azo-Farbstoffen hergestellte oder eingeführte Bedarfsgegenstände nicht mehr in den Handel gebracht werden dürfen. Das Bundesministerium für Gesundheit schlägt nun jedoch in seiner Fünften Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (BR-Drucksache 684/96) vor, daß die betreffenden Bedarfsgegenstände bis zum 31. Dezember 1998 in den Verkehr gebracht werden dürfen, teilweise sogar länger. Die Interessen von Verbrauchern und Verbraucherinnen sowie deren gesundheitlicher Schutz werden damit massiv beschnitten und hinter Industrieinteressen zurückgestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welchen besonderen Schutzbedarf sieht die Bundesregierung bei körperlich getragenen bzw. mit dem Körper in Berührung kommenden Bedarfsgegenständen?
Welche Bedarfsgegenstände sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Azo-Farbstoffen behandelt und fallen unter die Bedarfsgegenständeverordnung? Werden damit alle aus Textilien hergestellte Produkte, die mit dem Körper in Berührung kommen, erfaßt? Wenn nein, welche Gegenstände fallen nicht unter die Bedarfsgegenständeverordnung und aus welchen Gründen?
Welche gesundheitlichen Risiken gehen - nach Kenntnis der Bundesregierung - von mit Azo-Farbstoffen behandelten Bedarfsgegenständen aus? Wie häufig treten diese auf, und welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Wie können nach Kenntnis der Bundesregierung die krebserzeugenden Stoffe in den Bedarfsgegenständen nachgewiesen werden, und ab welchen Mengen sind die Substanzen nachweisbar? Wie ist es toxikologisch zu begründen, daß sich mit der Anzahl der verwendeten Azo-Farbstoffe die zulässige Menge der Amine vervielfacht? Wer führt die dafür notwendigen Untersuchungen durch, wie hoch belaufen sich die Kosten, und wer übernimmt die Kosten?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland noch weiterhin mit Azo-Farbstoffen behandelte Textilien und andere Bedarfsgegenstände importiert und verkauft werden? Um welche Gegenstände handelt es sich und wie sieht deren Marktanteil aus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Situation, daß Bedarfsgegenstände mit Azo-Farbstoffen in der Bundesrepublik Deutschland nicht gefärbt, aber legal verkauft werden dürfen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Frist für das in den Verkehrbringen von mit Azo-Farbstoffen behandelten Bedarfsgegenständen auf den 31. Dezember 1998 verschoben?
Mit welchen Begründungen hat die Bundesregierung bei der Arbeits-, Berufs- und Schutzkleidung sowie Uniformen und Dienstbekleidungen eine Ausnahmeregelung vorgesehen, die einen unbegrenzten Verkauf dieser mit Azo-Farbstoffen behandelten Gegenstände vorsieht?
Welche Auswirkungen hat diese Fristverlängerung bzw. -verschiebung für die Interessen von Verbrauchern und Verbraucherinnen sowie von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, und wie bewertet die Bundesregierung diese? Inwieweit ist damit ein vorbeugender gesundheitlicher Verbraucherschutz gewährleistet?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß es sich bei den im Verkauf befindlichen Bedarfsgegenständen um alte Lagerbestände und nicht um Importe handelt? Welche Kontrollen plant die Bundesregierung? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Kontrollen die Bundesländer hierfür vorsehen?
Inwieweit erachtet es die Bundesregierung für notwendig, daß eine Kennzeichnungspflicht bis zum 31. Dezember 1998 bzw. darüber hinaus für mit Azo-Farbstoffen behandelte Bedarfsgegenstände eingeführt wird, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob im europäischen Ausland Bedarfsgegenstände mit Azo-Farbstoffen behandelt werden dürfen, und um welche Länder handelt es sich? Was hat die Bundesregierung unternommen, um auf europäischer Ebene ein Verbot zu erreichen?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine Regelung für die Verwendung von Dispersions-Farben? Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz (BgVV) an die Industrie, auf diese Farben zu verzichten?