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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verhalten der Sicherheitsbehörden zum Export deutscher Komponenten für eine Giftgasanlage nach Libyen (G-SIG: 13012004)

Maßnahmen gegen den Export von Komponenten für Giftgasanlagen nach Libyen im Anschluß an die Vorfälle mit der Imhausen-Chemie, Hinweise auf weitere Exporte in nahöstliche Staaten oder Libyen, verdächtigte Firmen, Ermittlungsverfahren, Maßnahmen nach dem G-10-Gesetz, Verwicklung des BND, Giftgaseinsatz durch Libyen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

19.12.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/590828. 10. 96

Verhalten der Sicherheitsbehörden zum Export deutscher Komponenten für eine Giftgasanlage nach Libyen

der Abgeordneten Angelika Beer, Dr. Helmut Lippelt, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Drei deutsche Staatsbürger sollen in den Jahren 1990 bis 1993 mehrere Steuerungsanlagen des Typs Teleperm M AS 235 und OS 265 von der Firma Siemens über ein Geflecht von Firmen bezogen und nach Libyen geliefert haben, wo diese Anlagen zur Produktion von Giftgas in einem Tunnelsystem bei Tarhuna 65 Kilometer südlich von Tripolis eingesetzt werden könnten.

Wir ersuchen die Bundesregierung, bei der Antwort auf die nachstehenden Fragen nach dem behördlichen Agieren in diesem Zusammenhang chronologisch und präzise zu verdeutlichen, welche Behörden jeweils wann Erkenntnisse erlangten, einander hierüber informierten oder anders tätig wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, nachdem die Beteiligung der deutschen Firma Imhausen-Chemie am Aufbau der libyschen Chemiewaffenfabrik Rabta I in den achtziger Jahren unter beträchtlicher internationaler Empörung bekanntgeworden war, unternommen, um ähnliche Vorkommnisse mit großer Sicherheit ausschließen zu können?

b) Welche Weisungen wurden durch das Bundeskanzleramt insbesondere dem Bundesnachrichtendienst (BND) und anderen Sicherheitsbehörden erteilt, um eine rasche Unterrichtung der in solchen Fällen zu beteiligenden Behörden, wirksame und schnelle Überprüfungen entsprechender Hinweise sowie eine wirksame Unterbindung solcher Proliferationsversuche sicherzustellen?

2

Welche Hinweise hat die Bundesregierung - insbesondere auch das Bundeskanzleramt - seit 1989 erlangt, daß durch deutsche Staatsbürger, durch Unternehmen mit Sitz in Deutschland bzw. mit deutscher Kapitalbeteilung oder durch Dritte deutsche Lieferungen und Leistungen, die militärisch nutzbar sind, direkt oder indirekt für nahöstliche Staaten - v. a. nach Libyen - erbracht worden sind?

3

Welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu im einzelnen machen über die jeweiligen

a) Empfängerländer und Lieferwege,

b) Güter und Leistungen,

c) beteiligten Firmen und deren Verantwortliche,

d) Zeitpunkte der Vertragsabschlüsse und Lieferzeiträume,

e) diesbezüglich informierten oder tätig gewordenen Behörden sowie jeweils zu den genauen Zeitpunkten, wann solche Hinweise eingingen, weiterübermittelt wurden oder wann Behörden auf andere Weise reagierten?

f) Beteiligungen von Sicherheitsbehörden oder deren „nachrichtendienstlicher Verbindungen" an solchen Geschäften, sofern zutreffend?

g) behördlichen Unterbindungs- oder Aufklärungsversuche, sofern zutreffend?

4

a) Inwieweit treffen nach Erkenntnissen der Bundesregierung folgende Medienangaben (vgl. FAZ 22. August 1996, 28. Februar 1996, STERN 22. August 1996) über frühere derartige Lieferungen und Leistungen sowie über den Umstand zu, daß viele der Beteiligten nachrichtendienstliche Verbindungen mit dem BND unterhalten hätten?

b) Haben im Jahr 1992 die Firma Westfalia Becorit Industrietechnik aus Lünen über Thailand zwei Tunnelfräsen, die Firma Turbofilter GmbH aus Essen eine Entstaubungsanlage sowie die Firma Korfmann aus Witten zwei Ventilatoren dazu nach Tarhuna verkauft?

c) Hat die zuständige Staatsanwaltschaft nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Ermittlungsverfahren in diesen drei Fällen im April 1994 eingestellt, weil die Firmen nicht wissentlich für militärische Zwecke geliefert hätten, obwohl die Ausfuhrlisten zum Außenwirtschafts- bzw. zum Kriegswaffenkontrollgesetz dahin gehend geändert worden waren, daß der Export von Maschinen zum Bau unterirdischer Hohlräume nach Libyen verboten ist?

d) Haben über Aktivitäten des Stuttgarter Unternehmers Hans-Joachim Rose, der durch Lieferung von Giftgaswaschanlagen nach Tarhuna auffiel, die für die Abwicklung eingesetzten Fritz Güldener, Roland F. Berger sowie dessen Geschäftspartner Dieter Flassenberg dem BND als dessen nachrichtendienstliche Verbindungen berichtet?

e) Hat Hans-Jürgen Raethjen, der libysche Gardesoldaten ausbildete, hierbei zu einem Verbindungsmann beim BND namens Cornelis Hausleiter Kontakt gehalten?

f) Hat Wolfgang Knabe als Geschäftsführer der Firma Telemit Electronic GmbH bei deren Exporten sensibler Rüstungselektronik Kontakt zu demselben Verbindungsmann des BND gehalten?

g) Hat Andreas Böhm als Manager der Firma Salzgitter Industrieanlagen bei deren Exporten für die libysche Giftgasfabrik Rabta Kontakt mit dem BND über deren Mitarbeiter Direktor Wilhelm und Dr. Cramp gehalten?

h) Hat in den achtziger Jahren Frederick Weymar als Sonderverbindung des BND für die Firma Otrag Verträge mit Libyen über den Bau von Trägerraketen erarbeitet?

i) Haben bei der Firma W.E.T./Pilot Plant, die im iranischirakischen Krieg Giftgaskomponenten nach Samarra/ Irak lieferte, deren Mitarbeiter Leifer, Al-Khadi und H. als nachrichtendienstliche Verbindungen des BND fungiert (DER SPIEGEL Nr. 37/1990)?

5

a) Welche Informationen über sog. Dual-use-Lieferungen und -Leistungen von Firmen unter deutscher Beteiligung nach Tarhuna lagen der Bundesregierung insbesondere im Frühjahr 1996 vor?

b) Inwieweit entsprechen diesem Erkenntnisstand die nachstehend aufgeführten Reaktionen der Bundesregierung, welche auf Meldungen der New York Times vom 24./25. Februar 1996 unter Berufung auf CIA-Quellen erklärt habe, deutsche Firmen hätten Dual-use-Ware nach Tarhuna geliefert,

— daß - der SZ vom 28. Februar 1996 zufolge - es sich bei diesen Hinweisen nur um die drei Fälle aus dem Jahr 1992 (s. o. Frage 4 b) handeln könne, dem Bundesministerium für Wirtschaft keine weiteren Erkenntnisse über eine Beteiligung deutscher Firmen vorlägen und ein Sprecher des Zollkriminalamts kommentiert haben soll: „Das ist absolut nichts Neues. Das ist stark übertrieben."

— daß die Bundesregierung am 19. März 1996 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger antwortete: „Zulieferungen aus der BRD erfolgten nach bisherigem Erkenntnisstand neben zwei Tunnelbohrmaschinen nur in untergeordnetem Umfang." (Drucksache 11/4302, S. 20)?

— daß die Bundesregierung sich mit gleichem Tenor am 22. Mai 1996 gegenüber dem Auswärtigen Ausschuß des Deutschen Bundestages äußerte,

— obwohl etwa der Stuttgarter Unternehmer Rose wegen Lieferungen für das libysche Chemiewaffenprogramm zuvor Ende März 1995 sogar schon einmal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und obwohl er ab dem 11. Juli 1995 wegen dringenden Tatverdachts, Gaswaschanlagen nach Libyen exportiert zu haben, wiederum in Untersuchungshaft genommen wurde (dpa 22. August 1996) und

— obwohl der Bundesregierung zu jener Zeit mehrfache und konkretere Hinweise auf die Aktivitäten von Berge Balanian und seiner Firmen vorlagen?

6

Was ist der Bundesregierung über die geschäftlichen Verhältnisse, Aktivitäten und insbesondere Firmenbeteiligungen der im Zusammenhang mit dem aktuellen Proliferationsfall verdächtigen Personen Udo Buczkowski aus Erkelenz, Detlev Crusius aus Kempen/Dresden, Berge Balanian aus Aachen/Malmedy sowie des Züricher Rechtsanwalts Josef Ackermann (vgl. ARD-Report 16. September 1996) jeweils wann bekanntgeworden?

7

a) An welchen Unternehmen sind oder waren diese Personen nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 1989 rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt?

b) Welche weiteren Personen waren an diesen Unternehmen beteiligt?

c) Hinsichtlich welcher dieser natürlichen und juristischen Personen verfügt die Bundesregierung jeweils über Hinweise auf Proliferationsgeschäfte (ggf. jeweils welche Hinweise welcher Quellen an welche Empfänger zu welchem Zeitpunkt)?

d) Wie stellen sich die deutschen Behörden - insbesondere auch dem Bundeskanzleramt - zugegangenen und durch sie ggf. weiterübermittelten oder verfolgten diesbezüglichen Hinweise in einer chronologischen Übersicht (jeweils mit Angaben über Quellen, Adressaten, Betroffene und Inhalt der Hinweise sowie entwickelte Aktivitäten bestimmter Stellen) dar?

e) Wann erhielten jeweils welche Behörden welche Art von Hinweisen, daß die in Frage 6 genannten Personen für die in Frage 8 genannten Unternehmen tätig waren, bzw. umgekehrt, daß an diesen auffällig gewordenen Unternehmen die fraglichen Personen beteiligt waren?

f) Wann haben jeweils welche Behörden welche Ermittlungen (etwa in öffentlich leicht zugänglichen Handelsregistern oder Einwohnermeldebehörden) über die wechselseitigen wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den auffällig gewordenen Unternehmen und Personen, über deren Mitgesellschafter sowie deren Aufenthaltsorte angestellt?

Warum wurden ggf. solche Recherchen erst mit erheblicher Verspätung angestellt?

8

Inwieweit trifft es zu (vgl. zu den Buchstaben a bis g: Stern 22. August 1996, DER SPIEGEL 35/1996, Wirtschaftswoche 22. August 1996), daß

a) Berge Balanian in Brüssel über eine Briefkastenfirma auf der Isle of Man (Name?) ein Unternehmen namens ECS gegründet, über diese das fragliche Geschäft abgewickelt und die Firma nebst ihrer Briefkasten-Mutterfirma dann wieder aufgelöst habe?

b) Berge Balanian sich im Dezember 1991 als stiller Gesellschafter an der Firma CSS Semiconductor Equipment GmbH in Mönchengladbach beteiligt habe?

c) an diesem Unternehmen auch Udo Buczkowski beteiligt war, der zeitgleich in Mönchengladbach die Firma Indicator Datenverarbeitungsservice GmbH (IDS) gegründet hatte?

d) als Verbindungsmann zu Berge Balanian der Detlev Crusius fungierte, welcher unternehmerisch außerdem in Dresden tätig gewesen sein soll?

Inwieweit begründen dessen dortige Unternehmungen ebenfalls einen Proliferationsverdacht?

e) die Firma CSS im November 1995 Konkursantrag stellte und der ehemalige CSS-Mitarbeiter Hans-Christian Jürgens den Behörden (wann?) über die Proliferations-Aktivitäten der Genannten berichtete?

f) Berge Balanian in den siebziger Jahren für die Firma Krupp-MAK in Libyen tätig war?

g) Berge Balanian bereits Mitte der achtziger Jahre bei dem Export einer Giftgasanlage in das libysche Rabta I durch den Unternehmer Hippenstiel-Imhausen als Spediteur fungiert habe?

h) Berge Balanian im Dezember 1979 in Mainz mit einem Herrn H. sowie einem ägyptischen Staatsbürger mit Wohnsitz Lausanne die Firma E. gründete, die ihren Sitz Ende der achtziger Jahre nach Aachen verlegte und dort in den neunziger Jahren einmal durch Zollbehörden ohne Ergebnis einer Außenprüfung unterzogen worden sein soll?

i) Berge Balanian 1981 im belgischen Malmedy eine Firma SIM zusammen mit deren Geschäftsführer B. gründete, dessen Ehefrau unter ihrem Mädchennamen seit dem 23. Juli 1996 als Liquidatorin dieses Unternehmens eingesetzt ist?

j) Berge Balanian außerdem an einer weiteren Firma EWS in Brüssel beteiligt ist, 1989 in Malmedy ein Pferdezucht-Unternehmen sowie im gleichen Jahr eine ebenfalls dort ansässige Immobilien-Firma gründete, deren Gesellschaftskapital seither in bemerkenswertem Umfang sukzessive erhöht wurde?

k) Berge Balanian zwar schon seit 1994 als Wohnsitz Tripolis, Libyen, angibt und parallel mit Zweitwohnsitz in Belgien angemeldet war, tatsächlich aber bis zum Januar 1996 ordnungsgemäß gemeldet zusammen mit seiner Ehefrau Anna an seinem Erstwohnsitz in Aachen lebte und erst dann nach Malmedy umsiedelte?

l) der Züricher Rechtsanwalt Josef Ackermann (vgl. ARD-Report 16. September 1996) als Treuhänder Berge Balanians Beteiligung an der Firma IDS hielt und in den fraglichen Proliferationsgeschäften auch Zahlungen vermittelte?

9

a) Wann versuchte nach Erkenntnissen der Bundesregierung Berge Balanian jeweils über welche der ihm verbundenen Unternehmen bei welchen Lieferanten und Niederlassungen welche Art von Dual-use-Ware zu erwerben?

b) Inwieweit treffen Berichte der Wirtschaftswoche vom 22. August 1996 sowie des SPIEGEL Nr. 35/96 und des Focus Nr. 35/96 zu, wonach Berge Balanian bzw. ihm verbundene Firmen

aa) am 9. Juli 1990 und nochmals 1991 bei der Firma Siemens eine Teleperm-M-Anlage bzw. Vorgängermodelle, sowie

bb) 1991 bei der Karlsruher Firma GEFA eine Gasstrahlanlage vergeblich zu kaufen versuchten?

c) Warum hat es nach Kenntnis der Bundesregierung offenbar eine Niederlassung der Firma Siemens abgelehnt, Berge Balanian bzw. einem ihm verbundenen Unternehmen Teleperm-M-Anlagen zu verkaufen, eine andere Niederlassung jedoch genau dies getan (DER SPIEGEL Nr. 35/96)?

d) Wann haben die angefragten Unternehmen jeweils welche Sicherheitsbehörden über Berge Balanians Beschaffungsversuche informiert, bzw. wann haben diese hiervon auf andere Weise erfahren?

10

a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die aktuell bekannten Lieferungen von Teleperm-M-Anlagen nach Libyen insgesamt vor?

b) Wann haben Berge Balanian bzw. ihm verbundene Firmen die Lieferung jeweils wie vieler Anlagen mit welcher Niederlassung welches Lieferanten zu welchem Kaufpreis vereinbart?

c) In welchem Zeitraum sind jeweils wie viele Anlagen auf welchen Lieferwegen an den Käufer und an den Endabnehmer zu welchem Verkaufspreis ausgeliefert worden?

d) Inwieweit trifft es zu, daß „drei" (so Stern 22. August 1996) oder aber „mindestens 15" (so DER SPIEGEL 35/96) dieser Anlagen aufgrund eines Kontrakts der Düsseldorfer Siemens-Niederlassung mit Berge Balanian bzw. ihm verbundenen Unternehmen vom 20. Juni 1991 in sieben Teillieferungen zum Kaufpreis von 3,2 Mio. DM nach Libyen geliefert wurden?

e) Warum hat der Verkäufer dieser Anlagen nach Erkenntnissen der Bundesregierung den Kontrakt geschlossen und die Lieferung ausgeführt, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Warnmeldungen betreffend Berge Balanian sowie ihm verbundene Firmen vorlagen und dessen frühere Kaufversuche abgelehnt worden waren?

f) Wie viele derartiger Anlagen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung bisher insgesamt auf jeweils welchen Lieferwegen nach Libyen geliefert worden? Wie viele davon unter Beteiligung deutscher Zwischenabnehmer?

g) Wofür werden sie in Libyen verwendet bzw. sollen sie verwendet werden?

h) Was ist der Bundesregierung über etwaige Wartungsverträge für diese Anlagen mit deutschen Beteiligten bekannt?

11

a) Inwieweit trifft nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Meldung des SPIEGEL Nr. 35/1996 zu, daß deutsche Firmen 1995 Waren für 900 Mio. DM nach Libyen exportierten?

b) In welchem Umfang befanden sich darunter sog. Dual-use-Waren?

c) In welchem Umfang exportierten deutsche Lieferanten oder Zwischenhändler nach Schätzungen der Bundesregierung darüber hinaus Waren über Drittländer nach Libyen?

d) Inwieweit standen diese deutschen Exporte im Einklang mit der EU-Verordnung von 1995 über die Ausfuhr von Dual-use-Waren?

e) Hat diese Verordnung oder deren Umsetzung nach Auffassung der Bundesregierung Mängel? Wenn ja, welche?

f) Inwiefern empfindet es die Bundesregierung als nachteilig, daß es keine gemeinsamen bzw. einheitlichen Genehmigungsdokumente innerhalb der EU gibt?

12

Inwieweit treffen die Meldungen der FAZ vom 28. Februar und 22. August 1996 hinsichtlich Lieferungen und Leistungen von folgenden (welchen?) Unternehmen nach Tarhuna zu, wonach

a) zwei Schweizer Firmen mit engen Verbindungen zu der anderweitig verdächtigten BCCI-Bank (Bank of Credit and Commerce) Lufteinlaß- und Luftauslaß- sowie Alarm- und Sicherungssysteme offenbar in Kenntnis um deren geplante Verwendung lieferten?

b) das Ingenieurbüro Sauer aus Salzburg das Know-how für den Bau der Tunnel lieferte?

c) ein russisches Unternehmen Chemikalien für die Giftgasproduktion lieferte?

d) eine italienische Firma Zentrifugen und Abfülleinrichtungen hierfür lieferte?

e) eine Firma aus Großbritannien Reaktorstahlkessel liefern sollte?

f) eine japanische Firma Software zur Systemsteuerung der Zentralrechner lieferte?

g) polnische Bergleute dort tätig wurden?

h) Firmen aus Frankreich und Dänemark ebenfalls beteiligt waren?

Sofern diese Meldungen zutreffen: Kann die Bundesregierung angeben, um welche Unternehmen es sich jeweils handelte?

13

Inwieweit trifft die Meldung der FAZ vom 22. August 1996 zu, wonach der BND „in mehreren Fällen" durch deutsche Firmen versuchte Exporte von Dual-use-Waren nach Libyen verhindert habe?

Falls dies grundsätzlich zutrifft: Welche Firmen und Waren betraf dies jeweils wann, und mit welchen Mitteln verhinderte der BND dies jeweils?

14

a) Inwieweit trifft die Meldung der FAZ vom 22. August 1996 zu, wonach deutsche Sicherheitsbehörden derzeit Vorermittlungen gegen weitere deutsche Firmen wegen Lieferung von Dual-use-Waren - u. a. von Raketen- Technologie - nach Libyen aufgenommen und mehrfach Hausdurchsuchungen veranlaßt hätten?

b) Falls dies grundsätzlich zutrifft:

aa) Welche Behörden ermitteln nach Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils seit wann gegen welche Firmen wegen welcher Vorwürfe?

bb) Bei welchen Firmen und Personen wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils als Beschuldigte oder Dritte wann und mit welchen Ergebnissen Durchsuchungen durchgeführt?

15

a) Wann seit 1990 ergingen jeweils nach Erkenntnissen der Bundesregierung Warnmeldungen bzw. Hinweise

aa) des Bundesministeriums für Wirtschaft,

bb) des Bundeskriminalamts oder einzelner Landeskriminalämter,

cc) des BND,

dd) des Zollkriminalamts oder anderer Zolldienststellen,

ee) (welcher?) anderer deutscher Behörden,

ff) (welcher?) ausländischer Behörden bezüglich möglicher Proliferationsgeschäfte mit Libyen an welche Empfänger?

b) Welche dieser Warnmeldungen bzw. Hinweise enthielten jeweils welche Art von Informationen über Berge Balanian bzw. die ihm verbundenen Firmen oder Geschäftspartner? Welchen konkreten Inhalt hatten die betreffenden Meldungen?

16

Inwieweit trifft es insbesondere zu, daß

a) laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom 19. August 1996 Berge Balanian als Beschaffer von Dual-use-Gütern u. a. für Libyen „den Sicherheitsbehörden schon seit Ende der achtziger Jahre bekannt" war? (Bitte ggf. die Behörden und die Anlässe angeben.);

b) laut Focus Nr. 35/1996 der BND am 3. Mai 1990 das Bundeskanzleramt generell vor libyschen Plänen für eine zweite, „technisch mit Rabta identische" Kampfgasanlage warnte und auf verdächtige Firmen hinwies? Gegebenenfalls auf welche?

c) der BND - seiner Pressemitteilung vom 20. August 1996 zufolge - bereits Anlaß hatte, über Proliferationsaktivitäten von Berge Balanians Firma SIM zu berichten? Was genau wurde wann mit welchen Konsequenzen welchen Stellen berichtet?

d) der BND am 28. August 1990 das Bundesministerium für Wirtschaft per Frühwarnschreiben unterrichtete, die libysche Firma Y. wolle Teleperm-Anlagen kaufen, und - laut Focus Nr. 35/96 - unter dem 7. Dezember 1990 - ebenso wie am Folgetag gegenüber dem Zollkriminalamt - konkretisierte, bei Teleperm-M-Anlagen von Siemens sei „Vorsicht geboten"?

e) laut Focus Nr. 35/1996 das Bundesministerium für Wirtschaft unter dem 27. September 1990 den Bundesverband der Deutschen Industrie vor libyschen Beschaffungsversuchen warnte?

f) der BND im Jahr 1992 der Bundesregierung über Berge Balanian, seine Firma SIM (Focus Nr. 35/1996) und seinen Mitgesellschafter B. im Zusammenhang mit dem „libyschen Beschaffungsprogramm" berichtete? Welche weiteren Überwachungsmaßnahmen wurden daraufhin gegen die Genannten veranlaßt oder aber aus welchen Gründen unterlassen?

g) laut Focus Nr. 35/1996 im März 1993 der Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamts (BKA) in Belgien dortige Sicherheitsbehörden über die Beschaffungsaktivitäten von Berge Balanian und der Firma SIM informierte, aber zwei Monate später im BKA Verwunderung herrschte, daß auf diese Informationen hin weder in Belgien noch in Deutschland gegen die Betreffenden weitere Ermittlungen veranlaßt wurden? Warum geschah dies ggf. nicht?

17

a) Aus welchen Anlässen haben sich seit 1990 welche deutschen Behörden jeweils wann mit welchen ausländischen Behörden in Verbindung gesetzt, um Hinweise auf Proliferationsgeschäfte zugunsten der Anlage in Tarhuna aufzuklären?

b) Um welche Formen der Amts- und Rechtshilfe haben jeweils wann welche deutschen Behörden dabei welche ausländischen Behörden ersucht?

c) Welchen Ersuchen wurde jeweils wann mit welchen Ergebnissen entsprochen?

d) Welchen Ersuchen wurde aus welchen Gründen nicht entsprochen?

e) Aus welchen Gründen und mit welchen Ergebnissen hat der deutsche Botschafter in Tripolis ab August 1996 die libysche Regierung gebeten, bei den Ermittlungen wegen des illegalen Exports deutscher Güter nach Libyen behilflich zu sein (afp vom 22. August 1996)?

f) Wann, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis haben welche deutschen Behörden in diesem Zusammenhang Rechtshilfeersuchen geprüft oder gestellt insbesondere

aa) an welche Schweizer Behörden, etwa hinsichtlich des vorgenannten Rechtsanwalts Josef Ackermann?

bb) an welche belgischen Behörden, etwa zur Durchsuchung von Berge Balanians dort gelegenen Firmen bzw. zur Vernehmung des Geschäftsführers B. der Firma SIM durch Strafverfolgungsbehörden oder zur zollrechtlichen Betriebsprüfung durch belgische Zollbehörden?

cc) an welche Behörden Panamas, wohin Berge Balanian geschäftliche Verbindungen unterhalten haben soll?

18

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Art und Weise, in der die ersuchten Behörden den Ersuchen nachgekommen sind?

b) Zu welchen ausländischen Behörden - etwa zum belgischen Nachrichtendienst - haben Berge Balanian oder die anderen vorgenannten Verdächtigen nach Kenntnis der Bundesregierung welche nachrichtendienstlichen Verbindungen unterhalten?

c) Welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung, daß möglicherweise

aa) mit Rücksicht auf solche Verbindungen ausländische - z. B. belgische - Behörden Berge Balanian oder anderen o. g. Verdächtigen Vorteile gewährt haben, etwa gegenüber deutschen Ermittlungsersuchen, oder Toleranz gegenüber deren Proliferations-Aktivitäten?

bb) Berge Balanian von dem Erlaß des deutschen Haftbefehls am 9. August 1996 unterrichtet und gewarnt worden ist? Auf welchen Personenkreis richtet sich ein solcher Verdacht ggf.?

cc) die belgischen Behörden diesen Haftbefehl ggf. bewußt nicht vor Berge Balanians Flucht vollstreckten?

19

a) Wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren eingeleitet gegen welche der in Frage 6 genannten oder an den unter Frage 8 erwähnten Firmen beteiligten Personen?

b) Warum wurden diese Ermittlungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung nicht früher eingeleitet, obwohl insoweit schon frühzeitig vielerlei Anfangsverdacht auf illegale Exporte vorlag?

c) Welche der dem BND zugänglichen einschlägigen Hinweise auf den fraglichen Personen- und Firmenkreis wurden jeweils wann dem BKA, dem ZKA oder den zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt? Warum unterblieb dies ggf. oder wurde verzögert?

d) Welche weiteren Ermittlungen leiteten BKA und ZKA daraufhin jeweils ein? Warum unterblieben solche Ermittlungen?

e) Welche Initiativen unternahm insbesondere das BKA nach dem März 1993, als deren Verbindungsbeamter in Belgien die dortigen Behörden offenbar um Aufnahme von Ermittlungsverfahren ersuchen sollte, zu dem gleichen Zweck gegenüber (welchen?) deutschen Staatsanwaltschaften?

f) Welche Staatsanwaltschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung möglicherweise im Zeitraum 1990 bis Mai 1996 mit den vorliegenden Hinweisen konfrontiert und lehnten daraufhin die Einleitung von Ermittlungsverfahren ab?

g) Hat die Bundesregierung gegen Beamte des Bundeskriminalamtes Disziplinarverfahren eingeleitet, weil diese möglicherweise Ermittlungsmaßnahmen nicht oder erst verspätet veranlaßt haben? Wenn nein, erwägt die Bundesregierung solche Schritte?

h) Sofern zuständige Staatsanwaltschaften nach Erkenntnissen der Bundesregierung zwischen 1990 und Mai 1996 doch gegen den fraglichen Personen- und Firmenkreis ermittelt haben sollten, welche Ergebnisse hatten diese Ermittlungsverfahren? Aus welchen Gründen wurden die Verfahren ggf. eingestellt? Welche Staatsanwaltschaften haben die Ermittlungsverfahren ggf. durchgeführt?

20

a) Falls die zuständigen Staatsanwaltschaften die im Zeitraum 1990 bis Mai 1996 auf die fraglichen Personen und Unternehmen anfallenden Verdachtsmomente nicht als ausreichenden Anfangsverdacht für die Einleitung förmlicher Ermittlungsverfahren angesehen haben sollten, warum führten dann nicht Zolldienststellen eine jederzeit mögliche Betriebsprüfung bei den in Frage kommenden Unternehmen (etwa die Firma E. oder die Firmen CSS, IDS) durch?

b) Sofern derartige Betriebsprüfungen durchgeführt wurden, bei welchen Firmen jeweils wann und mit welchen Ergebnissen?

c) Welche der in den Fragen 6 und 8 genannten auffällig gewordenen Personen und Firmen wurden jeweils wann im Informationssystem des Zolls INZOLL notiert? Warum ggf. erst so spät oder gar nicht?

d) Welche Zolldienststellen waren jeweils in welchem Zeitraum mit Ermittlungen gegen den in den Fragen 6 und 8 genannten Personen- und Firmenkreis befaßt? Welche Ermittlungsmaßnahmen veranlaßten sie dabei?

e) Inwieweit trifft es zu, daß Zolldienststellen den Fernmeldeverkehr dieser Betroffenen gemäß § 100 a StPO überwachten?

aa) Welche Anschlüsse welcher Betroffenen wurden in welchem Zeitraum aufgrund wessen Anordnung durch welche Dienststellen in welchem Zeitraum überwacht?

bb) Lag demnach zur Zeit dieser Anordnung (möglicherweise im Juni 1996) schon ein hinreichender Tatverdacht gegen die Betroffenen vor? Woraus ergab sich dieser?

cc) Welche Ergebnisse erbrachte die Überwachung?

dd) Zum Zwecke welcher erhofften Ermittlungserfolge erging die Anordnung, obwohl der fragliche Export der Teleperm-Anlagen schon lange abgeschlossen war?

ee) Warum wurde die Durchführung der Überwachung keiner Polizeidienststelle, sondern dem ZKA übertragen?

f) Wurden in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen nach dem Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz beantragt und angeordnet? Gegebenenfalls gegen wen in welchem Zeitraum mit welchen Ergebnissen?

g) Beantragte das ZKA über das Bundesministerium der Finanzen gegen den fraglichen Personen- und Firmenkreis auch die Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen gemäß § 39 des Außenwirtschaftsgesetzes? Gegebenenfalls wann mit welchem Ergebnis?

h) Inwieweit trifft es im übrigen zu, daß das ZKA die mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes vom 28. Februar 1992 geschaffene Befugnis gemäß den §§ 39 ff. des Außenwirtschaftsgesetzes anfangs mangels eigener Verdachtsfälle noch nicht recht nutzen konnte und daher alte Verdachtsfälle gemäß einer vom BND übermittelten Liste überwachte?

i) Falls dies grundsätzlich zutrifft, standen Berge Balanian bzw. die ihm verbundenen Firmen ebenfalls auf dieser Liste, und wurde zu einer Zeit überwacht, als der fragliche Export nach Libyen möglicherweise noch abgewickelt wurde?

aa) Falls ja, in welchem Zeitraum wurden welche Anschlüsse mit welchen Ergebnissen überwacht?

bb) Falls nein, warum nicht, obwohl Berge Balanian vorher mehrfach einschlägig aufgefallen war?

j) Inwieweit trifft die Information zu, daß das ZKA erst in der 24. Kalenderwoche 1996 (10. bis 16. Juni 1996) über den in Rede stehenden Export von Teleperm-Anlagen informiert wurde und erst daraufhin konkrete Ermittlungsschritte veranlaßte?

k) Inwieweit trifft es zu, daß das ZKA die Durchführung der konkreten Ermittlungen an die Zollfahndung Düsseldorf abgab und diese erst kurz vor der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach am 19. August 1996 wieder an sich gezogen hat? Falls dies grundsätzlich zutrifft, warum wurde so verfahren?

l) Inwieweit trifft es zu, daß die Durchführung der Ermittlungen in dem hier in Rede stehenden Komplex federführend dem ZKA und nicht dem BKA übertragen wurde?

m) Wenn ja, aus welchen Erwägungen, insbesondere aus welchem etwaigen Kompetenzvorsprung des ZKA gegenüber dem BKA erfolgte dies?

n) Wie sind die Zuständigkeiten der beiden Ämter in diesem Ermittlungskomplex derzeit voneinander abgegrenzt?

21

a) Inwieweit trifft die Meldung des STERN vom 29. August 1996 zu, die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach habe den BND aufgefordert, ihre Ermittlungen zu dem hier fraglichen Komplex nicht zu stören, nachdem der BND sie ersucht habe, ihn aus dem Verfahren herauszuhalten?

b) Wann genau hatten jeweils welche Vertreter des BND 1996 mit welchen Vertretern der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Kontakt?

c) Wann war der letzte Kontakt vor der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach am 19. August 1996?

d) Auf wessen Veranlassung und zu welchen Zwecken erfolgte die Kontaktaufnahme jeweils?

e) Welchen Inhalt und welche Ergebnisse hatten die einzelnen Kontakte jeweils?

f) Inwieweit trifft es zu, daß es im Zeitraum von Juni bis Ende August 1996 zu 13 persönlichen oder telefonischen Kontakten des BND mit der Staatsanwaltschaft kam? Wie häufig hatte der BND in dieser Periode tatsächlich Kontakt zu der Staatsanwaltschaft?

g) Inwieweit hat der BND dabei Wünsche geäußert, die seine Beteiligung am Strafermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach bzw. Verlautbarungen hierzu in den Medien betrafen?

h) Welche Modifikationen betreffend die Beteiligung des BND am Ermittlungsverfahren bzw. betreffend die Berichterstattung hierüber wurden vereinbart und vorgenommen?

22

a) Wann ergaben sich für die Ermittlungsbehörden aus dem bereits seit Ende 1995 laufenden Konkursverfahren über die Firma CSS welche Hinweise auf die fraglichen Proliferationsgeschäfte?

b) Warum meldete sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung laut SPIEGEL Nr. 36/1996 Mitte August nach Berge Balanians Flucht ein Hans Christian Jürgens als ehemaliger CSS-Mitarbeiter mit welchen Informationen bei welcher Ermittlungsbehörde?

23

a) Wann erhielt Berge Balanian aus welchen Gründen die deutsche Staatsbürgerschaft?

b) Inwieweit wirkte der BND an dieser Einbürgerung mit?

c) Aus welchem Anlaß hatte der BND bereits zuvor Kontakt zu Berge Balanian?

d) Welche deutschen Dienststellen - insbesondere auch die deutsche Botschaft in Tripolis - waren seither mit der Ausstellung und Verlängerung des Reisepasses für Berge Balanian befaßt?

e) Warum ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung Berge Balanian der Paß nicht versagt oder entzogen worden, obwohl seit langem gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß er erhebliche auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Paßgesetzes beeinträchtigt?

24

a) Aus welchem Anlaß und zu welchem Zweck nahm der BND 1992 Kontakt mit Berge Balanian auf?

b) Wie viele Treffen des BND fanden mit ihm wann und wo statt?

c) Wie viele BND-Mitarbeiter welcher Dienststellen trafen sich mit Berge Balanian? Inwieweit trifft die Mitteilung des SPIEGEL Nr. 35/1996 zu, daß erst ein Mitarbeiter des Referats 11 B „Proliferation" und anschließend ein Mitarbeiter der Unterabteilung 16 „Libyen" die Treffs wahrnahmen?

d) Wann und warum wurden die Gesprächspartner ausgewechselt? Warum wurde später der für Proliferation zuständige BND-Mitarbeiter ab- und der für Libyen zuständige eingesetzt, obwohl Berge Balanians persönliche Verwicklung in Proliferationsgeschäfte dem BND mit der Zeit immer deutlicher geworden sein muß?

e) Über welche Themen wurde bei den Treffen gesprochen?

f) Inwieweit wurde auch über Berge Balanians Proliferationsgeschäfte gesprochen? Warum gaben sich die BND-Mitarbeiter damit zufrieden, daß Berge Balanian dies nicht wünschte?

g) Inwieweit trifft die Meldung des Stern Nr. 35/1996 zu, Berge Balanian habe seine Libyen-Geschäfte mit den Verbindungsleuten abgesprochen und diese hätte seine Aktivitäten toleriert?

h) Welche Informationen hatten Berge Balanians BND-Gesprächspartner vor Beginn der Treffs über ihn eingeholt, z. B. bei ihrer Auswertungsabteilung?

i) Falls sie deren Informationen zuvor nicht abgefordert hatten, warum wurde ein solcher Informationsfluß nicht durch die Amtsleitung des BND sichergestellt?

j) Warum wurden nicht vor oder jedenfalls unmittelbar nach Beginn der Gespräche Berge Balanians Glaubwürdigkeit und die Validität seiner Berichte durch den BND mit anderen Erkenntnisquellen überprüft, wie dies sorgfältiger geheimdienstlicher Arbeitsweise entsprochen hätte? Wie begegnete der BND sonst der Gefahr, daß Berge Balanian seinen Treffpartnern unzutreffende Informationen mitteilte?

k) Welche Rechercheaufträge - z. B. in Libyen - erhielt Berge Balanian von seinen BND-Gesprächspartnern, und wie erfüllte er diese?

l) Hat sich Berge Balanian seit dem letzten Gesprächstermin nochmals beim BND gemeldet? Gegebenenfalls wann, von wo und mit welchen Anliegen?

m) Inwieweit trifft es zu, daß Berge Balanian dem BND nach seiner Flucht in einem Brief mit Enthüllungen gedroht hat? Falls ja, was kündigte er an, und was forderte er?

n) Trifft es zu, daß der BND oder die Bundesregierung Berge Balanian geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt hat? Wenn ja, welche und für welche Gegenleistungen? Inwieweit trifft es zu, daß ihm die Finanzierung seines Lebensabends in Kanada zugesagt worden ist?

o) Wo hält sich Berge Balanian nach Kenntnis der Bundesregierung heute auf?

p) Hält der BND heute noch - ggf. über Mittelsleute - Kontakt zu Berge Balanian?

q) Hat sich Berge Balanian nach Erkenntnissen der Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar an die deutsche Justiz gewendet? Zu welchem Zweck ggf.?

r) Wodurch und warum unterschieden sich die beiden BND-Treffpartnern erteilten Weisungen zur Durchführung der Gespräche voneinander?

s) Wie sind für derartige Fälle die Meldewege innerhalb des BND sowie zwischen diesem und z. B. BKA und ZKA geregelt?

t) Sind inzwischen Verbesserungen des Informationsflusses innerhalb des BND sowie zwischen diesem und anderen beteiligten Behörden veranlaßt worden, oder werden solche geprüft? Wenn ja, welche?

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a) Hat Libyen nach Erkenntnissen der Bundesregierung eine Chemiewaffenproduktion in Tarhuna aufgenommen?

b) Hat Libyen nach Erkenntnissen der Bundesregierung bereits einmal Chemiewaffen eingesetzt? Gegebenenfalls wann und wo?

c) Inwieweit trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß Libyen 1987 im Tschad einmal aus einem Flugzeug Giftgaskanister abwarf, die es vom Iran im Tausch gegen Seeminen erhalten hatte?

Bonn, den 24. September 1996

Angelika Beer Dr. Helmut Lippelt Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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