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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Zur Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Togo (G-SIG: 13012017)

Lage der Menschenrechte in Togo, Herstellung demokratischer Verhältnisse, Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe, Förderung humanitärer Projekte, militärische Zusammenarbeit, Einstufung von Togo als sicherem Herkunftsland, Abschiebung togoischer Asylbewerber, Ermordung eines Mitarbeiters der deutschen Botschaft am 27.3.1996 in Lome

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.11.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/593030. 10. 96

Zur Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Togo

der Abgeordneten Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutschland hat seine Militär- und Entwicklungshilfe für Togo seit dem Militärputsch gegen die Übergangsregierung im Dezember 1991 suspendiert und Anfang 1993 eingestellt. Hierzu erklärte die Bundesregierung: „Verhandlungen über die Fortführung der bilateralen, entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sollen erst dann aufgenommen werden, wenn eine aus freien und demokratischen Wahlen unter strikter Beachtung der Verfassung hervorgegangene Regierung gebildet worden ist. " (Antwort auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler auf Drucksache 12/4020, S. 3).

Im April 1995 hat die Bundesregierung der Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe auf dem humanitären Sektor zugestimmt. Eine Projektkommission wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beauftragt, Pläne für Hilfsmaßnahmen auf dem Menschenrechtssektor zu entwickeln (nach Möglichkeit im Einvernehmen mit der Opposition).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Menschenrechte in Togo ein?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß es in Togo keine substantiellen Fortschritte auf dem Weg zur Herstellung demokratischer Verhältnisse gegeben hat?

3

In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Herstellung demokratischer Verhältnisse in Togo?

Sind der Bundesregierung demokratiefördernde Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland bekannt?

4

Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, daß in Togo Gesetze erlassen wurden, die die Wahlbeteiligung bestimmter oppositioneller Persönlichkeiten ausschließen?

5

Welche Kontakte hat die Bundesregierung zur innertogoischen und Exil-Opposition?

6

Welche Formen staatlicher Zusammenarbeit existieren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Togo?

7

Erwägt das BMZ die Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe für Togo?

Wenn ja, wann soll damit begonnen werden, und welches sind die Gründe für diese Entscheidung?

8

Welche humanitären Projekte fördert die Bundesregierung derzeit in Togo?

a) Welche Projekte sind geplant?

b) Mit welchen Organisationen wurden/werden diese Projekte realisiert?

9

Fördert das BMZ togoische Nichtregierungsorganisationen und/oder die Zusammenarbeit zwischen deutschen und togoischen Nichtregierungsorganisationen?

10

Besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Togo eine militärische Zusammenarbeit?

Wenn nein, ist eine solche wieder geplant?

11

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Bemühungen der französischen Regierung ein, die 1994 die militärische und Entwicklungszusammenarbeit mit Togo wiederaufgenommen hat und sich seither für die Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe seitens der Staaten der Europäischen Union einsetzt?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Nichtgewährung von Entwicklungshilfe an die togoische Regierung ein geeignetes Druckmittel ist, um den togoischen Präsidenten General Eyadema zu veranlassen, demokratische Präsidentschaftswahlen im Jahre 1998 zu ermöglichen?

13

Plant die Bundesregierung, Togo als sicheres Herkunftsland einzustufen?

a) Falls ja, droht nach Einschätzung der Bundesregierung eine Abschiebung der togoischen Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Deutschland?

b) Sieht die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Sicherheit dieser Menschen in Togo garantiert?

14

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die Abschiebung der togoischen Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Deutschland zur Folge hätte, daß afrikanische Länder, die Flüchtlinge aus Togo aufgenommen haben, diese kurzfristig ebenfalls nach Togo ausweisen würden?

15

Welche Ergebnisse haben die Untersuchungen zur Ermordung eines Mitarbeiters der Deutschen Botschaft durch eine togoische Militärpatrouille am 27. März 1996 in Lomé gebracht?

Bonn, den 30. Oktober 1996

Dr. Uschi Eid Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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