Zahlungen nach dem Bundesversorgungsgesetz an Wehrmachtsangehörige und Mitglieder der Waffen-SS und der SS mit Wohnsitz in Großbritannien
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Während des Zweiten Weitkrieges nahmen auf deutscher Seite auch Bürger besetzter Staaten teils freiwillig, teils aufgrund von Zwangsrekrutierung etwa bei der Waffen-SS am verbrecherischen Angriffskrieg Hitlers und auch an den Verbrechen des Holocaust teil. Im Ausland wird mit großem Unverständnis darauf reagiert, daß Kriegsverbrecher und auch die Witwen von ehemaligen SS-Generälen und anderen SS-Offizieren, die maßgeblich den Holocaust an den europäischen Juden organisierten und durchführten, ohne jede Abzüge entsprechende Versorgungsleistungen erhalten. Wehrmachtdeserteure und andere Opfer des Nationalsozialismus kämpfen dagegen z. T. bis heute vergebens um die Realisierung legitimer Versorgungsleistungen und Entschädigungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Personen mit Wohnsitz in Großbritannien erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aufgrund anderer Rechtsgrundlage für die Teilnahme am Zweiten Weltkrieg auf deutscher Seite?
Welche Nationalität haben diese Personen, und zu welchen Truppenteilen oder Verbänden der Waffen-SS oder SS gehörten sie?
Spielt bei ausländischen Antragstellern die Mitgliedschaft in der SS oder Waffen-SS bei der Gewährung oder Versagung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz eine Rolle, und beabsichtigt die Bundesregierung, evtl. Kürzungen oder Versagungen von Leistungen bei Kriegsverbrechern gesetzlich vorzuschlagen?
Wie hoch waren die entsprechenden Leistungen jährlich an wie viele Kriegsteilnehmer auf deutscher Seite in der Wehrmacht, der SS oder Waffen-SS mit Wohnsitz nach 1945 in Großbritannien?
Wie viele Personen aus welchen Staaten haben in welchem Umfang insgesamt für eine Kriegsteilnahme auf deutscher Seite als Angehörige der SS oder Waffen-SS Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten?
In welcher Form haben die Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahrzehnten geprüft, ob es sich bei den Antragstellern um Kriegsverbrecher oder die Angehörigen von Kriegsverbrechern handelt?
Inwieweit unterscheidet sich die Rechtslage bei deutschen und ausländischen Antragstellern nach dem Bundesversorgungsgesetz?
Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern die entsprechenden Akten der Versorgungsämter einer Historikerkommission oder ausländischen Strafverfolgungsbehörden, die gegen Kriegsverbrecher aus der Zeit des Nationalsozialismus ermitteln, zur historischen Forschung oder Strafverfolgung unter entsprechenden Auflagen bezüglich des Datenschutzes für nicht an Kriegsverbrechen beteiligte Personen zur Verfügung zu stellen oder Einsicht zu gewähren?