Zusätzliche Altersversorgung freier Künstlerinnen und Künstler
der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Antje Vollmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Besonders freie Künstlerinnen und Künstler erzielen durch geringe Verdienste und dementsprechend geringe BfA-Beiträge nur sehr geringe Renten (durchschnittliches Bruttoeinkommen laut Künstlersozialkasse (KSK): ca. 1 500 DM monatlich). Mit einem Einkommen von ca. 20 000 DM im Jahr liegt ein Versicherter bei etwa 40 % des durchschnittlichen Verdienstes aller Versicherten.
Wer 40 Jahre lang (was eher lang sein dürfte) Beiträge für das o. g. Einkommen in die Rentenversicherung gezahlt hat, könnte heute eine Altersrente von 711,84 DM erwarten (Berechnung der KSK).
Eine zusätzliche Altersversorgung ist deshalb nötig. Sie käme in Frage für etwa 10 000 freie Theatermacher (Berechnungen der KSK und des ifo-Instituts).
Viele Angehörige freier, künstlerischer oder publizistischer Berufe sind neben der Rentenversicherung über die Künstlersozialkasse zusätzlich durch spezielle Altersversorgungswerke abgesichert, so etwa über das Autorenversorgungswerk der VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort).
Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) steht nur Schauspielern offen, die bei einem Pflichtmitglied der VddB beschäftigt sind oder waren. Die Versorgungswerke der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), der VG Wort etc. kommen im allgemeinen nicht in Frage, weil freie Theatermacher eben hauptsächlich Theater machen und nicht hauptsächlich als Autoren, Film- oder Fernsehschauspieler oder Musiker tätig sind. Freiberuflich tätige, selbständige darstellende Künstlerinnen und Künstler schließen sich in der Mehrzahl zu Kollektiven in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen, seltener aufgrund bestimmter äußerer Zwänge als eingetragener Verein (der aber versicherungsrechtlich meist einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gleichzusetzen ist). Sie können bisher bei der VddB nur freiwillig weiterversichert werden, wenn sie früher einmal mindestens zwölf Monate bei einem Pflichtmitglied der VddB (d. h. in der Regel Stadttheater) beschäftigt waren.
Künstlerinnen und Künstler sollten ähnlich wie selbständige Landwirte einen besonderen Schutz genießen. Die Vorsorge für ihr Alter sollte nicht ihnen gänzlich allein überlassen sein. Es kann nicht in Kauf genommen werden, daß nach dem bisherigen System eine Mehrzahl freier Theatermacher im Alter Sozialhilfe in Anspruch nehmen muß. Der Bundesverband Freier Theater hat in einem Schreiben an den Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) vom 18. September 1996 folgende Überlegungen vorgelegt für eine Beteiligung der öffentlichen Hand, der Verwertungsgesellschaften und der Auftraggeber (Veranstalter) an den Kosten für eine zusätzliche Altersversorgung von selbständigen freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern, die keinen Zugang zu bestehenden Versorgungswerken haben:
- Die Künstlerinnen und Künstler zahlen außer den Pflichtbeiträgen an die KSK nach ihren Möglichkeiten Beiträge in eine Lebensversicherung, wie sie vom Verband Bundes- und Landesgeförderter Unternehmen (VBLU) angeboten wird.
- Nach österreichischem Vorbild wird ein Fonds „Hilfe zur Selbsthilfe" gebildet.
- Der Fonds erhält aufbauend auf den Essener Überlegungen (Bundesverband soziokulturelle Zentren) eine Rechtsform. Er wird entweder verwaltet von der KSK, dem Bundesverband Freier Theater, einer noch zu gründenden Clearing-Stelle für die Vereinfachung der Abgabe von wechselnd Beschäftigten oder einer noch zu gründenden Ausgleichsvereinigung „KSK-Abgabe der Theater" o. ä.
- Der Fonds wird gespeist aus Zuschüssen des Bundes und der Länder, aus Beiträgen der Verwertungsgesellschaften (Sozialwerke), aus Beiträgen der Rundfunk- und Fernsehanstalten, aus einem Aufschlag auf die KSK-Abgabe, aus dem Überschuß aus nachentrichteten KSK-Abgaben.
- Für einen Zuschuß müssen folgende Kriterien erfüllt sein: versichert über die KSK, kein Zugang zu bestehenden Versorgungswerken, eigene zusätzliche Versicherungsleistungen von mindestens 300 DM jährlich, Versicherungspolice bei einem anerkannten Versicherer wie dem VBLU, Versicherung kann nur im Notfall vor Erreichen der Altersgrenze kapitalisiert werden und nicht beliehen werden.
- Künstlerinnen und Künstler, die die o. g. Kriterien erfüllen, stellen bis Februar einen Antrag an den Fonds auf Bezuschussung ihrer Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge im vergangenen Kalenderjahr. Dabei sind u. a. die Aufwendungen zu belegen.
- Der Zuschuß wird im Rahmen der vorhandenen Mittel bis zur Höhe der eigenen Aufwendungen gewährt. Darüber entscheidet ein vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung berufenes Gremium, dem Vertreter der betroffenen Verbände, des Ministeriums, des Bundesversicherungsamtes und des VBLU angehören.
- Der Zuschuß wird wahlweise dem Versicherten überwiesen oder direkt in die Versicherungspolice eingezahlt.
- Für den darstellenden Bereich werden folgende Zahlen für die Errechnung des Zuschußbedarfs zugrunde gelegt: ein Viertel der Versicherten = 2 500 Personen, je Künstlerin bzw. Künstler jährlich private Aufwendung von 2 500 DM = 6,25 Mio. DM Zuschußbedarf jährlich.
- Die KSK-Abgabe beträgt derzeit rd. 100 Mio. DM. Eine Erhöhung der KSK-Abgabe um 1 Prozent ergäbe Einnahmen für den Fonds von 1 Mio. DM. Die nachentrichteten KSK-Abgaben erbringen jährlich ca. 40 Mio. DM. Die Überstellung von 1/20 der Mittel der Sozialwerke GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), der GEMA (8 Mio.), der VG Wort und der VG Bild/Kunst erbringt ca. 2 Mio. DM.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Sieht die Bundesregierung eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und eine besondere Fürsorgepflicht für Künstlerinnen und Künstler im Rentenalter?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Rentenerwartung von darstellenden und bildenden Künstlerinnen und Künstlern?
Wie hoch sind die Leistungen aus anderen Vorsorgeaufwendungen als der gesetzlichen Rentenversicherung für darstellende und bildende Künstlerinnen und Künstler, die die Renten ergänzen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Vorsorgeaufwendungen von irgendeiner Seite Zusch��sse, etwa analog zu den in der „Tarifordnung der Bühnen" von 1938 oder den im Versorgungswerk der VG Wort getroffenen Regelungen?
Greifen diese Regelungen in nennenswertem Umfang bei darstellenden und bildenden Künstlerinnen und Künstlern?
Hält es die Bundesregierung für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn im Rahmen von gesetzlichen Regelungen zugelassen wird, daß für darstellende Künstlerinnen und Künstler an Theatern, die überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert werden, Zuschüsse für zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen gezahlt werden, für selbständige darstellende Künstlerinnen und Künstler aber nicht?
Was unternimmt die Bundesregierung, um Künstlerinnen und Künstler im Rentenalter nicht sozialhilfeabhängig werden zu lassen?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Bundesverbandes Freier Theater, einen Fonds zu bilden, in den Bund, Länder, Gemeinden und Verwerter einzahlen, um selbständigen darstellenden und bildenden Künstlerinnen und Künstlern einen Zuschuß zu ihren eigenen Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge zu zahlen?
Welche alternativen Vorstellungen hat die Bundesregierung entwickelt, um eine zusätzliche Altersversorgung der freien Künstlerinnen und Künstler zu gewährleisten?