Atmosphärenschutz und Asthmasprays
der Abgeordneten Michaele Hustedt, Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland hat zwar Ende 1994 im wesentlichen den Ausstieg aus den ozonschichtzerstörenden und klimabelastenden Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) geschafft.
Doch wird davon mit Hilfe von „Ausnahmegenehmigungen" („essential uses ” nach dem Montrealer Protokoll) weiterhin eine „Restmenge" von rd. 1 000 Tonnen für Asthmasprays eingesetzt.
Den meisten der vier Millionen Asthmapatientinnen und -patienten und vielen Ärztinnen und Ärzten in der Bundesrepublik Deutschland ist der umweltrelevante Inhalt der Spraydöschen nicht bekannt. Diese enthalten - im Verhältnis 1:99 (!) - die entzündungshemmenden und bronchialerweiternden Wirkstoffe sowie die „harten" FCKW 12, 114 und 11. Obwohl dieses Problem seit langem erkannt ist, wird in Deutschland die Produktion von FCKW-haltigen Medikamenten immer noch fortgesetzt, und es werden auch neue FCKW-haltige Produkte in den Markt eingeführt.
Für die Erdatmosphäre belastend kommt noch hinzu, daß die deutsche Pharmaindustrie - dem Vorbild FCKW-Ersatz in Auto-Klimaanlagen folgend - auf die enorm klimabelastenden Fluorkohlenwasserstoffe FKW 134 a und 227 setzt. Die Werbekampagne für diese Produkte läuft auf Hochtouren. Gesetzliche Beschränkungen für die FKW-Anwendung - 3 300mal klimawirksamer als CO 2 - gibt es nicht. Allein von der FCKW-/FKW-Anwendung in Asthmasprays geht dadurch in Deutschland eine Klimabelastung von knapp 10 Millionen Tonnen CO 2-Äquivalenten pro Jahr aus.
Die Verwendung von FKW ist zudem überwiegend entbehrlich, da es bereits erprobte, medizinisch ebenbürtige und auf dem Markt verfügbare ozonschicht- und klimaneutrale Alternativen gibt: Pulverinhalatoren. Diese - wie die Sprays mehrfach dosierbaren - Geräte haben in einigen europäischen Staaten bereits enorme Marktanteile erreicht.
Eine entsprechende Entwicklung in Deutschland mahnt auch der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen in seinem Jahresgutachten 1996 an: „Bei der Entwicklung von FCKW- und Halonenersatzstoffen (...) sollten nur solche Ersatzstoffe zur Anwendung kommen, die weder klimawirksam sind noch die stratosphärische Ozonschicht zerstören und darüber hinaus auch in keiner anderen Form die Umwelt und den Menschen schädigen. " (BT-Drucksache 13/4108, S. 29)
Angesichts der fortschreitenden Zerstörung der Ozonschicht und der drohenden Klimakatastrophe ist es deshalb überfällig, in Europa zu einer Vereinheitlichung zu kommen und bei absoluter Gewährleistung des medizinischen Zwecks auch in Deutschland den Umstieg auf tatsächlich atmosphärenfreundliche Medikamente zu vollziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Die Verwendung welcher Menge an FCKW hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 2 Abs. 2 der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung bis zum 31. Dezember 1996 genehmigt?
2. Welche Anträge liegen für den Zeitpunkt danach vor?
3. Wieviel betrug die effektiv verbrauchte Menge an FCKW in Asthmasprays in den Jahren 1994, 1995 und 1996?
4. Zu welchen Prozentsätzen wurde diese Menge in Deutschland produziert bzw. nach Deutschland importiert? Welche Länder haben bei den Importen die größte Bedeutung, und welchen Anteil hatten dabei Nicht-EU-Staaten? Welche Mengen FCKW-haltiger Asthmasprays wurden in den vergangenen Jahren aus Deutschland exportiert?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen des „Technology and Economic Assessment Panel" des UNEP (United Nation Environment Programme) zur Genehmigung der „essential uses" vom Juli 1996, und wird sie im Rahmen der 8. Vertragsstaatenkonferenz zum Montrealer Protokoll darauf hinwirken, daß ein zeitlich vorgezogener und konkret terminierter Ablaufplan zum Ausstieg aus FCKW-haltigen Dosieraerosolen festgelegt wird?
6. Welche Menge an FKW für den Einsatz im medizinischen Bereich wurde 1994, 1995 und 1996 in Deutschland insgesamt produziert und insbesondere in Asthmasprays angewendet? Welche Menge davon wurde exportiert?
7. Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, durch Rahmenbedingungen darauf hinzuwirken, FCKW-/FKW-Inhalatoren durch gleichwertige benutzerfreundliche sowie ozonschicht- und klimaneutrale Inhalatoren zu ersetzen? Hält sie weitere Forschung und Entwicklung für die Produktion entsprechender Asthmasprays für erforderlich? Wenn ja, welche Aktivitäten - z. B. im Rahmen der Forschungsförderung - ergreift sie dazu?
8. In welcher Form wird die Bundesregierung der Empfehlung des Rates der Sachverständigen folgen, der in Verweis auf die Ergebnisse der „Klima Enquete-Kommission" festgestellt hat, daß „angesichts der extremen Klimawirksamkeit von voll- und teilhalogenierten FCKW und von FKW (...) Stoffverbote, die nach der ökologischen Priorität zeitgleich gestaffelt sein können, die effizienteste und in ihrer Wirksamkeit die ökologisch gebotene umweltpolitische Lösung" darstellen (BT-Drucksache 13/4108, S. 389)?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Entschließung des Bundesrates vom 5. Juli 1996 (BR-Drucksache 384/96), in der sie gebeten wird, „im Hinblick auf den Treibhauseffekt von FKW Forschungsvorhaben anzuregen und zu fördern, die den Ersatz von FKW in offenen Systemen zum Ziel haben"?
10. In welcher Form und wann erwartet die Bundesregierung, daß bei den internationalen Verhandlungen für ein Protokoll zur Klimarahmenkonvention der Einsatz von FKW problematisiert wird, und welche Position wird sie dabei beziehen?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die in den skandinavischen Ländern marktbeherrschenden Pulverinhalatoren als Ersatz für FCKW- und FKW-haltige Asthmamedikamente? Besteht ein Erfahrungsaustausch mit den skandinavischen Gesundheitsbehörden in der Frage der Wirksamkeit und Akzeptanz von Pulverinhalatoren?
12. Sieht die Bundesregierung aufgrund der oben dargestellten Gefährdung der Erdatmosphäre durch herkömmliche Asthmasprays nicht Veranlassung, die Anwendung von FCKW-/FKW-haltigen Asthmasprays generell auf Kleinkinder und Behinderte zu beschränken? In welcher Form gedenkt sie dies ggf. umzusetzen?
Fragen12
Die Verwendung welcher Menge an FCKW hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 2 Abs. 2 der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung bis zum 31. Dezember 1996 genehmigt?
Welche Anträge liegen für den Zeitpunkt danach vor?
Wieviel betrug die effektiv verbrauchte Menge an FCKW in Asthmasprays in den Jahren 1994, 1995 und 1996?
Zu welchen Prozentsätzen wurde diese Menge in Deutschland produziert bzw. nach Deutschland importiert? Welche Länder haben bei den Importen die größte Bedeutung, und welchen Anteil hatten dabei Nicht-EU-Staaten? Welche Mengen FCKW-haltiger Asthmasprays wurden in den vergangenen Jahren aus Deutschland exportiert?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen des „Technology and Economic Assessment Panel" des UNEP (United Nation Environment Programme) zur Genehmigung der „essential uses" vom Juli 1996, und wird sie im Rahmen der 8. Vertragsstaatenkonferenz zum Montrealer Protokoll darauf hinwirken, daß ein zeitlich vorgezogener und konkret terminierter Ablaufplan zum Ausstieg aus FCKW-haltigen Dosieraerosolen festgelegt wird?
Welche Menge an FKW für den Einsatz im medizinischen Bereich wurde 1994, 1995 und 1996 in Deutschland insgesamt produziert und insbesondere in Asthmasprays angewendet? Welche Menge davon wurde exportiert?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, durch Rahmenbedingungen darauf hinzuwirken, FCKW-/FKW-Inhalatoren durch gleichwertige benutzerfreundliche sowie ozonschicht- und klimaneutrale Inhalatoren zu ersetzen? Hält sie weitere Forschung und Entwicklung für die Produktion entsprechender Asthmasprays für erforderlich? Wenn ja, welche Aktivitäten - z. B. im Rahmen der Forschungsförderung - ergreift sie dazu?
In welcher Form wird die Bundesregierung der Empfehlung des Rates der Sachverständigen folgen, der in Verweis auf die Ergebnisse der „Klima Enquete-Kommission" festgestellt hat, daß „angesichts der extremen Klimawirksamkeit von voll- und teilhalogenierten FCKW und von FKW (...) Stoffverbote, die nach der ökologischen Priorität zeitgleich gestaffelt sein können, die effizienteste und in ihrer Wirksamkeit die ökologisch gebotene umweltpolitische Lösung" darstellen (BT-Drucksache 13/4108, S. 389)?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Entschließung des Bundesrates vom 5. Juli 1996 (BR-Drucksache 384/96), in der sie gebeten wird, „im Hinblick auf den Treibhauseffekt von FKW Forschungsvorhaben anzuregen und zu fördern, die den Ersatz von FKW in offenen Systemen zum Ziel haben"?
In welcher Form und wann erwartet die Bundesregierung, daß bei den internationalen Verhandlungen für ein Protokoll zur Klimarahmenkonvention der Einsatz von FKW problematisiert wird, und welche Position wird sie dabei beziehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in den skandinavischen Ländern marktbeherrschenden Pulverinhalatoren als Ersatz für FCKW- und FKW-haltige Asthmamedikamente? Besteht ein Erfahrungsaustausch mit den skandinavischen Gesundheitsbehörden in der Frage der Wirksamkeit und Akzeptanz von Pulverinhalatoren?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der oben dargestellten Gefährdung der Erdatmosphäre durch herkömmliche Asthmasprays nicht Veranlassung, die Anwendung von FCKW-/FKW-haltigen Asthmasprays generell auf Kleinkinder und Behinderte zu beschränken? In welcher Form gedenkt sie dies ggf. umzusetzen?