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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verteilung zentraler Dienststellen der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG unter raumordnerischen Gesichtspunkten (G-SIG: 13012081)

Bindung der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG an die Ziele der Raumordnung entsprechend dem Raumordnungsgesetz und dem Entwurf zur Novellierung des Bau- und Raumordnungsgesetzes, Einflußnahme der Bundesregierung auf die beiden Unternehmen zur Berücksichtigung dieser Ziele, Einflußnahme zur Stärkung strukturschwacher Räume bei anstehenden Standortentscheidungen für neu zu errichtende oder zu verlagernde Niederlassungen und zentrale Dienste, z.B. Regensburg und Ostbayern

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

06.12.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/615631. 10. 96

Verteilung zentraler Dienststellen der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG unter raumordnerischen Gesichtspunkten

der Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg), Dr. Manuel Kiper, Hailo Saibold und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Region Ostbayern (Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz) zählt zu den strukturschwachen Regionen der Bundesrepublik Deutschland mit hoher Arbeitslosigkeit.

Das Raumordnungsgesetz sieht für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland die Entwicklung einer ausgewogenen Siedlungs- und Freiraumstruktur als eines der zentralen Leitbilder vor. Insbesondere sind dabei in den Räumen, in denen die Lebensbedingungen insgesamt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt wesentlich abfallen („strukturschwache Räume"), die Entwicklungsvoraussetzungen durch sozialverträgliche Wirtschaftsstruktur sowie ein vielfältiges Angebot von Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu verbessern bzw. zu entwickeln.

Der am 27. August 1996 vom Bundeskabinett verabschiedete Referentenentwurf des Baugesetzbuches und der Neuregelung des Rechts der Raumordnung sieht in Artikel 2 § 4 Abs. 3 ausdrücklich die Bindung von juristischen Personen des Privatrechts bei überwiegender Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und mehrheitlicher Beteiligung öffentlicher Stellen - also auch Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG - an diese Leitziele vor.

Artikel 2 § 4 Abs. 3 des Entwurfs lautet wie folgt: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die juristische Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durchführen, gelten Absätze 1 und 2 entsprechend, wenn öffentliche Stellen an den Personen mehrheitlich beteiligt sind oder die Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden."

Derzeit ist jedoch seitens der Deutschen Post AG und Telekom AG eine Umverteilung zentraler Dienststellen zu Lasten des ostbayerischen Raumes und zugunsten von Ballungsräumen festzustellen.

Beispiele dafür sind:

  • Konzentration des Nachsendeverfahrens auf wenige Ballungszentren (München, Köln, Karlsruhe, Magdeburg),
  • Konzentration des Telekom-Beitreibungsverfahrens in München und Nürnberg,
  • Konzentration der Auslandsbriefverteilung in Frankfurt a. M. ,

Bei der nachstehenden Fragestellung geht es somit nicht um die Frage der Eigenverantwortlichkeit dieser Unternehmen bei wirtschaftlichen Entscheidungen, sondern um die Einhaltung bundesrechtlicher Gesetze durch diese Unternehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Pflichtet die Bundesregierung der Ansicht bei, daß nach dem Raumordnungsgesetz des Bundes und nach dem Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Bau- und Raumordnungsgesetzes auch die Deutsche Post AG und die Deutsche Telekom AG an die Ziele der Raumordnung gebunden sind?

2

Wie steht die Bundesregierung angesichts der eingangs erläuterten Gesetzeslage dazu, wenn zu 100 % in Kapitaleigentum des Bundes stehende juristische Personen des Privatrechts die Ziele der Raumordnung verletzen sollten?

3

Welchen Einfluß wird die Bundesregierung darauf nehmen, daß mehrheitlich im Kapitaleigentum des Bundes stehende Unternehmen wie Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG die Ziele der Raumordnung nach dem Raumordnungsgesetz berücksichtigen werden?

4

Welchen Einfluß zur Stärkung strukturschwacher Räume wird die Bundesregierung zusätzlich auf diese Unternehmen des Bundes bei konkret anstehenden Standortentscheidungen für neu zu errichtende oder aus betriebswirtschaftlich sinnvoller Konzentration zu verlagernde Niederlassungen und zentralen Diensten nehmen?

5

Beabsichtigen nach Kenntnis der Bundesregierung die genannten Unternehmen selbst, bereits in nächster Zeit solche Einrichtungen auch für Regensburg und Ostbayern vorzusehen?

6

Wenn ja, welche sind dies?

7

Ist die Bundesregierung außerdem bereit, bei konkreten Standortentscheidungen ihrer Unternehmen, die den Zielen der Raumordnung widersprechen, einzugreifen, um diese Entscheidungen in ihrem gesetzlich vorgegebenen Sinne zu überprüfen und evtl. zu korrigieren?

Insbesondere: Sieht die Bundesregierung in ihrer Doppelrolle als Initiator im Gesetzgebungsverfahren zum Raumordnungsgesetz und als Verantwortliche für die im mehrheitlichen Kapitaleigentum des Bundes stehenden Unternehmen Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG sich gehalten, diese Unternehmen ggf. auf die Rechtslage hinzuweisen und dies auch durchzusetzen?

8

Wenn ja, welche zusätzlichen Kriterien rechtfertigen dann nach Meinung der Bundesregierung die bereits zu Lasten der strukturschwachen Räume erfolgten Standortentscheidungen in Ballungszentren, wie z. B. die vorgesehene Auflösung der Auslandsbriefverteilung in Regensburg sowie den beabsichtigten weiteren Arbeitsplatzabbau von Deutscher Post AG und Deutscher Telekom AG in der Region Ostbayern - in aller Regel also Dienststellen ohne jeglichen Publikumsverkehr und daher ohne Notwendigkeit einer zentralen Lage - zugunsten von Ballungsräumen wie München und Nürnberg?

Bonn, den 22. August 1996

Helmut Wilhelm (Amberg) Dr. Manuel Kiper Halo Saibold Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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