Bereitstellung eines ausreichenden, pluralen Angebots wohnortnaher „Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen"
der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Gemäß § 8 des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (SFHÄndG) sind die Länder verpflichtet, ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher „Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen" sicherzustellen.
Trotz dieser eindeutigen gesetzlichen Vorgaben liegt nach vorliegenden Statistiken in den ostdeutschen Bundesländern der Anteil konfessioneller Beratungsstellen zwischen 20 % (Brandenburg) und 40 % (Mecklenburg-Vorpommern) und damit weit über dem Anteil der religiös (evangelisch und katholisch) gebundenen Bevölkerung, der mit ca. 20 % bzw. 2 % zu beziffern ist.
Ein besonders starkes Mißverhältnis besteht dabei zwischen dem Anteil katholischer Beratungsstellen (10 %) und dem katholisch gebundenen Bevölkerungsanteil (2 %).
Durch diese Überrepräsentanz konfessioneller Beratungsstellen ist die weltanschauliche Pluralität des Beratungsangebotes in Wohnortnähe nicht mehr flächendeckend gegeben. Somit kommen Frauen, die als Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch den Beratungsnachweis zu erbringen haben, in die Situation, entweder eine Beratung in Anspruch nehmen zu müssen, der von ihnen nicht geteilte religiöse Wertungen zugrunde liegen, oder aber eine weiter entfernt liegende Beratungsstelle in anderer Trägerschaft aufzusuchen.
In den Regionen (vor allem den Großstädten), in denen ein plurales Angebot an Beratungsstellen gewährleistet ist, wird die Mehrzahl der Beratungen in den nichtkonfessionellen Beratungsstellen geleistet. Die öffentliche Förderung der nichtkonfessionellen Beratungsstellen liegt jedoch, gemessen an der Zahl der durchgeführten Beratungen, oftmals unter der der konfessionellen Beratungsstellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bunderegierung über den Anteil von Beratungsstellen in katholischer bzw. evangelischer Trägerschaft in den einzelnen Bundesländern vor, und in welchem Verhältnis steht der Anteil dieser Träger zur konfessionellen bzw. nichtkonfessionellen Bindung der jeweiligen Einwohnerinnen und Einwohner? (Bitte nach Ländern und den beiden Konfessionen aufschlüsseln.)
2. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung des § 8 SFHÄndG im Hinblick auf diejenigen Länder, in denen das weltanschauliche Spektrum der anerkannten Beratungsstellen dem jeweiligen Bevölkerungsanteil konfessionell/nichtkonfessionell gebundener Menschen nicht entspricht?
Falls keinen, weshalb nicht?
3. Wann ist aus Sicht der Bundesregierung das Kriterium „wohnortnah" erfüllt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum ausreichenden wohnortnahen Angebot von „ Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen " — im ländlichen Raum, insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns, Schleswig-Holsteins und Brandenburgs, — in Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern vor?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil der Beratungen der anerkannten Beratungsstellen in verschiedener Trägerschaft an der Gesamtzahl der Beratungen in den einzelnen Bundesländern vor? (Bitte nach Bundesländern und nach nichtkonfessionellen, evangelischen und katholischen Beratungsstellen gliedern.)
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, zu welchen Anteilen die Zuweisung von öffentlichen Fördermitteln der Bundesländer an die Beratungsstellen in verschiedener Trägerschaft erfolgt? (Bitte nach Ländern, evangelischen, katholischen und nichtkonfessionellen Beratungsstellen gliedern.)
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Kriterien vor, die für die Vergabe von Fördermitteln an die Beratungsstellen der verschiedenen Träger in den einzelnen Bundesländern maßgeblich waren und/oder sind?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum sog. „Abtreibungstourismus" innerhalb der Bundesrepublik vor (Gesamtzahl, wieviel aus welchen Bundesländern in welche Bundesländer)?
Falls Erkenntnisse vorliegen, worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für diese Bewegungen?
Fragen7
Welche Erkenntnisse liegen der Bunderegierung über den Anteil von Beratungsstellen in katholischer bzw. evangelischer Trägerschaft in den einzelnen Bundesländern vor, und in welchem Verhältnis steht der Anteil dieser Träger zur konfessionellen bzw. nichtkonfessionellen Bindung der jeweiligen Einwohnerinnen und Einwohner? (Bitte nach Ländern und den beiden Konfessionen aufschlüsseln.)
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung des § 8 SFHÄndG im Hinblick auf diejenigen Länder, in denen das weltanschauliche Spektrum der anerkannten Beratungsstellen dem jeweiligen Bevölkerungsanteil konfessionell/nichtkonfessionell gebundener Menschen nicht entspricht?
Falls keinen, weshalb nicht?
Wann ist aus Sicht der Bundesregierung das Kriterium „wohnortnah" erfüllt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum ausreichenden wohnortnahen Angebot von „ Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen " — im ländlichen Raum, insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns, Schleswig-Holsteins und Brandenburgs, — in Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil der Beratungen der anerkannten Beratungsstellen in verschiedener Trägerschaft an der Gesamtzahl der Beratungen in den einzelnen Bundesländern vor? (Bitte nach Bundesländern und nach nichtkonfessionellen, evangelischen und katholischen Beratungsstellen gliedern.)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, zu welchen Anteilen die Zuweisung von öffentlichen Fördermitteln der Bundesländer an die Beratungsstellen in verschiedener Trägerschaft erfolgt? (Bitte nach Ländern, evangelischen, katholischen und nichtkonfessionellen Beratungsstellen gliedern.)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Kriterien vor, die für die Vergabe von Fördermitteln an die Beratungsstellen der verschiedenen Träger in den einzelnen Bundesländern maßgeblich waren und/oder sind?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum sog. „Abtreibungstourismus" innerhalb der Bundesrepublik vor (Gesamtzahl, wieviel aus welchen Bundesländern in welche Bundesländer)?
Falls Erkenntnisse vorliegen, worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für diese Bewegungen?