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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Der Fall eines kenianischen Oppositionspolitikers (G-SIG: 13012089)

Entzug der Staatsbürgerschaft des Oppositionspolitikers Sheikh Balala in der Botschaft Kenias in Bonn am 8.11.1994, geheimes Übereinkommen zwischen deutschen und kenianischen Stellen zur Verhinderung seiner Ausreise

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.12.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/620518.11.96

Der Fall eines kenianischen Oppositionspolitikers

der Abgeordneten Waltraud Schoppe, Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 6. und 20. September 1996 erschienen in der in Frankfurt am Main herausgegebenen englischsprachigen Zeitschrift „Rhein-Main-News" die beiden ersten Teile einer Artikelserie unter dem Titel „The Balala Affair - Germany's Secret Prisoner".

Darin wird der Vorwurf erhoben, daß der kenianische Oppositionspolitiker Khalid Salim Ahmed Balala an der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland gehindert wird. Balala vermutet ein Zusammenspiel zwischen dem kenianischen Präsidenten und dem deutschen Bundesminister des Auswärtigen mit dem Ziel, eine Kandidatur Balalas bei den nächsten kenianischen Nationalwahlen zu verhindern, die bis spätestens September 1997 abgehalten werden müssen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, daß Balala bei dem Versuch, am 8. November 1994 seinen kenianischen Paß in der Botschaft Kenias in Bonn verlängern zu lassen, seine kenianische Staatsbürgerschaft aberkannt bekam und bei dieser Gelegenheit sein Paß bis zum heutigen Zeitpunkt einbehalten wurde?

2

Welchen Kenntnisstand besitzt die Bundesregierung über den Geburtsort von Balala?

3

Welche Schritte unternimmt bzw. hat die Bundesregierung unternommen, um Balala die Ausreise nach Kenia zu ermöglichen, damit er dort mit den notwendigen Rechtsmitteln beweisen kann, daß er in Kenia geboren ist?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vize-Vorsitzenden der Kenya Human Rights Commission, der sagt, daß Sheikh Balala die Staatsbürgerschaft auf verfassungswidrige und illegale Weise entzogen wurde („Sheikh Balala has been unconstititionally and illegally stripped of his citizenship", Schreiben an Balalas Rechtsanwalt am 25. Juli 1995)?

Wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?

5

Hat es zu irgendeinem Zeitpunkt Kontakte zwischen dem Auswärtigen Amt einerseits und den Botschaften Äthiopiens, Norwegens, Südafrikas, Ugandas oder Malawis andererseits gegeben, in denen es darum ging, Balala keine Unterstützung bei dessen Ausreisebegehren zu geben?

6

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

7

Hat es zu irgendeinem Zeitpunkt Kontakte zwischen dem Auswärtigen Amt einerseits und Mitarbeitern des Frankfurter Ordnungsamtes andererseits über die Angelegenheiten des Balala gegeben?

Wenn ja, welcher Natur waren diese Kontakte?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage eines Mitarbeiters des Frankfurter Ordnungsamtes, der laut „Rhein-Main-News" gesagt haben soll, daß Balala bis nach den kenianischen Wahlen 1997 in Deutschland bleiben werde und das Amt auf Anordnung des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, handele („You will remain in Germany until after the 1997 Kenyan elections. We act upon the orders of Foreign Minister Klaus Kinkel. ”)?

9

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Fluglinien unter Druck gesetzt mit dem Argument, sie verlören ihre Landerechte in Nairobi, wenn sie Balala beförderten?

10

Wenn ja, von wem wurden diese Drohungen formuliert?

11

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über ein geheimes Übereinkommen vom 5. Dezember 1995 zwischen deutschen mit kenianischen Stellen darüber, daß Balala die Reiserechte so lange zu verweigern seien, bis der kenianische Staatschef oder der Bundesminister des Auswärtigen es für angemessen halte, Balala Paßdokumente auszuhändigen?

12

Wie reagierte die Bundesregierung auf die Inhaftierung von Balala im Vorfeld der kenianischen Wahlen im Jahr 1991, und wie beurteilt sie diese Reaktion heute?

Bonn, den 15. November 1996

Waltraud Schoppe Dr. Uschi Eid Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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