Veröffentlichung der Rede des Chefs des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Friedrich Bohl, zum 100jährigen Bestehen des Kyffhäuser-Denkmals am 15. Juli 1996 im "Deutschland Magazin" (G-SIG: 13012102)
Fragen von Abgeordneten nach dem Grund der Nichtveröffentlichung der Rede, Förderung des Kyffhäuser-Bundes
Fraktion
PDS
Ressort
Bundeskanzleramt
Datum
27.12.1996
Antwortdauer
30 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
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Veröffentlichung der Rede des Chefs des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Friedrich Bohl, zum 100jährigen Bestehen des Kyffhäuser-Denkmals am 15. Juli 1996 im „Deutschland Magazin"
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Das Bundeskanzleramt hat sich seinerzeit auf journalistische Nachfrage hin geweigert, den Text des Beitrags von Bundesminister Friedrich Bohl auf der Veranstaltung des Kyffhäuser-Bundes der Presse zur Verfügung zu stellen mit der Begründung, der Bundesminister sei von seinem Redemanuskript abgewichen.
Das Verhalten der Bundesregierung war in der Folgezeit mehrfach Gegenstand von Bundestagsdebatten, Kleinen und Schriftlichen Anfragen von Abgeordneten der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der PDS.
Auf die Frage nach den inhaltlichen Aussagen seiner „bislang unveröffentlichten Rede" (vgl. Zusatzfrage der Abgeordneten Ursula Schönberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Rahmen der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 1996, 115. Sitzung), enthält sich der Bundesminister jeden inhaltlichen Kommentars und beschränkt sich im wesentlichen auf folgende Aussage: „Ich stehe aber zu meiner Rede vor dem Kyffhäuser-Bund und finde, daß jedes Wort zutreffend ist und daß der Kyffhäuser-Bund diese Würdigung auch verdient" (Plenarprotokoll 13/115, S. 10300B).
Auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nach dem Wortlaut der Rede (vgl. Drucksache 13/5234, S. 2) antwortet die Bundesregierung am 1. Juli 1996: „Bundesminister Friedrich Bohl hat auf der Basis eines Redeentwurfes frei gesprochen..." Auch auf die weitere schriftliche Anfrage der Abgeordneten Buntenbach (Drucksache 13/5303 vom 19. Juli 1996, S. 2) verweigert die Bundesregierung ihre Auskunft und verweist Annelie Buntenbach lediglich auf die o. g. Antwort in Drucksache 13/5234.
Die Gruppe der PDS will in einer Kleinen Anfrage vom 15. Juli 1996 (Drucksache 13/5167) erfahren, aus welchen Gründen die Rede nicht veröffentlicht worden ist und welchen Wortlaut diese hat. Nahezu textidentisch mit der Antwort an Annelie Buntenbach verweigert die Bundesregierung eine tatsächliche Antwort mit
Wir fragen die Bundesregierung:
Deutscher BundestagDrucksache 13/665727. 12. 96
Antwort der Bundesregierung
Veröffentlichung der Rede des Chefs des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Friedrich Bohl, zum 100jährigen Bestehen des Kyffhäuser-Denkmals am 15. Juli 1996 im „Deutschland Magazin"
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Das Bundeskanzleramt hat sich seinerzeit auf journalistische Nachfrage hin geweigert, den Text des Beitrags von Bundesminister Friedrich Bohl auf der Veranstaltung des Kyffhäuser-Bundes der Presse zur Verfügung zu stellen mit der Begründung, der Bundesminister sei von seinem Redemanuskript abgewichen. Das Verhalten der Bundesregierung war in der Folgezeit mehrfach Gegenstand von Bundestagsdebatten, Kleinen und Schriftlichen Anfragen von Abgeordneten der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der PDS.
Auf die Frage nach den inhaltlichen Aussagen seiner „bislang unveröffentlichten Rede" (vgl. Zusatzfrage der Abgeordneten Ursula Schönberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Rahmen der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 1996, 115. Sitzung), enthält sich der Bundesminister jeden inhaltlichen Kommentars und beschränkt sich im wesentlichen auf folgende Aussage: „Ich stehe aber zu meiner Rede vor dem Kyffhäuser-Bund und finde, daß jedes Wort zutreffend ist und daß der Kyffhäuser-Bund diese Würdigung auch verdient" (Plenarprotokoll 13/ 115, S. 10300B).
Auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Annelie Buntenbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nach dem Wortlaut der Rede (vgl. Drucksache 13/5234, S. 2) antwortet die Bundesregierung am 1. Juli 1996: „Bundesminister Friedrich Bohl hat auf der Basis eines Redeentwurfes frei gesprochen... " Auch auf die weitere schriftliche Anfrage der Abgeordneten Buntenbach (Drucksache 13/5303 vom 19. Juli 1996, S. 2) verweigert die Bundesregierung ihre Auskunft und verweist Annelie Buntenbach lediglich auf die o. g. Antwort in Drucksache 13/5234.
Die Gruppe der PDS will in einer Kleinen Anfrage vom 15. Juli 1996 (Drucksache 13/5167) erfahren, aus welchen Gründen die Rede nicht veröffentlicht worden ist und welchen Wortlaut diese hat. Nahezu textidentisch mit der Antwort an Annelie Buntenbach verweigert die Bundesregierung eine tatsächliche Antwort mit dem lapidaren Hinweis auf „Drucksache 13/5234" vom 5. Juli 1996 (vgl. Drucksache 13/5281).
Bei einer zweiten Kleinen Anfrage der Gruppe der PDS vom 5. September 1996 (Drucksache 13/5421) verhält sich die Bundesregierung weiterhin mit einer Antwort sehr zurückhaltend, erweitert ihre Information jedoch um den Halbsatz, daß sie sich „ergänzend auch auf die in
Diese Chronologie zeigt deutlich den Unwillen der Bundesregierung, der parlamentarischen Opposition Rede und Antwort zu stehen. Dies ist um so erstaunlicher, als in der Oktober-Ausgabe des „Deutschland-Magazins", dem Organ der konservativen „Deutschland-Stiftung", die Festrede in Auszügen dokumentiert wird (Ausgabe 10/96, S. 21 bis 23).
1994 kritisierte die Gruppe der PDS in einer Pressemitteilung vom 16. August 1994 die Verleihung des Adenauerpreises der „Deutschland-Stiftung" an Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl mit dem Hinweis, „daß der Bundeskanzler mit der Annahme dieses Preises eine Organisation würdigt, die mit Vertretern des bundesdeutschen Rechtsextremismus zusammenarbeitet und in ihrer Zeitung, Deutschland-Magazin, antiliberale, antidemokratische, geschichtsrevisionistische und ausländerfeindliche Positionen propagiert."
Die „Deutschland-Stiftung" wollte mit einem Ordnungsgeld von 500 000 DM gerichtlich erzwingen, daß die Gruppe der PDS diese begründete Einschätzung nicht weiterhin verbreiten darf.
Zwischenzeitlich ist der Rechtsstreit durch das Landgericht München I und durch das Oberlandesgericht München (21 U 5045/94) rechtskräftig zugunsten der Gruppe der PDS entschieden worden. Die „Deutschland-Stiftung" mußte überdies die Kosten des Rechtsstreits tragen.
In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 1996 (115. Sitzung) reagierte Bundesminister Friedrich Bohl folgendermaßen auf Fragen von Abgeordneten nach der Bewertung der „Deutschland Stiftung" und der Zeitung „Deutschland-Magazin" aufgrund der zuvor genannten Gerichtsentscheidung sowie der zahlreichen Verbindungen des Vorstandsmitglieds Kurt Ziesel zu rechtsextremistischen Kreisen: „... das Wirken der Deutschland-Stiftung ist nach Auffassung der Bundesregierung in der Tat sehr verdienstvoll. Wenn es Urteile deutscher Gerichte geben sollte, die eine andere Wertung im Sinne des Artikels 5 des Grundgesetzes für zulässig erachten, bedeutet das nicht, daß die Bundesregierung diese Bewertungen Dritter übernehmen muß." (Plenarprotokoll 13/115, S. 10296 C).
Fragen und Antworten6
1
Hat Bundesminister Friedrich Bohl der „Deutschland-Stiftung" bzw. dem „Deutschland-Magazin" das Manuskript seiner Festrede überlassen? a) Wenn ja, geschah dies am Tage seines Vortrages oder zu einem späteren Zeitpunkt? b) Wurde der Beitrag vom Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung auf Kassette oder Tonband mitgeschnitten und für eine Veröffentlichung im „Deutschland-Magazin" abgeschrieben?
Nein.
Die Bundesregierung hat darüber keine Kenntnis.
2
Handelt es sich. bei den im „Deutschland-Magazin" veröffentlichten Redetext um die von Bundesminister Friedrich Bohl autorisierte Fassung? Wenn ja, wann hat dieser die Veröffentlichung freigegeben?
Nein, im übrigen verweist die Bundesregierung auf die in Drucksache 13/5234 wiedergegebene Antwort zu Frage 3.
3
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Behauptung, Bundesminister Friedrich Bohl habe aufgrund eines Redeentwurfs frei gesprochen?
Ja; die Bundesregierung verweist auf die Feststellung des Sachverhaltes gemäß der in Drucksache 13/5234 veröffentlichten Antwort zu Frage 3.
4
Aus welchem Grund war der Bundesminister nicht willens oder in der Lage, die Fragen verschiedener Abgeordneter nach dem Grund der Nichtveröffentlichung der Rede bzw. nach dem Wortlaut oder zumindest nach dem Tenor der Rede zu beantworten?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort in Drucksache 13/5234 zu Frage 3 und auf die Antworten in Drucksachen 13/5303 (zu Frage 3), 13/5281 (zu den Fragen 2 bis 4) und 13/5492 (zu den Fragen 1 bis 3).
5
Hat die Bundesregierung die Jubiläumsfeierlichkeiten zum 100. Geburtstag des Kyffhäuser-Denkmals finanziell aus dem Bundeshaushalt gefördert? Wenn ja, mit welchem Betrag?
Nein.
6
Plant die Bundesregierung, auch im Rahmen des Bundeshaushalts 1997 Veranstaltungen des Kyffhäuser-Bundes zu fördern? Wenn ja, in welchem Umfang?
Der Kyffhäuser-Bund hat im Rahmen der Unterstützung der im Beirat für Freiwillige Reservistenarbeit beim Verband der Reservisten der Bundeswehr (VdRBw) zusammengeschlossenen Verbände einen finanziellen Bedarf für 1997 angemeldet. Eine Unterstützung mit Finanzmitteln kann zwar nach Maßgabe des VdRBw aus dem Einzelplan 14 erfolgen, jedoch nur auf Antrag für die einzelnen Veranstaltungen, deren Zweckbindung nach den Vorgaben der Richtlinie für die Freiwillige Reservistenarbeit vorher geprüft wird. Anträge sind noch nicht gestellt worden. Der Umfang der Unterstützung ergibt sich dann aus den Regelungen, die bereits in Drucksache 13/5492 zu den Fragen 8 und 9 und in Drucksache 13/5281 zu Frage 7 beantwortet wurden.